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5. Leite — Nr. 40
Wahre Diener
der Bolkssesundheit
Der Berufsstand der Heilpraktiker nach der gesetzlichen Regelung
Bon Ernst Kees, Reichshauptstellenleiter und Mitglied des Sachverständigenbeirats für Volksgesundheit in der Reichsleitung der NSDAP.
NSK. Wie auf vielen Gebieten des Lebens unserer Nation hat der Nationalsozialismus auch im Gesundheitswesen in den wenigen Jahren seines Wirkens bahnbrechende Erfolge erzielt. So räumt das soeben erschienene „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)", das für die Volksgesundhert von großer Bedeutung ist, mit einem Schlage alle die Mißstände beiseite, die durch die im Jahre 1869 eingesührte unbehinderte Kurierfreiheit entstanden waren. Während bisher jede Person ohne Rücksicht auf heilerische Begabung und Befähigung und persönliche Zuverlässigkeit den Heilberuf «usiiben konnte — was sich auf die Dauer zu einer ernstlichen Bedrohung der Volksgesundheit auswirken mußte — und die Zugehörigkeit zu dem „Heilpraktikerbund Deutschlands", der im Jahre 1933 entstandenen, von Partei und Staat anerkannten Berufsorganisation, gänzlich freiwillig war, ist die Zulassung von Heilpraktikern heute an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, in denen Heilbehandler, die den strengen Maßstäben der Berufsorganisation nicht entsprachen und deshalb aus dem „Heilpraktikerbund Deutschlands" ausgeschlossen wurden, zum Schaden der Volksgesundheit weiter praktizieren konnten und niemand es ihnen verbieten durfte, ist durch das Gesetz und seine erste Durchführungsverordnung dafür gesorgt, daß sich kein Heilbehandler mehr den Anordnungen der Berufsorganisation entziehen kann, da die neu gegründete „Deutsche Heilpraktikerschaft" mit dem Sitz in München Z w a n g s o rg a n i s a t i o n ist und jeder, der aus der „Deutschen Heilpraktikerschaft" ausgeschlossen wird, damit zwangsläufig die Berechtigung verliert, die Heilkunde auszuiiben. Strenge Strafen bedrohen den, der trotzdem ohne Erlaubnis heilkundlich tätig ist, wie auch die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker" heute unter gesetzlichem Schutz steht und nur der sich Heilpraktiker nennen darf, der Mitglied der „Deutschen Heilpraktikerschaft" ist.
Im übrigen bringt das Gesetz den für jeden Nationalsozialisten selbstverständlichen Gedanken, daß es heilerische Begabungen und Fähigkeiten auch außerhalb der von den Universitäten gebildeten Aerzteschaft gibt, klar und deutlich zum Ausdruck. So wie in der Politik der Führer leuchtendes Beispiel für die Tatsache ist, daß sich auch außerhalb des üblichen Schulbetriebes große Männer entwickeln können, so zeigt es sich auch in der Heilkunde, daß oft wertvolle Behandlungsmethoden von Nichtärzten ausgingen. Ich will hier nur die Namen Kneipp, Prießnitz. Echroth, Rikli, Rag- nar Berg anführen und auch Frau Maria Schlenz, Jnns- bruck-Hungerburg, nicht vergessen, welche die Erzeugung des künstlichen Heilfiebers entdeckt hat und zu den Großen der Medizin gerechnet werden muß.
Da die Volksgemeinschaft auf solche und ähnliche Begabungen nicht verzichten kann, ist in dem Gesetz vorgesehen, daß auch in Zukunft heilbegabte Personen ohne medizinisches Studium vollgültige Heilbehandler weiden können. Jüngere Personen haben die Möglichkeit, unter bedeutenden Vereinfachungen zum Medizinstudium zugelassen zu werden, womit wiederum ein weiterer Schritt zur Reform des Universitäts- studiums getan wurde.
