Cameralamt Horb.

Horb. Durch die Kdnigl. Finanz- Kammer deS Schwarzwald-Kreises ist das Unterzeichnete Cameralamt zu Wieder-Er­bauung der im vorigen Spatjahr auf der Domatne Kirchberg abgebrannten Malerei, scheuer beauftragt worden.

Die Abstreichs-kmti-eprise über die Her­stellung dieser Arbeit, welche so schnell als möglich bewerkstelligt werden soll, gedenkt nun die Unterzeichnete Stelle

Montag den LI. diß Morgen» 10 Uhr auf der Domaine Kirchberg selbst vorzu- nehmcn.

Für diese Bau-.KMrexrise selbst hat man zu bemerken, daß dabei

a) nur solche Meister zugelaffen werben, welche sich über ihre Tüchtigkeit und Dermdgen, um für die Arbeit haften zu können, mit obrigkeitlichen Zeugnissen auSweiscn.

b) Zeder Lnrreprenenr einen tüchtigen, im Kbnigreich angesessenen Bürgen, der sich ebenfalls mit einem obrigkeitlichen Aeugniß ausweisen muß, zu stellen habe.

v) Zeder Meister für seine Arbeit 8 Jahre lang zu garantiren habe, ä) Die Bauarbeiten selbst nach dem Ueber- schlag betragen:

Zimmer - Arbeit sammt Holz und Fuhrlohn . . . . 1823 fl. Maurer- Arbeit sammt Ma­terialien und Fuhrlohn . 1670 fl. Schreiber-Arbeit ^ . 42 fl.

Schlosser-Arbeit - . . 66 fl.

Glaser-Arbeit .... 7 fl.

Sailer-Arbeit . . ' . 14 fl.

Wagner Arbeit .... 4 fl.

Pflasterer-Arbeit ... 63 fl.

Den 8. Juni 1824.

K. Cammeral-Amt.

Stadtschultheißenamt Rottenburg.

Rottenburg. (Eichenverkauf.) Näch­sten Freitag Vormittags 9 Uhr werden in dem hilsigen StadtkWald ob der sogenann» ten Zieglerstaig 20 Stück 20 bis 40schuhige Eichen, im öffentlichen Aufstreich verkauft; wozu die Liebhaber eingeladen werden.

Den 11. Juni 1824.

Stadtschultheißenamt.

Weittingen , Gerichts-Bezirks Horb. Bei der nach vorherigem Güterverkauf vor- genommcnen Vermdgens-Untersuchung de» Anton Saile, vulZo Stump, hat sich eine jedoch unbedeutende Unzulänglichkeit erge­ben. Nach der von dem Kdniglichen Ober­amtsgericht getroffenen Anordnung solle von der Unterzeichneten Stelle unter der Leitung der Amtsschreibcrei eine Liquidation der Schulden, verbunden mit einem Nachlaßvrr- gleich, vorgcnommen werden, wozu Mittwoch der 7 . Zult Vormittags bestimmt ist, und hiemkt sämt­liche Gläubiger aufgefordert werden, hiebet in Person oder durch gesetzlich Bevollmächtigte auf dem Rakhhaus in Weittingen zu erschei­nen, ihre Forderungen durch Vorlegung der Schuldscheine in Original oder glaubhafter Abschrift zu liquidiren und sich zugleich über den borzuschlagenden Nachlaß-Vergleich zu äußern. Hiebei muß noch besonders bemerkt werden, da das Vermögen durch die bereit- bekannten Gläubiger aufgezehrt wird, den Nichterscheinenden künftig zu Bezahlung ihrer Forderungen keine Hülfe mehr gelei­stet werden kann.

Den 4 . Juni 1824.

Schultheiß und Gemeinberath.

Außeramtliche Gegenstände.

Tübingen. Donnerstag den 17 . Juni

1824, Nachmittags ZUHr, versammelt sich der