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Nr. 126
Freitag, den 2. Juni 1939
113. Jahrgang
Dänemarks»Bekenntnis zur Neutralität
Kopenhagen, 1. Juni. Der in Berlin abgeschlossene Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und Dänemark wurde von Außenminister Dr. Munch dem König in einem Staatsrat und mittags dem dänischen Reichstag zur Ratifikation vorgelegt. Vor dem Folketing erläuterte Dr. Munch in einer kurzen Ansprache Inhalt und Bedeutung des Berliner Abkommens. Er erklärte u. a.: „Die Zusage, die Dänemark gibt, geht darauf aus, daß wir im Falle eines Krieges zwischen Deutschland und einer anderen Macht neutral bleiben wollen. Das ist eine natürliche Konsequenz der unparteiischen neutralen Haltung den Machtgruppen gegenüber, die allgemeine Zustimmung im dänischen Volke hat und die Dänemarks Politik in der gegenwärtigen Entwicklung ist und bleibt. Es ist darum auch in Uebereinstim- mung mit der Politik, die Dänemark seit langem geführt hat. Die dänische Regierung ist der Ueberzeugung, daß das Abkommen unter den unruhigen Verhältnissen, die in der Welt bestehen, von bedeutendem Wert sein wird. Ich hoffe, daß es die allgemeine Zustimmung des Folketing findet.
Nach der Rede des Außenministers wurde eine mehrstündige Pause eingelegt, um den Parteien Gelegenheit zu geben, jede für sich im eigenen Kreis den Pakt mit Deutschland zu erörtern.
Nichtangriffsverirag Deutschland—Dänemark
Der Wortlaut
Berlin, 1. Juni. Am Mittwoch mittag wurde, wie gemeldet, im Auswärtigen Amt durch den Reichsminister des Auswärtigen von Ribbeutrop und den königlich dänischen Gesandte» in Berlin, Kammerherr« Herluf Zahle, der Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark unterzeichnet.
Der Vertrag hat folgenden Wortlaut:
Der deutsche Reichskanzler und Seine Majestät der König von Dänemark und Island, fest entschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Dänemark unter allen Umstände« aufrecht- zuerhalte«, sind übereingekommen, diesen Entschluß durch einen Staatsoertrag zu bekräftigen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt: Herr» Joachim von Nibbentrop und den außerordentlichen Gesandte» und bevollmächtigten Minister in Berlin, Herrn Kammerherrn Herluf Zahle, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
Artikel 1.
Das Deutsche Reich und das Königreich Dänemark werden in keinem Falle zum Krieg oder zu einer anderen Art von Gewaltanwendung gegeneinander schreiten.
Falls es von seiten einer dritten Macht zu einer Aktion der im Absatz 1 bezeichnet«« Art gegen einen der vertragschließenden Teile kommen sollte, wird der andere vertragschließende Teil eine solche Aktion in keiner Weise unterstützen.
Artikel 2.
Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden Wien sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden. Der
Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt von da an für eine Zeit von zehn Jahren. Falls der Vertrag nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von einem der vertragschließenden Teile gekündigt wird, verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahren
Zeichnungsprotokoll
Bei der Unterzeichnung des deutsch-dänischen Vertrages ist das Einverständnis beiderTeile über folgendes festgestellt worden:
Eine Unterstützung durch den nicht am Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 des Vertrages liegt nicht vor, wenn das Verhalten dieses Teilss mit den allgemeinen Regeln der Neutralität im Einklang steht. Es ist daher nicht als unzulässige Unterstützung anzusehen, wenn zwischen dem nicht an dem Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil und der dritten Macht der normale Warenaustausch und Warentransit fortgesetzt wird.
Freiherr von Neurath beim Führer
Berlin, 1. Juni. Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Reichsminister Freiherr von Neurath, wurde am Donnerstag mittag vom Führer zu einer längeren Vesprechuna empfangen
Preffestimmen zur Rebe Molotows
Die „schwierige Frage- der baltischen Staaten
London, 1. Juni. Von unterrichteter Seite wird mitgeteilt, daß die sowjetrufsische Antwort auf die britischen Vorschläge bisher noch nicht eingetroffen ist. Die Molotow-Rede sei zwar keine formelle Annahme der britischen Vorschläge, bedeute aber auch „keine Ablehnung" und lasse die „Tür zu weiteren Verhandlungen ofseu". Auf die Frage, ob eine Garantierung der baltischen Staaten, durch Großbritannien, Sowjetrußland und Frankreich selbst in dem Fall möglich sein sollte, falls diese Staaten auf eine derartige Garantie keinen Wert legten, wurde erklärt, daß es sich hierbei um „eine schwierige Frage" handle, die gegenwärtig Gegenstand eingehender Prüfung sei.
