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5. Leite Nr. 40

Wahre Diener

der Bolkssesundheit

Der Berufsstand der Heilpraktiker nach der gesetzlichen Regelung

Bon Ernst Kees, Reichshauptstellenleiter und Mitglied des Sachverständigenbeirats für Volksgesundheit in der Reichsleitung der NSDAP.

NSK. Wie auf vielen Gebieten des Lebens unserer Na­tion hat der Nationalsozialismus auch im Gesundheitswe­sen in den wenigen Jahren seines Wirkens bahnbrechende Erfolge erzielt. So räumt das soeben erschieneneGesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Be­stallung (Heilpraktikergesetz)", das für die Volksgesundhert von großer Bedeutung ist, mit einem Schlage alle die Miß­stände beiseite, die durch die im Jahre 1869 eingesührte un­behinderte Kurierfreiheit entstanden waren. Während bis­her jede Person ohne Rücksicht auf heilerische Begabung und Befähigung und persönliche Zuverlässigkeit den Heilberuf «usiiben konnte was sich auf die Dauer zu einer ernst­lichen Bedrohung der Volksgesundheit auswirken mußte und die Zugehörigkeit zu demHeilpraktikerbund Deutsch­lands", der im Jahre 1933 entstandenen, von Partei und Staat anerkannten Berufsorganisation, gänzlich freiwillig war, ist die Zulassung von Heilpraktikern heute an ganz be­stimmte Voraussetzungen gebunden.

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, in denen Heil­behandler, die den strengen Maßstäben der Berufsorgani­sation nicht entsprachen und deshalb aus demHeilprakti­kerbund Deutschlands" ausgeschlossen wurden, zum Schaden der Volksgesundheit weiter praktizieren konnten und nie­mand es ihnen verbieten durfte, ist durch das Gesetz und seine erste Durchführungsverordnung dafür gesorgt, daß sich kein Heilbehandler mehr den Anordnungen der Berufsor­ganisation entziehen kann, da die neu gegründeteDeut­sche Heilpraktikerschaft" mit dem Sitz in Mün­chen Z w a n g s o rg a n i s a t i o n ist und jeder, der aus derDeutschen Heilpraktikerschaft" ausgeschlossen wird, da­mit zwangsläufig die Berechtigung verliert, die Heilkunde auszuiiben. Strenge Strafen bedrohen den, der trotzdem ohne Erlaubnis heilkundlich tätig ist, wie auch die Berufs­bezeichnungHeilpraktiker" heute unter gesetzlichem Schutz steht und nur der sich Heilpraktiker nennen darf, der Mit­glied derDeutschen Heilpraktikerschaft" ist.

Im übrigen bringt das Gesetz den für jeden Nationalso­zialisten selbstverständlichen Gedanken, daß es heilerische Begabungen und Fähigkeiten auch außerhalb der von den Universitäten gebildeten Aerzteschaft gibt, klar und deutlich zum Ausdruck. So wie in der Politik der Führer leuchtendes Beispiel für die Tatsache ist, daß sich auch außerhalb des üblichen Schulbetriebes große Männer entwickeln können, so zeigt es sich auch in der Heilkunde, daß oft wertvolle Be­handlungsmethoden von Nichtärzten ausgingen. Ich will hier nur die Namen Kneipp, Prießnitz. Echroth, Rikli, Rag- nar Berg anführen und auch Frau Maria Schlenz, Jnns- bruck-Hungerburg, nicht vergessen, welche die Erzeugung des künstlichen Heilfiebers entdeckt hat und zu den Großen der Medizin gerechnet werden muß.

Da die Volksgemeinschaft auf solche und ähnliche Bega­bungen nicht verzichten kann, ist in dem Gesetz vorgesehen, daß auch in Zukunft heilbegabte Personen ohne medizinisches Studium vollgültige Heilbehandler weiden können. Jüngere Perso­nen haben die Möglichkeit, unter bedeutenden Vereinfachun­gen zum Medizinstudium zugelassen zu werden, womit wie­derum ein weiterer Schritt zur Reform des Universitäts- studiums getan wurde.