Durch die gesetzliche Regelung und Anerkennung des Heilpraktikerstandes sind die Vorbedingungen gegeben, um einen in jeder Hinsicht hochstehenden Berufsstand der Heilpraktiker zu schaffen, so daß also jeder Volksgenosse, der sich künftighin um Hilfe und Beratung in Fragen der Eesund- beitsführung an einen Heilpraktiker wendet, im Gegensatz zu früher sicher gehen kann, sein Vertrauen keinem Unwürdigen zu schenken. Die „Deutsche Heilpraktikerschaft" wird sich selbstverständlich nicht damit begnügen, die Belange der Heilpraktiker nach außen zu vertreten, sondern ihre wichtigste Aufgabe darin sehen, durch unablässige Schulung und Beaufsichtigung ihrer Mitglieder der Volksgemeinschaft einen Stand von Heilern und Eesundheitserziehern zu schenken, deren naturgemäße Heilweisen sich für die Volksgesundheit segensreich auswirken. Durch unsere Leistung wollen wir deutschen Heilpraktiker dem Führer den Dank für die gesetzliche Regelung und Anerkennung unseres Berufsstan- des abstatten! » > > >
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De weiter die deutsche Motorisierung fortschreitet, desto zahlreicher werden die verschiedensten technischen, verkehrstechnischen oder baulichen Probleme, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem Siegeszug des Kraftwagens stehen. Zu einer der vordringlichsten Fragen, der Earagenfrage, ist jetzt durch die neue Reichsgaragenordnung von autorisierter Stelle ein endgültiges Wort gesprochen worden. In Zukunft wird bei Neubauten auf die Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen und Garagen in der gleichen Weise Rücksicht genommen werden wie auf die Pflicht etwa zum Bau von Luftschutzkellern.
Der Entschluß zum Erlaß einer Reichsgaragenordnung hat wieder einmal bewiesen, wie sehr die nationalsozialistische Staatsfiihrung für die Zukunft arbeitet. Sie denkt auch der der Planung der Einzelheiten und Durchführungsbe- stimmungen zu den großen politischen Zielsetzungen in wei- Das Zukunftsbild der motorisierten deut- schen Natron, das zweifellos erst nach einer Reihe von Jahren Wirklichkeit werden kann, hat sie gleichzeitig schon heute den Verkehr und die Unterbringungs- moglrchkeiten für Autos zu einer Zeit zu denken, in der es in Deutschland möglicherweise sechs bis sieben Millionen Fahrzeuge geben wird.
Es ist gewiß bis dahin noch eine lange Zeit. Allein, wer hätte etwa 1850 oder 1870 daran gedacht, daß das Eisenbahnnetz des vorigen Jahrhunderts einmal so dicht und verzweigt sein werde, wie in unserem Jahrzehnt. Es steht heute fest, daß das stürmische technische Entwicklungstempo ^es vorigen Jahrhunderts mit einem verhältnismäßig geringen vorausschauenden Weitblick verbunden gewesen istt Wieviel günstiger und zweckmäßiger Eisenbahnlinien und Bahnhöfe bei dem Vorhandensein eines solchen Weitblicks errichtet werden konnten, darüber sind lange Abhandlungen schon oft geschrieben worden. Unsere Zeit will sich von künftigen Jahrzehnten nicht den gleichen Vorwurf machen lassen.
Nagold-r Tagblatt „Der Gesellschafter'
Donnerstag, den 23. Februar 1938
Es sott später nicht heißen, wir hätten ein großes techni- ! sches Mittel, das Auto, zu gewaltiger Vollkommenheit aus- ^ gebaut und gesteigert und darüber vergessen, daß die äuße- > ren Umstände und Begleiterscheinungen, die Landstraßen j wie die Garagen, die Verkehrsregeln wie die Verkehrsschutz- s bestimmungen nicht in gleicher Weise zweckentsprechend zu > entwickeln. ,
Niemand erwartet, daß mit Erlaß der neuen Reichsgara- s zen-Ordnung die Abstellplätze und Autopensionen nun s gleichsam wie Pilze aus der Erde schießen werden. Schon i aus den Durchführungsbestimmungen der Ordnung ergibt s sich, daß Garagen und Einstellplätze nur in gleichem Zeit- § maß vermehrt werden wie Kraftwagen neu zugelassen wer- : den. So bestimmt beispielsweise die Earagenordnung, daß solange die zu erwartenden Kraftfahrzeuge noch nicht ange- schasft sind, für Tue Herstellung des Einstellplatzes oder der Garage eine entsprechende Frist gewährt werden kann. Auch ist nicht anzunehmen, daß bereits nach wenigen Monaten die sogenannte Laternen-Garage der Vergangenheit angehören wird. Auch in diesem Frühjahr und in diesem Sommer wird noch mancher Kraftfahrzeugbesitzer durch die Umstände gezwungen sein, sein Auto über Nacht dem Schutz einer Laterne am Straßenrande anzuvertrauen. Allein der Anfang zur Beseitigung der Laternen-Garage ist gemacht. Ihre Zahl wird sich von Monat zu Monat vermindern.
