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Raaolder Tagblatt »Der Gesellschakter'
Donnerstaa, den 4. Mat ISA
Die Rechnung -es Reiches
Nun wird mit Steuergutscheinen gezahlt
Ende März, wenige Tage nach den umwälzenden Ereignissen in Böhmen, Mähren und im Memelgebiet, trat der Staat mit dem „Neuen Finanzplan" an die Oes- sentlichkeit. Er bekundete damit seine Absicht, neue Wege zur Erschließung der Steuer- und Fisaazquellen, aus denen der große Finanzbedars eines aufwärts strebenden Reiches gespeist wird, zu beschreiten. Mit den ersten Tagen des Mai beginnt nun das gewaltige und seingliedrige Räderwerk des Planes abzurollen. Ab 2. Mai zahlen das Reich und, wie die Durchführungsverordnung aus den letzten Apriltagen erkennen läßt, auch die NSDAP„ der Reichsnährstand, die Reichswirtschaftskammer, die Industrie- und Handelskammern, der Deutsche Eemeindetag und andere Organisationen und Verbände mit Steuergutscheinen. Ein Zahlungsmittel eigener Art tritt damit aus der Fülle finanzpolitischer Theorien in das Helle Tageslicht der Oeffentlichkeit und beginnt, im Wirtschaftsleben manche geldliche Verhältnisse umzugestalten und sich neben den Zahlungsmitteln und Geldpapieren der Gegenwart häuslich einzurichten, d. h. sich den ihm gebührenden Platz zu erobern.
Der Ausgabe der Steuergutscheine, die letzten Endes nichts anderes bezwecken als den Graben zu Überdrücken, der heute noch das so überaus hohe Steueraufkommen des Reiches von den Ausgaben zur Finanzierung staatspolitisch wichtiger Aufgaben trennt, ging eine Erläuterung des Reuen Finanzplanes voraus. Staatssekretär Reinhardt, der eigentliche Vater dieses Planes, gab sie in Form der umfangreichen Durchführungsverordnung. Fünfzig Paragraphen der Verordnung zeugen für das Bemühen, dis Grundgedanken des Planes zu vertiefen und ihnen lebendige praktische Gestalt zu vermitteln. Darüber hinaus spiegeln sie aber auch den Willen des Finanzministers wider, Härten und Unbilligkeiten, die mit der Einführung neuer Steuern und neuen Möglichkeiten der Bilanzaufstellung stets auftreten, auszugleichen bzw. den veränderten Umständen anzupassen. Insbesondere verdienen die Förderungen der Ausfuhr-Industrie und des Außenhandels durch die Durchführungsverordnug die Aufmerksamkeit der Wirtschaft. Unternehmungen der Ausfuhr-Industrie und des Ausfuhrhandels können danach eine erweiterte Bewertungsfreiheit in Anspruch nehmen, wenn sie die s neuen Steuergutscheine während der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen als Anlage ununterbrochen in ihrem Besitz halten.