Durch die gesetzliche Regelung und Anerkennung des Heil­praktikerstandes sind die Vorbedingungen gegeben, um ei­nen in jeder Hinsicht hochstehenden Berufsstand der Heil­praktiker zu schaffen, so daß also jeder Volksgenosse, der sich künftighin um Hilfe und Beratung in Fragen der Eesund- beitsführung an einen Heilpraktiker wendet, im Gegensatz zu früher sicher gehen kann, sein Vertrauen keinem Unwür­digen zu schenken. DieDeutsche Heilpraktikerschaft" wird sich selbstverständlich nicht damit begnügen, die Belange der Heilpraktiker nach außen zu vertreten, sondern ihre wichtig­ste Aufgabe darin sehen, durch unablässige Schulung und Beaufsichtigung ihrer Mitglieder der Volksgemeinschaft ei­nen Stand von Heilern und Eesundheitserziehern zu schen­ken, deren naturgemäße Heilweisen sich für die Volksgesund­heit segensreich auswirken. Durch unsere Leistung wollen wir deutschen Heilpraktiker dem Führer den Dank für die gesetzliche Regelung und Anerkennung unseres Berufsstan- des abstatten! » > > >

Die ZnLrmstSMM

De weiter die deutsche Motorisierung fortschreitet, desto zahlreicher werden die verschiedensten technischen, verkehrs­technischen oder baulichen Probleme, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem Siegeszug des Kraftwagens stehen. Zu einer der vordringlichsten Fragen, der Earagenfrage, ist jetzt durch die neue Reichsgaragen­ordnung von autorisierter Stelle ein endgültiges Wort ge­sprochen worden. In Zukunft wird bei Neubauten auf die Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen und Garagen in der gleichen Weise Rücksicht genommen werden wie auf die Pflicht etwa zum Bau von Luftschutzkellern.

Der Entschluß zum Erlaß einer Reichsgaragenordnung hat wieder einmal bewiesen, wie sehr die nationalsozialisti­sche Staatsfiihrung für die Zukunft arbeitet. Sie denkt auch der der Planung der Einzelheiten und Durchführungsbe- stimmungen zu den großen politischen Zielsetzungen in wei- Das Zukunftsbild der motorisierten deut- schen Natron, das zweifellos erst nach einer Reihe von Jah­ren Wirklichkeit werden kann, hat sie gleichzeitig schon heute den Verkehr und die Unterbringungs- moglrchkeiten für Autos zu einer Zeit zu denken, in der es in Deutschland möglicherweise sechs bis sieben Millionen Fahrzeuge geben wird.

Es ist gewiß bis dahin noch eine lange Zeit. Allein, wer hätte etwa 1850 oder 1870 daran gedacht, daß das Eisen­bahnnetz des vorigen Jahrhunderts einmal so dicht und ver­zweigt sein werde, wie in unserem Jahrzehnt. Es steht heute fest, daß das stürmische technische Entwicklungstempo ^es vorigen Jahrhunderts mit einem verhältnismäßig ge­ringen vorausschauenden Weitblick verbunden gewesen istt Wieviel günstiger und zweckmäßiger Eisenbahnlinien und Bahnhöfe bei dem Vorhandensein eines solchen Weitblicks errichtet werden konnten, darüber sind lange Abhandlungen schon oft geschrieben worden. Unsere Zeit will sich von künf­tigen Jahrzehnten nicht den gleichen Vorwurf machen lassen.

