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Intel l i g e n z - B l a t t

für die Oberamts - Bezirke

Tübingen, Nottenburg und Nagold.

Im Verlag bei Wilh. Hemr. Schramm.

Nro. iQO. Montag den 16. Deecmber 1822.

I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen; Keine.

H. Besondere Amtliche Verfügungen» Oberamt Tübingen. Tübingen. ^!n die Schuldheissenamtcr «rgehr der Befehl, ihren Ämtö - Angehörigen in der Stadt und auf dem Land wiederholt und deutlich zu eröffnen, daß sie beym Ober» amr am

Montag, Freytag und Samstag Vor- und Nachmittags immer ohne An­stand ihre Angelegenheiten mündlich vorbrin» ge» können, daß aber die übrigen Tage der Woche zu auswärtigen Geschäften bestimmt sind. Pressante Sachen werden übrigens auch an andern Tagen ihre Erledigung finden» Den i2. Dec. 1822.

K. Oberamt.

KirchentellknSfurth, Tübinger Oberamts. (Schaafwaidc-Verleihung.) Da der Bestand der hiesigen Schaafwaidc diß Jahr zu Ende gehet, und solche mit Obrig­keit!. Erlaubniß wieder auf Z Jahr, nemlich auf r82Z. 1824. und 182Z. verliehen wer­den wird, so wird folgendes hiemik bekannt gemacht, die Vcikcihmig wird den y. Jan. i 82 Z. auf dem Rathhause in Kirchcntellins, furch vorgeuommm werden; die Waide er­

tragt izo Stück Schaafe, welche ein Be­ständet ausschlagcn darf. Die Liebhaber wol­len sich mit Mc sier» rmd ConcessionS-Bne» fcü versehen, an gedachtem Tag einfmden. und die weitere Bedingungen bei der Verlei­hung sei nehmen.

Den y. Dec. 1822.

Oberamrsgericht Tübingen.

Dußlingen. ( präclusiv»Bescheid ) In der Ganlsache deS Gip?müilerS Jung Jacob Vollmer zu Dußlingen wird am Dien­st g den z 1. diß Vormittag ^ r 1 Uhr der Prä, clusiv-Bescheid ausgesprochen.

Tübingen den 10. Dccbr. 1322.

K. Obcramts, Gericht.

Gönningen» Gegen den Bürger und Schneider, Johann Martin Heiermann zu Gdnningen, ist das Ganntverfahren ober- amtSgerichrlich erkannt worden. Zur Ein­gabe And zum Beweis der Ansprüche an sein Vermögen haben die Gläubiger am Samstag den n. Jan. l82A. Morgens y Uhr auf dem Nachh.rnS zu Gönningcn entweder selbst oder durch gcsezlich Bevollmächtigte bei Strafe des Ausschlusses von dem gegenwärtig vor­handenen Vermögen zu erscheinen.

Tübingen, den rZ. Dec. 1822.

K. OberamtSgcricht.