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Zn tel ligenz ^ Blatt
für die Oberamts - Bezirke
Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.
Im Verlag der Schramm'schen Buchdruckerey.
Nro. 49. Freitag
1. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
Tübingen. Die hiesige HandlungS, Innung wird wiederum eine allgemeine Zusammenkunft abhalten; wobei die Kaufleute Dienstag den 20. und die Kramer Mittwoch den 21. Juli d. I., Morgens 9^Uhr, im Gasthof zum Lbiven sich ein- zusinden haben. Auch wird am 20- Juli durch die Kaufleute ein Handlungs-Vorsteher gewählt werden.
Vorstehendes haben die Schultheißenäm- ter den Kaufleuten und Krämern, welche zur hiesigen Handlungs-Innung gehören, zu eröffnen.
Die K. Oöeramter.
Tübingen. Die Orts-Vorsteher werden aufgefordert, sämtlichen in ihren Orten befindlichen zur hiesigen Lade gchdrigen Glaser-Meistern zu eröffnen, daß am Samstag den 26. Juni d. I. in der Herberge zum Hirsch dahier die allgemeine Handwerks- Zusammenkunft stakt haben werde, und zu dem Ende die Meister Morgens 9 Uhr daselbst sich einfinden, ihre schuldigen alten und neuen Leggeldcr mitbringrn, im etwaigen Verhinderung-Falle aber ihre Schuldigkeiten oh«« alles Fehlen schicken sollen.
Den 14 - Juni 1324- ^
Die K, Oberämter.
den iz. Zum 1824.
H. Besondere Amtliche Verfügungen» Oberamt Tübingern.
Tübingen. Danach den neuesten Anordnungen die Militair Vorspanns- und Landgestüts-Kosten nur alljährlich und zwar auf den Z0. Juni bei den betreffenden Stellen zue Vergütung emgegebsn werde» sollen; bi» jetzt aber von den Oberamts» Orten nur die bis zum Merz gehabten derlei Prästationen hi-hrr einberichtet worden sind: so haben di- Ortsasrsteher auch die vom Merz bis Ende Juni gehabten Prästa. tioncn am Ende dieses Monats ungeftamt an die OberamlS-Pflege einzuberichten. Die am Z0. Juni noch ausstehenden Berichte werden auf Kosten der Schuldhaften abgehvlt.
Den 14. Juni 1324.
K. Oberamt.
Tübingen. Am Mittwoch den ZO» d. M. haben die Obermeister sämtlicher Zünfte vor Oberamt zu erscheinen und die WaisenhauS-Gebühren und die Sportel» für die Sraatskaffe zu bezahlen; wobei bemerkt wird , daß nunmehr auch die noch rückständigen Sporteln bezahlt werden müssen. Den 17. Juni 1324.
K. Oberamt.