Nagold-r TagblattDer Gesellschafter'

Donnerstag, den 23. Februar 1938

Es sott später nicht heißen, wir hätten ein großes techni- ! sches Mittel, das Auto, zu gewaltiger Vollkommenheit aus- ^ gebaut und gesteigert und darüber vergessen, daß die äuße- > ren Umstände und Begleiterscheinungen, die Landstraßen j wie die Garagen, die Verkehrsregeln wie die Verkehrsschutz- s bestimmungen nicht in gleicher Weise zweckentsprechend zu > entwickeln. ,

Niemand erwartet, daß mit Erlaß der neuen Reichsgara- s zen-Ordnung die Abstellplätze und Autopensionen nun s gleichsam wie Pilze aus der Erde schießen werden. Schon i aus den Durchführungsbestimmungen der Ordnung ergibt s sich, daß Garagen und Einstellplätze nur in gleichem Zeit- § maß vermehrt werden wie Kraftwagen neu zugelassen wer- : den. So bestimmt beispielsweise die Earagenordnung, daß solange die zu erwartenden Kraftfahrzeuge noch nicht ange- schasft sind, für Tue Herstellung des Einstellplatzes oder der Garage eine entsprechende Frist gewährt werden kann. Auch ist nicht anzunehmen, daß bereits nach wenigen Monaten die sogenannte Laternen-Garage der Vergangenheit ange­hören wird. Auch in diesem Frühjahr und in diesem Som­mer wird noch mancher Kraftfahrzeugbesitzer durch die Um­stände gezwungen sein, sein Auto über Nacht dem Schutz einer Laterne am Straßenrande anzuvertrauen. Allein der Anfang zur Beseitigung der Laternen-Garage ist gemacht. Ihre Zahl wird sich von Monat zu Monat vermindern.

Mehr sls Syorlsrege

Zu den Triumphen des nationalsozialistischen Sports

NSK. Fast jeden Tag ein Sieg, könnte man sagen, wenn man hört, wie uns die Skiweltrekorde in Zakapone auch aus Gebieten zugefallen sind, aus denen wir sie kaum erhofften. Wir sind Weltrekorde gewöhnt. Beim Schwimmen, beim Autorennen, beim Fliegen, beim... Aber immer aufs neue

ireut es jeden Deutschen, wenn aus internattonalen Sport­plätzen die Fahnen des Reiches hoHgehen, weil Deutsche die Besten sind.

Wir haben in den wenigen Jahren nach der Machtüber­nahme dem Sport im Rahmen der Eesamterziehung des Volkes den Platz zugewiesen, der ihm gebührt, wir haben ihn eingeordnet in die gesamtpolitische Erziehung des Vol­kes. Er ist nicht mehr Selbstzweck, sondern das Mittel zur Ertüchtigung der gesamten Nation. Die NS.-Winterkamps­spiele in Villach und die bevorstehenden HJ.-Winterkampf- spiele sind der beste Beweis dafür.

Wenn aber nun mit jedem Jahr in immer verstärktem Maße Deutschland auf allen Gebieten des Sportes sich der Welt gegenüber durchsetzt, dann nicht zuletzt deswegen, weil die Träger unserer Farben aus den internationalen Plätzen hinter sich nicht ein Volk von 35 Parteien wissen, sondern weil ihnen bewußt ist, daß sie die gesamte Nation von 80 Millionen vertreten.

Wir brauchen bei den Weltrekorden und auch bei den be­achtlichen Leistungen der Wintersportler aus den Gliede­rungen der Partei an kein Wunder glauben. Sicher waren Christi Cranz, Lantschner, Eustl Beräuer, die Reichenhaller Jäger und der junge Ostmärker Vradl Techniker und Kön­ner von allerbester Klasse. Aber wenn sie gewannen und das Letzte aus sich herausholten, dann war das ein Sieg des Willens, dann war es das Bewußtsein: Mit mir siegt und gewinnt deine Heimat, dein Vaterland, das Deutschland Adolf Hitlers.

Die Weltanschauung des Nationalsozialismus hat die Menschen unserer Sprache und unseres Blutes geeint. Sie hat auch dem Sport neuen Gehalt gegeben und neue Aufga­ben gestellt. Wenn es eine Bestätigung für die Richtigkeil des Weges gibt, dann sind es die guten Meldungen aus Za­kapone. Burgen, für uns scheinbar unerreichbar, sielen, weil unsere Skiläufer sich als Vertreter Eroßdeutschlands fühl­ten, für dessen Ehre sie den letzten Funken Kraft hergaben-

Die Geschichte der Juden in Württemberg

Stuttgart, 21. Febr. Auf der letzten Versammlung des Württ. Eeschichts- und Altertumsvereins sprach Dr. Grube vom Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg über die Geschichte der Juden in Württemberg. Während das Rhein- und Moselland seine ersten jüdischen Ansiedler schon in der Zeit der römischen Be­setzung sah, beginnt für Südwestdeutschland die Geschichte der Niederlassung erst im 13. Jahrhundert. Vorher werden wohl jüdische Kaufleute durch das Land gezogen sein und auf den Märkten feilgeboten haben. Auch frühe Verfolgungen in Frank­reich und am Rhein brachten uns noch keine Ansiedler. Diese kamen erst in die neuen Städte der späten Staufenzeit als will­kommene Steuerzahler für den Kaiser. Rechtlich bezeichnet« man sie alskaiserliche Kammerknechte" die entsprechend dem frühen germanischen Verfahren als rechtlose Fremde im besonderen Schutz des Königs standen und dafür Abgaben bezahlten. 12 Pro­zent der Gesamteinnahmen machten nach der Reichssteuerliste von 1241 diese Abgaben an den Kaiser aus. So ist es verständ­lich, daß gerade diese Steuerkrafr für die Aufnahme jüdischer Einwohner in die Städte sprach. Um 1400 hatte jede Reichsstadt auf württembergischem Boden Juden in ihren Mauern, und dem Vorbild des Kaisers folgte der Landesherr in den Landstädten (z. B. Calw, Tübingen, Horb, L-onberg, Stuttgart). Trotzdem waren auch noch viele Gemeinden judensrei.

Die Ordnungen desSchwabenspiegels" geben uns einen Ein­blick in das rechtliche und gesellschaftliche Leben der Juden­genossenschaften. Sie wohnten in besonderen Straßen oder Vier­teln, zumeist nahe am Markt, die hierzulande zwar nicht durch Mauern, heckütens durm Zäve äußerlich abgeschlossen, aber doch ganz getrennt waren von der übrigen Stadt durch die ander« Art und die andere Religion der Bewohner. Der Mittelpunkt des jüdischen Viertels ist dieSchule". Es hat seine bestimmten Badhäuser und seine Bewohner müssen von den Christen unter­schieden >ein; sie tragen z. B. den spitzen Hut und dürfen keine Waffen führen. Den Christen ist es untersagt, von ihren Speise« zu essen und vor allem sich fleischlich mit ihnen zu vermischen (darauf steht der Scheiterhaufen).

Schließlich dürfen die Juden auch keine Berufe mehr ausübeu, die gerade so gut Christen ausfüllen können, und so werden sie selbsttätig aus dem Warenhandel, in dem sie sich bisher betätigt haben, zu den reinen Geldgeschäften geführt, ganz besonders seit die Kirche den Christen das Zinsnehmen verboten hat. Der Zinsfuß für jüdisches Geld lag zwischen 33 und 43 Prozent; Einzelfälle mit wesentlich höheren Zahlen (bis zu 170 Prozent) sind nicht unbekannt. Trotzdem war im 13. und 14. Jahrhundert hoch und niedrig den Juden verschuldet, große Klöster und Her­ren wie kleine Handwerker der Städte.

