-^us 8ladt und Kreis daiw

Lrzieyer helfen vem Oanovoin

Ausruf des Neichswalters Wächtler Der Generalbevollmächtigte für den Ar­beitseinsatz, Gauleiter und Reichsstatthalter Tauckel. hat im Einvernehmen nut allen zu­ständigen Stellen der Partei und des Staates ungeordnet, daß zur Sicherung der Ernäh­rung des deutschen Volkes geschlossene Schul- rla sen unter Leitung ihrer Lehr- k r äst e eingesetzt werden. Ihr Einsatz erfolgt owohl am Lchulort als auch außerhalb Für Len Einsatz außerhalb des Schulortes unter Leitung der Lehrerschaft sind bre o. und « Schulklaffe der mittleren und höheren Jungenschulcn bestimmt. Der allemveraut- wortliche Lagerleiter ist der Lehrer.

«n einem Aufruf wendet sich nun der Rmchswalter des NS.-Lebrerbunde^ Gau- leiterW ä ch t l e r, an alle deutschen Erzieher, die mit ihren Schülern zur Sicherstellung der Ernte eingesetzt werden sollen.. Er bringt darin zum Ausdruck, daß mit diesem Einsatz und Auftrag die Lehrerschaft neben dem, Ein­satz bei der erweiterten Kmderlandverschickung einen neuen Beweis des Vertrauens erhalten hat, das die Partei in sie setzt. Dieser Aufruf ist um so, beglückender, als die neuen Aufgaben weit höhere Anforderungen iwoohl an das Einfühlungsvermögen als auch /m besonderen an die erzieherischen Qualitäten der eingesetzten Lehrkräfte stellen. Der Aufruf schließt mit dem Hinweis daß die in der Kinderlandverschickung zwischen Erzieherschaft und Hitler-Jugend verheißungsvoll begonnene Zusammenarbeit durch die neue Aktion, in der beide Erziehungsfaktoren wiederum Zu­sammenwirken, eine tiefgehende Erweiterung erfahren hat.

Huven ohne bürgerliche Ehrenrechte

Neben Todesstrafe und Zuchthaus können nach dem Strafgesetzbuch die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt werden. Der Volks­gerichtshof hat jetzt entschieden, daß die Ab- rrkennung gegenüber Juden nicht stattfindet,

weil der Jnve vte vurger iia,en Ehrenrechte überhaupt nicht be­sitzt. Die Ehre eines Bürgers des national­sozialistischen Reiches setze das Gefühl einer tiefen inneren Verbundenheit mit , dem deut­schen Volke und das Bewußtsein höchster Ver­pflichtung gegenüber der Volksgemeimchaft voraus. Sie entstehe überhaupt erst aus dieser Einsatzbereitschaft für Führer und Volk. Alles dies treffe bei den Juden nicht zu.

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10 Jahre NSDAP.-Ortsgruppe Althengstett

Am Nationalen Feiertag beging die Orts­gruppe Althengstett der NSDAP, die Feier ihres zehnjährigen Bestehens. Ortsaruppenlei- ter Schwämmle schilderte als Mitbegrün­der Entstehung und Werdegang der Ortsgruppe. Kreispropagandaleiter Pg. Entenmann, Calw überbrachte Glückwünsche der Kreis­leitung und übergab in deren Auftrag Pg. Schwämmle eine ihm vom Führer verliehene Auszeichnung für zehnjährige ununterbrochene aktive Tätigkeit in der Partei. Ten Tank der Ortsgruppe an ihren Leiter brachte Pg. Ka­chele zum Ausdruck, indem er ein Bild des Führers überreichte. Darbietungen des Gesang­vereins und der Jugend erhöhten den fest­lichen Charakter der Feier.

Tiunvfunk am Mittwoch

Neichsvrogramm: Die Wiener Symphoniker, erste Solisten, unö das Kammcrorchestcr des ReiLsscnderS Frankfurt sind die Ausfübrenden des Nachmittaas- konzcrtcs von 15.80 bis 18 Ubr, das kleine Stücke grober Meister bringt. Filmmusik ohne Film: von 18 bis 18.80 Ubr büren wir noch einmal Mel. dien von Alois Melichar aus den FilmenMädchen von Nanor" undKameraden": anfchlietzcnb wird Musik von ikurt Schröder ansSchlubakkord". Zwielicht" undSchcidungsreise" gesendet. Neue Soldatenlieder erklingen für Front und Heimat in der SendungWenn der Tag zu End« gebt" von

20.20 ms 21 ubr. Das sunkbrettl von 21 bis 22 Ubr bat den TitelOb. dieser Nachwuchs".

