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Z n t e l l i g e n z - B l a t t

für die Oberamts- Bezirke

Tübingen, Rottenburg, Nagold und Horb.

Im Verlag bei Wilh. Heinr. Schramm.

Nro. 14. Monrag den 17. Februar 182z.

I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen; Keine.

II. Besondere Amtliche Verfügungen.

Oberamtögericht Tübingen.

-Waldd 0 rf, OberamtS - Gerichts Tübingen. (Schulden-Liquidation) Ueber das Vermögen folgender Bürger von Wald­dorf ist am 25. dieses Monats der Gannt vberamts-gerichtlich erkannt, und zur Li­quidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugsrechte sind die hienach bemerkte Termine anbs- raumt worden: nemlich zur Liquidation des Johannes Friz, Taglöhnsrs,

Freitag der 28. Februar dieses Jahrs Vormittags 8 Uhr.

Johannes Möz, Werbers,

Freitag der 28. Februar dieses Jahrs Nachmittags 2 Uhr.

Johann Georg Gaiser, RichtersSohns, Weebers,

Samstag der 1 . März dieses JahrS Vormittags ö Uhr.

Johannes Muose Weebers,

Samstag der 1 . Marz dieses JahrS Nachmittags 2 Uhr.

Johann Jakob Wurster, Krämers und

Schneider-Obermeisters,

Montag der Z. März dieses Jahrs Vormittaa-s 8 Uhr.

Johannes Kosi-enbader, Schuhmachers, Montag der 5. Marz dieses Jahrs Nachmittags 2 Uhr.

Es werden deswegen die Gläubiger aufgefordert, an oben bemeldter Zeit sich entweder in Person oder durch gehörig Be­vollmächtigte auf dem Rathhause zu Wald­dorf einznfinden, und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuihun, wi­drigenfalls sie durch die in der folgenden oberamks - gerichtlichen Sizung auSzufpre- chendcn Präclusiv-Bescheide von den betref­fenden Gannrmassen ausgeschlossen werden.

Den 50. Jan. 1825.

K. Oberamts »Gericht

Dußlingen, Tübinger Oberamtsge« richls. (Schulden-Liquidation.) In der Schuldsache des Sebastian Hahn, Bürgers und BeckermeisterS dahier Hai.man zu Vor­nahme der. Schulden-.Liquidation und Ver­such eines Vergleichs, Tagfahrt auf Mittwoch d. 26. dieß Vormittags 9 Uhr