Zugleich mit der Judenansiedlung war auch die Judenfrage i» 13. Jahrhundert entstanden. Den Gegensatz gegen die Juden iah man hauptsächlich im Elaubenslebcn. Zwei Mittel der Ab­wehr standen vor allem zur Verfügung. Zunächst die Verfolgung, wie sie schon Ende des 13. Jahrhunderts in den fränkischen Lan­desteilen vorkam und in der Pestzeit (1348/49) über ganz Deutsch­land hinging. Damals wurden in Württemberg mindestens 30 Niederlassungen vernichtet, darunter auch die in Stuttgart. Wirksamer aber auf die Dauer war das zweite: Die Schulden­tilgung durch königliches Privileg, zumeist gegen eine mäßige Abgabe an die königliche Kaffe. Dieses Mittel machten sich auch große Herren wie die württembergischen Grafen mehrfach zunutze. Im übrigen aber brachten beide Mittel keine Lösung der Juden­frage. Das Judenregal ging nämlich gerade in derselben-Zeit vom König an die Landesherren über, und so war es nun z» ihrem Vorteil, wenn sie Juden in ihren Gebieten zuließen. Di« württembergischen Grasen des 13. Jahrhunderts gewährten ihnen das Recht der Niederlassung bei sehr günstigen Bedingungen. Ja, aus dem Schirmrecht, das sie 1465 über die Juden in den Kirchen­provinzen Mainz, Trier, Salzburg, Besanson bekamen, bezogen sie ohne Zweifel sehr bedeutende Einnahmen. Zu gleicher Zeit (15. Jahrhundert) traten nun aber auch Aenderungen in der Eeldwirtschaft ein und entstanden große christliche Bankhäuser (Augsburg), was die Juden auf den Trödel- und Kleinhandel zurückdrängte. Das veranlaßt« einen Wandel in der Haltung der Reichsstädte, die sich jetzt zum Schutze ihrer eigenen Klein­händler fast alle von Juden freimachten. Am schärfsten kam der neue Geist zum Ausdruck in der Grafschaft Württemberg durch das Testament Eberhards im Bart (1492), dessen Be­stimmungen den Juden den Aufenthalt im Laude verboten und damit der württembergischen Judenpolitik bis ins 19. Jahrhundert Richtung gaben. Da die württembergischen Landstände stets unbedingt hinter diesen Bedingungen standen, hatten diese viel längere Dauer als ähnliche Verordnungen jener Zeit im übrigen Reich. Eine allgemeine Judenaustreibung, vor der man damals in Deutschland stand, wurde, besonders auch im Südwesten, durch die politische Zersplitterung verhindert. Un­zählige kleine Adelige und Ritter nahmen, wie einst Kaiser und Landesherren, aus rein fiskalischen Gründen die aus benach­barten Gebieten vertriebenen Juden bei sich auf. Diese lebten immer »och vom Schachcrkmndel, kamen nicht zu einem richtigen

Wohlstand, unterlagen vielfach auch den Nöten des Dreißigjäh­rigen Krieges und stellten später weithin den Nachwuchs der Landstreicher und Verbrecher aller Art. Damit sanken sie auch in der Achtung des Voltes immer tiefer. Einige allerdings fan­den neue lohnende Betätigung als Heereslieferanten, wie sie sogar das judenfeindliche Württemberg in seine Dienste nahm. Das Zeitalter des Absolutismus' ist in seiner Jndenpotitik ge­kennzeichnet durch Eingriffe in die eigenen Ordnungen der jüdi­schen Gemeinschaften und durch das Hofjudentum. Diese Einrichtung durchbrach sogar die Ausschließungspolitik der würt­tembergischen Landschaft. Es sei hier nur erinnert an die be­kannten Fälle des Juden Süß und der Familie Kaula. Die Hos- juden waren den Einschränkungsgesetzen nicht unterworfen.