Deutichlanbscnder: Ernst Bour tMülbauscni dir!» giert Musik aus dem Elsab von 17.30 bis 18.80 Ubr. Werke von Nos. Maria Erb, Frib Adam, Leo Nustiuus Kaufs»,an», Alfons 0-rob und Heinrich Spitt»: Solist ist Gilliö. Zwei Meister der Ope­rette, Carl Millöcker und Franz Lkhar, ist die Sen­dung von 20.15 bis 21.15 Ubr gewidmet: in Oucr- schnütcu durch die OoercltcnHusarenstreiche" und Wo die Lerche singt" hören wir Lisa Juiiakiiid. Martina Wuls, Nnpert Glawilsch, Frib tzivlluib und Bernhard Jalschtat. Gerda Soinmcrschub, NillinS Pabak, Jiistrumcnialsolisten und ei» grobes Rund­funkorchester unter der Leitung von Gustav Gürlich erfreue» in einer bunten Konzertstunde mit kurz­weiligen Klassikern: zwischen den musikalischen Dar­bietungen ist bioarapüisches und anekdotisches von den Meistern Bach, Beethoven, Schumann und Brahms zu büren.

40jähriges Arbeitsjubiläum. Gestern beging der Appreteur Ernst Bitz er bei der Firma H. F. Baumann, Mcch. Kratzenfabrik GmbH., Calw sein 40jähriges Arbeitsjubiläum. Aus diesem Anlaß wurden dem verdienten und treuen Arbeitsjubilar von Seiten der Betriebs­führung und seiner Arbeitskameraden viele Eh­rungen zuteil. Der Jubilar, der in der Stadt gut bekannt ist, erfreut sich noch recht guter Ge­sundheit und hofft, noch viele Jahre bei der Firma H. F. Baumann tätig sein zn können.

, Möttlingen. Pfarrverweser Werner Rau, ner ist die 3. Stadtpfarrstelle in Aalen über­tragen worden.

Weilderstadt. 'Im Alter von 83 Jahren ver­starb hier Alt-Löwenwirt Alfred Lutz. Der Ent­schlafene war durch seine Wirtschaft und Sa­menhandlung im ganzen Umkreis bekannt.

Nagold. Am 1. Mai waren es 25 Jahre, daß der Hausmeister August Schwarzkopf im Be­hördendienst tätig ist. Ter Leiter des Arbeits­amts Nagold ehrte den Jubilar und übergab ihm anschließend eine vom Führer verliehene Auszeichnung nebst einer größeren Geldspende sowie ein schönes Blumengebindc.

Der Einheitslohnabzug in der Sozialversicherung

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Die Schaffung eines einheitlichen Lohnab­zuges mit Wirkung vom 1. Juli ab macht eine Aenderung der Rentenversicherung not­wendig. Die Beiträge zur Krankenversiche­rung und zum Neichsstock für Arbeitseinsatz würben bisher nach Hundertsätzen erhoben, die Beiträge zur Rentenversicherung nach Beitragsklaffen. Die wesentliche Aenderung besteht deshalb darin, daß in der Rentenver­sicherung das System der Beitragsklassen verlassen wird. Die Beiträge der versiche­rungspflichtigen Arbeiter und Angestellten zur Rentenversicherung betragen künftig e i n- heitlich 5,6 v. H. des Entgeltes. Bei der Invalidenversicherung entspricht dieser Beitrag dem bisherigen Durchschnittsbeitrag, es ergeben sich nur an den Grenzen kleine! Verschiebungen. Eine wesentliche Abweichung! tritt dagegen bei der Angestelltenversichernng ein, deren Beitragsklassen größer und deren Beiträge außerdem niedriger waren. Der Beitrag in der Angestelltenversiche­rung wird jetzt ebenfalls auf 5,6 v. H. des Entgelts erhöht. Selbstverständlich ist damit auch eine entsprechende Steigerung der Ren- tenleistung verbunden.

