allhier durch ungünstige Witterung mißra« Ihene Vieh - und Kramer-Markt wird am Donnerstag den 17 . Marz Wiederum abgrhalten werden, welches die Orts-Vorsteher in ihren Gemeinden gefällig bekannt machen lassen wollen.
Den Z. Marz 1825.
Stadtschultheißenamt.
Rotten bürg. (Holzverkauf.) Montag den 14 . Marz und folgende Tage wird das Holz von 40 Morgen Waldung, bestehend in circa 5000 fichtenen und tan- nenen Stammen im 'öffentlichen Aufstreich verkauft werden.
Indem man die Kaufs«Liebhaber von diesem Verkauf, der bei dem Schadenweiler- Hvf vorgenommen werden wird, benach, richtigt, wird bemerkt, daß 1 ) der Erlbs erst an nächst Martini zahlbar sep, Käufer aber vor dem Ab, führen des Holze» hinlängliche Bürgschaft zu leisten haben.
L) Da» Holz flbßbar, eine halbe Stunde von dem Neckar entfernt und auf einer guten Straße dahin zu bringen sehe.
Den 2- Marz 1825.
Der Staötrath.
Mähringen, Tübinger Oberamt». ( Bau - Accord.) Die hiesige Gemeinde ist gendthigt, dieses Frühjahr die Einrichtung eines ganz neuen Schulzimmer», xar tsire, vvrzunehmen.
Zu diesem Ende wird nun ein Abstreichs- Akkord über nachbeschriebene Handwerks- Arbeiten am
Samstag den 12. d. M. Vormittags 9 Uhr allhier, in des Unterzeichneten Wohnung, vorgenommen wer.
den, welches den betreffenden Meistern be, kannt gemacht werden möchte.
Die Baukosten sind berechnet,
1) Maurerarbeit, worunter auch da» Jpsen begriffen ist 225 fl. 46 kr.
2 ) Zimmerarbeit 50fl.
Z) Schreinerarbelt 14ofl. 55 kr.
4) Schlofferarbeit 85 fl. 54 kr.
5) Glascrarbcit 85 fl. 14 kr.
6 ) Hafnerarbeit 10 fl.
zusammen—-. 595 fl. 27 kr.
Bei dieser Abstreichs-Verhandlung werden nur solche Meister zugelassen werden, welche sich mit Stadt - oder Gemeinderäthli- chen Zeugnissen über ihre Tüchtigkeit, und im Fall einer das Ganze übernehmen wollte, CautionSfähigkeit auSzuwciscn im Stande sind.
Len 4. März 1825.
Schultheiß Digel.
Wildberg, OberamtsgerichtS Ragold. Zu AuSeinandersczung des Schuldenwesens der Michael Bühler, Schneiders, geschiedenen Eheleute dahier, ist
Montag der 21. März d. I. anberaümt.
Es werden deswegen deren Gläubiger hiemit aufgefordert, an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr auf dem hiesigen Nachhalls ihre Forderungen anzugeben und ge« hbrig zu erweisen, und sich über einen Nachlaß-Vergleich zu erklären, widrigen- . fall» sie es sich selbst zuzuschreibcn haben, wenn sie durch die hernach zu treffende Verweisung de» gegenwärtigen Actio-Ver- mdgens in Nachtheil gcsezt werden würden.
Den 26 . Febr. 1825.
Waifengericht.