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anvrrtrauten Gefährte durch Absteigen vom Bock zu verkästen , sondern dieselben haben stets bei ihren Gefährten zu bleiben.
10) Werden die älteren wegen des schnellen Reiten» bestehenden Verordnungen hier erneuert und verordnet, daß
1 ) Der Reitende, der anders als im Schritte reitet,
2) Der Fahrende, der schärfer als im kurzen Trott fährt,
Z) Jeder Reitende ober Fahrende, der bei einer Wendung um die Ecke aus einer Straße in die andere nicht den Schritt einhält, in die Strafe von 1 fl. zo kr. verfällt. Auch muß jeder Kutscher in der Mitte. der Straße fahren und darf keiner dem andern bek 1 ss. za kr. Strafe vorzufahren suchen.
11 ) Bei dem Reiten de» Pferde in die Schwemme dürfen nie mehr als höchstens 2 Pferde auf einmal und ,Mr von erwachsenen Personen geführt werden.
12) Wer ein Pferd ledig laufen läßt, wirb entweder um 1 fl. ZO kr. oder nach Umständen mit Gefängniß bestraft.
Den 5. Juni 18-4»
Stadtschultheißenamt und Stadtrath.
Rottenburg. Am Tage des heurigen-
landwirthschaftlichen Festes Dienstag, den
15. dieses Monats wirb rin Schießen auf Scheiben und einen laufenden Hirsch gegeben.
Vorläufig ist Folgendes festgesetzt x
1 ) auf-die Scheibe wird aufgelegt — der Hirsch aber aus freier Hand geschossen.
2 ) Zu beiden sind blos Gewehre erlaubt, welche nicht unter 18 Kugeln auf das Pfund schießen.
5) Die Einlage ist für das Hirschschießen auf Zo kr. und das Scheibenschießen auf 1 fl. festgesetzt.
4) Dir Anzahl der Schützen, welche sich infindet wird bestimmen wie viel Schuß
jede Einlage erhält, um zu rechter Zeit fertig werden zu können.
5) Von den durch die Einlagen und dem von der Stadt- Caffe leistenden Beitrag gefallenen Summen werden angemes. sene Gewinnste eingetheilt, deren Grdße natürlich von der Summe der Einlage abhängt und deswegen noch nicht angegeben werden kann.
Für Ordnung und Sicherheit ist Vorsorge getroffen. Unter Berufung auf die bereits durch das Progamm des landwirthschaft» lichen Festes in Bezug auf dieses Schießen geschehene Bekanntmachung erlassen wir dis Gegenwärtige, laden In - und Auswärtige ei», an diesem Vergnügen Äntherl zu nehmen und machen Leztere besonders darauf aufmerksam, daß bei der jetzigen Einrichtung die bei einemDogelschteßen gegründete Sorge, ob das Schießen am ncmlichen Tag enden werde? nicht vorhanden ist, sie vielmehr mit Bestimmtheit darauf rechnen dürfen, daß es frühzeitig genug aufhbrt, um noch zur Heim» kehr schreiten zu kdnneu.
Den 1 . Juni 1824.
Im Namen der vom Stadtrath bestellten Commission.
Spitalpfleger Gerber.
Horb. (Holz - Verkauf.) Montag den Isttcn dieses, Vormittags 9 Uhr, werden in dem Hospital-Wald bei Salzsietten
170 Forchen zu Teuchel brauchbar, und
ZV weiß - und rvthtannene Bauholz- Stämme