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Nr. 224

Regoldrr Tagblatt »Der Gesellschafter»

Freitag, den 15. Dezember 193K

Fünf Jahre Zuchthaus für gerissenes Gaunerpaar

Stuttgart, 14. Dez. Die Stuttgarter Strafkammer verurteilte den 23jährigen Eugen Baisch aus Ludwigsburg und den gleich­altrigen Albert Jmmich aus Tübingen wegen Rückfallbetrugs, Rückfalldiebstahls, Urkundenfälschung und Unterschlagung zu je fünf Monaten Zuchthaus.

Die beiden Angeklagten waren in einem erschwindelten Miet­kraftwagen von Stuttgart nach München gefahren, wo sie das Fahrzeug an einen Händler gegen einen allerdings nicht reali­sierbaren Wechsel veräußerten und von Diebstahl und Darlehens­betrug lebten. In Wien, wohin sie mit einem anderen, gleich­falls erschwindelten Mietwagen entflohen, verübten die Gauner Warenkreditbetrügereien mit Radio- und Erammophonappara- ten. Auf der Weiterreise nach Kufstein, auf der sich ihnen zwei abenteuerliche Mädchen anschlossen, betrogen die Burschen in einer kleinen Ortschaft einen Kaufmann mit einem gefälschten Wechsel um Waren im Betrage von über 90 RM. und dazu noch um 120 RM. Wechselgeld, das der Kaufmann ihnen auf den Wechsel in bar herausgab. In Kufstein kleideten sich beide An­geklagte für 500 RM. völlig neu ein. Dabei bezahlten sie mit dem wertlosen Wechsel, den sie in München von dem Autohändler erhalten hatten; außerdem blieben sie die Hotelkosten schuldig. In Innsbruck lernten sie durch ein Mädchen, mit dem sich Jmmich kurzerhand verlobte, eine neue Gelegenheit zur Gaunerei kennen. Das Mädchen begleitete sie nämlich zu ihrem Bruder nach Dorn­birn, in dessen Konfektionsgeschäft sich Baisch einen Sportanzug gegenewigen" Kredit zulegte und beide auch noch Maßanzüge bestellten. Außerdem schädigten die Taugenichtse noch zwei wei­tere Dornbirner Geschäftsleute um 430 bezw. 40 RM. Baisch hatte überdies eine Witwe in Stuttgart um zwei Herrenanzüge im Werte von 120 RM. und seine Braut in Nordheim bei Heil­bronn sowie deren Schwester um zusammen fast 600 RM. be­trogen. Urkundenfälschungen verschiedener Art vervollständigten das Schuldkonto der beiden schon recht beträchtlich vorbestraften Angeklagten, die übrigens voll geständig waren.

Teures Schwarzschlachten

Balingen, 14. Dez. Am 7. Oktober wurde in Meßstetten be­kannt, daß der 37jährige Anton Schmid dort ein etwa 80 Pfund schweres Schweinschwarz" geschlachtet und das Fleisch mit sei­nem Schwager geteilt hatte. Die Nachforschungen der Gendar­merie bestätigten das Gerücht und stellten außerdem fest, das; ein Metzgermeister das Schlachtmesser und einen Stuhl zur Ber­

it sügung gestellt chatte. Das Amtsgericht verurteilte den Haupt­übeltäter zu zweieinhalb Monaten Gefängnis, da er schon mehr­mals vorbestraft ist, die Ehefrau zu IS RM., den Schwager zu ISO RM. und den Metzgermeister zu 40 RM. Geldstrafe.

Der Griff in die Ladenkasse

Baliugen, 14. Dez. Der 28jährige Erwin Bühler aus Ebingen ist seit 1927 wiederholt, auch schon wegen Rückfalldiebstahls, vor­bestraft. Am 9. November kam er in ein Ebinger Ladengeschäft, um dort Zigaretten zu kaufen. Die Verkäuferin war gerade nicht im Laden und die Kasse war halb geöffnet. Diese Gelegenheit benützte er zu einem Griff in die Kaffe, wurde aber dabei durch die auf das Läuten der Ladenklingel zurückgekehrte Verkäuferin ertappt und am Gelingen des Diebstahls gehindert. Das Amts­gericht verurteilte den geständigen Angeklagten wegen versuchten Rückfalldiebstahls zu einem Jahr Gefängnis mit der Begründung, daß das Mißlingen der Tat nur eine geringfügige Rolle spiele. Bei weiterem Rückfall habe er mit Zuchthaus, und wenn auch das nicht fruchte, mit der Sicherungsverwahrung zu rechnen.

Fahrlässige Tötung mit Gefängnis bestraft

Karlsruhe, 14. Dez. Am Abend des 25. Oktober wollte der 43jäbrige Wilhelm August Dürr aus Mutschelbach in Karlsruhe in der Stuttgarter Straße mit seinem Auto ein Fuhrwerk über- bolen, auf welchem der LSHmgrubenbesitzer Alois Kist aus Stupferich saß. Er streifte das Fuhrwerk mit dem Kotflügel. Infolge des Zusammenstoßes stürzte Kist zu Boden und erlitt einen Schädelbruch, der seinen Tod zur Folge hatte. Die 3. Straf­kammer verurteilte Dürr wegen fahrlässiger Tötung und lleber- tretung der Straßenverkehrsordnung zu vier Wochen Gefängnis.