Der Beitrag zur Rentenversicherung wird jetzt für die krankenversicherungspflichtigen Arbeiter und Angestellten nach dem Grün d- lohn berechnet, der auch für die Kranken- kaffenbeiträge maßgebend ist und zwar von einem Grundlohn bis zn 300 Mark monatlich. Diese Grenze bedeutet für die Invalidenver­sicherung zugleich eine Beitragsaufstok- kung. Während bisher schon bei einem Wochenlohn von etwa 50 Mark die höchste Beitragsklasse erreicht war, werden jetzt auch die Höheren Löhne mit 70 Mark wöchentlich bei der Beitragsentrichtung erfaßt. Mir diq Angestellten, die nicht krankenversicherungsH pflichtig sind, bleibt es bei der Versicherungs-s pslichtgrenze von 600 Mark monatlich. Sämt­liche Beiträge werden künftig in einer Summe an die Krankenkassen entrichtet. Diese verteilen nach einem Schlüssel die Beiträge, so daß der Arbeitgeber künftig mit den an­deren Sozialversicherungsträgern nichts mehr zn tun hat. Das Markenklebeverfah- reu fällt fort. Auf die neue Quittungs- karte werden, künftig zum Nachweis der Bei- tragscntrichtuiig für die Steigernngsbeträge

die Entgelte elnoctragcn. ferner für den Nach­weis der Erfüllung der Wartezeit die Bcschäf- tigungsdauer. Die Quittungskarte enthält aiiyerdcm auch Markenfelder für die frei­willige und Höherversicherung.

Die Verordnung bringt gleichzeitig eine neue Vergünstigung für die eiser­nen Sparer. Die Befreiung der Sparbe­träge von der Sozialversicherung führte nach deni Markensystem zwangsläufig zu einer Leistungsminderung. Für die Krankenver­sicherung war deshalb schon bestimmt, daß die Barleistungen dennoch nach dem vollen Lohn zu gewähren sind. Nach dem Wegfall des Markensystems werden nun auch in der Nen- l^nbersicherung die Leistungen vom vollen Entgelt berechnet, wahrend die Beiträge wei-

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terhin von vem um die SParveträge gekürz­ten Lohn entrichtet werden. Die Verordnung bestimmt deshalb, daß auf der Quittungs­karte dervolleÜohn ohne Abzug der eiser­nen Sparbeiträge einzutragen ist.

Der jährliche Steigerungsbetrag der In­validenrenten beträgt nach der Verord­nung 1,2 v. H. der in den Quittnngskarten eingetragenen Entgelte, höchstens jedoch von einem Entgelt von 300 Mark monatlich. Dieser Steigerungsbetrag entspricht dem bisherigen. Dagegen wird in der Angestelltenversicherung entsprechend der Erhöhung der Beiträge der jährliche Steigerunasbetrag auf 0,7 Prozent erhöht. Der Unterschied gegenüber dem Stei­gerungsbetrag der Invalidenversicherung er­klärt sich wie bisher aus dem höheren Grund­betrag der Angestelltenrente.

Die neuen Bestimmungen gelten nicht für !die Selb st versichern na. die freiwillige

Weiterversicherung und die freiwillige Höher­versicherung sowie nicht für die Pflichtversiche­rung der Selbständigen. Hier werden weiter­hin Marken geklebt. Für eine allgemein durch- eführte betriebliche Höherversicherung tritt ennoch eine wesentliche Erleichterung dadurch ein, daß für alle Gefolgschaftsmitglicder nur noch die gleiche Marke zusätzlich zu kleben ist. In der Invalidenversicherung wird es statt der Einwochenmarken für diese Zwecke nur noch Zweiwochenmarken geben.

Schließlich bringt die Verordnung eine Er­weiterung der Beitragsfreiheit der Lehr­linge zum Neichsstock für Arbeitseinsatz. Künftig sind alle Lehr- und anerkannten Än- lernverhältnisse ohne Rücksicht auf Dauer und ohne besondere Voraussetzungen bcitragsfrei, wodurch auch die Befreiungsanzeigen hinfäl­lig werden.

Ohne Disziplin keine gerechte Verteilung

Leios LeLIeiolivecko beoutreo! - Tauscblisockel uock llebororoise siock uoversotvortlicL

Es besteht kein Zweifel, daß die Gesamtheit des deutschen Volkes die neuen Lebensmittel­kürzungen in vorbildlicher Disziplin zur Kenntnis genommen hat und daß es auch vielen schon gelungen ist, sich mit den neuen Rationen verhältnismäßig gut einzurichten Trotzdem darf nicht übersehen werden, daß es auf der anderen Seite immer noch einige gibt, die sich den Forderungen der Gegenwart ent­ziehen möchten und irgendwelche Hintertür­chen oder Schleichwege suchen, um sich zusätz- uche Lebensmittel zu beschaffen. Die hohen Geldstrafen, die Zuchthaus- und Todesstrafen, die in letzter Zeit gegen Lebensmittelschieber und -Wucherer ausgesprochen worden sind, zeigen, daß der Staat mitaller Strenge des Gesetzes gegen die Schädlinge der Volks- ernahrung vorgeht.

