Intelligenz» Bl a t t

für die Oberamts-Bezirke

Tübingen, Rvttenburg, Nagold und Horb.

Im Verlag der Schramm'fchen Vuchdruckerey.

Nro. 46. Montag dcn 7. Zum 1824.

I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

H. Besondere Amtliche Verfügungen.

Oberamt Rvttenburg. Nottenburg. (An die Ortsvorstan» de.) Erhaltenem hohen Befehle gemäß sol­len bei Abhaltung deS landwirthschafllichen Festes auch Heuer wieder die Fohlen von 1 bt» Z Jahren einschließlich von den Beschäl- Dlatten Rottenburg und Oflerdingen dahier vvrgeführt werden. Die Ortsvorsteher der­jenigen Gemeinden, welche dcn erwähnten Beschäl - Blatten zugetheilt sind, haben die Besitzer der 1. 2 und Zjährigen Fohlen an­zuweisen, daß sie am Tage des landwirth- schaftlichen Feste», den 15. Juni d. I., Vormittag» um 11 Uhr dahier eintreffen und sich mit ihren Fohlen bei dcn Z Linden unterhalb deö Platzes , auf dem das Partiku­lar Fest abgehalten wird, aufstellen sollen. Den 4- Juni 1824.

K. Oberamt.

Rvttenburg. Am nächsten Donner­stag den 10. Juni d. I. werden auf dem Rathhause zu Mbßtngen a) die Bau-Arbeiten an der Filial-Kirche zu Belsen, welche nach dem revtdirken Ueberschlag IW fl. 53 Kr. betra­gen und

d) die Erbauung eine» Gefängnisse» in

Mbßingen

im öffentlichen Aufstreich verakkordirt wer­ben. Die Ortsvorstände wollen diese Ak- kordS-Derhandlungen in ihr>n Bezirken als» bald bekannt machen und die Handwerksleute zur Theilnahme an denselben einladen, letz­teren aber eröffnen, daß lsie Prädikat» - und Tüchtigkeit» - Zeugnisse beibringen müssen, wenn sie zu den AbstreichS-Derhandlungen zugelaffen werden wollen.

Den 4. Juni 1824.

. > K. Dberamk»

Oberamtsgerkcht Nagold.

Nagold. (Verschollener). Gottfried Kuch, ein Sohn von Michael Kuch, Tagldh- ner» von Ebhausen, welcher bereits das 7 g. Jahr zurückgelegt hat, ist seit vielen Jah­ren verschollen«

Es werden daher er und seine etwaige Leibes-Erben vorgeladen, sich binnen des peremtvrischen Termins von 90 Tagen zu dem in pflegschaftlicher Verwaltung stehen­den Vermögen zu melden, widrigenfalls derselbe für todt angenommen, und das Vermögen den Präsumtiv-Erben ansgefolgt werden wird.

Dcn 18. Mai 1824.

K. Oberamtsgericht.