Mehr sls Syorlsrege
Zu den Triumphen des nationalsozialistischen Sports
NSK. Fast jeden Tag ein Sieg, könnte man sagen, wenn man hört, wie uns die Skiweltrekorde in Zakapone auch aus Gebieten zugefallen sind, aus denen wir sie kaum erhofften. Wir sind Weltrekorde gewöhnt. Beim Schwimmen, beim Autorennen, beim Fliegen, beim... Aber immer aufs neue
ireut es jeden Deutschen, wenn aus internattonalen Sportplätzen die Fahnen des Reiches hoHgehen, weil Deutsche die Besten sind.
Wir haben in den wenigen Jahren nach der Machtübernahme dem Sport im Rahmen der Eesamterziehung des Volkes den Platz zugewiesen, der ihm gebührt, wir haben ihn eingeordnet in die gesamtpolitische Erziehung des Volkes. Er ist nicht mehr Selbstzweck, sondern das Mittel zur Ertüchtigung der gesamten Nation. Die NS.-Winterkampsspiele in Villach und die bevorstehenden HJ.-Winterkampf- spiele sind der beste Beweis dafür.
Wenn aber nun — mit jedem Jahr in immer verstärktem Maße — Deutschland auf allen Gebieten des Sportes sich der Welt gegenüber durchsetzt, dann nicht zuletzt deswegen, weil die Träger unserer Farben aus den internationalen Plätzen hinter sich nicht ein Volk von 35 Parteien wissen, sondern weil ihnen bewußt ist, daß sie die gesamte Nation von 80 Millionen vertreten.
Wir brauchen bei den Weltrekorden und auch bei den beachtlichen Leistungen der Wintersportler aus den Gliederungen der Partei an kein Wunder glauben. Sicher waren Christi Cranz, Lantschner, Eustl Beräuer, die Reichenhaller Jäger und der junge Ostmärker Vradl Techniker und Könner von allerbester Klasse. Aber wenn sie gewannen und das Letzte aus sich herausholten, dann war das ein Sieg des Willens, dann war es das Bewußtsein: Mit mir siegt und gewinnt deine Heimat, dein Vaterland, das Deutschland Adolf Hitlers.
Die Weltanschauung des Nationalsozialismus hat die Menschen unserer Sprache und unseres Blutes geeint. Sie hat auch dem Sport neuen Gehalt gegeben und neue Aufgaben gestellt. Wenn es eine Bestätigung für die Richtigkeil des Weges gibt, dann sind es die guten Meldungen aus Zakapone. Burgen, für uns scheinbar unerreichbar, sielen, weil unsere Skiläufer sich als Vertreter Eroßdeutschlands fühlten, für dessen Ehre sie den letzten Funken Kraft hergaben-
Die Geschichte der Juden in Württemberg
Stuttgart, 21. Febr. Auf der letzten Versammlung des Württ. Eeschichts- und Altertumsvereins sprach Dr. Grube vom Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg über die Geschichte der Juden in Württemberg. Während das Rhein- und Moselland seine ersten jüdischen Ansiedler schon in der Zeit der römischen Besetzung sah, beginnt für Südwestdeutschland die Geschichte der Niederlassung erst im 13. Jahrhundert. Vorher werden wohl jüdische Kaufleute durch das Land gezogen sein und auf den Märkten feilgeboten haben. Auch frühe Verfolgungen in Frankreich und am Rhein brachten uns noch keine Ansiedler. Diese kamen erst in die neuen Städte der späten Staufenzeit als willkommene Steuerzahler für den Kaiser. Rechtlich bezeichnet« man sie als „kaiserliche Kammerknechte" die entsprechend dem frühen germanischen Verfahren als rechtlose Fremde im besonderen Schutz des Königs standen und dafür Abgaben bezahlten. 12 Prozent der Gesamteinnahmen machten nach der Reichssteuerliste von 1241 diese Abgaben an den Kaiser aus. So ist es verständlich, daß gerade diese Steuerkrafr für die Aufnahme jüdischer Einwohner in die Städte sprach. Um 1400 hatte jede Reichsstadt auf württembergischem Boden Juden in ihren Mauern, und dem Vorbild des Kaisers folgte der Landesherr in den Landstädten (z. B. Calw, Tübingen, Horb, L-onberg, Stuttgart). Trotzdem waren auch noch viele Gemeinden judensrei.
Die Ordnungen des „Schwabenspiegels" geben uns einen Einblick in das rechtliche und gesellschaftliche Leben der Judengenossenschaften. Sie wohnten in besonderen Straßen oder Vierteln, zumeist nahe am Markt, die hierzulande zwar nicht durch Mauern, heckütens durm Zäve äußerlich abgeschlossen, aber doch ganz getrennt waren von der übrigen Stadt durch die ander« Art und die andere Religion der Bewohner. Der Mittelpunkt des jüdischen Viertels ist die „Schule". Es hat seine bestimmten Badhäuser und seine Bewohner müssen von den Christen unterschieden >ein; sie tragen z. B. den spitzen Hut und dürfen keine Waffen führen. Den Christen ist es untersagt, von ihren Speise« zu essen und vor allem sich fleischlich mit ihnen zu vermischen (darauf steht der Scheiterhaufen).