„Molotows kalte Dusche für die Demokratien"
Rom, 1. Juni. Die Rede Molotows wird von der römischen Presse in Schlagzeilen als kalte Dusche für die Demokratien cha- ! rakterisiert. Mehr als die Rede selbst wird die „bittere Enttäu- ! schung der Demokratien über die so ungeduldig erwartete Bot- ! schaft des Kremls" beachtet. Die brutale Offenheit der Sowjets ! habe jedenfalls, wie die Londoner und Pariser Korrespondenten ! übereinstimmend feststellen, die bisher gehegten Illusionen ! gründlich zerstört, könne doch nunmehr jedermann erkennen, daß i die als Tatsache ausposaunte Einigung mit Moskau bisher in ! keiner Weise erreicht sei. Ja mit vollkommener Offenheit Hab« Molotow darauf hingewiesen, daß das englisch-französische Ange- ! oot Sowjetrußland nicht befriedige, und durchblicken lasse, daß > die Bolschewisten nicht gewillt seien, für andere die LMlnren , aus dem Feuer herauszuholen.
Neue Anordnungen zum Luftschutz
Pflicht zur Beschaffung von Luftschutzgerät
Berlin» 1. Juni. Dank dem Gemeinschaftssinn der Volksgenossen und der Aufklärungsarbeit des Reichsluftschutzbundes sind im ganzen Reichsgebiet heute schon Tausende von Häusern und anderen Luftschutzgemeinschaften mit Geräten ausgestattet, wie sie zur Durchführung des Selbstschutzes erforderlich sind. Darüber hinaus bestanden in vielen Luftschutzorten bereits polizeiliche Anordnungen, durch die die Beschaffung derartigen Gerätes den Hauseigentümern zur Pflicht gemacht wurde.
Jetzt ist im Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100 die siebente Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz veröffentlicht worden, die die Pflicht zur Beschaffung von Selbstschutzgerät aus das gesamte Reichsgebiet ausdehnt» und zwar für alle Häuser, die nach den gesetzliche» Vorschriften unter die Entriimpelnngspflicht falle». Das Wesentliche dieser Durchführungsverordnung ist nun nicht in der Einführung des gesetzlichen Zwanges, sondern vielmehr darin zu sehen, daß durch sie eine für das ganze Reichsgebiet einheitliche Regelung geschaffen worden ist. In einem besonderen Anhang ist nämlich das zur Ausstattung einer Lust- schutzgemcinschast erforderliche Selbstschutzgerät im einzelnen festgelegt worden.
Bei der Zusammenstellung dieses Gerätes ist, wie die Durchführungsverordnung deutlich besagt, weitgehend auf bereits vorhandenes Gerät zurückzugreifen, wie z. V. Wasserbehälter, Schaufeln usw., die auch nach der bisherigen Gepflogenheit bei Luftschutzübungen aus den Haushaltungen der Mieter bereitgestellt worden sind. Der Hauseigentümer ist für die vollständige Bereitstellung und dauernde Eebrauchsfähigkeit des Selbftschntzgerätes verantwortlich. Er hat auch gegebenenfalls die Kosten der Gerätebeschaffung zu tragen. Wichtig ist ferner, daß alle für den Selbstschutz herangezogencn Personen (Luftschutzwarte und sonstige Selbstschutzkräfte) verpflichtet sind, ihre persönliche Ausrüstung selbst zu besorgen. Dies bezieht sich in erster Linie auf
die Beschaffung der Volksgasmaske (VM). Bezüglich der übrigen Ausrüstung soll ebenfalls in weitgehendem Matze auf bereits vorhandene und geeignete Gegenstände znrückgegriffen werden. Durch diese Bestimmung will der Gesetzgeber vermeiden, daß den Einzelnen in der Erfüllung seiner Lustschutzdienstpflicht besondere Ausgaben entstehen.
