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485

Intelligenz Blatt

för die Overamts-Bezirke

Tübingen, Rottenbvrg, Nagold und Horb.

Im Verlag der Schramm'schen Vuchdruckerey.

Nro. 98. Montag den 6 . December 1824.

I. Gemeinschaftliche Oberamtllche Verfügungen.

II. Vesondexe Amtliche Verfügungen.

Oberamtsgericht Tübingen.

Walddorf. (Vorladung eines Ver­schollenen) Christian Gottlieb Lang von Walddorf, geboren den 4. Nov. 1754, ist langst verschollen. Da nunmehr seit seiner Geburt 70 .Jahre verflösse sind, so haben seine bekannten nächsten Seiten-Erben um Ausfolge seines Vermögens gebeten, es wird deswegen Lang oder seine etwai- gen Descendenten aufgefordert, sich in­nerhalb einer Frist von 90 Tagen bei dem Königlichen Oberamts-Gericht zu melden, widrigenfalls den Seiten-Erben das Ver­mögen würde verabfolgt werden.

Tübingen den 50- Rov. 1824.

K. Oberamksgericht.

Tübingen. (Schuldenliquidation.) Ueber bas Vermögen des Christoph Heuscl, Bäckers von Kirchentellinsfurt, ist der Con- eurs erkannt und zur Liquidation der For­derungen , auf

Samstag den 1s. December d. I. Termin angesezt.

Es haben an gedachtem Tage früh sammt- liche Gläubiger des Heusel in Person, oder

durch hinlänglich Bevollmächtigte, auf dem Rathhause in Kirchentellinsfurt zu erschei, nen und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auSzuspre, chende Präclusiv-Erkenntnis von der gegen­wärtigen Concurömaffe ausgeschlossen wer­den.

Den 22. November 1824.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtögericht Rottenbursi.

No'ttenburg. (Munbtod - Erklä­rung.) Johannes Dupper von RemmingS, heim, welcher der angeordneten Besse­rungs-Versuche ungeachtet in seinem un­ordentlichen und verschwenderischen Lebens­wandel beharrt, ist durch vderamtögericht- lichen Beschluß für mundtodt erklärt, und demselben in der Person des Bauers jung Johann Jakob Dupper ein Pfleger be, stellt worden.

Es wird deshalb jedermann gewarnt, dem Johannes Dupper etwas zu borgen, oder sich, ohne Einwilligung seines Pfleger-, in ein Rechtsgeschäft mit ihm einzulaffen, indem sonst keine Befriedigung zu -offen wäre.

Den 24. Nov. 1824.

K. Lberamtsgericht.