Es spricht für die Elastizität der gegenwärtigen Steuergesetzgebung, wenn für die besonders gelagerten Verhältnisse im Ausfuhrgewerbe auch besondere Vorschriften erlassen werden. Beispielsweise hat der Finanzminister auch denjenigen Unternehmungen Vergünstigungen gewährt, deren Ausfuhrumsatz nicht 25 v. H. des Gesamtumsatzes beträgt, wenn nur der Ausfuhrumsatz des einen Jahres gegenüber dem Vorjahre gestiegen ist. Dem Ausfuhrhandel insbesondere, der bei nicht ausreichenden Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit sogar gewisse Beträge vom steuerpflichtigen Gewinn außerhalb der Bilanz abzie- hen kann, bietet sich in manchen Fällen die Gelegenheit, in einem Jahre einkommensteuerfrei zu bleiben, wenn er entsprechend viele Güter in einem Jahre exportieren konnte. Der Wille der Reichsregierung, den Außenhandel mit allen Mitteln, auch durch steuerliche Maßnahmen besonders zu ! fördern, kommt in diesen Vorschriften eindrucksvoll zum ! Ausdruck. Bei dem Eewinnabzug, zu dem der Außenhandel ^ in vielen Fällen berechtigt wird, handelt es sich um einen endgültigen Verzicht der Finanzkosten auf fällige Steuern, j um eine regelrechte Steuerermäßigung. Die Bewertungsfreiheit stellt demgegenüber nur eine Verlagerung der Steuerzahlung in spätere Jahre dar.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen weiter die Durchführungsbestimmungen zur Erhebung der Mehreinkommensteuer. Diese neuartige Form der Erfassung der Steuerkraft, die in Wirtschaftskreisen und bei den Steuerzahlern während mehrerer Wochen lebhaft erörtert worden ist, hat erst jetzt, mit den erläuternden Paragraphen der Durchführungsverordnung feste Gestalt bekommen. Mit den Bestimmungen, wonach für die Berechnung der Mehreinkommensteuer als Einkommen des Erstjahres in jedem Falle mindestens einen Betrag von 6000 RM. zu Grunde > gelegt werden muß und das steuerpflichtige Mehreinkommen ! in jedem Falle um den Betrag von 1200 RM. (Freibetrag) j vermindert wird, sind mit einem Schlage die Mehrzahl al- >
1er steuerpflichtigen Deutschen von der Erfassung Lurch die Mehreinkommensteuer ausgenommen. Die Arbeiter, die meisten Angestellten, die Anfänger in den freie» Berufen und die meisten Angehörigen des Handwerks und des gewerblichen Mittelstandes verdienen jährlich selten mehr als 6000 RM. Es gehört auch zu den Ausnahmen, wenn sich der Verdienst eines Arbeiters oder Angestellten innerhalb eines Jahres um mehr als 1200 RM. erhöht. Der Mehrgewinn von 1200 RM. aber bleibt in jedem Falle steuerfrei, unabhängig davon, ob das Jahreseinkommen 6000 RM. übersteigt oder unterschreitet. ^
Den Finanzbeamten des Reiches wird weiter durch die allgemeine Härtebestimmung, wonach außergewöhnliche Verhältnisse zu Anträgen an das Finanzamt berechtigen, ein Mittel an Hand gegeben, die die steuerliche Belastung mittels der Mehrgewinnsteuer gerecht verteilen. Wegen der Art des Berufes, schwankender Einkommensverhältnisse kann ein Teil des Mehreinkommens freigelassen werden. So bietet der Neue Finanzplan des Reiches, der nunmehr anläuft, das Bild einer außerordentlich fein gestalteten Maschine, die nicht nach einem Schema arbeitet, vielmehr dem Leben, seinen Veränderungen und Ueberraschungen soweit es nur möglich ist, Rechnung trägt. Schon in Kürze wird die Oeffentlichkeit erfahren, in welcher Weise sich der Neue Plan bewährt. Wenn man sich vergegenwärtigt, daß die finanziellen Mitarbeiter des Führers das Steueraufkommen des Reiches im letzten Rechnungsjahr auf 17,7 Milliarden RM. steigern konnten, so darf man den neuen Maßnahmen volles Vertrauen schenken. Man hat das Recht, von ihnen die Bewältigung der gewaltigen Aufgaben zu erhoffen, die eine große Zeit an Volk und Reich stellen.
Erwin-von-Steinbach-Preis
Professor Dr- P«ml Schmitthenner-Stuttgart ausgezeichnet
Auf einstimmigen Beschluß des Kuratoriums verleiht der Rektor der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg den Erwin- von-Steinbach-Preis für das Jahr 1939 dem Architekten Professor Dr. Paul Schmitthenner in Stuttgart.
Paul Schmitthenner ist ein hervorragender Vertreter der Baugesinnung des neuen Deutschlands. Einfachheit und edle Form verbinden sich in seinen Bauten, die gegenüber der vielfach auf den „Schein" eingestellten Bauweise der letzten acht Jahrzehnte ein wiedergefundenes Wissen um das Wesen der Stoffe verkünden.