Drei Mittelpunkte waren es, von denen die neuen, nun auch auf rechtliche Emanzipation hinzielenden Gedanken ausgingen: Wien, Berlin und Frankreich. Unter den Strömen, die von diesen Mittelpunkten ausgingen, setzte sich die Emanzipation auch in Württemberg durch, besonders seit sich die Schutzjuden König Friedrichs verfünfzehnfacht hatten. Auf dem Wiener Kon­greß hatte man zwar versucht, die Judenfrage zu einer gesamt­deutschen Frage zu machen, aber die Lösung blieb doch den Ein­zelstaaten überlasten. 1828 kam es in Württemberg zur Emanzi­pation (endgültiges Gesetz 1864) im Sinne der pädagogischen Forderungen der Aufklärung: man will die Juden entjuden. Schärfster Widerspruch erhob sich beim Bürgertum, und dabei spürt man deutlich, daß jetzt neben der religiösen Abneigung auch die rassische eine bedeutende Rolle spielte. In die bäuerlich- bürgerlichen Tätigkeiten gliederten sich entgegen allen Hoffnun­gen nur wenige Juden ein; im Laufe der Zeit aber zog säst die Hälfte ihrer Zahl in die Landeshauptstadt. Hier fand auch in Württemberg eine gewisseAristokratisierung" statt, allerdings in viel bescheidenerem Ausmaße als an anderen Orten des Reiches. Die Welle des ostjüdischen Einbruchs traf Württemberg nur noch mit ihren Ausläufern.

Nimmt man diese Erscheinungen alle zusammen, so versteht man, daß bei Kriegsende die Judenzahl Württem­bergs mit mehr als der Hälfte unter dem Reichs- Prozentsatz lag. Die Gründe dafür sind weithin in der Judengesetzgebung von 1492 und in der Art unserer Bevölkerung zu suchen. Heute aber sehen die Württemberger so gut wie die anderen Deutschen, daß die Judenfrage eine ganz und gar ras­sische Frage ist, die ihrer Lösung entgegengeht im Sinne der auch auf diesem Gebiete weit über ihre Zeit hinausreichende» Politik Eberhards im Bart.

Der Beweis Wischer

KolouisationsunfichWeit

Fluchtartige Rückwanderung aus fruchtbarem Siedlungs­gebiet

NSK. Reichsleiter Alfred Rosenberg hat in seiner kürzlich vor den auswärtigen Diplomaten und der Weltpresse gehal­tenen Rede grundlegend zu dem Problem der jüdischen An­siedlung Stellung genommen und dabei gezeigt, daß das kleine Palästina für eine ernsthafte Lösung der Judenfrage nicht in Betracht kommen kann. Neben der zu geringe» Größe, so sagt er, sei es vor allem der Grund, daß die Ju­den selbst gar nicht beabsichtigten, sich geschlossen in Palä­stina anzusiedeln; sie wollen ihre Macht in den Demokratien der Welt nicht aufgeben und bleiben viel lieber als Para­siten in den Volkskörpern ihrer Gastländer sitzen, um dort auf Koste« der werteschaffenden Arbeit dieser Eastvölker ein bequemes Leben zu sichren. Was von ihnen mit dem zio­nistischen Staat angestrebt wird, ist vielmehr ein territo­rialer Machtstiitzpunkt, der ihnen die Möglichkeit diploma­tischer Vertretungen der Palästinajuden in den anderen Ländern, Minderheitenrechte für die Diasporajuden, ein sicheres Asyl und dergleichen mehr gäbe. Eine Ansiedlung wenn auch nur eines kleine« Teiles ihrer Raffe in einem eigenen Staat böte ihnen auch das propagandistisch für sie sringend notwendige Argument, sie seien gar nicht die ver­schrienen Ahasvers und Parasiten, sondern sie wären durch­aus zur Kolonisation und Eigenstaatlichkeit fähig, wobei allerdings für den Eingeweihten der katastrophale Ausgang eines solchen Unternehmens unbezweifelbar wäre. Eine sehr lehrreiche Parallele zu der verfehlten AnsiedlnngspolitN der Juden in Palästina bildet nun das so wjetjü bi­sche Territorium Birobidschan.

WasistVirobidschan? Im fernen Osten der Sowjetunion, in dem nach Süden ausholenden Bogen des Amurstromes, liegt ein Land, das etwas größer ist als Holland und fast doppelt jo groß wie Palästina und von den beiden Nebenflüssen des Amur, der Vira und dem Bidschan durchströmt wird, wonach es auch ebenso wie seine Haupt-