Ml. ManntmAngeli.
Stadtgemeinde Lalw.
Bekanntmachung über die GebSudeentfchuldungssteuer.
Das mit Wirkung vom 1. April 1926 in Kraft getretene Gesetz über die Gebäudeentschuldungssteuer vom 29. Juni 1926 sReg.-Bl. S. 117) sieht neben gewissen von Amts wegen eintreteikden Befreiungen folgende Erleichterungen von der allgemeinen Steuer- Plicht vor:
1. Steuerfrei sind Einfamilienhäuser, die vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig hergestellt und zu diesem Zeitpunkt mit nicht mehr als 29 v. H. ihres Gebäudesteueranschlags dinglich belastet waren, wenn sie ausschließlich vom Eigentümer und feiner Familie bewohnt werden und die Wohnfläche nicht mehr als 7V Quadratmeter beträgt. Die Freistellung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Einfamilienhaus Mm geringen Teil auf Grund behördlicher Maßnahmen vermietet worden ist.
2. Einem ermäßigten Steuersatz unterliegen Gebäude, die am 31. Dezember 1918 nicht oder mit nicht mehr als 39 v. H. ihres Gebäude- steueranschlags dinglich privatrechtlich — hypothekarisch — belastet waren. Die volle Steuer ermäßigt sich
bei unbelasteten Grundstücken um fünf Siebtel,
bei einer Belastung bis zu 19 v. H. des Gebäudesteuer- anschlags um vier Siebtel, bei einer Belastung bis zu 29 v. H. des Geüäudesteuer- anfchlags um drei Siebtel, bei einer Belastung bis zu 39 v. H. des Gebäudesteueranschlags um zwei Siebtel.
3. Die Gebäudeentschuldungssteuer ermäßigt sich ferner
a) um den Betrag oder Geldwert der laufenden Geldverpflichtungen aus den vor dem 14. F e- bruar 1924 auf dem Gebäude eingetragenen privatrechtlichen wertbeständigen Lasten.
b) um den Betrag oder Geldwert der laufenden Geldverpflichtungen aus den vor dem 14. Februar 1924 auf dem Gebäude eingetragenen, aus schweizerischen Goldhypotheken entstandenen, Frankengrundschulden oder aus den Mi Ablösung solcher Frankengrundschulden aufgenommenen Hypotheken.
Alle diese Erleichterungen treten nur «in auf An- trag und näheren Nachweis der die Erleichterung begründenden Umstände.
Die Gcbäudeeigentümer, die Anspruch auf eine dieser Erleichterungen zu haben glauben und mit den fraglichen Gebäuden nicht schon bisher gebäudeentschul- dungssteuerfrei waren, werden aufgefordert, ihren Antrag hierauf beim städt. Steueramt (Rathaus Zimmer Nr. 1) in der Zeit vom 9.—14. August d. I. — möglichst jedoch nur vormittags — einzureichen.
Ist das Eigentum an Gebäuden in der Zeit vom 1. Jan. 1929 bis IS. Novbr. 1923 durch Kauf erworben worden, so tritt eine Ermäßigung der Steuer nach oben Ziff. 2 nicht ein. Ausgenommen ist der Erwerb von Verwandten bis zum 3. Grade.
Calw, den 6. August 1926.
Stadtschultheißenamt: Stv. Staudenmeyer.
BelM»e«°-MiIM> Bmia EM.
Unsere Kameraden
Gustav Gauß
Hotelbefitzer in Sulz a. N.
Friedrich Schill
Kaufmann in Neubulach
wurden uns unerwartet rasch entrissen. Wir betrauern in den zu früh Dahingeschiedenen zwei liebe Kameraden, die stets große» Interesse dem Verein entgegen brachten. Wir werden ihnen ein treues Andenken bewahren.
2. A.: Der Vorstand.
Ernstmühl, den 5. August 1926.
Todes-Anzeige.
Verwandten, Freunden und Bekannten hiemit di« schmerzlich« Nachricht, daß unser geliebter Vater, Großvater. Schwiegervater, Bruder, Schwager und Onkel
Karl Kost V
Donnerstag Mittag 3 Uhr sonst ent- >« schlafen ist.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Beerdigung Sonntag Nachmittag 2 Uhr in Ernstmühl.
Sremderrverkehrsverem Calw.
Der Verein veranstaltet im August einen
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Anmeldungen sind bis zum 14. August zu richten an P. OIpp, Buchhandlung, oder an den Unterzeichneten.
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Stadtgemeinde Calw.
Bel g»ter Witterung findet am
Sonntag, de« 8. August ds. 3s.» vormittag« von 11—12 Uhr
Proluenaden-Kouzert
im Stadtgarten statt. Eintrittspreis 30 Pfg., Kinder frei. Eingang von der Salzgaffe aus. Die Panorainastraß« und der Lärchcnweg bleiben über die Dauer de» Konzert- für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Lalw, den 7. August 1926.
_Stadtschultheißenamt.