Kleine Diebstähle führen ins Gefängnis

Karlsruhe, 14. Dez. Der 38 Jahre alte vorbestrafte Herbert Ludewig aus Dresden hatte bei einem Fahrradhändler eine Lampe erschwindelt und sich ein Paar Gummistiefel, die einer Baufirma gehörten, angeeignet. Die Strafabteilung des Amts­gerichts verurteilte den Angeklagten wegen Betrugs und Unter­schlagung zu einer Gesamtgefängnisstrafe von zehn Monaten. Die einschläg g vorbestrafte 43 Jahre alte Berta Herbst aus Karlsruhe hatte auf einem Sportplatz im Hardtwald aus der Hose eines Schülers einen Geldbeutel, der zwei Schlüssel enthielt, entwendet. Sie wurde bei dem Gelegenheitsdiebstahl beobachtet, von den Schülern und dem Lehrer verfolgt und gestellt. Das Amtsgericht verurteilte die rückfällige Diebin zu sechs Monaten Gefängnis.

Handel und Verkehr

Marktbericht der Stadt Nagold vom 14. Dezbr. 1939. Diehmarkt

Lattung:

Zufuhr

St».

Verkauft

St».

Pret» pro Stck.

Kühe

7

2

480-500 ^

Rinder und trächr. Kalbinnen

2l

15

275-630 .

Schmalvieh

5

5

205260 .

Handel gedrückt, Zufuhr gering.

Schweinemarkt

Preis pro Paar

Läuferschweine

241

165

45-52

Milchschweine

40

15

20-43 ,

Zufuhr gut, Handel lebhaft, Marktbesuch gut.

Stuttgarter Schlachlviehmarkt vom 15. Dezember

Preise für 14 Kg- Lebendgewicht in Rpf.:

Ochsen : a) 4445.5, b) 41.5;

Bullen: a) 41.5-43.5. b) 3839.5;

Kühe: a) 40.543.5, b) 35.5-39.5, c) 25 -33.5, d) 1524; Färsen: a) 41.5-44.5, b) 40-40.5, c) 34;

Kälber:«) 6365, b) 57-59, c) 4850, d) 40;

Lämmer und Hammel: bl) 4548, b2) 42;

Schafe: a) 37-40, b) 35, c) 32;

Schweine: a) 55.5, bl) und b2) 55.5, c) 54.5, d) 51.5, e) 49.5, f). gl) 55.5.

Marktverlauf: alles zuaeteilt.

Stuttgarter Großhandelspreise für Fleisch und Fettwaren vom

14. Okt. Ochsenfleisch nicht notiert; Vullensleisch 1. 77; Kuhfleisch

1. 7577, 2. 65; Färsenfleisch 1. 75-80; Kalbfleisch 1. 95-97,

2. 80; Hammelfleisch 1. 90; Schweinefleisch 1. 75. Marktverkauf: alles belebt.

Gestorbene: Ulrich Dettling. 82 Z., Altheim ; Mathilde Reuff geb. Kurzenberger, 67 I., Dornstetten ; Sidonie Eitelbutz. Martins Witwe geb. Haag, 54 I., U n ter j ett i n gen.

Druck und Verlag desGesellschafters": E. W. Zaiser, Inhaber Karl Zaiser; Verantwortlicher Schriftleiter: Fritz Schlang ; Verantwort!. Anzeigenleiter: Oskar Rösch, sämtliche in Nagold Zurzeit ist Preisliste Nr. 7 gültig.

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lBeerdiguug Maier)

8»goldl, den 14. Osrsmbsr 1939

Insuls trüb durlts mein lieber Trlnnn, unser guter Vnler und Srotzvsler

im Brieden beimgeben.

In lieker Zrnuer immens der Hinterbliebenen XVilllSlirilne 7^.31617 gsb. Xrsuss.

8ssrdigung Asmstsg, 16. Dezember 1939, nscbmittsgs 1 ^ llbr,

oUmmliRAVii, den 14. Dezember 1939

(Zeit dem AllmsdNigsn bst es gsksllsn, mein« bebe Treu, unsere liebe, gute 1A.uttsr, 3cbvv1sgsrmuttsr, 6ro0muttsr, 5ctnvssler und 5cbvvLgsrin

im Aller von 32 Tsbrsn, neck kurrsr Krsnkbsil in dis ewige Heimst sbruruksn.

In tisksr Treuer der Sette: Islrob Uvr»r, Soldsckrmisd

mit LinUori» «»ck Ungedörlgen.

Beerdigung 5smstsg, 16. Dezember 1939, 14 llbr.

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