anberaumt. Es haben deshalb sämtliche Hahn'scke Gläubiger und ihre Bürgen an gedachtem Tage auf dem Rathhause zu Dußlingen entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen durch Uebergabe der be­weisenden Dokumente zu liquidiren, und der Vergleichs - Vorschläge sich zu gewär­tigen.

Durch den an der nächsten Oberamts, gerichtS - Sitzung nach dieser Liquidation zu fällende.n Präclusiv-Bescheid werden die nicht liquidirt habenden Gläubiger von der Masse ausgeschlossen.

Den 6. Febr. 1623.

K. Oberamtsgericht.

Tübingen. Ueber das Vermögen -es Johann Ehrisioph Schwarz, Pflästerers dahier, ist der Gannt erkannt, und zur Schulden < Liquidation

Montag d. z. März iö2Z. anberaumt.

Dieses wird den Gläubigern desselben mit dem Anhang bekannt gemacht, daß sie an gedachtem Tage Nachmittags z Uhr entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte vor Oberamts - Gericht zu erscheinen, und ihre Forderungen gehörig zu liquidiren haben, widrigenfalls sie durch das am nemlichcn Tag auszusprechende Prä« «lusiv-Erkenmniß von der Masse werden ausgeschlossen werden.

Den 11. Febr. 1825.

K. Oberamtsgericht.

Obcramtsgerkcht Nagold.

Nagold. Die Stadt Hairerbach hat schon früher die Erlaubniß erhalten, ihr Unterpfandsbuch renoviren lassen zu dür­fen; worauf sodann auch die Gläubiger zu Einsendung ihrer in Händen habenden Do­

kumente aufgePtdert worden,»und auch bei dem Schulrhciftnamt Haiterbach mehrere dergleichen cingekommen sind. Da jedoch zu erwarten steht, daß diesemMuft-uf nicht alle Gläubiger nachgekommen sind, und besonders von den neueren Versicherungen keine Dokumente vorliegen, so sieht man sich veranlaßt, alle diejenige Personen, wel­che ein Pfand-EigenthumS-, oder anderes dingliches Recht auf «in Grundstück der Haiterbacher Markung anzusprechen haben, hiemit noch einmal aufzufordern, innerhalb 30 Tagen die erforderlichen Dokumente im Original oder in beglaubigter Abschrift, der hiesigen Stadtschreiberey einzusenden, widrigenfalls sich jeder selbst zuzuschreiken hat, wenn die nachher cinkommend« allen- fattsige weitere Ansprüche nicht mehr be­rücksichtigt werden.

Den ö. Febr. 1623.

K. Oberamtsgericht.

Eameralamt Rottenburg.

Rottenburg. Die unterzeichnet« Stelle verkauft auS freier Hand neue Ger­ste von vorzüglicher Qualität; auch ist noch guter Gült, und Zehent-Dinkel vom Jahre 1821. feil.

Den 14. Febr. 1623.

K. Kameralarnt.

Tübingen. (Garten-Verpachtung.) Oberamtlrchem Auftrag zu Folge wird in GemäSheit einer Verfügung der hohen Kreis-Regierung der vom Stadt-Ober- AiM mit den v. Gaisberg'schen Gebäu, den erkaufte- 5 Vrtl. 7^- Rth. im Meß haltende Garten vor dem Hirschau« er Thor, Samstag den 22. Febr. d. I. Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus allhier an d«n Meistbietende» verliehen