Erwerbs-Catasters vom Grund «Catastrr, geschehen solle, binnen'S Tagen dem Ober- amtS, Steuer-Commissär, unter Anfüh­rung hinreichender Gründe Anzeige davon zu machen.

Den 2. Juni 1823.

K. Oberamt.

Oberamt Rottenburg.

Rottenburg. (An dir OrtS-Vor­stände in den zu dem Central - Stadt- und AmtSschreiberei - Bezirk gehörigen Ort­schaften.)

Nach einem hohen RegierungS-Rescript, welches am ly. März d. I. au-gegangen, und am y. Mai dahier eingeloffen ist, müssen über das Gemeinde « Oeconomie- und Rechnungswesen umfassende Berich­te ungesäumt erstattet werden. Man er, wartet daher, unmittelbar nach Bekannt­machung dieses, genauen Bericht in der Central-Stadt-und AmtSschreiberei

1 ) über die bei den Gemeinden abge- lößte und ausgenommen« Schulden in dem abgewichenen Etats, Jahr; die Ursache der Geld-Aufnahmen, Veräu, ßrrung von Fonds-Theilen, und Ver­minderung derselben; damit nun aber auch daS übrige noch erforderliche er­gänzt werden kann; so sind zugleich

2) dir lezte Gemeindepfleg - Rechnungen oh­ne Urkunden;

S) das neue Steuer-Empfang - und Ah- rechnungsbuch von iLM.

4) dir Stadt und Amtspfleg-Abrechnung von EH und

5) daS neu» Rappiat von IW.

an die Stadtschreiberei, welch« solche so­gleich wieder zurükschichrn wird, «inzu- sendtn,

Hiebei wird noch bemerkt, daß dies« Aufforderung, nur diejenigen Gemeinden angeht, welch« zum Stadt - und AmlS« fchreiberei-Bezirk« Rotlcnburg gehören.

Den 2. Jun. 1Ü2Z.

Königs. Oberamt.

Oberamtsgericht Tübingen.

Tübingen. (Schulden - Liquidation.) In der oberamtSgerichtlich erkannten Gannt- sache der Wiltwe des Schuhmacher Gott­lieb Küstner von Tübingen wird am 2S. Juni d. I. Nachmittags z Uhr die LiquidationS-Handlung vorgenommen, und ein Nachlaß-Vergleichs»Versuch an­gestellt werden, die Gläubiger der Küstner» scheu Wittwe, und deren Bürgen werden daher aufgefordert, an der festgesezten Tag­fahrt entweder in Person oder durch gehö­rig Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre An­sprüche an die Masse vorzubringen, so wie die Vorzugs-Rechte derselben zu erweisen.

Gegen diejenigen Gläubiger, welche der gegenwärtigen Aufforderung nicht Genüge leisten, wird am nemlichen Tag der Aus­schluß-Bescheid ausgesprochen werden.

Den 3. Juni iö2Z.

K. Oberamtsgericht.

Oberburgermeisteramt Tübingen.

Tübingen. Da sich hin und wieder.auf den Bäumen und Hecken Rauppen - Nester finden, so werden die Güterbesizer aufge­fordert, solche unverweilt zu vertilgen. Man wird seiner Zeit Nachsehen lasse», uud die Säumigen zur Verantwortung ziehen.

Den 2. Jun. 1S2S«

Oberbürgermeisteramt.

Walddorf, Oberamts Tübingen. (Markt-Verlegung.) Der aufdrn 27. Mai