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Intelligenz.Blatt
für die Oberamts - Bezirke
Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.
Zm Verlag bei Wilh. Heinr. Schramm.
Nro. i6. Montag den 24. Februar i8rz.
5. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen; Keine.
II. Besondere Amtliche Verfügungen.
Oberamt Nagold.
Nagold. Vermög eines — von der K. Kreis-Regierung wegen Vertilgung der Feldmäuse ergangenen DecretS wird den Schultheissen-Aemtern des hiesigen Bezirks eröffnet, daß nur unter genauer Beobachtung der — in dem General - Reftript vom 20. September 1312 pvt. 1 enthaltenen Vorschrift des Giftlegcn gegen di« Feldmäuse gestattet, aber die Mausegist- Kügslchen nach ärztlicher Vorschrift nur in einer Apotheke vcrserligt, und hierauf in Beisein einer Magistrats - Person einem oder Mehreren hiezu verpflichteten rechtlichen Männern übergeben werden dürfen, welche dann dieselben auf die FeldgüterAn die Höhlen, und Gänge der Mäuse einzulegen, und hernach diese Oeffnungen sogleich, aber nur leicht, wieder zuzuwerfen, die nickt- gebrauchten Kügelchen aber dem Ortsvorstehcr jedeSmal zuruckzul-e, fern haben, oder aber das Giftlegen gänzlich unterlassen, oder aber die übrigen be, reils bekannt gemachte Mittel zu Vertift
gung der Feldmäuse desto fleißiger in Anwendung gebracht werden sollen.
Den ly. Februar 1823.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. Schlaitdorf. (Gläubiger - Vorladung.) Bei der auf Absterben des Andreas Walser, Webers von Schlaitdorf gefertigten Inventur hat sich eine Insolvenz gezeigt, >n so Ferne nemlich die Witiwe ihre weiblichen Freiheiten in Anspruch nimmt, wozu sie sich bereits auf den Fall erklärt hat, wenn nicht ein Nachlaß-Verglich zu Stande komme.
Oberamtsgerichtlich ist deßwegen zur Liquidation der Forderungen, Ausführung der Vorzugsrechte derselben, und Vernehmung über einen Nachlaß - oder Borg-Vergleich das Waisengericht Schlaitdorf beauftragt, und zu diesemGeschäfteMontag, d. 10 . März d. I. bestimmt worden, an welchem Tage die Gläubiger Vormittags 8 Uhr bey Ausschluß-Strafe auf dem Rachhaus zu Schlaitdorf sich einzufindcn haben.
Den 5. Febr. 1823.
K, Oberamtsgericht.
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