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Erkcnntniß von der Masse ausgeschloßen werden.

Den 20. Feb. 1L25.

K. Oberamlsgericht.

Tübingen. (Gläubiger Vorladung.) Um die Verlassensckafis-Masse des ver­storbenen Jung Johann .Georg Weiß, Daurcn von Weilheim auseinander sezen zu können, werden dessen Gläubiger bey Sirafe des Ausschlusses aufgefordert, Frei­tag den 23. Febr. d. I. Nachmittags 2 Uhr vor Oberamtsgericht ihre Forde­rungen entweder persöhnlich oder durch Bevollmächtigte zu liquidiren, und daS Weitere sich zu gewärtigen.

Tübingen den 6. Febr. 1825«

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgerkcht Nagold.

Nagold. Die Stadt Haiterbach hat schon früher die Erlaubniß erhalten, ihr Unterpfandsbuch renoviren lassen zu dür­fen; worauf sodann auch die Gläubiger zu Einsendung ihrer in Händen habenden Do­kumente aufgefordert worden, und auch bei dem Schulthcisenamt Haiterbach mehrere dergleichen eingekommen sind. Da jedoch zu erwarten steht, daß diesen;.Aufruf nicht alle Gläubiger nachgekommen sind, und besonders von den neueren Versicherungen keine Dokument« vorliegen, so sieht man sich veranlaßt, alle diejenige Personen, wel­che ein Pfand - EigrnthumSoder anderes dingliches Recht auf ein Grundstück der Haiterbacher Markung anzusprechen haben, hiemit noch einmal aufzufordern, innerhalb 30 Tagen die erforderlichen Dokumente im Original oder in beglaubigter Abschrift, der hiesigen Stadtfchreiberey einzusenden, widrigenfalls sich jeder selbst zuzusthreiben hat, wenn die nachher einrommende allen.

rücksicktigt werden.

Den 8. Febr. 1 S 25 .

K. Oberamtsgericht. Fvrftamt Altenstaig.

Forstamt Aikenftaig. Nach einem gnädigsten Decret deS K. Forstraths sollen auf das hiesige Saamcn - Magazin circa 52 Centner guter Forchensaamen ä 32 kr. psr Pf. gekauft werden; welches denen Per­sonen, welche Vorrath haben, mit dem Be­merken bekannt gemacht wird, daß solcher in großen und kleinen Quantitäten jeden Mitwoch und Samstag bis iu die Mitte deS Monats März an den Saamen-Ver- Walter Fischer allhier abgrliefert werden kann. Den 17. Febr. 1823.

K. Forstamt.

Cameralamt Rotterrburg.

Rotten bürg. Die unterzeichnet« Stelle verkauft aus freier Hand neue Ger­ste und neuen Dinkel von vorzüglicher Qualität, desgleichen Grözelftüchten.

Auch ist noch guter Gült- und Zehent- Dinkel vom Jahrgang iL2l. feil.

Den 22. Febr. 1825.

K. Cameralamt.

OberthaIheim. Oberarmsgcricht- sicher Verfügung zu Folge sollen die Pas­siv - Schulden des Matthäus Reutter, Bür­gers zu Oderthalheim auf die vorhandene Güter - Ko.ufschillinge verwiesen werden; daher man die Gläubiger desselben hiemit auffordert inner 4 Wochen ihre Forderun­gen bei dem Schultheissenamt Oberthalheim anzugeben, widrigenfalls sie sich selbst zu­zuschreiben haben, wenn sie da nach Ver- stuß obigen Termins die Verweisung ge, fertigt wird, mit ihren Ansprüchen nicht mehr berücksichtigt werden.

Den 1. Febr. iö25.

Gemeinderath.