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«och nicht «ingelaufen« Urkunde» durch Eigene werden abgeholt werde».
Den 31. Mai 1823.
Königl. Oberamt.
Oberamt Rottenburg.
Rottenburg am Nektar. (Ver, legunz deS diesjährigen landwirthschaftli« chen Partikular, Festes auf dev 9. Juny 1823.)
Ein schon s"t z Tagen anhaltendes Regenwetter verhinderte am gestrigen Tag« das diesjährige landwirthschaftliche Par, tikular - Fest dahier abzuhalten.
Nach vorher genommener Rücksprache mit der Königl. Commission wird „uNh dasselbe am Montag den yten Juny d. I. Vormittags dahier Statt finden, und mgn ladet hiemit sämtliche Landwirthe, Pferde, und andere Viehs Besitzer wiederholt ein, dem diesseitigen Partikular - Fest« anzu, wohnen und an den Preis s Bewerbungen sowohl als an den übrigen Feierlichkeiten und Volks - Belustigungen Theil zu nehmen.
Was die Vertheilung der Preis «Me, daillen und der — von dem hiesigen land, wirthschaftlichen Bezirk-«Verein noch besonders ausgesezten Prämien betrifft, so wird sich hier auf das Programm vom Löten April d. I. bezogen und noch wei, 1er zur öffentlichen Kenntniß gebracht, -aß, da wegen der ungünstigen Witterung den Rindvieh, und Pferde, Markt am Lösten und 27. May weder Käufer noch Verkäufer besuchen konnten, ani Tage des landwinhschaftlichen Feste- den 9. Juny I. zugleich auch der Vieh« und Pferde« Markt werde abgehalten werden. Wer auf -em Pferde « Markt sein Pferd um den höchsten Preis verkauft, erhält aus der Stadt-Cass« «me Prämie von zwri Kronen,
Thalern, und für dir zwei schönsten rin, und zweijährigen Fohlen find zwei Prämien zu 5 fi. 24 kr. und 2 fi. 42 !k. »uSgesrzt.
Den 28. Map 1823.
Königl. Oberawk,
RPttenburg. (An bi« Orts »Vor, sicher.) In den ersten Tage« deS nächst künftigen MonatS Juni müssen, nach höchstem Rescript vom ly. März b. I. folgende Berichte von jedem OrtS«Vorsteher bei der Central,Stadt« und Amtsfchreiberep unfehlbar rinkommen:
1. Ueber den Vichstand, worüber eine Ta, belle zu fertigen ist, welche s) die Pferde,
1. ) über 2 Jahr«
und
2. ) unter 2 Jahren,
d) di« Ochsen dd Stiere über 2 Jahre, c) di« Kühr,
Z) daS Schmalvieh,
e) die Esel,
k) di« Schaafe, und zwar
1. ) die Spanische»,
2. ) die Bastard,
und
z.) die Landschaafe, dann
g) die Schweine, k) die Ziegen, und
i) die Bienen oder Jmen, genau und pünktlich enthält.
H. Ueder die im Laus« des Etats, Iah, res angesch>fften Feuerlöfch«Instrumente. Es verstehet sich von selbst, daß die vorhandene ältcrn Lösch, Instrumente nicht ' in den Bericht ausgenommen werden dür»
AG