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Ulm. (General Muff 60 Jahre alt.) General der Infanterie Wolfgang Muff, Befehlshaber im Wehrkreis XI Hannover, feierte am Freitag feinen 60. Geburtstag. General Muff, in Ulm als Sohn des späteren Generalleutnants von Muff geboren, bekleidete, nachdem er im Weltkrieg zuletzt als Gensralstabsoffizier in verschiedenen Reservedivisionen tätig war, in Württemberg hohe militärische Stellungen. 1919 wurde er als Major dem Stab des Wehrkreiskommandos V zugeteilt. 1924 wurde er zum Kommandeur in Tübingen ernannt und 1926 als Oberstleutnant ins Reichswehrministerium versetzt, 1930 Kommandeur des Infanterieregiments 13 in Ludwigsburg, 1931 Jnfanterieführer V in Stuttgart. 1932 wurde er zum Generalleutnant befördert und 1933 zum Militärattache für Wien, Bern und Sofia mit dem Sitz in Wien ernannt. 1938 erhielt er den Charakter als General der Infanterie, und im August des gleichen Jahres wurde er zum stellv. Kommandierenden General im XI. AK. ernannt.
Ulm. (Rückfälliger.) Vor der Ulmer Strafkammer hatte sich der 38 Jahre alte Sebastian Schüler aus Göppingen wegen Unzucht zwischen Männern zu verantworten. Der Angeklagte erhielt ein Jahr Gefängnis. Wegen eines gleichen Vergehens wurde er bereits vom Landgericht Mosbach bestraft.
Dublingen Kr. Tübingen. (Tot a u f g e f u n d e n.) Schreiner Georg Stöckler, der damit beschäftigt gewesen war, auf seinem Karren Holz nach Hause zu fahren, wurde tot neben dem Fahrzeug aufgefunden. Vermutlich hatte er sich überanstrengt und dann einen Herzschlag bekommen.
Balingen. (Gefängnis für einen Schwarz- jchlächter.) Ein Balinger Metzger wurde vom Amtsgericht zu einem Monat Gefängnis verurteilt, weil er ohne Genehmigung Schwarzschlachtungen ausgeführt hatte. Seine mitbeteiligte Schwester erhielt eine empfindliche Geldstrafe. Dazu kam für beide Angeklagte noch eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung.
Eerabronn. (U n g l ü ck im Steinbruch.) Am Donnerstag löste sich im Steinbruch an der Strasse nach Bügen-
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter"
gegen ein schwerer Felsblock und traf den mit Steinbrucharbeiten beschäftigten 18 Jahre alten Maurerssohn Nieger. Mit schweren Verletzungen kam er ins Krankenhaus.
Döttingen, Kr. Münsingen. (JmTodewiederver- eint.) Am Mittwoch trug man Jakob Hemming zu Grabe. 22 Jahre versah er treu und gewissenhaft den Posten eines Waldmeisters in der Gemeinde Döttingen und an die 20 Jahre war er Mesner. Zwei Tage nach seiner Beerdigung folgte ihm seine Witwe im Tode nach. Ihre Kinder fanden sie am Morgen tot im Bett.
Gundershofen, Kr. Münsingen (Todesfall.) Bürgermeister Sebastian Klöble starb im Alter von 54 Jahren an den Folgen eines Unfalles. Im Mürz 1931 wurde er zum Bürgermeister von Gundershofen ernannt.
Waldsee. (Verunglückt.) Als eine Frau, die in Ehrensberg bei ihren Eltern zu Besuch weilte, dort bei Dacharbeiten mithalf, brach ein Brett im Fußboden, wodurch die Frau mehrere Meter tief auf den Tennenboden stürzte. Mit einem schweren Schüdelbruch mußte sie ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Friedrichshasen. (D u r ch S t a r k st r o m g e t ö t e t.) Im nahen Bunkhofen kamen spielende Kinder in die Nähe eines umgestürzten Strakstrommastes. Ohne sich der Gefahr bewußt zu sein, machte sich der elf Jahre alte Siegfried Mayer daran zu schaffen. Er geriet mit dem Starkstrom in Berührung erlitt so schwere Verletzungen, daß der Tod eintrat.
Svovt
Fußball
1. Endspiel um die Bereichsmeisterschaft
VfB. Stuttgart — Stuttgarter Kickers 5:4
Staffel II: Union Bückingen — Spvgg. Bad Cannstatt 2:0;
WHW.-Spiel: „Wehrmacht — Zivil" in Ulm 2.4.
Bczirksklasse
Heilbronn: Knorr Heilbronn — VfB. Sontheim 1.5; SV. Hall — VfR. Heilbronn 0:1; SV. Neckarsulm — Jahn Bückingen 3:4.
Montag, den 18 . März M» '
Ludwigsburg: FV. Markgröningen — Spvgg Ludwigsbur»
4:1; SSV. Besigheim — FV. Kornwcstheim 6:1.
Filder: Spvgg. Renningen — TV. Feuerbach 7:2; Spvqa Vaihingen — Allianz Stuttgart 5:1. ' ' ,
Neckar: TSV. Münster — TSK. Hedelfingen 4:5.
Eßlingen: Sportfr. Eßlingen — VfB. Obereßlingen 4:2; FV Nürtingen — FV. Plochingen 6:2.
Achalm: SSV. Reutlingen — VfL. Pfullingen 4:0 Schwarzwald: FV. Rottmeil — VfR. Schwenningen 1:4; FV. Tuttlingen — Spvgg. Trossingcn 1:1.
Staufen: Vorwärts Faurndau — FC. Donzdorf 3:5.
Ulm: RPSE. Ulm — Eintracht Neu-Ulm 0:8; Olympia Lan«. h beim — TSE. Söflingen 1:2.
Nosenstein: Normannia Emünd — Viktoria Wasseralfingen 1:8; FV. Unterkochen — VfL. Heidenheim 8:2.
Handball
Vezirksklasse
Staufen: TV. Eislingen — TGV. Holzheim 4:12.
Ludwigsburg: FV. Asperg — FV. Backnang 1:2.
Ringen München — Stuttgart
Zu dein am Karfreitag in München stattfindenden Städte- ringkampf Stuttgart — München wurde nunmehr die Ausstellung der Stuttgarter Staffel bekannt. Nachdem München vor ! wenigen Tagen den Städtekampf gegen Nürnberg überlegen mit 5:2 gewann, steht die Stuttgarter Mannschaft vor einer schweren Ausgabe.
Gestorbene: Katharine Hauser, Witwe, 68 I., Stammheim; i Maria Mößner, geb. Sattler, 68 I., Affstätt.
Druck und Verlag des „Gesellschafters": E.W. Zaiser, Inhaber Karl Zaiser ; Verantwortlicher Schriftleiter: Fritz Schlang Verantwortl. Anzeigenleiter: Oskar Rösch, sämtliche in Nagols Zurzeit ist Preisliste Nr. 7 gültig.
Amtliche Bekanntmachungen
kreispolizeiliche Verordnung ! über Rattenbekämpfung
Auf Grund des Art. 33 Abs. 1 Ziff. 2 des Württ. Polizeistrafgesetzes verordne ich:
8 1.
Im Kreis Calw ist in der Zeit vom Mittwoch, den 27. März bis Samstag, den 8. April 1340 eine allgemeine Rattenbekämpfung durchzuführen.
8 2 .
Die Eigentümer. Verwalter, Mieter oder Pächter sämtlicher bebauten und unbebauten Grundstücke einschließlich Fabriken, Lager- und S-chutzplätzen. Parkanlagen u. Friedhöfen, desgleichen die Unterhaltspflichtigen von Dämmen, Ufern und Wegen sind verpflichtet, in der genannten Zeit die zur Durchführung der allgemeinen Entrattung erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten zu treffen. Diese Verpflichtung gilt allgemein, unabhängig davon, ob der Verantwortliche auf seinem Grundstück Ratten angetroffen hat oder nicht.
8 3.
Die Verantwortlichen sind insbesondere verpflichtet, in der genannten Zeit ein für Haustiere unschädliches und für die Entrattung geeignetes Meerzwiebelpäparat an geeigneten Stellen nach der, dem betreffenden Mittel beiliegenden Anleitung auszulegen. Die Wahl der zu verwendenden Mittel ist freigestellt mit der Maßgabe, daß nur Meerzwiebelfabrikate zugelassen sind, die von der Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene in Berlin- Dahlem anerkannt sind.
Die Verwendung bakterienhaltiger Mittel ist verboten.
Die vorbereiteten Köder müssen nach Speisen- und Abfallverschluß in ausreichender Menge ausgelegt bzw. erneuert werden.
Der Bezug der in Betracht kommenden Mittel erfolgt beim Fachhandel (Apotheken und Drogerien). Dabei ist eine Abgabebescheinigung zu verlangen und diese beim Bürgermeister oder dessen Beauftragten abzugeben.