Die Heimat Paul Schmitthennsrs ist das Elsaß. Er wurde in Lauterburg geboren und ist in Barr ausgewachsen. Nach Besuch des Gymnasiums in Schlettstadt studierte er auf den Technischen Hochschulen Karlsruhe und München. Seine Laufbahn begann er als Leiter des Hochbauamtes der Stadt Colmar i. E. Während des Krieges arbeitete er u. a. am Wiederaufbau Ostpreußens mit. Paul Schmitthenner gestaltete zahlreiche Siedlungen und ländliche Wohnhäuser im ganzen Reich. Von den große» Arbeiten Paul Schmitthennsrs seien hier genannt die § Erstellung der Reichsgartenstädte Staken und Plaue, dann auch - die Siedlung Ooswinkel in Baden-Baden. Das Haus des ! Deutschtums in Stuttgart wurde von ihm neu gestaltet, und der Wiederaufbau des Alten Schlosses in Stuttgart wurde ihm übertragen. In jüngster Zeit fand sein Schaffen durch einen Auftrag des Gauleiters Vürckel seine neuerliche Anerkennung: Schmitthenner hat das große Rasthaus der Reichsautobahn, das „Haus der Stadt Saarbrücken" in Leinsweiler bei Landau zu gestalten. Von seinen zahlreichen Veröffentlichungen sind seine Bücher „Das deutsche Wohnhaus" und „Die Baukunst im Dritten Reich" besonders bekannt geworden. Der neue Träger des Erwin-von-Steinbach-Preises ist Ehrendoktor der Technischen Hochschule Dresden und Mitglied der Preußischen Akademie der Künste sowie der Akademie der Künste in München.
Aus dem Gerichtssual
Zuchthausstrafe für Volksverrat Stuttgart, 2. Mai. Das Sondergericht verurteilte den 55 Jahre alten verheirateten Erich Günter aus Sigmaringen wegen eines Verbrechens gegen das Volksverratsgesetz zu vier Jahren Zuchthaus und vier Jahren Ehrverlust. Er war beschuldigt, es als deutscher Reichsangehöriger vorsätzlich unterlassen zu haben, Vermögensstücke, die sich am 1. Juni 1933, dem Stichtag für die Anmeldung von Devisen, im Ausland befanden, nämlich 180 009 Schweizer Franken in Wertpapieren, bis spätestens 31. Dezember 1934 dem Finanzamt Sigmaringen anzuzeigen. Nachdem der Angeklagte im März 1934 die falsche eidesstattliche Versicherung, daß er und seine Frau kein Vermögen im In- und Ausland hätten, vor dem Finanzamt Sigmaringen abgegeben hatte, ermit-
Roman von Klara Laidhausen.
LrheberrechtSschutz durch Verlagsanstalt Mauz, Regensburg. 36. Fortsetzung. Nachdruck verboten.
Das Zusammensein und Zusammenarbeiten mit Franz hatte ihr immer aufs neue die Bestätigung seiner liebenswerten Persönlichkeit und seines großen beruflichen Könnens gebracht und mit heißer Freude hatte sie erfühlen dürfen, daß auch er und seine Mutter in ihr sehr rasch den vollwertigen Menschen erkannt hatten, dem sie hohe Achtung «nd uneingeschränktes Vertrauen entgegentrugen. Wie froh war sie darüber gewesen, wie sicher, daß diese warme Freundschaft auf Seiten des Mannes schon die erste Station auf dem Weg zum ersehnten Ziel bedeutete!
ibnd heute Nacht war auf einmal das Bangen und der Zweifel in ihre Seele gekrochen und hatte den Schlaf von ihren Augen gescheucht. Mein Gott, woher war dieser jähe Umschwung nur so plötzlich gekommen?
Der gestrige Abend war zuerst so schön gewesen. Ilse war mit Mann und Kind da gewesen — man hatte im Garten zusammen gesessen und geplaudert — so lange, daß Klein Erika darüber auf Franz' Schoß tief und fest einge- schlasen war.
