4. Sette Nr. 39«

Gevlchtssaal

Mit allen Wasser« gewaschen Tettnaug, 21. Dez. Ein 28 Jahre alter Mann wurde vom Amtsgericht Tettnang wegen vierfachen Betrugs und wegen Hehlerei zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte in Friedrichshafen einem Mädchen das Heiraten versprochen und die Gutmütigkeit seiner Braut dazu ausgenützt, deren Sparguthaben von mehre­re» hundert Mark bis auf 5 RM. herauszulocken und für sich zu verbrauchen, so daß nun das Mädel um sein sauer verdien­tes Geld gekommen ist. Nachdem ferner der Angeklagte bei einem Wirtshausgespräch von Streitigkeiten zweier Firmen gehört hatte, begab er sich zu jeder dieser Firmen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung. Diese Gelegenheit benützte er sodann dazu, einen ausgiebigen Pump von 150 RM. durchzuführen. Nicht zuletzt verkaufte er ein in Tettnang gestohlenes Fahrrad, d«s er von einem Unbekannten erworben haben wollte, weiter. Betrügereien am laufenden Band Karlsruhe, 21. Dez. Wegen fortgesetzten Betrugs verurteilte da» Karlsruher Schöffengericht den vorbestraften 30 Jahre alten Rudolf H. aus Bruchsal zu einer Gefängnisstrafe von einem 2ahre, abzüglich zwei Monate Untersuchungshaft. Der Ange­klagte hatte, wie er zugibt, bald nach Verbüßung seiner letzten Strafe von Anfang August bis zu seiner Verhaftung Mitte Oktober zwischen Freiburg und Mannheim in zahlreichen Orten Geistliche aufgesucht und diese unter Berufung auf seinen Bru­der, welcher Pfarrer ist und unter Vortäuschung eines angeb­lich erlittenen Autounsalls und der Vorspiegelung, er benötige Geld zur Heimfahrt nach Freiburg zur Hergabe von zusammen über 200 RM. veranlagt, die er nicht zurückbezahlte. In einer Reihe weiterer Fülle blieb es beim Vetrugsversuch.

Karlsruher Jugendschutzkammer Karlsruhe, 21. Dez. Wegen Sittlichkeitsverbrcchen nach A 176 Ziff. 3 in zwei Fällen verurteilte die Jugendschlitzkammer den 56jährigen verheirateten, bisher unbescholtenen Wilhelm M. aus Baden-Baden zu einem Jahre acht Monaten Gefängnis, abzügl. sechs Wochen Untersuchungshaft.

Gegen den 39jährigen ledigen Artur A. aus Karlsruhe erkannte das Gericht wegen Sittlichksitsve.Gecken und Ver­gehen nach 8Z 175a und 175 in fünf Fällen aus eine Eefäu.znis- lftrafe von drei Jahren, sowie drei Jahre Ehrverlust. Zwei >Monate Untersuchungshaft wurden angerechnct.

Kurpfuscherei

Mannheim, 21. Dez. Das Amtsgericht schickte den vorbestraften ^52jährigen Albert Schneider aus Weyer, wohnhaft in Frank­furt/M., für anderthalb Jahre wegen Kurvfusckerei in vier

Amtliche Bekanntmachung

Abwehr äes Rartoffelkäfers

Anordnung von Aufklärungspflichtversammlungen

Der Kartoffelkäfer ist im Jahr 1939 so stark im Kreis Lalw aufgetreten, daß seine künftige Bekämpfung außer­ordentliche Maßnahmen erfordert.

Auf Grund des Art 33 Abs. 1 Ziff. 2 des Polizeistras- gesetzes ordne ich deshalb für die Monate Januar und Februar 1940 die Veranstaltung von Ausklärungsversamm­lungen über die Bekämvfung des Kartoffelkäfers in allen Gemeinden des Kreises Calw an. Sämtliche Personen, die s «uf eigenen oder gepachteten Grundstücken Kartoffeln, To- ? «raten, Eierfrüchte oder andere Nachtschattengewächse an- ! bauen, sind verpflichtet, an diesen Vorträgen teilzunchmen j oder sich durch eine erwachsene, zu ihrem Haushalt gehörige ! Personen, vertreten zu lasten. Die Veranstaltungen werden ! «ls Film- oder Lichtbildervortrüge durchgeführt werden. !

Ort und Zeit der Versammlungen werden jeweils von den Herren Bürgermeistern bekanntgegeben. Wer zu den Pflichtversammlungen nicht erscheint, wird mit Geldstrafe s bis zu 15Ü RM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft, s

Lalw, den 20. Dezember 1939. ^

Der Landrat: Dr. Haegele, s

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Nagolder Lagblatt »Der Gesellschafter"'

Freitag, de« 22. Dezember 193»

Fällen ins Gefängnis. Schneider betätigte sich mit pekuniärem Erfolg lange Jahre als Heilpraktiker und schuf sich u. a. in Hed» 'sesheim einen gläubigen Kundenkreis. Einem durch Unfall Erblindeten bestrich er die Augen mit Fischgalle, gab ihm Ab­führmittel und verhieß ihm das sichtbare Licht der Weihnachts­kerzen, alles je Besuch für fünf Mark. In spiritistischen Sitzun­gen wurden ihm nach seiner Angabe Offenbarungen, die er dann den Heilbedürftigen verzapfte. Ein an unheilbarer Vlut- trankheit hinstechendes Ibjähriges Mädchen regalierte er mit Pulver, teuer bezahlten Medizinalweinen und dergl. konnte aber den Tod des Kindes nicht aufhalten. Als die Gallensteine eines anderen Heddesheimers sich durch die Heilmethode nickt vertreiben ließen, stellte der Wunderdoktorinnere Wunden" fest, verordnete Pulver, Eallentee und Gallentropfen. Eine Herzkranke mußte Regenwaster gemischt mit Weinessig aufs Zer­schlagen und einenTalisman" tragen, außerdem in einem Brustbeutel einen eingenähten Stein für 5 RM. Da ihr das Trinken von Sauermilch angeraten wurde, wurde sie wasser­süchtig. Mit der Miene einer gekränkten Unschuld ließ Schneider sich in die Armensünderzelle abführen.

