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I n t e l l i g e rr z § B l a t t
für -ie Oberamts - Bezirke
Tübingen, Rvtlenburg, Nagold und Horb.
Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerey.
Nro. 20. Freitag den n. Merz 1825.
I. Gemeinschaftliche Oberamrlichs Verfügungen.
H. Vesonde« Amtliche Verfügungen.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. Uebrr das Vermögen deS Waldhormvirth Manz in Derendingen hat das K. LberamtSgericht Tübingen durch Decret vom Z> Merz d. I. den Concurö erkannt und zur Liquidation* der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugsrechte auf
Freitag den s« April d. I.
Termin angesezt.
Es haben daher an gedachtem Tag sammtliche Gläubiger des Manz Vormittags 9 Uhr in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte vor LberamtSgericht zu erscheinen, um ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzulhun, widrigenfalls sie durch das. am Ende der Verhandlung auszusprechende Präclusiv > Erkenntniß von der gegenwärtigen Concurö r Masse ausgeschlossen werden.
Den 5 . Merz 1825»
K. Oberamtögerlcht.
Oberamtsgericht Rottenburg.
Rotten bürg. ( Termins - Veränderung. ) Eingetretener Hindernisse wegen wird nunmehr in der Ganntsache des Johann Martin Maier zu M'ossingen der
unterm 2^. v. M. zur Schulden-Liquida, tion auf den 22- dieses Monats sestgesezte Teripin dahin abgeandcrt, daß gedachte Schulden - Liquidation am
Montag den 28. dieses Monat» vorgenommen werden solle.
Den Z. März 1825.
K. Oberamtsgericht.
Rottenburg. (Schuldenliquidation.) In der Gannlmasse deS Balthas Streik, Schusters zu Sebastianweiler, Mössinger StaabS, ist zu Vornahme der Schulden» Liquidation
Mittwoch der 6 . des nächsten MonatS April
anberaumt. Es werden daher sammtliche Streibische Gläubiger hiemit aufgefordert, an gedachtem Tage Morgens 9 Uhr auf dem RachyauS zu M'ossingen entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen , ihre Forderungen unter Vorlegung der hier über besizenden Urkunden zu liquldiren, und sich über eine» Borg, oder Nachlaß-Vergleich zu erklären; mit dem Anfügen, daß alle diejenigen Gläubiger, welche dieser Aufforderung nicht Nachkommen, der Rechts-Nachthell der am Schluß der Verhandlung auszusprechenden Präclusion treffen werde.
Den 6 . Merz 1825-
K. Oberamtsgericht.