— 459
Vormittags von 8 bis 12 Uhr, in dem Universttätshause schriftlich auf halben oder ganzen Bogen mit genauer Benennung der Schuldner, des Grunds und Belau fs der Schuld und des Gläubigers übergeben werden, indem eine in diesen Rücksichten zweifelhafte Anzeige unbeachtet bleiben würde.
Hiebei wird bemerkt, daß früher schon augezeigte Forderungen, wenn sich deren Betrag nicht verändert hat, nicht wieder angezcigt zu werden brauchen, wenn sie gleich noch unbezahlt sind. Dagegen werden von allen, nicht durch die Unterzeichnete Stelle, oder durch den Secretariaks-Gehülfcn Conz erfolgten Zahlungen überhaupt einmahl angezeigter Forderungen gleichfalls pünktliche Anzeigen erwartet, weil außerdem häufige Irrungen entstehen und die Verzeichnisse über den Schuldcnstand der Sludirendcn unzuverlässig werden.
Den 10. November 1824.
Universitats Justitiar - Amt, Lang.
Tübingen. Nach dem stiftungsrath- lichen Leeret vom 26- Octvber d. I. ist die Unterzeichnete Commission legitimirt, zwei weitere abgesonderte Parzellen von denen neu erworbenen Hospital-Waldungen im Aufsireich an den Meistbietenden, jedoch mit Vorbehalt der Ratifikation mehrerer und hbherer Behdrben zu verkaufen, als: den Schachenrain, Stockacher Markung, 10 Morgen Z7 Ruthen, den Hechclhardt, DußlingcrMarkung, IS Morgen 75 Ruthen.
Die Kaufkliebhabcr kdnnen sich deßhalb täglich an die Commission wenden, und einen vorläufigen Kauf abschließen.
Den 27» Oktober 1824.
Fehleisen,
Nuoff,
Heckmann.
Bebenhausen. (Aufforderung an das — in den Jahren 181Z bis Isis in dem Forst-Bezirk Tübingen angestellt gewesene Schuz-Personal.) Die Kbm'zliche Finanzkammer des SHwarzwald-Kreises hat mittelst Decrels vom 2> vorigen Monats verfügt, daß mit den Delatoren des Forst- Bezirks Tübingen eine Abrechnung über ihre Anbring-Gebühren von den Jahren 181Z bis 1818 getroffen werden soll.
Da von vielen dabei betheiligten Personen deren gegenwärtiger Auffenthalt diesseits nicht bekannt ist, so werden alle diejenigen, welche noch dergleichen Gebühren zu fordern haben, hiedurch dffentlich aufgefordert, ihre Ansprüche, unter genauer Angabe der Zeit der Entstehung und des Orts ihrer früher» Anstellung in dem Forst- Bezirk, binnen 6 Wochen schriftlich auszuführen.
Diesen Schreiben sind die Beweiß-Mit- tel, hauptsächlich aber die von dem vormaligen Forst-Cassen-Amt gefertigten Er- hebungs - Register, zuverlässig beiznlegen. Zugleich wird bemerkt, daß diejenigen Personen, welche es versäumen, in dem fest- gesezten Termin ihre Ansprüche geltend zn machen, es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn darauf seiner Zeit keine Rücksicht mehr genommen wird.
Den 9. November 1824.
Im Namen des vormaligen Forst- Cassen - Amts - Steuer»Cammissair N e u ch l i n.
Außeramtliche Gegenstände.
Tübingen. Der Unterzeichnete ist als gerichtlich bestellter Gütcrpffeger des Christian Ammermüller, Handelsmann dahier, beauftragt, dessen Güterstücke zu verkaufen, welche in folgendem bestehen: