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Zn telligenz-Blatt
für die Oberamts - Bezirke
Tübingen, Nottenburg, Nagold und Horb.
Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerey.
Nro. 96. Montag den 29. November 1824.
I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
II. Besondere Amtliche Verfügungen.
Oberamt Tübingen.
Tübinge n. (An die Orts.Vorsteher.) Was das K. Oberamt Nottenburg in diesem Intelligenz-Blatt Nro 95 . unter dem 26 . dieß , wegen zeitlicher Verfertigung und Ein» ftndung der diesjährigen Rekrutirungs-Liften bekannt gemacht hat, gilt auch für daß hiesige Oberamt, welches erwartet, daß die Vorsteher Alles genau beobachten, was in den, in jener Bekanntmachung bezeichne- ten Gefezes - Stellen enthalten ist. Die Formularien zu den RekrutirungS, Listen können in der hiesigen Stadtschreiberei ab» geholt werden.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. ( Schuldenliquitation.) Ueber das Vermögen des Christoph Heusel, Bäckers von Kirchentellinsfurt, ist der Com curs erkannt und zur Liquidation der Forderungen/ auf
Samstag den 13 . Dec. d. I. Termin angesezt.
Erhaben an gedachtemTage früh sammt. liche Gläubiger des Heusel in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, auf dem Rathhause in Kirchentellinsfurt zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte gehbrig darzuthnn, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auszusprechende PräclnsimErkenntntß von der gegenwärtigen Concursmaffe ausgeschlossen werden.
Den 22. Nov. 1324.
K. Oberamtsgericht.
Oberamtsgericht Rottenburg.
Nottenburg. ( Mundtod - Erklärung.) Johannes Duppcr von Remmmgs, heim, welcher der angeordneten Besserungs-Versuche ungeachtet in seinem unordentlichen und verschwenderischen Lebenswandel beharrt, ist durch oberamtSgericht- lichen Beschluß für mundtodt erklärt, und demselben in der Person des Bauers jung Johann Jakob Dupper ein Pfleger bestellt worden.
Es wird deshalb jedermann gewarnt, dem Johannes Dupper etwas zu borgen, oder sich, ohne Einwilligung seines Pflegers, in ein Rechtsgeschäft mit ihm einzulaffen,