Schließlich dürfen die Juden auch keine Berufe mehr ausübeu, die gerade so gut Christen ausfüllen können, und so werden sie selbsttätig aus dem Warenhandel, in dem sie sich bisher betätigt haben, zu den reinen Geldgeschäften geführt, ganz besonders seit die Kirche den Christen das Zinsnehmen verboten hat. Der Zinsfuß für jüdisches Geld lag zwischen 33 und 43 Prozent; Einzelfälle mit wesentlich höheren Zahlen (bis zu 170 Prozent) sind nicht unbekannt. Trotzdem war im 13. und 14. Jahrhundert hoch und niedrig den Juden verschuldet, große Klöster und Herren wie kleine Handwerker der Städte.
Zugleich mit der Judenansiedlung war auch die Judenfrage i» 13. Jahrhundert entstanden. Den Gegensatz gegen die Juden iah man hauptsächlich im Elaubenslebcn. Zwei Mittel der Abwehr standen vor allem zur Verfügung. Zunächst die Verfolgung, wie sie schon Ende des 13. Jahrhunderts in den fränkischen Landesteilen vorkam und in der Pestzeit (1348/49) über ganz Deutschland hinging. Damals wurden in Württemberg mindestens 30 Niederlassungen vernichtet, darunter auch die in Stuttgart. Wirksamer aber auf die Dauer war das zweite: Die Schuldentilgung durch königliches Privileg, zumeist gegen eine mäßige Abgabe an die königliche Kaffe. Dieses Mittel machten sich auch große Herren wie die württembergischen Grafen mehrfach zunutze. Im übrigen aber brachten beide Mittel keine Lösung der Judenfrage. Das Judenregal ging nämlich gerade in derselben-Zeit vom König an die Landesherren über, und so war es nun z» ihrem Vorteil, wenn sie Juden in ihren Gebieten zuließen. Di« württembergischen Grasen des 13. Jahrhunderts gewährten ihnen das Recht der Niederlassung bei sehr günstigen Bedingungen. Ja, aus dem Schirmrecht, das sie 1465 über die Juden in den Kirchenprovinzen Mainz, Trier, Salzburg, Besanson bekamen, bezogen sie ohne Zweifel sehr bedeutende Einnahmen. Zu gleicher Zeit (15. Jahrhundert) traten nun aber auch Aenderungen in der Eeldwirtschaft ein und entstanden große christliche Bankhäuser (Augsburg), was die Juden auf den Trödel- und Kleinhandel zurückdrängte. Das veranlaßt« einen Wandel in der Haltung der Reichsstädte, die sich jetzt zum Schutze ihrer eigenen Kleinhändler fast alle von Juden freimachten. Am schärfsten kam der neue Geist zum Ausdruck in der Grafschaft Württemberg durch das Testament Eberhards im Bart (1492), dessen Bestimmungen den Juden den Aufenthalt im Laude verboten und damit der württembergischen Judenpolitik bis ins 19. Jahrhundert Richtung gaben. Da die württembergischen Landstände stets unbedingt hinter diesen Bedingungen standen, hatten diese viel längere Dauer als ähnliche Verordnungen jener Zeit im übrigen Reich. Eine allgemeine Judenaustreibung, vor der man damals in Deutschland stand, wurde, besonders auch im Südwesten, durch die politische Zersplitterung verhindert. Unzählige kleine Adelige und Ritter nahmen, wie einst Kaiser und Landesherren, aus rein fiskalischen Gründen die aus benachbarten Gebieten vertriebenen Juden bei sich auf. Diese lebten immer »och vom Schachcrkmndel, kamen nicht zu einem richtigen
Wohlstand, unterlagen vielfach auch den Nöten des Dreißigjährigen Krieges und stellten später weithin den Nachwuchs der Landstreicher und Verbrecher aller Art. Damit sanken sie auch in der Achtung des Voltes immer tiefer. Einige allerdings fanden neue lohnende Betätigung als Heereslieferanten, wie sie sogar das judenfeindliche Württemberg in seine Dienste nahm. Das Zeitalter des Absolutismus' ist in seiner Jndenpotitik gekennzeichnet durch Eingriffe in die eigenen Ordnungen der jüdischen Gemeinschaften und durch das Hofjudentum. Diese Einrichtung durchbrach sogar die Ausschließungspolitik der württembergischen Landschaft. Es sei hier nur erinnert an die bekannten Fälle des Juden Süß und der Familie Kaula. Die Hos- juden waren den Einschränkungsgesetzen nicht unterworfen.
