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Zn t e l l i g e n z § B l a t t
für die Oberamts - Bezirke
Tübingen, Rvttenbiirg, Nagold und Horb.
Im Vertag der Schranrm'schen Buchdruckerey.
Nro. 2Z. Montag den rr. Merz 1825.
I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
Man hat schon öfters wahrzunehmen gehabt, daß in neuerer Zeit die Chaussee- Gräbcn nicht wie früher verordnet wurde, durch eigen dazu ausgestellte Männer au« den Gemeinden, sondern durch die einzelnen Besitzer der an der Straße liegenden Güter ausgeschlagen werden.
Da aber diese durch so vielerlei Hände verrichtete Arbeit stets sehr ungleichartig aus» fällt, wodurch die königlichen Straßen bedeutend beschädigt werden, so wird den Gemeindevorstehern jene Verordnung mit dem Bedeuten eingeschärft: daß man sich in Zukunft, wenn die Straße durch die schlechte Behandlung de« Gräben Schaden leidet, einzig an sie halten, und sie zur Verantwortung und Strafe ziehen werde.
Den 19 . März 1825.
Die K. Oberamter.
II. Besondere Amtliche Verfügungen» Oberamt Tübingen.
T üb ingen. (An die Ortsvorsteher.) Die Ortsvorsteher der Oberämter Tübingen und Rottenburg aben sammtlichen in
ihren Orten befindlichen zur hiesigen Meze gerlade gehörige» Meistern zu erdffnen:
Daß diejenigen, welche Meister werden ober Lehrjungen rin - oder ausschreiben lassen wollen, um Samstag den 26 . dieß, als an dem zur Beeidigung der Mezger- meister festgesezten Tage, Morgens 8 Uhr, vor dqm Stadtralh tmb den Zunftvorstehern auf hiesigem Nathhaus sich einfinden sollen.
Den 18. März 1825.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Derendingen. OberamtSgcrichtS Tä, Hingen. (Nochmaliger Verkaufs - Versuch der Wirthfchafk zum Waldhorn, unweit Tübingen.) Da zu dem auf den 12. vort, gen Monats in öffentlichen Blattern ausgeschriebenen Verkauf der Wirthschaft zum Waldhorn, unweit Tübingen, sich keine Liebhaber eingefunden haben, so wird Dienstag den 5 . April d. I. Morgens ,8 Uhr in dem gedachten WirthS» Haus zum Waldhorn ein nochmaliger Verkaufs-.Versuch vorgenommen werden, wo- bei den Kaufslustigen nachrichtlich bemerkt wird, daß der bisherige Bestzer der Wirthschaft, Jacob Manz, oberamtSgerichtlichem