Verkehr stehen ? die Vorsteher werden diese Berichte am Tag« der auf L»enstag den 17. dieß ausgeschriebenen Amts » Versammlung milbringen, wo alSdann daS Oberamt mit ihnen über die zwekmäßiasten Mittel, den unbemittelten Landmann vor dem Wucher der Viehversteller, etwa mit« telst Errichtung von Hülfscassen, zu schützen sich berathen wird. Das Oberamt hält für sachgemäs, daß die Vorsteher derjenigen Gemeinden, worinn das Vieh« tzinstetirn gebräuchlich ist, mit ihren Ge- meinderäthen und Bürger »Ausschüßen passend« Vorschläge entwerfen/ diese zugleich mit ihren Berichten vorlezen und damit der allerhöchsten, nur auf daS Wohl der ärmeren Elaste der Landleute gerichteten Absicht Seiner Königs. Majestät pflichtschuldig entgegen kommen.
Den L. Jun. 1823.
K. Oberamt. Oberamt Rottenburg.
Rottenburg. Hirrlingen. (Oef, fentliche Belobung.) Sein« Königs. Maje, stät haben dem bürgerlichen Jnnwohner Michael Lohmüller von Hirrlingen, welcher sich bei einem am 17. April d. I. daselbst statt gehabten Brand durch Entschlossenheit und Kühnheit und unermüdck« Anstrengung besonders ausgezeichnet hat, rin Geschenk aus dem allgemeinen Gratia- lien-Fond von 20 fl. allergnädigst ver- willigt, und dessen öffentliche Belobung verfügt; welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Den 4. Jun. 1823.
K. Oberamt.
Oberamt Nagold.
Nagold. (An die OrtS - Vorsteher.) Don der KvniglichenRegierung deöSchwarz»
wald - KreiseS wurde unterm 14. Mai b. I. folgendes an das Oberamt erlassen. Man habe wahrzunehmen gehabt, wie der Verfall der Nachbarschafts-Straßen täglich mehr zunehme. ES werde daher dem Oberamt der Auftrag ertheilt, diesen wichtigen Theil der öffentlichen Verwaltung wohl in daS Auge zu fassen, und die betreffenden Orts - Vorsteher mit aller Streng«, und die Saumseligen durch Strafen unnachstchtkich anzuhalten, daß st« nicht «ine Anstalt zu Grunde gehen lassen, welche für den allgemeinen Verkehr eben so nöthig als nüz- lich ist, und welche auch überdieß mit bedeutendem Kosten «Aufwand« hergestellt wurde. Diesem Regierungsräthlichen Erlass« fügt« das Oberamt noch bey, daß «S die sämtlichen Vizinal«Straffen nach Ablauf von 14 Tagen untersuchen lassen und gegen diejenigen Orts-Vorsteher, welche in der guten Unterhaltung derselben nachläßig erfunden werden, in Folge kjenes Erlasseangemessene Strafewsogleich erkennen werde. Den 3. Juni 1623.
K. Oberamt.
Nagold. Sämtlichen Ortsvorstehern des hiesigen Oberamts Bezirks wird hie« mit aufgegeben, bis den 14. d. Monat- folgende Bericht« unfehlbar hieher zu erstatten:
1 ) den Bericht über diejenigen Gehikltr des niedsrn Polizei - Personals von den Unteramtleuten abwärts — welche seit dem 1. Juli 1ö22. der Staats-Eass« heimgefaüen sind.
2) den Bericht über dir — feit dem 1. Jan. d. I. geleistete württrmbergisch« Militair-Vorspann«, womit zugleich di« Aokch iften von den Borspanns- Pattntrn «azusrnden sind,