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Zn telligenz-Blatt

für die Oberamts - Bezirke

Tübingen, Nottenburg, Nagold und Horb.

Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerey.

Nro. 96. Montag den 29. November 1824.

I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

II. Besondere Amtliche Verfügungen.

Oberamt Tübingen.

Tübinge n. (An die Orts.Vorsteher.) Was das K. Oberamt Nottenburg in diesem Intelligenz-Blatt Nro 95 . unter dem 26 . dieß , wegen zeitlicher Verfertigung und Ein» ftndung der diesjährigen Rekrutirungs-Liften bekannt gemacht hat, gilt auch für daß hie­sige Oberamt, welches erwartet, daß die Vorsteher Alles genau beobachten, was in den, in jener Bekanntmachung bezeichne- ten Gefezes - Stellen enthalten ist. Die Formularien zu den RekrutirungS, Listen können in der hiesigen Stadtschreiberei ab» geholt werden.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Tübingen.

Tübingen. ( Schuldenliquitation.) Ueber das Vermögen des Christoph Heusel, Bäckers von Kirchentellinsfurt, ist der Com curs erkannt und zur Liquidation der For­derungen/ auf

Samstag den 13 . Dec. d. I. Termin angesezt.

Erhaben an gedachtemTage früh sammt. liche Gläubiger des Heusel in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, auf dem Rathhause in Kirchentellinsfurt zu erschei­nen und ihre Forderungen und deren Rech­te gehbrig darzuthnn, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auszuspre­chende PräclnsimErkenntntß von der gegen­wärtigen Concursmaffe ausgeschlossen wer­den.

Den 22. Nov. 1324.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgericht Rottenburg.

Nottenburg. ( Mundtod - Erklä­rung.) Johannes Duppcr von Remmmgs, heim, welcher der angeordneten Besse­rungs-Versuche ungeachtet in seinem un­ordentlichen und verschwenderischen Lebens­wandel beharrt, ist durch oberamtSgericht- lichen Beschluß für mundtodt erklärt, und demselben in der Person des Bauers jung Johann Jakob Dupper ein Pfleger be­stellt worden.

Es wird deshalb jedermann gewarnt, dem Johannes Dupper etwas zu borgen, oder sich, ohne Einwilligung seines Pflegers, in ein Rechtsgeschäft mit ihm einzulaffen,