Zahlungsaufforderung.
Di« Grund- und Gebäudebefitzer und die Gewerbetreibenden werden an dir alsbaldige Entrichtung der zum 8. ds. Mts. fälligen Steuerbetrug« «rinnert.
Die Summen sind gegen den Vormonat unverändert, Lalw, den 6. August 1926.
Stadtpflege
Gesucht werden:
» männliche Personen:
3 16 —20 führ. Dienstknechte,
1 Diehpslegrr, der melken kann (mit Zeugnissen), d. weidlich« Personen:
mehrere Mägde für Landw.
1 20—25 jähr. Saaltochter nach Baden-Baden,
I Beiköchin »ach Baden-B.,
1 Küchenmädchen,
2 17—20 jähr. Mädchen, die schon gedient haben, mit Zeugnissen,
1 Person zur selbständigen Führung eines Haushalts,
ferner
1 Etuirmacherlehrmiidchen. e) Lehrlinge
mit Kost und Wohnung. 1 Schreinerlehrling, ohne Kost u. Wohnung:
1 Feilenhauerlehrling,
2 Goldschmiedlchrlinge,
2 Silberschmiedlehrlinge.
2 Melallschlriferlehrlinge,
3 Fafferlehrlinge,
2 Etuismacherlehrlinge,
1 Echneiderlehrltng,
1 Kausmannslehrling,
Näheres zu erfragen beim:
Sksseutlllheil MeilMihlvei;
- Berussberatungsstelle —
Telefon 174
Calw
Bahnhosstr. 626
Oeulsettlsirtt-kslrrrä«!
dl«dins8«2»!r»ei» — Büre» — ^Vskken Balirrack-kadrik 8tulrei»br«»lr, Bindeck 16
Kleider machen Leute!
Die Wahrheit dieses Wortes wird wohl nirgends angezwcifelt. E-n guter Anzug verschönt nicht nur das Aeußere eines j eeu Menschen und verstärkt den Eindruck auf seine Umgebung, er hebt auch das Selbstbewußtem des Mannes und macht ihn in geschäftlicher und persönlicher Hinsicht erfolgsicherer. Leute mit Lebenserfahrung wissen das genau und handeln stets darnach. Leider aber verführt die mißliche Wirtschaftslage der letzten Zeit viele dazu, Lei Anschaffung ihrer Garderobe mehr auf vermeintliche Billigkeit als auf Solidität und Eleganz zu sehen und zu spät werden sie es inne, daß es noch ein zweites sehr wahres Wort gibt, das bei Anschaffung von Kleidungsstücken unbedingt beherzigt gehört, und zwar daß
Nur der spart, der gut kaust!
Nicht schlechte Stoffe (auch wenn sie als „reinwollene" angepriesen werden) sind billig, sondern gute und solide, auch wenn sie etwas teurer sind. Ein guter Stofs hält mindestens zwei schlechte aus.
Wer garantiert für gute Stoffe?
Nicht der Hausierer oder unbekannt Stoffverkäufer, sondern der Schneider, der als Fachmann den inneren Wert der Stoffe beurteilen kann und der im eigenen Interesse seine Kundschaft nur gut bedienen will. Folgerung: Man kaufe niemals Stoffe bei Hausierern oder umherziehenden Stoff« Händlern,
auch wenn sie sich als Vertreter der hochtönendsten Firmen, Fabriken usw. ausgeben! Man lasse sich von seinem So-neider beraten und wird es nicht bereuen. Jeder Schneider, auch der kleinste, hat, wenn nicht selbst ein Lager wirklich empfehlenswerter Stoffe, mindestens eine Musterkollektion guter Qualitütsstoffe von bekannten, soliden Tuchhäusern.
Ein guter Stoff soll allerdings auch gut verarbeitet werden, um ein schönes Gesamtbild zu ergeben.
Wer bürgt für gute Verarbeitung?
Nicht der Pfuscher, deren es leider auch manche in der Schneiderei gibt. Er ist von vornherein leicht erkenntlich, da er selbst sein Schild zur Schau trägt, indem er sich extra billig anbietet. Wenn er es durch Zeitungsinserate tut, versteckt er sich in der Regel hinter einer Deckadresse (Chiffre). Er ist sich bewußt, daß seine Arbeit nicht vollwertig ist, daher die Unterbietung.
Folgerung: Wer eine wirkliche Freude an seinem Anzug haben will, gehe nicht zum Pfuscher!
Znsammenfassend richten wir das
Mahnwort an das kaufende Publikum;
Seid vorsichtig beim Einkauf von Stoffen und bei Bestellungen von Kleidungsstücken! Geht nur zum Fachmann!
Umherziehende Händler sind in den allerseltensten Fällen Fachleute.
Fort mit Schund und Pfusch!
Dualität war von scher das Billigste und ist es heute mehr denn ff- »
Geht nur zum tüchtigen Maßschneider!
LS«kidtt-ZN«Wiu»W EM.