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besonders öffentlich bekannt gemacht wer» den. Vorläufig wird zur Kenntniß gebracht, daß an der biffeitigen Fohlenanstalt nicht nur die Angehörige des hiesigen Oberamtes sondern alle und jede Würtem, berger Theil nehmen dürfen.
Für die Unterbringung der Fohlen zur Nachtzeit und bei nasser und rauher Witterung ist ein LOO Schuh langes und 40 Schuh breites Fohlen-Gebäude aufgeführt, worin eine geräumige gepflasterte Stallung, einige kleinere Gelaffe für kranke schwache und bösartige Fohlen und ein heizbares Zimmer für den Aufseher und die Hirten eingerichtet sind. Zunächst am Fohlenstall entspringt eine Bronnen-Quelle, die hin» reichendes und gesundes Wasser liefert, wel« cheS in 4 eichene Tröge geleitet wird. Am Fohlenstall ist ein geräumiger Plaz mit Schranken eingemacht, auf dem sich die Fohlen auch bei schlechter Witterung ohne Gefahr für ihre Gesundheit bewegen kdnnen und der zugleich auch für kranke Fohlen zur Waide dient. Rur wenige Minuten von dem dem Fohlen-Gebäude entfernt befindet sich die Waide, welche ganz eben liegt, beinahe 200 Morgen groß ist und auf der etlich und 70 große Buchen und mehrere Gesträuche stehen, die bei nasser Witterung und großer Hize den Fohlen zum Schutz dienen. Auf dem Waid- Piaz wächst sehr gesundes und nahrhaftes Futter und es kdnnen dort immer 80 — 100 Fohlen hinreichende Nahrung finden. Der Waid-Plaz ist in Z Distrikte abgetheilt und 50 Morgen sind mit Stein-Klee an- gebauk, um während der gangen Waide- Zeit stets grünes Futter zu haben. Ein Aufseher hat für das Reinigen der Fohlen und Stallungell zu sorgen, über die 2 Hirten Aufsicht zu führen, die kranken
Fohlen zu pflegen, bas dürre Futter zu- zuberriten und für die vorschriftsmäßige Fütterung im Stalle zu haften. Je langer die Nachte werden, in desto größeren Portionen wird Heu, kurzes Futter, Haber rc. gefüttert und derselbe Fall tritt ein wenn öfters gar nicht oder im Spät - Sommer nur einige Stunden ausgefahren werben kann.
Die ganze Anstalt leitet eine — von der Amtsversammlung gewählte Commis« sion, welcher der Oberarms - Thierarzk beigegeben ist, der regelmäßig wöchentlich 2 mal die Waide besuchen, die kranken Fohlen behandeln und über die Erfüllung der Dienstpflichten des Personals besonders wachen muß. In dem nahe gelegenen Marktflecken Mdsfingen befindet sich eine Apotheke, welche die Arzneien abgiebt.
Da» Waidgeld betragt für den Jahrgang 1825.
a) von 1 Saugfohlen . — 5 fl.
b) von 1 Jährling . — 6 fl.
c) von 1 2 jährigen Fohlen —7 fl.
6) von 1 öjahrigen Fohlen — 8 fl.
Diese Taxe findet nur bei den Ange, hörigen des Oberamts Rottenburg Anwendung, auswärtige Fvhleubefizer bezahlen nach dem Alter der Fohlen 3 ,9,1 0 u. 11 fl. DaöWaidgeld wird am Ende derWatdezeit jedoch vor Abholung des Fohlen an die Amts- Pflege Rvftenburg unmittelbar bezahlt. Außer dem Waidgeld haben die Fohlende« sizer keine Auslagen zu bestreiten. Der Amtkverbandschafft die ndthige Fourage an, unterhält das Gebäude, belohnt die Hirten, übernimmt die Curkosten, und leistet Er« saz, wenn durch die Schuld oder Nach- laßigkeit öeö Aufsehers oder der Hirten ein Fohlen krepirt. Jedes Fohlen muß mit einem Niemen um orn Hals und mit