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Vormittags von 8 bis 12 Uhr, in dem Universttätshause schriftlich auf halben oder ganzen Bogen mit genauer Benen­nung der Schuldner, des Grunds und Belau fs der Schuld und des Gläubigers übergeben werden, indem eine in diesen Rücksichten zweifelhafte An­zeige unbeachtet bleiben würde.

Hiebei wird bemerkt, daß früher schon augezeigte Forderungen, wenn sich deren Betrag nicht verändert hat, nicht wieder angezcigt zu werden brauchen, wenn sie gleich noch unbezahlt sind. Dagegen wer­den von allen, nicht durch die Unterzeichnete Stelle, oder durch den Secretariaks-Gehülfcn Conz erfolgten Zahlungen überhaupt ein­mahl angezeigter Forderungen gleichfalls pünktliche Anzeigen erwartet, weil außer­dem häufige Irrungen entstehen und die Verzeichnisse über den Schuldcnstand der Sludirendcn unzuverlässig werden.

Den 10. November 1824.

Universitats Justitiar - Amt, Lang.

Tübingen. Nach dem stiftungsrath- lichen Leeret vom 26- Octvber d. I. ist die Unterzeichnete Commission legitimirt, zwei weitere abgesonderte Parzellen von denen neu erworbenen Hospital-Waldungen im Aufsireich an den Meistbietenden, jedoch mit Vorbehalt der Ratifikation mehrerer und hbherer Behdrben zu verkaufen, als: den Schachenrain, Stockacher Markung, 10 Morgen Z7 Ruthen, den Hechclhardt, DußlingcrMarkung, IS Morgen 75 Ruthen.

Die Kaufkliebhabcr kdnnen sich deßhalb täglich an die Commission wenden, und einen vorläufigen Kauf abschließen.

Den 27» Oktober 1824.

Fehleisen,

Nuoff,

Heckmann.

Bebenhausen. (Aufforderung an das in den Jahren 181Z bis Isis in dem Forst-Bezirk Tübingen angestellt ge­wesene Schuz-Personal.) Die Kbm'zliche Finanzkammer des SHwarzwald-Kreises hat mittelst Decrels vom 2> vorigen Monats verfügt, daß mit den Delatoren des Forst- Bezirks Tübingen eine Abrechnung über ihre Anbring-Gebühren von den Jahren 181Z bis 1818 getroffen werden soll.

Da von vielen dabei betheiligten Per­sonen deren gegenwärtiger Auffenthalt dies­seits nicht bekannt ist, so werden alle die­jenigen, welche noch dergleichen Gebühren zu fordern haben, hiedurch dffentlich aufge­fordert, ihre Ansprüche, unter genauer Angabe der Zeit der Entstehung und des Orts ihrer früher» Anstellung in dem Forst- Bezirk, binnen 6 Wochen schriftlich auszu­führen.

Diesen Schreiben sind die Beweiß-Mit- tel, hauptsächlich aber die von dem vor­maligen Forst-Cassen-Amt gefertigten Er- hebungs - Register, zuverlässig beiznlegen. Zugleich wird bemerkt, daß diejenigen Per­sonen, welche es versäumen, in dem fest- gesezten Termin ihre Ansprüche geltend zn machen, es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn darauf seiner Zeit keine Rücksicht mehr genommen wird.

Den 9. November 1824.

Im Namen des vormaligen Forst- Cassen - Amts - Steuer»Cammissair N e u ch l i n.

Außeramtliche Gegenstände.

Tübingen. Der Unterzeichnete ist als gerichtlich bestellter Gütcrpffeger des Christian Ammermüller, Handelsmann da­hier, beauftragt, dessen Güterstücke zu ver­kaufen, welche in folgendem bestehen: