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Ulm. (General Muff 60 Jahre alt.) General der Infanterie Wolfgang Muff, Befehlshaber im Wehr­kreis XI Hannover, feierte am Freitag feinen 60. Geburts­tag. General Muff, in Ulm als Sohn des späteren General­leutnants von Muff geboren, bekleidete, nachdem er im Weltkrieg zuletzt als Gensralstabsoffizier in verschiedenen Reservedivisionen tätig war, in Württemberg hohe mili­tärische Stellungen. 1919 wurde er als Major dem Stab des Wehrkreiskommandos V zugeteilt. 1924 wurde er zum Kommandeur in Tübingen ernannt und 1926 als Oberst­leutnant ins Reichswehrministerium versetzt, 1930 Kom­mandeur des Infanterieregiments 13 in Ludwigsburg, 1931 Jnfanterieführer V in Stuttgart. 1932 wurde er zum Gene­ralleutnant befördert und 1933 zum Militärattache für Wien, Bern und Sofia mit dem Sitz in Wien ernannt. 1938 erhielt er den Charakter als General der Infanterie, und im August des gleichen Jahres wurde er zum stellv. Kommandierenden General im XI. AK. ernannt.

Ulm. (Rückfälliger.) Vor der Ulmer Strafkammer hatte sich der 38 Jahre alte Sebastian Schüler aus Göp­pingen wegen Unzucht zwischen Männern zu verantworten. Der Angeklagte erhielt ein Jahr Gefängnis. Wegen eines gleichen Vergehens wurde er bereits vom Landgericht Mos­bach bestraft.

Dublingen Kr. Tübingen. (Tot a u f g e f u n d e n.) Schreiner Georg Stöckler, der damit beschäftigt gewesen war, auf seinem Karren Holz nach Hause zu fahren, wurde tot neben dem Fahrzeug aufgefunden. Vermutlich hatte er sich überanstrengt und dann einen Herzschlag bekommen.

Balingen. (Gefängnis für einen Schwarz- jchlächter.) Ein Balinger Metzger wurde vom Amts­gericht zu einem Monat Gefängnis verurteilt, weil er ohne Genehmigung Schwarzschlachtungen ausgeführt hatte. Seine mitbeteiligte Schwester erhielt eine empfindliche Geldstrafe. Dazu kam für beide Angeklagte noch eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung.

Eerabronn. (U n g l ü ck im Steinbruch.) Am Don­nerstag löste sich im Steinbruch an der Strasse nach Bügen-

Nagolder TagblattDer Gesellschafter"

gegen ein schwerer Felsblock und traf den mit Steinbruch­arbeiten beschäftigten 18 Jahre alten Maurerssohn Nieger. Mit schweren Verletzungen kam er ins Krankenhaus.

Döttingen, Kr. Münsingen. (JmTodewiederver- eint.) Am Mittwoch trug man Jakob Hemming zu Grabe. 22 Jahre versah er treu und gewissenhaft den Posten eines Waldmeisters in der Gemeinde Döttingen und an die 20 Jahre war er Mesner. Zwei Tage nach seiner Beerdi­gung folgte ihm seine Witwe im Tode nach. Ihre Kinder fanden sie am Morgen tot im Bett.

Gundershofen, Kr. Münsingen (Todesfall.) Bür­germeister Sebastian Klöble starb im Alter von 54 Jahren an den Folgen eines Unfalles. Im Mürz 1931 wurde er zum Bürgermeister von Gundershofen ernannt.

Waldsee. (Verunglückt.) Als eine Frau, die in Ehrensberg bei ihren Eltern zu Besuch weilte, dort bei Dacharbeiten mithalf, brach ein Brett im Fußboden, wo­durch die Frau mehrere Meter tief auf den Tennenboden stürzte. Mit einem schweren Schüdelbruch mußte sie ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Friedrichshasen. (D u r ch S t a r k st r o m g e t ö t e t.) Im nahen Bunkhofen kamen spielende Kinder in die Nähe eines umgestürzten Strakstrommastes. Ohne sich der Gefahr be­wußt zu sein, machte sich der elf Jahre alte Siegfried Mayer daran zu schaffen. Er geriet mit dem Starkstrom in Be­rührung erlitt so schwere Verletzungen, daß der Tod eintrat.

Svovt

Fußball

1. Endspiel um die Bereichsmeisterschaft

VfB. Stuttgart Stuttgarter Kickers 5:4

Staffel II: Union Bückingen Spvgg. Bad Cannstatt 2:0;

WHW.-Spiel:Wehrmacht Zivil" in Ulm 2.4.

Bczirksklasse

Heilbronn: Knorr Heilbronn VfB. Sontheim 1.5; SV. Hall VfR. Heilbronn 0:1; SV. Neckarsulm Jahn Bückingen 3:4.

Montag, den 18 . März M» '

Ludwigsburg: FV. Markgröningen Spvgg Ludwigsbur»

4:1; SSV. Besigheim FV. Kornwcstheim 6:1.

Filder: Spvgg. Renningen TV. Feuerbach 7:2; Spvqa Vaihingen Allianz Stuttgart 5:1. ' ' ,

Neckar: TSV. Münster TSK. Hedelfingen 4:5.

Eßlingen: Sportfr. Eßlingen VfB. Obereßlingen 4:2; FV Nürtingen FV. Plochingen 6:2.

Achalm: SSV. Reutlingen VfL. Pfullingen 4:0 Schwarzwald: FV. Rottmeil VfR. Schwenningen 1:4; FV. Tuttlingen Spvgg. Trossingcn 1:1.

Staufen: Vorwärts Faurndau FC. Donzdorf 3:5.

Ulm: RPSE. Ulm Eintracht Neu-Ulm 0:8; Olympia Lan«. h beim TSE. Söflingen 1:2.

Nosenstein: Normannia Emünd Viktoria Wasseralfingen 1:8; FV. Unterkochen VfL. Heidenheim 8:2.

Handball

Vezirksklasse

Staufen: TV. Eislingen TGV. Holzheim 4:12.

Ludwigsburg: FV. Asperg FV. Backnang 1:2.

Ringen München Stuttgart

Zu dein am Karfreitag in München stattfindenden Städte- ringkampf Stuttgart München wurde nunmehr die Aus­stellung der Stuttgarter Staffel bekannt. Nachdem München vor ! wenigen Tagen den Städtekampf gegen Nürnberg überlegen mit 5:2 gewann, steht die Stuttgarter Mannschaft vor einer schweren Ausgabe.

Gestorbene: Katharine Hauser, Witwe, 68 I., Stammheim; i Maria Mößner, geb. Sattler, 68 I., Affstätt.

Druck und Verlag desGesellschafters": E.W. Zaiser, Inhaber Karl Zaiser ; Verantwortlicher Schriftleiter: Fritz Schlang Verantwortl. Anzeigenleiter: Oskar Rösch, sämtliche in Nagols Zurzeit ist Preisliste Nr. 7 gültig.

Amtliche Bekanntmachungen

kreispolizeiliche Verordnung ! über Rattenbekämpfung

Auf Grund des Art. 33 Abs. 1 Ziff. 2 des Württ. Poli­zeistrafgesetzes verordne ich:

8 1.

Im Kreis Calw ist in der Zeit vom Mittwoch, den 27. März bis Samstag, den 8. April 1340 eine allgemeine Rat­tenbekämpfung durchzuführen.

8 2 .

Die Eigentümer. Verwalter, Mieter oder Pächter sämt­licher bebauten und unbebauten Grundstücke einschließlich Fabriken, Lager- und S-chutzplätzen. Parkanlagen u. Fried­höfen, desgleichen die Unterhaltspflichtigen von Dämmen, Ufern und Wegen sind verpflichtet, in der genannten Zeit die zur Durchführung der allgemeinen Entrattung erforder­lichen Maßnahmen auf ihre Kosten zu treffen. Diese Ver­pflichtung gilt allgemein, unabhängig davon, ob der Ver­antwortliche auf seinem Grundstück Ratten angetroffen hat oder nicht.

8 3.

Die Verantwortlichen sind insbesondere verpflichtet, in der genannten Zeit ein für Haustiere unschädliches und für die Entrattung geeignetes Meerzwiebelpäparat an ge­eigneten Stellen nach der, dem betreffenden Mittel beilie­genden Anleitung auszulegen. Die Wahl der zu verwen­denden Mittel ist freigestellt mit der Maßgabe, daß nur Meerzwiebelfabrikate zugelassen sind, die von der Landes­anstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene in Berlin- Dahlem anerkannt sind.

Die Verwendung bakterienhaltiger Mittel ist verboten.

Die vorbereiteten Köder müssen nach Speisen- und Abfall­verschluß in ausreichender Menge ausgelegt bzw. erneuert werden.

Der Bezug der in Betracht kommenden Mittel erfolgt beim Fachhandel (Apotheken und Drogerien). Dabei ist eine Abgabebescheinigung zu verlangen und diese beim Bürger­meister oder dessen Beauftragten abzugeben.

Bei der Auslegung der Giftköder muß unbedingt ver­mieden werden, daß Personen von Gehöft zu Gehöft gehen.

Die Auslegung der Giftköder hat vielmehr durch die Haus- und Grundstücksbesitzer oder ihre Beauftragten zu erfolgen.

Nach Beendigung der allgemeinen Rattenbekämpfung sind die Rattenlöcher mit einem Gemenge von Zement und Glasscherben zu verschließen und sonstige Vorkehrungen zu treffen, die einen erneuten Rattenbefall möglichst er­schweren.

,8 4.

Zuwiderhandlungen ge«stn diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150. RM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.

Calw, den 16. März 1940.

Der Landrat.

Polizei!. Verordnung über Rattenbekämpfung

(Auszugsweise.)

8 1. In der Zeit vom 27. März bis 6. April angeordnet.

8 2. Die Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Pächter sämt­licher Grundstücke, desgleichen die Unterhaltspflichtigen von Dämmen, Ufern und Wegen sind verpflichtet, in dieser Zeit die zur Durchführung der allgemeinen Entrattung erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten zu treffen.

8 3. Die Verantwortlichen sind insbesondere hiefür verpflichtet, ein von der Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene in Berlin-Dahlem anerkanntes Meerzwiebelpräparat in aus­reichender Menge an geeigneten Stellen auszulegen. Wegen der Gefahr der Seuchenverschleppung ist das Auslegen durch den Inhaber des Gehöfts oder seine Leute selbst vorzunehmen; jeder Auslegedienst ist unzulässig. Die Verwendung batterienhaltiger Mittel ist verboten.

Nach Beendigung der allgemeinen Rattenbekämpfung sind die Rattenlöcher mit einem Gemenge von Zement und Glasscherben zu verschließen.

8 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen be­straft.

Horb, den 27. Februar 1940. Der Laudrnt: Eitel.

Obvrsvliiilv 8sgolü

Schluß-Zeier

am Mittwoch, den 20. März 1940 vorm. 9 Uhr im Traubensaal werden die Eltern der Schüler(innen), frühere Schüler, besonders die ersten Realschüler des Schuljahres 1890/91, und Freunde der Schule herzlich eingeladen. Nagold. 16. 3. 40 Nagel.

Staat!. Hochschule für Msik, Stuttgart

Direktor: Professor Carl Wendling

Ausbildung in sämtlichen Fächern der Tonkunst. Seminar für Musik­erzieher, L°pern'chule, Chorletieikurs, Vorbereitung für das künstlerische L hramt an Höheren Schule», Institut für Kirchenmusik, Semesterbexinn: 4. April, Aufnahmebedingungen durch die Verwaltung

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Der Großfilm unserer Luftwaffe

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cksn 16. 1940

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ckanksn wir bsrrlicki. IZssoncksrsn Dank cksm kcksrrn kllnrrsr kür ssins krostrsicbsn Worts, clsin Ickscksrlcrsnr kür cksn srkisbsncksn 6sssng, kür clis vislsn Xrsnrspsncksn unck ckis rnbkrsicbs Lsglsilung ?u ikirsr lstzksn Dubsskäkks.

Kür ckis trsusrncksn kkinisrblisbsnsn: cksr Sak s Oultlied Lsittsr, Scbrsinsr, mit k^ngvklSrig«».

Danksagung

Lmmlugs», cksn 16. TKZrr 1940

?ür ckis vislsn Lswsiss bsrrlicbsr Dsiknsbms bsim Ninscbsicksn unssrsr kisbsn TCukksr

/H.LIÜS Oller gsb. Kessels

ssgsn wir kisrriicbsn Dank, 8ssoncksrs ckanlcsn wir kür ckis trosk- rsicbsn IVorts ckss Herrn Nksrrsrs, cksn srkisbsncksn Ssssng ckss Tiscksrkrsnrss, sowis kür ckis vislsn Xrsnrspsncksn unck rakikrsicks Nsglsikung ?ur kshksn Nubsskäkks.

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