Das war das erste gewesen — dieses liebe Bild, von dem sie die Augen kaum mehr hatte abwenden können: Der teure Mann mit dem zarten Kinderkörperchen im Arm und dem dunklen Lockenköpfchen an der Brust!
Als sie ihn sah, wie regungslos er saß um den Schlummer des Kindes nicht zu stören, da hatte sie plötzlich denken müssen: Ob wohl nicht eine Bitterkeit in seiner Seele ist, eine wehe Klage: Warum ist es nicht Dein Kind, Franz Hormann, das Du so in Deinen Armen hältst? Ein schneidender Schmerz war ihr dieser Gedanke gewesen ihre Schuld war es ja, daß Franz solches Glück, das ihm — dem großen Kinderfreund — gewiß die schönste Erfüllung seines Lebens bedeutete, bis heute noch entbehrte.
Dann Leim Abschied hatte Ilse sie unauffällig ein wenig zur Seite gezogen und ihr zwei Briefe in die Hand gedrückt. Und hatte ihr beim Abschieds-Eute-Nacht begeistert ins Ohr geflüstert: „Herrlich spielst Du Deine Rolle, Du! Es wird gewiß alles gut!"
Herrlich spielst Du Deine Rolle! Wie ein grausames Erwachen aus schönem Traum war das gewesen — sie — ja wirklich sie hatte fast vergessen gehabt, daß sie nur spielte? Sie war ja gar nicht die einfache Lore Berger — sie hatte sich unter falschem Namen in das Haus Franz Hormanns eingeschlichen und über kurz oder lang mußte der Tag kom-- men, der alles offenbarte. Da vor ihr auf dem Schreibtisch, an den sie sich geflüchtet hatte, lagen die Briefe ihrer Schweizer Freunde. Sie war Ditha Günther und spielte nur —> spielte um ihr Lebensglück!
Warum nur hatte sie auf einmal so bestimmt zu wissen geglaubt, daß Franz und seine Mutter ihr diese Täuschung nie vergeben würden? Und woher war so jäh die andere drohende Frage aufgestiegen, ob sie denn überhaupt ein Recht habe, ihr ganzes bisheriges Lebenswerk dem egoistischen Wünschen des eigenen Herzens zu opfern?
Gert und Lore hatten von zu Hause geschrieben — von ihrem Heim, das der Herrin entbehrte, von ihren Kinder«, die ungeduldig nach ihrer Rückkehr fragten. Durfte sie das alles wirklich im Stich lassen? Gott hatte ihr ein großes Talent verliehen — durfte sie es vergraben wie der säumige Knecht im Evangelium?
Und weiter — von einem schweren Gedanken zum anderen! Selbst wenn sie sich das Recht zugestand, ihren großen Pflichtenkreis in andere treue Hände übergeben zu dürfen, um selbst der. eigentlichsten Aufgabe der Frau als Gattin und Mutter leben zu können — würde sie dieses Ziel denn jemals erreichen? Sprach denn irgend etwas dafür, daß Franz mehr für sie empfand — jemals mehr für sie empfinden würde — als eben die herzliche Freundschaft, die er ihr so offen be-eigte?
Nie mehr hatte irgend etwas in seinem Wesen sie daran gemahnt, daß er ihre Ähnlichkeit mit der einst Geliebte«
telte der Steuersahndungsdienst vier Lahre später, daß der Angeklagte an verschiedene« Orten Deutschlands rund 30 Eeheim- konten unterhielt, von denen er in den Jahren 1925 bis 1931 rund 90 000 RM. abgehoben hatte. Von diesem Geld waren etwa 65 000 RM. spurlos verschwunden. Das Sondergericht nahm an, daß die verschwundene« 65 000 RM. mit zum Ankauf der 180 000 Schweizer Franken verwendet wurden. Der Angeklagte leugnete hartnäckig, im Ausland ei« Guthaben zu besitzen und versuchte mit ständig wechselnden Ausflüchten sich aus der Schlinge zu ziehen. Er hatte damit jedoch kein Glück.
