Erwerbs-Catasters vom Grund «Catastrr, geschehen solle, binnen'S Tagen dem Ober- amtS, Steuer-Commissär, unter Anführung hinreichender Gründe Anzeige davon zu machen.
Den 2. Juni 1823.
K. Oberamt.
Oberamt Rottenburg.
Rottenburg. (An dir OrtS-Vorstände in den zu dem Central - Stadt- und AmtSschreiberei - Bezirk gehörigen Ortschaften.)
Nach einem hohen RegierungS-Rescript, welches am ly. März d. I. au-gegangen, und am y. Mai dahier eingeloffen ist, müssen über das Gemeinde « Oeconomie- und Rechnungswesen umfassende Berichte ungesäumt erstattet werden. Man er, wartet daher, unmittelbar nach Bekanntmachung dieses, genauen Bericht in der Central-Stadt-und AmtSschreiberei
1 ) über die — bei den Gemeinden abge- lößte und ausgenommen« Schulden in dem abgewichenen Etats, Jahr; die Ursache der Geld-Aufnahmen, Veräu, ßrrung von Fonds-Theilen, und Verminderung derselben; damit nun aber auch daS übrige noch erforderliche ergänzt werden kann; so sind zugleich
2) dir lezte Gemeindepfleg - Rechnungen ohne Urkunden;
S) das neue Steuer-Empfang - und Ah- rechnungsbuch von iLM.
4) dir Stadt und Amtspfleg-Abrechnung von EH und
5) daS neu» Rappiat von IW.
an die Stadtschreiberei, welch« solche sogleich wieder zurükschichrn wird, «inzu- sendtn,
Hiebei wird noch bemerkt, daß dies« Aufforderung, nur diejenigen Gemeinden angeht, welch« zum Stadt - und AmlS« fchreiberei-Bezirk« Rotlcnburg gehören.
Den 2. Jun. 1Ü2Z.
Königs. Oberamt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. (Schulden - Liquidation.) In der oberamtSgerichtlich erkannten Gannt- sache der Wiltwe des Schuhmacher Gottlieb Küstner von Tübingen wird am 2S. Juni d. I. Nachmittags z Uhr die LiquidationS-Handlung vorgenommen, und ein Nachlaß-Vergleichs»Versuch angestellt werden, die Gläubiger der Küstner» scheu Wittwe, und deren Bürgen werden daher aufgefordert, an der festgesezten Tagfahrt entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche an die Masse vorzubringen, so wie die Vorzugs-Rechte derselben zu erweisen.
Gegen diejenigen Gläubiger, welche der gegenwärtigen Aufforderung nicht Genüge leisten, wird am nemlichen Tag der Ausschluß-Bescheid ausgesprochen werden.
Den 3. Juni iö2Z.
K. Oberamtsgericht.
Oberburgermeisteramt Tübingen.
Tübingen. Da sich hin und wieder.auf den Bäumen und Hecken Rauppen - Nester finden, so werden die Güterbesizer aufgefordert, solche unverweilt zu vertilgen. Man wird seiner Zeit Nachsehen lasse», uud die Säumigen zur Verantwortung ziehen.
Den 2. Jun. 1S2S«
Oberbürgermeisteramt.
Walddorf, Oberamts Tübingen. (Markt-Verlegung.) Der aufdrn 27. Mai