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Oberamtsgericht Herrenberg. Herrenberg. Rohrau. (Aufruf «n die Bürgschafts-Gläubiger des verstor- benenAdam Kienhle, Adams Sohn.) Es vermuthen die Erben des verstorbenen Adam Kientzle, Adams Sohn, Bürgersund Bau- ren zu Rohrau, daß derselbe einige ihnen unbekannte Bürgschaft« - Verbindlichkeiten «lngegangen habe. Aus ihr Ansuchen werden nun alle diejenigen, welchen der verstorbene Adam Kienhle als Bürge verbindlich ist, hiedurch aufgefordert, ihre Forderungen in­nerhalb 90 Tagen von Morgen an gerechnet, bei dem Gemeinderath in Rvhrau anzumel- .den. Gegen diejenigen, welche dieser Auf­forderung keine Folge leisten, werden den Adam Kienhlischcn Erben alle ihnen der­zeit zuftehende Einreden Vorbehalten werden.

^o beschlossen in dem Königlichen Ober­amtsgericht.

Den 3 . Merz 1825.

Fetzer.

Stadtschultheißenamt Tübingen.

Tübingen. Außer den bereits ange­zeigten Beiträgen für die durch Wetterschlag und Wasserschaden nothlcidenden hiesigen Armen ist eingrgangen: von H. Stadtrath W- Ris 2 fl. 42 kr., von H. Buchhändler Osiander 11 fl., von einem Ungenannten 2 fl. 42 kr. Summe der Beitrage bis jetzt: 78 fl. 4 kr. Z Hllr.

Den 7. Merz 1825.

Stadtschultheiß

Vierer.

Rotten bürg. (Hvlzverkauf.) Mon­tag den 14. Marz und folgende Tage wird das Holz von 40 Morgen Waldung, be­stehend in circa 5000 stchtcnen und tan- uenen Stammen tm öffentlichen Aufstreich verkauft werden.

Indem man die Kaufs »Liebhaber von diesem Verkauf, der bei dem Schadenweilcr, Hof vvrgenommen werden wird, benach, richtigt, wird bemerkt, daß 1) der Erlbs erst an nächst Martini zahl­bar sep, Käufer aber vor dem Ab­führen des Holzes hinlängliche Bürg, schaft zu leisten haben.

L) Das Holz flößbar, eine halbe Stunde von dem Neckar entfernt und auf ei­ner guten Straße dahin zu bringen seye.

Den 2. März 1825.

Der Stadtrath.

Mähringen, Tübinger Oberamts. ( Bau - Accord.) Die hiesige Gemeinde ist genöthigt, dieses Frühjahr die Einrichtung eines ganz neuen Schulzimmers, xac rci-rc, vorzunehmen.

Zu diesem Ende wird nun in Abstreichs- Akkord über nachbeschriebene Handwerks- Arbeiten am

Samstag den 12. ö. M. Vormittags 9 Uhr allhier, in des Unter­zeichneten Wohnung, vorgenommen wer­den, welches den betreffenden Meistern be, kannt gemacht werden mdchte.

Die Baukosten sind berechnet,

1) Maurerarbeit, worunter auch das Jpsen begriffen ist 225 fl. 46 kr.

2) Zimmerarbeit Z) Schreinerarbeit

4) Schlvssirarbeit

5) Glaserarbeit

6) Hafnerarbeit

zusammen > 595 fl- 27 kr.

50 st.

140 fl. 55 kr. 85 fl. 54 kr. 85 fl. 14 kr. 10 fl.

Bei dieser Abstrichs-Verhandlung wer­den nur solche Meister zugelassen werden, welche sich mit Stadt - oder Gemeinderäthli- chen Zeugnissen über ihre Tüchtigkeit, und