Der Spar- und Raffgier erlege«
Stuttgart, 2. Mai. Das Schöffengericht Stuttgart verurteilte den 28jährigen ledigen Wilhelm Engelhardt aus Stuttgart wegen eines fortgesetzte« Verbrechens der erschwerten Privaturkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug und wegen eines fortgesetzten Vergehens des Diebstahls z« einer Gesamtstrafe von einem Jahr IS Tagen Gefängnis. Der Angeklagte holte seit mehreren Jahren für das gutgehende Milchgeschäft seiner Mutter bei der Wurtt. Milchverwertung AG. in Stuttgart Milch ab. Seit Anfang 1938 stahl er zunächst, so oft sich ihm Gelegenheit hierzu bot, Milch in Flaschen. Später ging er dazu über, durch Fälschung des Durchschreibezettels sich mehr Milch von der Ausgabestelle ausliefer» zu lassen, als er auf dem der Buchhaltung übergebenen Originalbestellzettel vermerkt hatte. Auf diese Weise betrog er die Verwertungs-AE. im Laufe von elf Monaten um über 10 000 RM. an nicht bezahlter Milch und an Flaschenpfand, das er sich ausbezahlen ließ, ohne es entrichtet zu habeu. Da er das ganze erschwindelte Geld auf Sparkonto angelegt hatte, konnte er den Schaden nach der Entdeckung sofort wieder gutmachen.
Ravensburg, 2. Mai. (Falscheid.) Leichtsinn und Dummheit brachten einen 26 Jahre alten Mann aus Eriskirch (Kr. Friedrichshafen) vor das Schwurgericht. Dieser hatte in einem Unterhaltsprozeß Beziehungen zu einem Mädchen geleugnet und diese seine falschen Aussagen auch beschworen, obwohl nach Lage der Dinge keinerlei Anlaß bestand, diese Beziehungen in Abrede zu stellen. Das Gericht erkannte auf fahrlässigen Falscheid und auf ein halbes Jahr Gefängnis.
nsk. Umbenennung in „Gustlosf-Werke". Die im Jahre 1936 mit Zustimmung des Führers errichtete „Wilhelm-Gustloff-Stif- tung", deren Stiftungsführer Gauleiter und Reichsstatthalter Fritz Sauckel ist, erhält mit Wirkung vom 1. Mai 1939 ihre endgültige Gestaltung. Die drei bisherigen Stiftungsbetriebe, die Berlin-Suhler Waffen- und Fahrzeug'werke GmbH., Weimar, die Hirtenberger Patronen-, Zündhütchen- und Metallwarenfabrik Hirtenberg (Niederdonau) und die Heymer u. Pilz AE., Maschinen und Eisengießereien, Meuselwitz (Thür.), sind nach dem Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934 unter Uebertragung ihres Vermögens auf die „Wil- Helm-Eustloff-Stiftung" als selbständige Gesellschaft aufgelöst worden. Die Stiftung führt in Zukunft den Namen „Eustloff- Werke" — Nationalsozialistische Industrie-Stiftung Weimar. Sitz der Firma und Hauptverwaltung ist Weimar. Zweigniederlassungen bestehen in Berlin, Suhl, Hirtenberg und Meuselwitz. Die Gustlosf-Werke haben ein umfangreiches Erzeugungsprogramm, das sich auf eine Reihe von Werken verteilt: Das Fritz- Sauckel-Werk Weimar vorm. Berlin-Suhler Waffen- und Fahrzeugwerke GmbH., stellt Waffen, Heeresfahrzeuge, Bodenfräsen her. Das Waffenwerk Suhl vorm. Berlin-Suhler Waffenwerk und Fahrzeugwerke GmbH, fertigt Waffen, Jagdgewehre, Sportgewehre, Motorfahrräder, Fahrräder, Kinderwagen an und die Otto-Eberhardt-Patronenfabrik Hirtenbera vorm. Hirtenberger Patronen-, Zündhütchen- und Metallwarenfabrik erzeugt Heeresmunition, Jagd- und Sportmunition, Holzgasgeneratoren. Schließlich stellt die Maschinenfabrik Meuselwitz vorm. Heymer
u. Pilz AE. Maschinenfabriken und Eisengießerei, Werkzeugmaschinen, Bergwerksanlagen her. I» der Zweigniederlassung Berlin ist der Auslandsvertrieb und der Verkehr mit den Behörden für sämtliche Werke der Stiftung vereinigt.
