-«treffend.) Den sämtlichen OrtSvorstehern deö hiesigen OberamtS wird hlrmit zu erkennen ge» geben, daß die Capital-Steuer-Fassioncn pro 18^. längstens innerhalb z Wochen dom Oberamt« übergeben werden müssen.
Dieselben haben sich daher sogleich nach Verfloß deS Normaltag» i. July »822. diesem Geschäfte zu mrterziehrn und dabei Las Gesez vom 29. Juny 1821. Staats» «nd Reg. Blatt Nco. 42. und 28. July r82r. Staats« und Reg. Blatt Nro. 56. genau zu beobachten.
Auch die Verwaltungen öffentlicher Kassen, welche nach §. .9. der Verordnung vom 28. July i82l. Staats und Reg. Blaat Nro. 56. kapital-Steuer-Urkunden und Capital-Steuer der hiesigen Amtspflege zu übergeben haben, werden ersucht und re8pve. «ufgefordcrt, diese Uebergabr zeitlich zu besorgen.
Die — die Capital-Steuer-Aufnahme be» treffenden Erläuterungen enthalt die Beilage des Jnktlligenz-BlatteS vom24»Aug. rZri. Nro. 68. welche auch Heuer wieder bei diesem Geschäft zu Grund zu legen sind. Ausser diesen ist jedoch noch ferner zu bemerken :
Bei den Local Deputationen haben nur diejenigen zu fatiren, welche unmittelbar unter der Orts, Obrigkeit stehen; von denjenigen aber, welche einen privilegicren Gerichts - Stand haben, und dir in dem IV. Organiiatiorm-Ediere vom Z1. Dec. r 818- 8. 2. N. benannt sind, geschieht die An- . gäbe der Kapitalien bei dem Oberamk. Diesen lezeern — den Herrn Aerzeen,
Arntsschreibcrn und OrtS, Geistlichen _
haben da er die Schultheißen»Acmter gegenwärtiges Blatt, so wir die erwähnte Beilage zuzusenden.
Rvttenburg, dm 20. Juny 1822.
K» Lbrramt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. (Gläubiger - Vorladung.) Die von Kirchentellinsfurt gebürtigen, jetzt zu Gravech in Ostgallizicn aiisäßigen Brüder, Christian und Michael Fechter, haben, nachdem sie auf das würtembergische Staats» und Gemeinde-Bürgerrecht Verzicht geleistet, die Ettaudniß erhalte», ihr väterliches, m Kirchentellinsfurt in Pflegschaft stehende- Vermögen in Empfang zu nchmcn-
Alle diejenigen, welche an gedachte Brü» der aus irgend einem Grunde Ansprüche z» machen haben, werden hiermit aufgefordert, solche binnen der Frist von 60 Tagen bey der Unterzeichneten Stelle anzuzetge»; kommen keine Anzeigen ein, so wird nach Ver» fluß des Termines das Vermögen ausgefolgt» Dm 2i. Zun. 1822.
K. Oberem tsgr-ichch Oberamtsgerrcht Rottenburg. Hirschau, Ober-Amts Rottenburg« (Gläubiger-Vorladung.) Bey einer vor» genommenen Vermögens-Untersuchung deS Alk Hanß Martin Endreß dayiex, ist r- zweifelhaft geblieben, ob eine Insolvenz vorhanden sey, und «S wurde dcßwegen der hiesig« Gemeinde- Rath vberamrsgerichtlich beauftragt, di« sämtlichen Gläubiger zur Angabe ihrer Forderungen, und zur Erktä» rung über einen Nachlaß-Vergleich unter dem Nachtheil des Ausschlusses oorzulaven.
Diese Llqnidarivns - und sonstig Ver» Handlung wird am Montag den 1. Juli d. I» auf dem hiesigen Rathyaus Morgens um 8 Uhr statt haben, und «S weiden hie;U die Gläubiger des Endreß unter oben äuge» drohten, Rechts-Nachtheil vvrgeladen»
Den 20, Jun. r822.
Schuldbelß-