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für die Oberamts - Bezirke
Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.
Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerey.
Nro. 77 . Freitag hm 24. Sept. 1824.
l. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
II. Besondere 'Zbmtliche Verfügungen. Oberamt Tübingen.
Tübingen. Die Pfarrämter werden aufgefordcrt dem Lberamte die Zahl der Vom 1. Juli 18Z5 ihren Distrikten gc- bornen und gestorbenen Personen, mit Unterscheidung der männlich und weiblichen und des Alters innerhalb 8 Tagen an;»' zeigen. Auch wünscht man die Krankheit, an welcher sie gestorben, zu wissen.
Den 25- September 1224.
K. Oberamt.
Oberamt Rottenburg.
Rotten bürg. (An die LrtS-, Vorstände.) In Folge höchsten Befehl« werden die Orts.Vorsteher angewiesen, die als Hoheitszeichen etwa noch vorhandenen alten Würtembcrgischen Wappen, wie solche frühere Verhältnisse mit sich brachten, sogleich zu entfernen, dieselben durch das Kbnigltch Würtembcrgische Wappen ersetzen zu lassen und über den Vollzug dieses Auftrags längstens in 14 Tagen hieher Anzeige zu machen.
Den 20. September 1824.
K. Oberamt.
Rottenburg. (Belobung.) In Ge- masheit hdchftrr Verfügung werden hiemit die beiden 15 jährigen Mädchen Johanne Schindlkr und Helene Schäfer »on Wen- dclshcim wegen der bei Rettung des jährigen Knaben Donatus Baur von da vom Ertrinken bewiesenen entschlossenen und tätigen Hülfe öffentlich belobt.
Den 21. Sept. 1824.
K. Oberamt.
Nottenburg. (An die Schultheißenämter.) Unter Beziehung auf das Ausschreiben vom gestrigen Tage, womit den Orts-Vorstehern die Vcrtheilung der Wirtschaft«, Abgaben von l8Zf zugeschickt wurde , wird hiemit weiter verfügt:
1) die Publikation der einzelnen Ansätze muß in jeder Gemeinde des hiesigen Oberamts am 25- Sept. Vormittags vor sich gehen, und der Orts-Vorsteher hiezu sammtliche Wirthe auf einmal vorladen.
2) Hiebei haben die Schultheißen den sämmtlichen Wirtschaft«-Treibenden den §. 8. der Vollziehungs-Instruktion (Regierungs-Blatt Nro 45. S. 662- 66Z.) genügend zu erklären, über die geschehene Eröffnung der Um» gelds-Ansätze und dir erfolgte Erläu-