Heiratsschwindler erhält 4 Jahre Zuchthaus

Pforzheim, 21. Dez. Vor der Großen Strafkammer stand der wiederholt mit Gefängnis und Zuchthaus vorbestrafte 39 Jahre alte geschiedene Richard Scherle aus Pfaffenweiler, der in Freiburg ein leichtgläubiges Mädchen um mehrere hundert Mark betrog und auch in Pforzheim verschiedene Betrügereien verübte. Das Urteil lautete auf 4 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverlust. Außerdem wurde die Sicherungsverwahrung an­geordnet.

Freiburger Eerichtsfaal

Freiburg, 21. Dez. Der 41jährige Franz Julius Hollerbach, wohnhaft in Freiburg, hatte das Vertrauen seiner Firma da­durch schwer mißbraucht, daß er größere Mengen Schokolade entwendete, die er an Ladeninhaber weiter verkaufte. Da es sich um einen Diebstahl im Rückfall handelte, lautete das Urteil auf zehn Monate Gefängnis, wovon ein Monat Untersuchungs­haft angerechnet wird.

Trotz seiner 19 Jahre ist der in Freiburg wohnhafte Erwin Wieland bereits mehrere Male vorbestraft. Neuerdings hat er zwei seiner Arbeitskamsraden den ganzen Wochenlohn aus dem Geldbeutel gestohlen. Sechs Monate Gefängnis lautet hier das Urteil. Die Untersuchungshaft wurde nicht angerechnet, da der Angeklagte vor Gericht noch frech war und sein früheres Geständ­nis zum Teil widerrief.

Ilnserr heutige Nummer u«s«ßt k Seiten.

Saudel und Vevkehv

Die Eierprcifc im Januar. Als Festpreis für Eier wird bei Abgabe an Sammler und Uebernahmescheininhaber ab Hof des Erzeugers vom 16. November 1939 bis 22. Januar 1940 der Satz auf 1.88 RM. je 1 Kilogramm bekanntgegeben. Der Höchstpreis bei Abgabe an den Verbraucher stellt sich für die gleiche Zeit aus 12 Psg. je 1 Stück.

Stuttgarter SchlachtvietzMaM vom 21. Dezember

Preise für ^ Kilogramm Lebendgewicht in Pfg.:

Ochsen: a) 4445,5, b) 41, c) 33;

Bullen: a) 4243,5, b) 38,5- 39,5;

Kühe: a) 42-43,5, b) 35,5-39,5, c) 25,533,5, d) 1621»

Färsen: aj 41,5-44,5, b) 39- 40,5, c) 33,5;

Kälber: a) 6365, b) 57- 59, c) 48 -50, dl 3540;

Lämmer und Hammel: bl) 4448, c) 42;

Schweine: a) 55,5, bl) und k>2) 55,5, c) 54,5, d) 51,5, e) 49.5. f) 49,5, gl) 55,5

Marktverkauf: Alles zugeteill.

Stuttgarter Großhandelspreise siir Fleisch und Fettwaren vom 21. Dez. Ochsenfleisch 1., 2. 6.0; Bullenfleisch 1. 77; Kuhsleisch 1. 6877, 2. 65; Farsenfleisch 1. 7780; Kalbfleisch 1. 9097; Hammelfleisch l. 90; Schweinefleisch 1. 75. Marktverkauf: Alles belebt.

Nächste Märkte: Donnerstag, 28., und Freitag, 29. Dezember 1930. sowie Mittwoch, 3., und Donnerstag, 4. Januar 1940.

; Backuanger Tchwcinepreise vom 20. Dez. Milchschweine 15 bis 20 NM.

Biberacher Vieh- und Schweinepreisr nom 20. Dez. Ochsen 4öS bis 620, Kühe 420500, Kalbeln 380- 520, Jungvieh 180310» Milchschweine 1524 RM.

ELwanger Vieh- und Schweinepreise vom 19. Dez. Ochsen 1300 bis 1405, eine Kuh mit Kalb 492520, Farren 257550, träch­tige Kalbeln 430465, Jungvieh 180300, Milchschweine 23SS» Läufer 45- 60 RON.

Hechinger Zuchtvieh und Schweinepreife vom 20. Dez. Preise für Nutzvieh: )4 bis jährig 180190, bis Ijähria 170280,

12jährig 250420 RM trächtige Kühe und Kalbinnen 460 ! bis 680 RM. Handel gut. Milchschweine je Stück 2540 RM-

! Gestorbene Otto Lorenz Luz, Eerbermeister, 61 I. und Adam j Hehr, Holzaufkäufer, beide Altenfteig; Friedrich Deng- j ler, 73 I., Berneck; Hermann Stokinger, Hotelbesitzer, 77 i Jahre, Freu den st adt ; Jda Nothfuß, Vaiersbronn; j Elisabethe Girrbach geb Erhard, Bäckermeisters Witwe, 64 - Jahre, E n z k l ö ft e r l e.

! Druck und Verlag desGesellschafters": E. W. Zaiser, Inhaber ; KarlZaiier ; Verantwortlicher Schriftleiter: Fritz Schlang ' Veroutwortl. Anzeigenleiter: Oskar Rösch, sämtliche in Nagolr t Zurzeit ist Preisliste Nr. 7 gültig.

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