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Zn t e l l i g e n z >B l ü t t
für die Oberamts - Bezirke
' Tübingen, Rvtlenburg, Nagold v«b Horb.
2m Verlag der Schramm'schen Buchdruckerey»
Nro. i2. Montag den 9 Februar 1824.
!. Gemeinschaftliche Oberamtliche . Verfügungen.
H Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Tübingen.
Tübingen. Manhat wahrzunehmen hehabt, daß «S bisher mit Abschlachtung tzrS VichrS, und Entrichtung der Schiacht, A««se piche nach oen -qte-efidfic Kr' ten gehullen wurde , und daßhiednrch - an« 'cheriey Grfezwidrigkette« von den Mezgrrt» chegangeb worden find ; eS wird daher fätnnrrlichen Mezgern so wir der übrigen 'Bürgerschaft nicht nur die ^vbachiung der Metzger-Ordnung, sondt v such der nachstehenden Anordnungen ringeschärf».
' -) Jeder Käufer «mes Stück Viehes hat sich an dem Ort, wo er solches er« kauft hat, ein« Urkunde auSstellen zu ' lassenz »velcheS auch bei d:m Einkäufen der Kkeiriern Vrehgattungen, akS
Daugkälber, Ziegen, Milchschweine rc. zu geschehen hat. .
2) Dies« Ukfunde ist dem betreffende« Thorwiwch vvrznzertzen wenn daS Vieh in hi« Stadt geführt wild, «nd z) die Schlachtaccift hievon noch cor Ab« schlachtnng tzeS VieheS unter Vorzei
gung der Vieh - Urkunde bey de«
Stadt« Acciseamt zu bezahlen.
Wer diesen Anordnungen zuwider harr» delt, wird mit den gesezlichen Strafen de« legt werden.
Den 7. Febr. iö24.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Rotterchutg.
Rvrtek. d .r . g. ( Släudtgest « Vor, ladung.) Nach dem Ableben dtS Rroier, forsters, Johann Michael Koch zu Rot, tensurg hat stck eine bedeutende Unzulänglichkeit seineS Vermögens zur Bezahlung der davon zu tilgenden Schulde» gezeigt, obgleich der Schuldenstand noch nicht vollständig erhoben worden ist. Zur Richtig, strllung dieses SchuldenwesenS werden nun alle diejenige, welche an den Verstorbenen eine Forderung aus irgend einem Rechts« grund zu machen haben, vorgelade«, ihre Ansprüche an der zur Schuldrnliquidation auf
Montag den Lasten März d. I.
BormittggS y. Uhr
-fesigeftzten Lagfahtt vor dem hiesigen Ober, Amtsgericht geltend zu machen, ihre Var, zugsrechte auszuführen und-stch -Hinsicht, lich eine- etwaig««-NachtsZeS^Lg Mläre«.