anzuzeigsn, ob die heurige Dcsoldungs» Steuer'der vom lcztern Jahr gleich bleibe, oder ob sie sich vermehre oder vermindere- Im erstern Fall gilt Stillschweigen für Nachricht, bey eiugctretenen Veränderungen aber ist eine neue Fafsion einzureichen.
Die Schultheissenämter haben gegenwärtige Aufforderung sogleich den Herrn Geistlichen, Förstern, Waldschützcn und andern BesoidungS,Empfängern zu ihrer'Nach- achkung miizutheilen, damit sich nachher beim Einzug keine Unrichtigkeiten ergeben.
Den !Ü. Febr. 1Ü2Z.
K. Oberamt.
Oberamt Horb.
Horb, Nordstetten. (Vermißter.) Seit dem 7- d. M. wird der Taglvhner des Gyps - Müllers und Handelsmanns Zöh- ringer dahier,
Johannes Bok, von Nordstetten vermißt. Bis jezt ist man in Ungewißheit, ob derselbe sich entfernt habe, oder bei der Gyps - Mühle deS Zdhringer in den Neckarstuß gefallen und ertrunken fty«.
Diß wird mit dem Ersuchen zur Kennte niß gebracht, hieher Anzeige machen lassen zu wollen, wenn von dem Vermißten irgend etwas in Erfahrung gebracht werden sollte.
Signalement.
Bock ist circa 50 Jahre alt, 5' y" groß, untsiftzter Statur, hat gesunde Farbe, hohe Stirne, blonde Haare; bekleidet mit 1 weif, fen Leinwand - Wammes, blau tuchener Weste, Lederhosen, Schuh und i Pudelkappe.
Den 14. Febr. 1Ü2Z.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. Schlaitdorf. (Gläubiger « Vorladung.) Lei der auf Absierben des Andreas Walser, Webers von Schlait
dorf gefertigten Inventur hat sich eine Insolvenz gezeigt, in so Ferne nemlich die Wittwe ihre weiblichen Freiheiten in An, spruch nimmt, wozu sie sich bereits auf den Fall erklärt hat, wenn nicht ein Nachlaß-Verglich zu Stande komme.
Oberamtsgerichttich ist deßwegen zur Liquidation der Forderungen, Ausführung der Vorzugsrechte derselben, und Vernehmung über einen Nachlaß - oder Borg. Verglich das Waifengericht Schlaitdorf beauftragt, und zu diesemGeschäfteMbntag, d. 10. März d. I. bestimmt worden, an welchem Tage di« Gläubiger Vormittags ö Uhr bey Aus- schluß.Srrafe auf dem Rathhaus zu Schlaitdorf sich einzufinden haben.
Den 5. Febr. 1L23-
K. Oberamtsgericht.
Dußlingen, Tübinger Oberamksge- richts. (Schulden - Liquidation.) In der Schuldsache des Sebastian Hahn, Bürgers und'Beckermeisters dahier hat man zu Vornahme der Schulden-Liquidation und Versuch eines Vergleichs, Tagfahrt auf Mittwoch d. 26. dieß Vormittags 9 Uhr anberaumt. Es haben deshalb sämtlich« Hahn'scke Gläubiger und ihre Bürgen an gedachtem Tage auf dem Rathhausr zu Dußlingen entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, sthre Forderungen durch Uebergabe der beweisenden Dokumente zu liquidiren, und der Vergleichs - Vorschläge sich zu gewärtigen.
Durch den — an der nächsten Oberamtsgerichts - Sitzung nach dieser Liquidation zu fallenden Präclusiv - Bescheid werden die nicht liquidirt habenden Gläubiger von der Masse ausgeschlossen.
Den 6. Febr. 1L2Z.
K. Dberamtsgericht.