In der gleichen Nummer des Reichsgesetzblattes ist noch die achte Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Verdunkelung) veröffentlicht worden; sie betrifft die Verdunkelungsmaßnahmen. Auch hier ist wieder wesentlich, daß durch die Durchführungsverordnung keine neuen Vorschriften geschaffen, sondern lediglich die innerhalb des Reichsgebietes für jede einzelne Lustschutzübung erlassenen polizeilichen Verordnungen durch eine reichseinheitliche Regelung festgelegt werden.
Die Frage der Verantwortlichkeit und der Koftenregelung ist so gelöst worden, daß derjenige, der in dem für die Verdunkelung in Betracht kommenden Bereich die tatsächliche Gewalt ausiibt, auch die Verantwortung für die Durchführung der Berdunke- lungsmaßnahmen innerhalb dieses Bereiches und damit auch die Kosten zu übernehmen hat. Das heißt, für die Verdunkelung der Mietswohnung ist der Mieter, für die Verdunkelung des Hauses der Hauseigentümer oder der Hausverwalter, für die Verdunkelung eines Fahrzeuges der Fahrzeughalter usw. verantwortlich.
Ferner werden durch die achte Durchführungsverordnung dauerhafte und jederzeit verwendungsfähige Verdunkelungsmittel vorgeschrieben. Der Teil II dieser Durchführungsverordnung enthält wichtige Vorschriften und technische Einzelheiten über Art und Durchführung der Verdunkelungsmaßnahmen für die Außen- und Jnnenbeleuchtung, insbesondere auch solche, die sich mit der Verdunkelung der Verkehrsbeleuchtung, Verkehrszeichenbeleuchtung und der Fahrzeuge befassen.
Der jugoslawische Staatsbesuch
Begrüßung der ELste ln Nosenbach
Rosenbach, 1. Juni. Der kleine Bahnhof in Rosenbach am Ausgang des großen Karawankentunnels prangte am Mittwoch irn- Schmuck der Fahnen Jugoslawiens und des Dritten Reiches. Autz dem Bahnhof hatten sich die aus Berlin gekommenen Herren! des Ehrengeleites und die Vertreter aus Kärnten, darunter' sämtliche Kreisleiter von Kärnten, die Führer aller Gliederungen der Partei in Kärnten und viele andere Vertreter von Staat, Partei und Wehrmacht e»»gefunden. Neben einer Ehren-? kompagnie des Eebirgsjägerregiments 139 hatte auch eine Trach-^ tengruppe Ausstellung genommen. Auf den Verghängen, die' steil über dem Bahnhof aufragen, hatten sich die Einwohner von Rosenbach und viele Bauern von den Bergdörfern versammelt.^ Punkt 20 llhr rollte der Sonderzug mit dem Prinzregentenpaar in den Bahnhof. Der Musikzug intonierte den Präsentiermarsch, Prinzregent Paul stieg unter dem Jubel der Bevölkerung aus seinem Wagen und wurde zuerst vom Ehef des Protokolls, Ge-! sandten Freiherr von Dörnberg, begrüßt. ^ ^ -
Der Jubel steigerte sich, als auch Prinzessin Olga de» Wage»! verließ und sich zur Kärntner Trachtengruppe begab. Zuers^ überreichte ihr ein Mädchen einen Blumenstrauß, daun ein zweites, ein drittes, und bald wurde die Prinzessin von Blume«! förmlich überschüttet. Unter Sieg-Heil-Rufe» begab sich dass Prinzregentenpaar in den Wagen zurück, llm 20.30 Uhr verließ^ unter de« Klängen der jugoslawischen Hymne, der Sonderzug den Bahnhof Achenbach, um Mer die Tauernstrecke Berlin zü erreichen.
I« Magdeburg
Am Donnerstag um 12.29 llhr traf der Sonderzug mit des jugoslawischen Gästen auf dem Magdeburger Hauptbahnhof eim! Ehreneinheile« der Bewegung und ihrer Gliederungen, er« Musik- und ein Fanfarenzug waren zum Empfang des Prinz^ regenten Paul und der Prinzessin Olga augetreten. Herzlich war die Begrüßung der Gäste an der von Tausenden belagertes Strecke und in dem fahnengeschmücktes Hauptbahnhos. Für kurzH Zeit verließ der Prinzregent den Zng und unterhielt sich mir den Führern der angetretene» Formationen..
