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Intelligenz.Blatt

für die Oberamts - Bezirke

Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.

Zm Verlag bei Wilh. Heinr. Schramm.

Nro. i6. Montag den 24. Februar i8rz.

5. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen; Keine.

II. Besondere Amtliche Verfügungen.

Oberamt Nagold.

Nagold. Vermög eines von der K. Kreis-Regierung wegen Vertilgung der Feldmäuse ergangenen DecretS wird den Schultheissen-Aemtern des hiesigen Bezirks eröffnet, daß nur unter genauer Beobach­tung der in dem General - Reftript vom 20. September 1312 pvt. 1 enthal­tenen Vorschrift des Giftlegcn gegen di« Feldmäuse gestattet, aber die Mausegist- Kügslchen nach ärztlicher Vorschrift nur in einer Apotheke vcrserligt, und hierauf in Beisein einer Magistrats - Person einem oder Mehreren hiezu verpflichteten rechtli­chen Männern übergeben werden dürfen, welche dann dieselben auf die FeldgüterAn die Höhlen, und Gänge der Mäuse ein­zulegen, und hernach diese Oeffnungen sogleich, aber nur leicht, wieder zuzuwer­fen, die nickt- gebrauchten Kügelchen aber dem Ortsvorstehcr jedeSmal zuruckzul-e, fern haben, oder aber das Giftlegen gänz­lich unterlassen, oder aber die übrigen be, reils bekannt gemachte Mittel zu Vertift

gung der Feldmäuse desto fleißiger in An­wendung gebracht werden sollen.

Den ly. Februar 1823.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Tübingen.

Tübingen. Schlaitdorf. (Gläu­biger - Vorladung.) Bei der auf Absterben des Andreas Walser, Webers von Schlait­dorf gefertigten Inventur hat sich eine In­solvenz gezeigt, >n so Ferne nemlich die Witiwe ihre weiblichen Freiheiten in An­spruch nimmt, wozu sie sich bereits auf den Fall erklärt hat, wenn nicht ein Nach­laß-Verglich zu Stande komme.

Oberamtsgerichtlich ist deßwegen zur Li­quidation der Forderungen, Ausführung der Vorzugsrechte derselben, und Vernehmung über einen Nachlaß - oder Borg-Vergleich das Waisengericht Schlaitdorf beauftragt, und zu diesemGeschäfteMontag, d. 10 . März d. I. bestimmt worden, an welchem Tage die Gläubiger Vormittags 8 Uhr bey Aus­schluß-Strafe auf dem Rachhaus zu Schlait­dorf sich einzufindcn haben.

Den 5. Febr. 1823.

K, Oberamtsgericht.

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