Drei Mittelpunkte waren es, von denen die neuen, nun auch auf rechtliche Emanzipation hinzielenden Gedanken ausgingen: Wien, Berlin und Frankreich. Unter den Strömen, die von diesen Mittelpunkten ausgingen, setzte sich die Emanzipation auch in Württemberg durch, besonders seit sich die Schutzjuden König Friedrichs verfünfzehnfacht hatten. Auf dem Wiener Kongreß hatte man zwar versucht, die Judenfrage zu einer gesamtdeutschen Frage zu machen, aber die Lösung blieb doch den Einzelstaaten überlasten. 1828 kam es in Württemberg zur Emanzipation (endgültiges Gesetz 1864) im Sinne der pädagogischen Forderungen der Aufklärung: man will die Juden entjuden. Schärfster Widerspruch erhob sich beim Bürgertum, und dabei spürt man deutlich, daß jetzt neben der religiösen Abneigung auch die rassische eine bedeutende Rolle spielte. In die bäuerlich- bürgerlichen Tätigkeiten gliederten sich entgegen allen Hoffnungen nur wenige Juden ein; im Laufe der Zeit aber zog säst die Hälfte ihrer Zahl in die Landeshauptstadt. Hier fand auch in Württemberg eine gewisse „Aristokratisierung" statt, allerdings in viel bescheidenerem Ausmaße als an anderen Orten des Reiches. Die Welle des ostjüdischen Einbruchs traf Württemberg nur noch mit ihren Ausläufern.
Nimmt man diese Erscheinungen alle zusammen, so versteht man, daß bei Kriegsende die Judenzahl Württembergs mit mehr als der Hälfte unter dem Reichs- Prozentsatz lag. Die Gründe dafür sind weithin in der Judengesetzgebung von 1492 und in der Art unserer Bevölkerung zu suchen. Heute aber sehen die Württemberger so gut wie die anderen Deutschen, daß die Judenfrage eine ganz und gar rassische Frage ist, die ihrer Lösung entgegengeht im Sinne der auch auf diesem Gebiete weit über ihre Zeit hinausreichende» Politik Eberhards im Bart.
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Fluchtartige Rückwanderung aus fruchtbarem Siedlungsgebiet
NSK. Reichsleiter Alfred Rosenberg hat in seiner kürzlich vor den auswärtigen Diplomaten und der Weltpresse gehaltenen Rede grundlegend zu dem Problem der jüdischen Ansiedlung Stellung genommen und dabei gezeigt, daß das kleine Palästina für eine ernsthafte Lösung der Judenfrage nicht in Betracht kommen kann. Neben der zu geringe» Größe, so sagt er, sei es vor allem der Grund, daß die Juden selbst gar nicht beabsichtigten, sich geschlossen in Palästina anzusiedeln; sie wollen ihre Macht in den Demokratien der Welt nicht aufgeben und bleiben viel lieber als Parasiten in den Volkskörpern ihrer Gastländer sitzen, um dort auf Koste« der werteschaffenden Arbeit dieser Eastvölker ein bequemes Leben zu sichren. Was von ihnen mit dem zionistischen Staat angestrebt wird, ist vielmehr ein territorialer Machtstiitzpunkt, der ihnen die Möglichkeit diplomatischer Vertretungen der Palästinajuden in den anderen Ländern, Minderheitenrechte für die Diasporajuden, ein sicheres Asyl und dergleichen mehr gäbe. Eine Ansiedlung wenn auch nur eines kleine« Teiles ihrer Raffe in einem eigenen Staat böte ihnen auch das propagandistisch für sie sringend notwendige Argument, sie seien gar nicht die verschrienen Ahasvers und Parasiten, sondern sie wären durchaus zur Kolonisation und Eigenstaatlichkeit fähig, wobei allerdings für den Eingeweihten der katastrophale Ausgang eines solchen Unternehmens unbezweifelbar wäre. Eine sehr lehrreiche Parallele zu der verfehlten AnsiedlnngspolitN der Juden in Palästina bildet nun das so wjetjü bische Territorium Birobidschan.
WasistVirobidschan? Im fernen Osten der Sowjetunion, in dem nach Süden ausholenden Bogen des Amurstromes, liegt ein Land, das etwas größer ist als Holland und fast doppelt jo groß wie Palästina und von den beiden Nebenflüssen des Amur, der Vira und dem Bidschan durchströmt wird, wonach es auch ebenso wie seine Haupt-