Herzliche Begrüßung durch den Führer
Berlin, 1. Juni. Am Donnerstag um 15.30 llhr trafen Prich^i regent Paul und Prinzessin Olga von Jugoslawien zu ihre«. Staatsbesuch auf dem Lehrter Bahnhof in Berlin ein. Der? Führer, der von Eeneralfeldmarschall und Frau Göring sowie vom Reichsminister des Auswärtigen von Nibbentrop« begleitet war, empfing die hohen Gäste und ihre Begleitung urü> überreichte der Prinzessin Olga eine« Blumenstrauß.
Zur Begrüßung hatte« sich ferner zahlreiche Reichsmint^ ster, Reichsleiter und führende Männer von Staat» Partei und/ Wehrmacht eingefnnden, die dem Prinzregenteupaar vom Reichs^ außenminister von Nibbentrop vorgestellt ronrden. Außerdem waren die Mitglieder der jugoslawischen Gesandtschaft in Berlins und Angehörige der jugoslawischen Kolonie anwesend, ferner dt« diplomatischen Vertreter von Italien, Rumänien und Griechen-' land. Prinzregent Paul stellte dem Führer die Herren seiner? Begleitung vor. Darauf geleitete der Führer seinen East vor; die Bahnhofshalle und schritt mit ihm die Front des dort auf-l gestellten Ehreubataillons ab, das aus je einer Konv-l pagnie des Heeres, der Marine und der Luftwaffe bestand. Antrrj dem JubelderVevölkerung, diedie jugoslawische» GN« aufs herzlichste willkommen hieß, begaben sich Prinz Paul, b« gleitet vom Führer, und Prinzessin Olga, begleitet von Frmv jEöring, im Wagen nach Schloß Bellevue, dem neusyj Gästehaus des Reiches, wo sie während ihres Berliner Haltes wohnen. Es folgte der jugoslawische Außenminister mW Ceueralfeldmarschall Eöring, der jugoslawische Hofminister aÄ dem Reichsminister des Auswärtigen von Nibbentrop, der juAq slawische Gesandte in Berlin und die weitere Begleitung de« Prinzregenten und der Prinzessin sowie der deutsche EhrendimHZ
Es herrschte in ganz Berlin die erwartungsfrohe festliche Stinn mung eines Feiertages. Bereits gegen Mittag stand längs des) herrlich geschmückten Weges, den das Regentenpaar vom Lehrter, Bahnhof nahm, ein lückenloses Spalier, das von Schulkinder« gebildet wurde, aber auch Hunderttausendeu von Werktätige«' aus den Betrieben, die um 12 Ahr mittags geschlossen hatten. Zehntausende von Absperrmannschaften der Gliederungen der Partei waren aufgeboteu. Ein prachtvolles Bild bot auch der Wilhelms-Platz mit der Wilhelmstratze. Hier bildeten riesige Hakenkreuzflaggen mit dem blan-weitz-roten Banner Jugoslawiens einen Fahnenwall von leuchtender Pracht. Auch die „Lin»' den" hatten eine« solchen farbenprächtigen Schmuck erhalten.' Aeuherst stilvoll ausgeschmückt war ebenfalls die Ost-West-Achfe. Die Jubelgrüße, die dem einzieheuden Prinzregentenpaar und! dem Führer auf der ganzen Strecke bis zum Schloß Bellevue dargebracht wurden, waren äußerst herzlich und stürmisch. Es war ein prächtiges, festliches Bild. ' ^
Ein einzigartiges Bild bietet sich auf dieser Fahrt den königlichen Gästen und ihrer Begleitung Eine Welle des Jubels begleitet sie auf ihrer langsamen Fahrt durch das festliche Berlin. Viele tausend Fähnchen in den Landesfarben des befreundete» Jugoslawien oder mit dem Hakenkreuz werden ihnen entgegengeschwenkt und begeisterte Heil-Rufe zeigen dem königlich jugoslawischen Prinzregenten und der Prinzessin, daß die Berliner sich der geschichtlichen Bedeutung dieser Stünde und der nächsten Tage bewußt sind. In die Heil-Rufe mischen sich die Marschweisen der längs des Fahrtweges aufgestellten Kapellen, und ihre Musik begleitet das Prinzregentenpaar bis zum Gästehaus. Noch einmal schlägt den königlichen Gästen eine Welle des.In-