An den Grenzzollämtern müssen di« — dem erhöhten Zoll unterworfenen Waaren bei Confiscations- Strafe nach Gattung und Gewicht deklarirt werden. — Doch ist der Bezug als Transit-Gut bis zu einem La« gerhaus - Plaze erlaubt, wo dann bei der Controll« der Eingangs-Zoll nach Abzug des bezahlten Transit-Zolls erhoben wird, fvferne die Waare nicht als Transit-Gut unter öffentlicher Aufsicht liegen bleibt.
An diesen Bestimmungen ist durch Nachtrags-Verordnung vom 25. Merz l. I. (Reg. Ll. Nro. 8>) besonders weil mehrere concordirende Schweizer - Kantone die Namen der Abnehmer nicht in die Ursprungs- Scheine aufnehmen lassen, indem Fabrikanten und Kaufleute dies an ihrem Wohnorte «icht immer gern angeben, nur so viel abgeändert :
daß künftig bis zu Bereinigung über gleiche Formen in allen befreundeten Staa- , ten die Angabe des NamenS des innlän- hischen Empfängers nicht als wesentli, cher Beding der Gültigkeit der Ursprungs, Scheine zu betrachten seyen.
Die K. Oberämter.
Die Vorsteher haben folgenden Erlaß Her K. Kreis-Regierung allen in ihrer Gemeinde befindlichen Handels - und Gewerbs- Lruten sogleich bekannt zu wachen.
Di« Regierung deS Schweizer-Kantons Argau hat nach einer Mittheilung des K. MinistrriunlS der auswärtigen Angelegenheiten unter dem 10 v. M. -ine ausführliche Verordnung in Betreff der Zurzacher .Messen, als Nachtrag zu seiner Vvllzie- hungs - Verordnung vom 26. Dezember V. I. über das von der Mehrheit der eidgenössischen Stände geschlossene Konkordat m Handels - und Retorsivnö -Angelegenhei.
ten, erlassen, welche dem Aarau er Intel, ligenz-Blatt eingerückt, auch besonders ge, druckt ist.
Die K. Oberämter.
H. Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Rottenburg.
Rottenburg. (An sämtliche Schult, heissenümter.) Die Orts - Vorsteher haben die Geburtshelfer, die Hebammen und die Impfärzte zu erinnern, daß sie ihre vom l.Juny 16ZZ. zu verfassende Geburts- und Jmpf-Tabellen unfehlbar bis den 7. künt", tigen Monats Iuny an den Ob-ramtö« Arzt «inschicken.
Den Hebammen ist aber hiebey noch besonders zu bedeuten, daß, um die in ihren Tabellen meistens vorkommenden Fehler und Mängel sogleich berichtigen zu können, sie diese Tabellen persönlich zu über, bringen haben.
Den 30. Mai 1622.
K. Oberamt.
Oberamt Nürtingen.
Nürtingen. (Schaafwaid - Verleihung.) Die Gemeinde - Schaafwaide zu Grabenstetten, welche zu den vorzügliche^ Alpwaiden gehört, und 600 Stück erträgt, wird am Samstag den 14. Juni 1823., Morgens y Uhr auf dem Rathhaus zu Grabenstetten öffentlich verliehen werden. Die Liebhaber haben sich nicht nur mit Meister- oder Concessions - Briefen, sondern auch mit gemeinderathlichen, und oberamrlich le- galisirten Zeugnissen über Prädikat und Vermögen auszuweisen, und mögen um gedachte Zeit in Grabenstetten sich einfinden.
Den iS. Mai lö2Z.
K. Oberamt.