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Z n t e k l i g e n z>B l ütt

für die Oberamts -Bezirke

Tübingen, Rvrtciiburg, Nagold und Horb.

Im Verlag der Schramm'schea Bnchdruckerey.

Nro. 20. Montag- den 8. März 1824.

I. Gemeinschaftliche Oberanttliche Verfügungen.

Lft Besondere Amtliche Verfügungen.

Oberaint Tübingen.

. Tübingen». (An die'Orts-Vorsteher.) Es liegen mehrere die Amtskörper.schast betreffend« Gegenstände vor, worüber dir Bsrachung und BeWu^nshm« nicht län­ger verschoben werden kann. Die Orts-, Vorsteher haben daher am nächsten Samo stag den IZttn dieß, Morgens Punct S Uhr. dey einer deshalb- zu haltenden Amts-il er-, fammlung sich auf dem hiesigen Rathhaus «ünzufindem

Kön. Oberamt.

Oberamt Rothenburg» Nottenkurg. (An die Schultheißen und Gemeinde-Rechner.) Mehrer« Steuere Rapporte von dem lezksn Monate sind noch .,-ichr eingekommcn. Die Schultheißen und Gzi'/stnde-Rechner,. welche solche noch nicht LbMeben haben, werden nuiffan dj^ unge« sämnte Einsendung derselben hiermitMrin-. vert. Am 3» Mär^ 1Ü24.

^ K. OhMmt.

Rotten b ü rg. (Steckbrief.) Die erst kürzlich aus dem Zwangs »Arbeitshaus ^ '

entlassen« 2liähcige Dominica Wachendor- se.r von E>ühl hat sich abermals heimlich v.on ihrer Heimalh entfernt, und zieht wie­der dem liederlichen Leben nach.

Die Polizey-Behörden und Orts-Vor­stände werden daher ersucht, auf diese erze- ljederliche und schon, öfters wegen Diebe-- repen in Untersuchung gestandene Dirne zu fahnden, sie im Bekrriungs'-M»ll Pr arretiren, und wohlverwahrt hiehrr emlie- fern zu lasten.

Den b. März, 132.4.

K. Oberamt. Oberamtsgericht Tübingev. .

Tübingen. ( Schuldenliquidation.) lieber das Vermögen der Catharina. Bar­bara , Wittwe des Johannes Nerz vo» Pfrondorf, ist auf den Fall/ daß kein Borg­oder Nachlaß - Vergleich zu Stande kommt, der Gannt erkannt, und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und Ausführung ihrer Vorzugsrechte aus Donnerstag den 11. März . Termin angefezt worden. EL werden da­her alle Gläubiger der N.erz hiemit auf­gefordert: an gedachtem Tage Nachmit­tags 2 Ühr entweder in Person, iodzr durch genugsam. Bevollmächtigte, vor. dem

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