Bei der Auslegung der Giftköder muß unbedingt vermieden werden, daß Personen von Gehöft zu Gehöft gehen.
Die Auslegung der Giftköder hat vielmehr durch die Haus- und Grundstücksbesitzer oder ihre Beauftragten zu erfolgen.
Nach Beendigung der allgemeinen Rattenbekämpfung sind die Rattenlöcher mit einem Gemenge von Zement und Glasscherben zu verschließen und sonstige Vorkehrungen zu treffen, die einen erneuten Rattenbefall möglichst erschweren.
,8 4.
Zuwiderhandlungen ge«stn diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150.— RM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Calw, den 16. März 1940.
Der Landrat.
Polizei!. Verordnung über Rattenbekämpfung
(Auszugsweise.)
8 1. In der Zeit vom 27. März bis 6. April angeordnet.
8 2. Die Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Pächter sämtlicher Grundstücke, desgleichen die Unterhaltspflichtigen von Dämmen, Ufern und Wegen sind verpflichtet, in dieser Zeit die zur Durchführung der allgemeinen Entrattung erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten zu treffen.
8 3. Die Verantwortlichen sind insbesondere hiefür verpflichtet, ein von der Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene in Berlin-Dahlem anerkanntes Meerzwiebelpräparat in ausreichender Menge an geeigneten Stellen auszulegen. Wegen der Gefahr der Seuchenverschleppung ist das Auslegen durch den Inhaber des Gehöfts oder seine Leute selbst vorzunehmen; jeder Auslegedienst ist unzulässig. Die Verwendung batterienhaltiger Mittel ist verboten.
Nach Beendigung der allgemeinen Rattenbekämpfung sind die Rattenlöcher mit einem Gemenge von Zement und Glasscherben zu verschließen.
8 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Horb, den 27. Februar 1940. Der Laudrnt: Eitel.
Obvrsvliiilv 8sgolü
Schluß-Zeier
am Mittwoch, den 20. März 1940 vorm. 9 Uhr im Traubensaal werden die Eltern der Schüler(innen), frühere Schüler, besonders die ersten Realschüler des Schuljahres 1890/91, und Freunde der Schule herzlich eingeladen. Nagold. 16. 3. 40 Nagel.
Staat!. Hochschule für Msik, Stuttgart
Direktor: Professor Carl Wendling
Ausbildung in sämtlichen Fächern der Tonkunst. Seminar für Musikerzieher, L°pern'chule, Chorletieikurs, Vorbereitung für das künstlerische L hramt an Höheren Schule», Institut für Kirchenmusik, Semesterbexinn: 4. April, — Aufnahmebedingungen durch die Verwaltung
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Der Großfilm unserer Luftwaffe
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! Angebote unter Nr. 180 an den „Gesellschafter".
cksn 16. 1940
Kür ckis vislsn IZswsiss bsrrlicbsr Tsilnnbms bsim Hinscbsicksn msinsr kisbsn (Znttin, unssrsr guten 7ll.ukksr, Scbwisgsrmullsr uncl Srohmukksr, Lcbwssksr, Scbwsgsrin unck Tanks
LkirisliLns Heiller' gsb. osMoia
ckanksn wir bsrrlicki. IZssoncksrsn Dank cksm kcksrrn kllnrrsr kür ssins krostrsicbsn Worts, clsin Ickscksrlcrsnr kür cksn srkisbsncksn 6sssng, kür clis vislsn Xrsnrspsncksn unck ckis rnbkrsicbs Lsglsilung ?u ikirsr lstzksn Dubsskäkks.
Kür ckis trsusrncksn kkinisrblisbsnsn: cksr Sak s Oultlied Lsittsr, Scbrsinsr, mit k^ngvklSrig«».
Danksagung
Lmmlugs», cksn 16. TKZrr 1940
?ür ckis vislsn Lswsiss bsrrlicbsr Dsiknsbms bsim Ninscbsicksn unssrsr kisbsn TCukksr
/H.LIÜS Oller gsb. Kessels
ssgsn wir kisrriicbsn Dank, 8ssoncksrs ckanlcsn wir kür ckis trosk- rsicbsn IVorts ckss Herrn Nksrrsrs, cksn srkisbsncksn Ssssng ckss Tiscksrkrsnrss, sowis kür ckis vislsn Xrsnrspsncksn unck rakikrsicks Nsglsikung ?ur kshksn Nubsskäkks.
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