Von den Frauen wird vielleicht eingewen det, daß die Uebertrctuiigcii und Ungenauig reiten, die einige von ihnen begehen, viel z: klein und unbedeutend seien, um mit de -großen, gesetzlich bestraften Vergehen ver glichen werden zu können. Und doch liege: sie in derselben Linie. Denn jede, noch s nebensächlich erscheinende Unkorrektheit wirk sich, wenn sic von vielen begangen wir! schädigend auf die Gesamtlage aus Nur eiserne Disziplin aller Volksgenoffen ge wahrlcntet das reibungslose Funktioniere!

Verteilung und die Sicherstellung de Volkscrnahrung.

Man muß sich immer wieder klarmacheu daß unser ganzes Volk mit einer großer ^ s» vergleichen ist, die ans eine: gemcinsaineil, heute nicht sehr reichlich, abei ""vorhin ^ für alle ausreichend gefüllter Schussel ißt. Wenn nun manche Familienmit glieüer, schon bevor das Gericht zubercite: wird oder die gerechte Verteilung an alle be­ginnt, daraus naschen, müssen andere, die sick korrekt und zurückhaltend Verhalten, leer ans- gehen. Und wenn sich dann auch noch die an­deren. die bisher leer ausgcgangen sind, das gleiche Recht des Vorgreifcns nehmen wür­den, wäre jede Sicherung und gerechte Ver­teilung ernstlich in Frage gestellt.

Es gibt eine Reihe von Menschen, die sich diese einfachen Zusammenhänge bisher nicht klargemacht haben. Sonst könnte es nicht Vor­kommen, daß Städter auf die Bauernhöfe gehen und dort für landwirtschaftliche Er­zeugnisse überhöhte Preise anbieten. Sie über­legen sich nicht, daß sie dadurch die Markt- nnd Preisordnung, eine der bedeut­samsten und erfolgreichsten Maßnahmen der nationalsozialistischen Wirtschaftsführung, stö­ren und den Bauer in Versuchung fuhren.

seiner Ablieferungspflicht nur mangelhaft nachzukommen.

Ebenso werden auch zuweilen Versuche un­ternommen den Kaufmann und die Verkäufe­rin zur Abgabe zusätzlicher, rationierter Waren zu bestimmen. Das Mitbringen kleiner Aufmerksamkeiten geschieht zumeist nicht nur aus reiner Menschenfreundlichkeit, sondern oft mit dem Hintergedanken, sich irgendwelche Vorteile zu sichern. Dieses Verhalten kann, wenn es erfolgreich ist, zu einer Störung des gerechten Verteilungssystems führen.

Eine weitere Durchbrechung der Marktord­nung ist die Unsitte mancher Hausfrauen, Obst und Gemüse in großen Mengen direkt beim Erzeuger zu kaufen. Die Folge davon ist, daß dann nicht die Mengen abgeliefert und in den Läden verteilt werden können, mit denen man ursprünglich gerechnet hat, und diejenigen Frauen, die beruflich zu sehr in Anspruch genommen sind oder solche Ham­sterfahrten ablehnen, müssen leer ausgehen.

Wenn man sich solche und ähnliche Bei­spiele einmal in Ruhe überdenkt, wird man bald erkennen, wo die Grenze liegt zwi­schen dem, was untragbar und strafbar ist und dem, was sich noch rechtfertigen läßt. Jeder anständige Mensch hat ein deutliches Gefühl für Recht und Unrecht, und wenn er es betäubt, quält ihn das schlechte Gewissen.

Wer sich wirklich in manchen Fällen über die Grenzen nicht ganz im klaren ist. sollte sich folgenden Grundsatz zu eigen machen: Jeder Tausch oder unzulässige Kauf, der Mangelware zu noch größerer Mangelware macht, ist ein Vergehen gegen oie Gemetnichaft. Es ist also reder Tausch oder unzulässige Kauf zwischen Verteiler und Verteiler und zwischen Vertei­ler und Verbraucher strafbar, weil dadurch Verschiebungen entstehen, die sich an einer anderen Stelle als Mangel auswirken. Gegen ein Tauschen oder Verschenken von gewissen kleinen Zuteilungen zwischen Verbraucher und Verbraucher ist dagegen nichts einzuwcn- den, da ja die Warenmengen, im grogen ge­sehen. dieselben bleiben.

