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In telligcnz'Vlatt

für die Oberainks-Bezirke

Tübingen, Rottenburg, Nagold md Horb.

Zrn Verlag der-Schramm'schen Buchdruckerey.

Mo. 26. Montag den 29. März 1824.

( t. Gemeinschaftliche OLerctmtüche Verfügungen.

II. Besondere Amtliche Verfügungen. ^ Oberamt Tübingen.

- - TLbstngen. -an die gemein, -/chaflkich« UnietÄnter und StiftungSräthe.) Da bei Revision der Herligenrechnungrn Pro 1823. sich gezeigt, daß Verschiedene der­selben 2vn dem StiftungSrach and Bürger, Ausschuß noch nicht geprüft sind , arnd dein« - wie es. doch daS Brrwaltungs.EdiÄ vom ^ März 1Z22. §. izy. -verordnet, der Gemeinde durch den Rathsfchreiber vor» gelesen worden, so wird hiemit wiederholt ^ nnbesohle«, daß die Publikation und Prü, fnng sämtlicher Heiligen. Rechnungen deS Oberamts von 18B. ungesärimt noch vor, genommen, und spdann, wenn die Re.vi, ssons - Bemerkungen und Rezesse beantwor, tet sind, daß die Rechnungen pebst Urkun» jden und Revisions-Bemerkungen auch R«, t«ß- Büchern an das Stiftungs- Rechnung^ Revisorat unverweilt einaSsa gd^ werde» sollen. - .

Wenn übrigens eines dieser Erfordere nisse in Zukunft bei Einsendung der Rech, nungen zur Revision wieder mangelt, so

-wird dem Schuldhaften die gesezliche Orb, NungSstraft züerkannt werden.

Den 26. Merz 1824.

. ^ -K. Gem. Odiramt»

Oberamtsgericht Tübingen.

Tübingen. (Warnung vor Geldlei« Heu.) Ln Betreff dev Schüldensach« des Scribenten Balz, wird hiemit bekannt ge, machte daß die gegen denselben eiugeklag, len Schulden bereits sein Aktiv <- Vermö, gen beträchtlich übersteigen, Und daß, wenn daü bereits projectirte Arrangement nicht vollends ^u Stande kommt, der Mannt erkannt werden müsse.

Den 25. März 1824.

Ä. Oberamtsgrckcht.

Cameralamt Rottenburg.

Rottenburg. (Frucht , Verkauf.) Die unterzeichnet« Stellt verkauft guten Dinkel vom Fahre 1L22.

Den LS. März 1L24-

K. Kameralamt.

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Tübimg « n. (Gläubiger, vnd Schuld­ner «Vorladung, auch BürgschaftS, Auf­kündigung.), "ftm den Stand der Verlas, senschaftS«Masse des kürzlich vfrsiorbenen GtMeiiide.LttftrektdrS ünd SchgrfrichtrrS,