Die Zellstoff-Fabrik Waldhof AG., Mannheim-Berlin» der größte Zellstofferzeuger im Reich, weist nach llebernahme des Natronag-Konzerns einen Gesamtumsatz von 195 Mill. RM. aus. Der Papierverbrauch pro Kopf der Bevölkerung ist noch etwas, auf 35,2 (34,8) Kilo und der Verbrauch an Pappe auf 12,6 (11,4) Kilo gestiegen. Die Ausfuhr war im Zusammenhang mit dem allgemeinen Rückschlag auf dem Weltmarkt, der von einem neuen Tiefstand der Preise begleitet war, rückläufig, im laufenden Jahre ist er wieder angestiegen. Es wird ein Reingewinn von 3,58 (3,44) Mill. RM. ausgewiesen, aus dem die Stammaktien wieder 7 v. H. und die Vorzugsaktien wieder 6
v, S. Dividende erhalten. Zum Vortrag verbleiben 1^0 Will.'
noch empfand. Nie war ein wärmerer, weicherer Ton in seiner fröhlichen Stimme, wenn er mit ihr sprach.
In Gert Römers und Lores Briefen, da schwang zwischen den Zeilen ein ganz, ganz feiner Ton von gegenseitigem Sichnäherkommen — ein zartes Etwas, das von erwachender Liebe und seligem Hoffen sang. — Von Franz zu ihr herüber war dieser Ton noch nie geklungen — und schon waren drei kostbare Wochen vorüber! —
Müde, zerquält, hoffnungslos hatte sie sich endlich cms- gekleidet und auf ihr Lager geworfen. — Ruhe hatte sie auch hier noch lange nicht gefunden, so sehr sie sich auch bemühte, Herr über ihre aufgewühlten Nerven und die immer wieder hervorbrechenden Tränen zu werden.
Sie schämte sich dieser Nervenkrise, die sie nicht z« unterdrücken vermochte, schämte sich ihrer wechselnden Stimmungen, mit denen sie in einem Augenblick verwarf, was sie im nächsten wieder als gut und recht empfand. Sah sie nicht jetzt im stillen Frieden dieser Morgenstunde alles schon wieder viel ruhiger?-
Wunderbar getröstet hob Ditha nach langem Sinnen endlich die Augen vollbewußt der Schönheit des jungen Morgens entgegen. Ein dankbares Lächeln lag um ihren Mund. Sie war nicht umsonst ans Herz der gütigen Trösterin Natur geflüchtet. Auch die letzten Schatten der quälenden Nacht wichen allmählich dem siegenden Licht des neuen Tages und sie sah über allem Zweifeln wieder den Weg, den sie weiter gehen wollte und durfte.
Diese acht sommerseligen Wochen gehörten ihr — sie waren noch kein Verrat an ihrem Berufe ebensowenig wie ihre Sehnsucht nach Frauen- und Mutterglück. Und was am Ende dieser streng begrenzten Frist lag — ob es Erfüllung oder Enttäuschung hieß — das wollte sie ruhig an sich herankommeu lassen.
Gewann sie Franz Hormanns Herz, dann würde sie der eigenen heißen Sehnsucht folgen dürfen zu ihrem und seinem Glück. Mißlang ihr Plan aber — dann würde ihr Beruf ihr wohl Helsen zu überwinden.
(Fortsetzung folgt.)