und Nicht« gegen Isenburg bis jezt noch nicht geltend gemacht haben mögen; so werden nun alle diejenige, welche auf de, nen — zu der Markung von Isenburg ge, hörigen liegenden Gütern, Eigenthums- Unterpfands- oder sonstige dingliche Rechte anzusprechen haben, hiedurch nachträglich aufgefordert, binnen eines peremtorifchen Termins von ZO Tagen, vom i. März
I. an gerechnet, die Beweis , Urkunden, entweder in Original oder in amtlich <be« glaubigler Abschrift an die hiesige Stadt, fchrciberey einzusenden.
Diejenige, welche sich nicht melden, haben die daraus für sie entspringende nachteilige Folgen sich selbst zuzuschreiben.
Horb, den 1. März 1824.
K. Oberamtsgericht.
Rottenburg. (Stekbrief.) Der Hof« schäfner Josiph Wiesenfarth von Ahldorf, Oberamts Horb, hat sich heute Nachmittag heimlicherweise von seinen ihm ange, wiesenen Geschäften entfernt.
Man ersucht alle Polizey -Behörden , auf diesen Flüchtling zu fahnden, auf Betreten ihn in Verhaft zu nehmen, und wohlverwahrt wieder hieher einzuliefern.
Den 21. Febr. 1824.
Ober-Inspektion des Zwangs» Arbeits - Hauses.
Gestalts-Beschreibung.
Wiesenfarth ist 2Y Jahr alt, 5^ 6"groß, und von mittlerer Statur. Er hat eine lange rothe Gestchtsform, braune Haare, Augbraunen und Augen, gerade Nase, einen gewöhnlichen Mund, volle Wangen, keinen Barth, gute Zähne, rundes Kinn und gerade Beine. Angckleidet war er mit Zwilchhofeti, einem blautüchenen Wammes, einer blauen Nnssenkappe und Schuhen.
Tübing«n. (Verkauf zweyer Walddistrikte.) Nachdem die kürzlich zum Verkauf ausgebotenen Walddistrikte, nemlich 24^Mrg. in Oesch - Ländern, oder Unrath genannt, zwischen Ommenhau- sen und Gomaringen, und 2 Mrg. i43 Rth. die Hohenwiese im Steinenbronn, das Gaiswäldle genannt, unweit Stokach, nunmehr angekauft sind, so werden solche am Donnerstag den 18 . März d. I. Vormittags y Uhr auf dem Rathhaus dahier zum öffentlichen Aufsireich gebracht werden, was andurch mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß die Bezahlung deS Kaufschillings bey den Oeschländern zu Htel baar und Htel in 7 verzinßlichen Zielern geschehen darf, daß hingegen der Käufer für diese Zieler neben dem Eigenthums- Recht noch eine Caution von 500 si. einzulegen habe, weshalb sich die Liebhaber darüber durch Zeugnisse auszuweisen ha» ben, daß sie im Stande feyev, rine solche Caution zu leisten.
Den 16. Febr. 1824.
Stiftungsrath.
Tübingen. (Biertaxe.) In Gemäßheit einer Verfügung der hohen Kreis- Regierung vom 7ten diß ist die Biertaxe von 1 MaaS Tübinger Bier 6 Kreuzer, 1 Maas Bier auS einer Entfernung von 3 Stunden 8 Kreuzer, und für das von Ulm beigeführt werdende Bier xer MaaS 10 Kreuzer bestimmt worden, was hiemit bekannt gemacht wird.
Den 21. Febr. 1824.
Stadtschultheißenamt und Stadtrath.
Pfrondorf. (Maurer - Arbeit bei Herstellung einer steinernen Brücke.) ES