künftige Jahr Patente zu erhalten wünschen, und haben sich solche mit den in der Beschäl - Ordnung §. 15. vorgeschriebenen Zeugnissen zu ver­sehen;

L.) diejenige, welch« im vergangenen Frühjahr Patente erhalten, haben sol­che mitzubringen; und e.) diejenige Eigenthümer, mit ihren jäh­rigen Hengsten und Stutten, welche im nächsten Jahr um die Preise bei­den! landwirthschaftlichen Partikular, Fest konkurriren wollen, haben eben­falls zu erscheinen, damit dieselbe über den Werth ihrer Pferde belehrt werden können.

Die Eigenthümer der zum Belegen be­stimmten Stutten haben sich mit solchen um die obige Zeit und zur bestimmten Stunde in Rottenburg und Ofterdingen rinzufinden; namentlich aberauch dieSchult- heißen aus dem Oberamt Horb persönlich mit den Eigenthümern der Stutten, um besserer Ordnung willen, zu erscheinen. Den y. Jan. 1824.

K. Oberamt. Cameralamt Lustnau. Lustnau. (Heu - undStrohlieferungS, Akkord.) Bis Freitag den 23. dieses Mo­nats Vormittags y Uhr wird in dem Ca, meralamls » Gebäude dahier dje Lieferung von

s vhngefähr 33 bis 34 Zentner Heu und 21 bis 22 Fudeit Stroh für dir Beschälhängste, welche in die­sem Frühjahr nach Lustnau kommen,

L von 24 Wannen 96 Bd. Heu und 10 Fuder 56 Bd. Stroh für das Fvlstpersonale des disseitigen Cameras - Bezirks

im Abstreich« verakkordirt werden, wozu die Liebhaber eingeladen werden.

Den 9. Januar 1L24.

_ K. Kamerasamt.

Tübingen. In Beziehung auf die Bekanntmachung in Nco. 1. des Intel­ligenz-Blattes vom 2i. Dec. v. I. muß - die unterzeichnet« Behörde noch weiter aus- sorechen: daß die Gastgeber auch die Ob­liegenheit haben, ihre Gäste, welche auch von den Ga st Höfen entfernt ihre Fuhrwerke auf der Straße stehen lassen müssen, auf daö Verwahren derselben mit Laiernen aufmerksam zu machen.

Den 10. Januar 1824.

Oberburgermeisteramt.

Amm e rn, bei Tübingen. (GutS-Ver­leihung.) Das hiesige Hofgut, welches 218 Morgen Ackerfeld,

112 Morgen Wiesen und 10 Morgen Egarten

enthält und schon seit 8 Jahren mit dem besten Erfolg durch Wechsel - Wirthschaft betrieben worden, soll von Georgii 1824 an verliehen werden, und zwar für Na­turalien, »der Geld, entweder an Einen Mann, oder an 2., 3 bis 4., weil Räum­lichkeiten genug auf dem Hof befindlich sind.

Man steht nicht sowohl auf ein hoheS Bestand-Geld, als vielmehr auf recht­schaffene und verständige Landwirthe, deren Prädikat durch obrigkeitliche Zeugnisse zu beurkunden ist.

Der Tag d-r Verleihung ist auf Dienstag den 27. Jan. 1824. festgesezt.

Liebhaber können sich inzwischen nach der Beschaffenheit und Lage der Güter und Gebäude erkundigen und bei der Gutsher- schaft melden.

Den. Derbr. 1SS3.