Verkehr stehen ? die Vorsteher werden diese Berichte am Tag« der auf L»enstag den 17. dieß ausgeschriebenen Amts » Ver­sammlung milbringen, wo alSdann daS Oberamt mit ihnen über die zwekmäßiasten Mittel, den unbemittelten Landmann vor dem Wucher der Viehversteller, etwa mit« telst Errichtung von Hülfscassen, zu schü­tzen sich berathen wird. Das Oberamt hält für sachgemäs, daß die Vorsteher der­jenigen Gemeinden, worinn das Vieh« tzinstetirn gebräuchlich ist, mit ihren Ge- meinderäthen und Bürger »Ausschüßen pas­send« Vorschläge entwerfen/ diese zugleich mit ihren Berichten vorlezen und damit der allerhöchsten, nur auf daS Wohl der ärmeren Elaste der Landleute gerichteten Absicht Seiner Königs. Majestät pflicht­schuldig entgegen kommen.

Den L. Jun. 1823.

K. Oberamt. Oberamt Rottenburg.

Rottenburg. Hirrlingen. (Oef, fentliche Belobung.) Sein« Königs. Maje, stät haben dem bürgerlichen Jnnwohner Michael Lohmüller von Hirrlingen, wel­cher sich bei einem am 17. April d. I. daselbst statt gehabten Brand durch Ent­schlossenheit und Kühnheit und unermüdck« Anstrengung besonders ausgezeichnet hat, rin Geschenk aus dem allgemeinen Gratia- lien-Fond von 20 fl. allergnädigst ver- willigt, und dessen öffentliche Belobung verfügt; welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

Den 4. Jun. 1823.

K. Oberamt.

Oberamt Nagold.

Nagold. (An die OrtS - Vorsteher.) Don der KvniglichenRegierung deöSchwarz»

wald - KreiseS wurde unterm 14. Mai b. I. folgendes an das Oberamt erlassen. Man habe wahrzunehmen gehabt, wie der Ver­fall der Nachbarschafts-Straßen täglich mehr zunehme. ES werde daher dem Ober­amt der Auftrag ertheilt, diesen wichtigen Theil der öffentlichen Verwaltung wohl in daS Auge zu fassen, und die betreffenden Orts - Vorsteher mit aller Streng«, und die Saumseligen durch Strafen unnachstchtkich anzuhalten, daß st« nicht «ine Anstalt zu Grunde gehen lassen, welche für den all­gemeinen Verkehr eben so nöthig als nüz- lich ist, und welche auch überdieß mit be­deutendem Kosten «Aufwand« hergestellt wur­de. Diesem Regierungsräthlichen Erlass« fügt« das Oberamt noch bey, daß «S die sämtlichen Vizinal«Straffen nach Ablauf von 14 Tagen untersuchen lassen und ge­gen diejenigen Orts-Vorsteher, welche in der guten Unterhaltung derselben nachläßig erfunden werden, in Folge kjenes Erlasse­angemessene Strafewsogleich erkennen werde. Den 3. Juni 1623.

K. Oberamt.

Nagold. Sämtlichen Ortsvorstehern des hiesigen Oberamts Bezirks wird hie« mit aufgegeben, bis den 14. d. Monat- folgende Bericht« unfehlbar hieher zu er­statten:

1 ) den Bericht über diejenigen Gehikltr des niedsrn Polizei - Personals von den Unteramtleuten abwärts welche seit dem 1. Juli 1ö22. der Staats-Eass« heimgefaüen sind.

2) den Bericht über dir feit dem 1. Jan. d. I. geleistete württrmbergisch« Militair-Vorspann«, womit zugleich di« Aokch iften von den Borspanns- Pattntrn «azusrnden sind,