72

Walddorf. Okeramts - Gerichts Tübingen. (Schuldenliquidäkion.) Ueber das Vermögen des Johann Georg Gaiser, Josephs Sohns, Weber, ist der Gannt den 11 .. Februar 1823 Oberamtsgerichtlich erkannt'worden, und zur Schuldenliquida- lion der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugsrechte, wel­che Verhandlung auf dem RathhauS zu Walddorf vorgenommen wird, Samstag der 15. März dieses Jahrs Vormittags 8 Uhr bestimmt.

' Es werden deswegen die Gläubiger aufgefordert, an obenbemeldter Zeit sich entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte auf dem Rathhaus in Walddorf einzufinden, und ihre Forderun­gen und deren Rechte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch den in der folgen­den Oberamtsgrrichtlicken Sizung auszu­sprechenden Präclusiv - Bescheid von der . Ganntmasse ausgeschlossen werden.

Den 16. Febr. 1623.

K. Oberamtsgericht.

Tübingen. (Gläubiger-Vorladung.) Vermöge gerichtlichen Beschlusses werden die Gläubiger deS Büchsenmachers Carl Nisch von Tübingen, welcher sich Hoffnung macht, sich mit ihnen gütlich zu vereinigen, hiemit aufgefordert

am Freitag den 21. Merz d. I.

Nachmittags 2 Uhr,

in Person oder durch hinlänglich Bevoll­mächtigte vor dem ObsramtSgerichte zu erscheinen, sich über die Vergleichs-Vor, schläge die ihnen gemacht werden, zu er, klären, und im Fall ein Vergleich nicht zu Stande kommt, ihre Forderungen zu liquidircn und ihre Vorzugs-Rechte aus- zuführerr, widrigenfalls sie durch das

am Ende der Verhandlung auszufprechend« Prärlufiv - Erkenntnis von der gegenwär­tigen Masse ausgeschlossen werden.

Den 25. Febr. 1623.

K. Oberamtögericht. Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. Nachdem der feit Z4 Jahren Verschollene Jakob Kcppler von Hesselbrvnn das 70. Jahr zurückgelegt hat, so wird derselbe oder dessen etwaige unbekannte Lei­bes, Erben aufgefordert, ihre Ansprüche an das in pflegschaftlicher Verwaltung stehende Vermögen deSVcrfchollenen binnen 9oTagen zerstörlicher Frist vor Unterzeichneter Stell? rechtsgenügend darzuthun, widrigenfalls dieses Vermögen an die bekannten nächsten Erben landrechtsicher Ordnung nach ver­theilt werden wird.

Den 2t. Febr. 1623.

^ l?? K. Oberamtsgericht.

Nagold. Der ledige Michael Schwarz von Egenhausen, welcher sich indessen mit dem Fuhrwesen abgegeben hat, ist ohne alles Vermögen, so daß nicht einmal ein Ganntverfahren zu Beseitigung der gegen ihn eingeklagten Schuldforderungen cinge- leitet werden kann, und man daher sich einzig darauf beschränken muß, daß hie­mit jedermann gewarnt wird, sich mit dem­selben auf irgend eine Art in einen Con- traet einzulassen.

Den 24. Febr. 1823.

K. Oberarntsgerichk.

Nagold. Die bisherige und aufstnen Erlaß von dem vormaligen Churfürstlichen RegierungS - Collegium sich gründende Ob­servanz, daß Gläubiger ihrem besorgen­den Verlust bei einem Gannt dadurch vor- zubeugen suchten, daß sie ihre Forderun-