Keiner von uns soll sich später einmal den Vorwurf machen müssen, daß er in schwerer Zeit die verwaltende Gewissenhaftigkeit des Staates sabotiert habe. So wie mit aller Schärfe des Gesetzes gegen die Schädlinge der Volksernährung im großen vorgegangen wird, so sollte jeder einzelne mit aller Härte und Schonungslosigkeit sich selbst fragen, ob -er auch im kleinen sich stets so korrekt verhält, Laß sein Handeln vor seinem Gewissen und Vor den Forderungen der großen Zeit auch im letzten besteben kann. vr. n r.

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Neuenbürg. Der alten Unsitte, sich an Fahr-, zeuge zn hängen, konnten einige spielende Kna­ben aus Obernhauscn nicht widerstehen, alA sie etwa 500 Meter außerhalb der Gemeinde auf der Fahrstraße nach Neuenbürg einer Zug­maschine mit zwei Anhängern begegneten. Nach­dem sie anfänglich neben dem mit Grubenholz beladenen Fahrzeug hersprangen, ließen sie sich verleiten, sich auf die Kupplung zwischen den beiden Anhängern zu setzen. Aus irgendwelchen Umständen sprangen sie während der Fahrt ab, wobei der 4 Jahre alte Gustav Glauner zu Fall kam. Dabei fuhr ihm unglückseligerwcisc ein Rad über die Brust. Der Knabe war sofort tot.

in KÄrre

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Reichs- und Landeskassen die ab 1. März 1942 außer Kurs gesetzten Kupfermünzen nur" bis z um 30. Avril in Zah­lung nahmen ...

Der Neichsernährungsminister hat angeord­net, daß für Suppen und Tunken so­wie Gemüsegerichte, zu deren Herstellung Mehl verwandt worden ist, Markenfür Brot oder Mehl nicht abverlangt werden dürfen. Die Gaststätten erhalten besondere Mehlzuteilun­gen, durch die sie in die Lage versetzt werden, diese Gerichte herzustcllen.

Von der Erhebung des Säumniszu­schlags bei Steuern, die von Finanz» oder Hauptzollämtcrn erhoben werden, wird künftig abgesehen, wenn der Steuerbe­trug, der der Berechnung des Säumniszu­schlags zugrunde liegt, weniger als 100 (bis­her 50 Mark) bei derselben Stcucrart betragt. *

Vom 1. Mai an darf Trcibgas wieder nur gegen Trcibgas-Bezug scheine abge­geben und bezogen werden.

Eßt keine Rhabarbcrblätterl Der Genuß von Nhabarberblättern führt z» Verdauungsstörungen ustd ernsthaften Er­krankungen; vereinzelt führte er sogar, wie Untersuchungen ergaben, zum Tode.

Der Wald ist Volksgut

Wir brauchen nicht erst lange darüber nach­zudenken, um zu erkennen, was der Wald den Menschen bedeutet. Möbel, Fachwerk, Dielen, Schiffe und Wagen, die Wärme der Stuben, die Glut der Herde und der ersten Schmelzöfen das alles kam aus den Wäldern. Pilze, Beeren, Wild und Vögel ganze Generationen nähr­ten sich von dem, was der Wald gab. Und heute greifen wir wieder die Parole auf: Nahrung aus dem Walde! Auch die Nahrung unserer Lungen schenkt uns der Wald. Ter Wald bc- kuchtete weiterhin die Kunst, die Literatur, Malerei und Musik durch viele Jahrhunderte. Seit wenigen Jahren haben wir auch gelernt, den Wald von einer anoeren Seite aus zu wer­ten, nämlich als Rohstoffquelle! Holz als Heiz« und Baumaterial ist uns zu kostbar geworden, seit wir wissen, daß wir bei der physikalischen und chemischen Zersetzung des Holzes Werte finden, mit deren Hilfe wir Werkstoffe Herstel­len können, die'uns auf dem Stoffmarkt, dem Papiermarkt, in der Medizin und andern Zwei­gen der Wirtschaft unabhängig vom Ausland machen. Dieser Wert des Holzes hat sich im Kriege noch gesteigert und legt uns daher erst recht die Verpflichtung auf, den Wald zn scho-

UerourZeber- Teicbouo-' kk.iffn.

keioksm'beit.'rHemeinsckiakt §cke.':!,?r >'i ü-iittg.

neu. Tabakrauchen, Abkochen und das Anzünden von Lagerfeuern in den Wäldern oder deren Nähe ist daher strikte zu unterlassen. Man ver­biete auch den Kindern das Zündeln und nehme die Zündhölzer in gute Verwahrung.

Viviisti»!»» «1er HF.

BTM.-Mädelgrnppe 1/401. Freitag: Grup» Vendienst 20 Uhr Turnhalle. Sport. ^