257

Zn tel ligenz ^ Blatt

für die Oberamts - Bezirke

Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.

Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerey.

Nro. 49. Freitag

1. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

Tübingen. Die hiesige HandlungS, Innung wird wiederum eine allgemeine Zusammenkunft abhalten; wobei die Kauf­leute Dienstag den 20. und die Kramer Mittwoch den 21. Juli d. I., Morgens 9^Uhr, im Gasthof zum Lbiven sich ein- zusinden haben. Auch wird am 20- Juli durch die Kaufleute ein Handlungs-Vor­steher gewählt werden.

Vorstehendes haben die Schultheißenäm- ter den Kaufleuten und Krämern, welche zur hiesigen Handlungs-Innung gehören, zu eröffnen.

Die K. Oöeramter.

Tübingen. Die Orts-Vorsteher wer­den aufgefordert, sämtlichen in ihren Orten befindlichen zur hiesigen Lade gchdrigen Gla­ser-Meistern zu eröffnen, daß am Samstag den 26. Juni d. I. in der Herberge zum Hirsch dahier die allgemeine Handwerks- Zusammenkunft stakt haben werde, und zu dem Ende die Meister Morgens 9 Uhr da­selbst sich einfinden, ihre schuldigen alten und neuen Leggeldcr mitbringrn, im etwai­gen Verhinderung-Falle aber ihre Schul­digkeiten oh«« alles Fehlen schicken sollen.

Den 14 - Juni 1324- ^

Die K, Oberämter.

den iz. Zum 1824.

H. Besondere Amtliche Verfügungen» Oberamt Tübingern.

Tübingen. Danach den neuesten Anordnungen die Militair Vorspanns- und Landgestüts-Kosten nur alljährlich und zwar auf den Z0. Juni bei den betreffenden Stellen zue Vergütung emgegebsn werde» sollen; bi» jetzt aber von den Oberamts» Orten nur die bis zum Merz gehabten der­lei Prästationen hi-hrr einberichtet worden sind: so haben di- Ortsasrsteher auch die vom Merz bis Ende Juni gehabten Prästa. tioncn am Ende dieses Monats ungeftamt an die OberamlS-Pflege einzuberichten. Die am Z0. Juni noch ausstehenden Be­richte werden auf Kosten der Schuldhaften abgehvlt.

Den 14. Juni 1324.

K. Oberamt.

Tübingen. Am Mittwoch den ZO» d. M. haben die Obermeister sämtlicher Zünfte vor Oberamt zu erscheinen und die WaisenhauS-Gebühren und die Sportel» für die Sraatskaffe zu bezahlen; wobei be­merkt wird , daß nunmehr auch die noch rück­ständigen Sporteln bezahlt werden müssen. Den 17. Juni 1324.

K. Oberamt.