ne AuSstänbe und die Schuldner wurden über die Art und Weife und die Zeit der Abtragung ihrer Rückstände größte,uheilS schon gehört und ihre disfallsigen Erklärungen von dem Eenieinder^the unter Zustimmung de- Bürgerausschusses angenommen und von dem Oberamt gut geheißen. ES versteht sich nun von selbst, daß da, wo keine uneinbringliche und bestrittene AuS- stände sind, ein Ncrzeichniß nicht gefertigt werden kann und wo die Zeit der Bezahlung der Rückstände auf die angezcigte Art schon auSgemittelk wurde, eine Wiederholung davon überflüssig ist und zu unterbleiben hat und daß binnen jenes Ter« mins von 4 Wochen hievon blos eine kurze Anzeige zu machen ist.
Den Z. August 1824.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. (Warnung.) Für den Johann Georg Bopp, Mezger und Traiteur dahier, ist derStadtralh undStadtralhsschrci- der Laupp dahier als Güterpfieger aufgestellt worden, daher jeder, der dem Bopp etwas schuldig ist, erinnert wird, bei Vermeidung doppelter Bezahlung, an niemand anders als den Güterpfleger Zahlung zu leisten.
Den 26. Juli 1824.
K. Oberamtsgericht.
Tübingen. (Warnung.) Diejenigen , welche dem Bläsibadwirth Jacob Eisenhardt, etwas schuldig sind, werden hie- mit erinnert, bet Vermeidung doppelter Bezahlung nichts mehr an ihn selbst, son- kWrn alles an den Güterpfleger, Michael Buk in Derendingen zu bezahlen.
Den Z. August 1824.
K. Oberamts - Gericht.
Cameralamt Rottenburg.
Nottenburg. Die Unterzeichnete Stelle verkauft aus freier Hand g.^ .. Din, kel und Hqber von den Jahrgängen 1822 und 1825.
Den 2. August 1824-
K. Cameralamt.
Wankheim, Oberamts - Gerichts Tü, bingcn. (Gläubiger-Aufforderung.) Da auf Kbnigl. oberamtsgerichtlichrn Befehl die Liegenschaft dcrBäcker Jak.Walkerschen Eheleute verkauft worden ist, so haben die Wal- ker'schen Gläubiger ihre Forderungen bei der Unterzeichneten Stelle innerhalb 14 Tagen schriftlich oder mündlich darzuthün, widrigenfalls sie sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie nicht befriedigt werden.
Den 1. August 1824.
Waisrngericht.
Außeramtliche Gegenstände.
Tübingen. Unterzeichneter ist Willens einen Theil, oder seine ganze Behausung an der Burgstcig zu verkaufen. Diese besteht in einem ganzen Boden: nemlich in einer Stube, Slubenkammer und Küche und einer Kammer über der Stube gegen die Slraße; auf dem gleichen Boden einer Stube und Stubenkammer sammt Küche, gegen der Ncckarhalde; auf der Bühne zwei Kammern; parterre ein guter Keller, ein Viehstall und Metzig, ein Hvlzstall und ein kleines Kellerte. Die Liebhaber mbgen sich bei ihm selbst melden.
Friedrich Ammann Schneider - Meister.
Tübingen. (Zu vermiethen.) D>S nächste Martini ein ganzer Boden mit fünf ineinander gehenden Zimmern sammt Küche