der Forderungen der Gläubiger und zu Ausführung ihrer Vorzugsrechte auf Donnerstag den 11. März Termin angesezt worden. Es werden da« her. alle Gläubiger der Nerz hiemit auf» gefordert: an gedachtem Tage Nachmit» tags L Uhr entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmächtigte vor dem Oberamkögericht dahier zu erscheinen, um ihre Forderungen zu liquidiren, und sich über einen Borg- ober Nachlaß «Vergleich zu äußern.
Die Nichterscheinenden werden durch den am Schluß« der Verhandlung auszusprechenden:, usschluß» Bescheid von gegenwärtiger Masse ausgeschlossen werden.
Den 20. Febr. 1824. -
K. Oberamtsgericht.
Cameralamt Tübingen.
Tübingen. (Holzbeifuhr »Accord.) Da der am löten dies vorgenommen« Ab» sireichs - Accord über die beifuhrvon — SO Klafter Brennholz und — 430 büscheln Reisach auS den Waldungen bei Beben» Hausen nach Tübingen die höher« Genehmigung nicht erhalten hat, so wird an dem künftigen Freitag, den 5ten März, Vormittags 10 Uhr, eine öffentliche Ab» sireichs-Verhandlung hierüber in der Ka« meral-AmtS « Stube auf dem Pfleghofe dahier wiederholt vorgenommen werden.
Den 27. Febr. 1L24.
K. Kameralamt.
Kameralamt Reuths».
Reuthin und Calw. (Bau-Accord.) Die gnädigst genehmigte Erbauung eines neuen Pfarrhauses zu Effringen wird, nach den — mit ihrem Betrag hienach bemerk» ten verschiedenen Handwerks - Arbeiten, am Samstag den 6. Merz d. I. Vormittags
y Uhr, auf dem Rathhaus zu Effringen, auf Abzug nach Prozenten von der künf» tigen ganzen Kosten-Anrechnung, an sol» che Meister veraccordirt werden, welch« sich, neben der obrigkeitlichen Vermögens-.Attestation, als zuverläßige und ganz tüchtige HandwerkSleute besonders auch mit einem Zeugniß irgend «ineS CamerakamtS oder Bau - InspektoratS auszuweiscn im Stande sind.
ES betragen die Arbeiten für Maurer undSteinhauer 2,22y st. 46 kr.
Jpser und Bestecher 217 — 25 —
Zimmerleute Schreiner Schlosser Glaser Pflasterer Anstrich - Arbeit
1,851— 5 —5 hl. 461— 2 — 481—26--. 197— 2 — 126— 7—3 — 176 —
Den 23. Febr. 1824.
K. Kameralamt und Bau« Inspektors.
Weitenbürg. (Verpachtung der Leinwand- und Garn-Bleiche und der Schildwirthschast zum Lamm in Börstin» gen.) DaS Unterzeichnete Rentamt ist beauftragt, die gutsherrschaftliche Leinwand» und Garn-Bleiche zu Börstingen, welche in jeder Beziehung wohl eingerichtet ist und der vortheikhaften Lage wegen mit bestem Erfolg umgetrieben werden kann, an den Meistbiethenden zu verpachten.
Zugleich solle daS gutSherrschaftkiche Wirthshaus zum Lamm in Börstingen, welches auS 5 heizbaren und 4 unheizbaren Zimmern, 6 Kammern, 2 Küchen und den nöthigen Stallungen bestehet, womit der Genuß von 2 Morg. Acker nebst einem Gemüßgärtchen verbunden ist, entweder einzeln oder mit der Bleiche, zur Verpachtung gebracht werden.