5. Seite — Nr. 287
Ragoldrr Togülatt „Der Gesellschafter'
Donnerstag, de» 7. Dezember 1939
«England, der Feind der Menschheit"
Ein norwegisches Buch über die Verbrechen der englischen
Politik
Oslo, 6. Dez. Ein kürzlich erschienenes Buch „Weltdespotie und die Freiheit der Meere" von Hermann Harris Aal, der ein anerkannter Völkerrechts-Gelehrter ist, setzt sich mit der englischen Politik in bemerkenswerter Weise auseinander.
Der Verfasser stellt fest, daß Englands Weltmacht seit jeher auf zwei Grundsätzen, nämlich auf dem Prinzip „Teile und herrsche" und auf dem Prinzip des Fehlens jeglischen Völkerrechtes zur See beruht habe. Englands Verhältnis zu den Staaten der Welt sei rein despotisch. Es habe immer wieder jede Rechtsordnung auf dem Meere verhindert, weil es von der Gewaltherrschaft zur See allein Vorteil gehabt habe.
Zur Frage der Schuld am gegenwärtigen Kriege stellt der Verfasser fest, daß Deutschland mit Recht die von England geschaffenen Unruheherde in Oesterreich, in der Tschechoslowakei und Polen beseitigte, um die englische Politik des „Teile und herrsche" auf dem Kontinent unmöglich zu machen. Die Verlogenheit und Wortbrüchigkeit Lhamberlains prangert der Verfasser durch den Hinweis an, daß England bereits am 12. Februar 1939, also wenige Monate nach Unterzeichnung des Münchener Abkommens, den „Eencralpakt" gekündigt habe, um alle Streitfragen mit den Neutralen bezüglich einer Blockade und des Prisenrechts nicht vor ein unparteiisches Gericht bringen zu müssen. Die Kündigungsfrist sei am 26. August abgelaufen und schon am 2. September habe England an Deutschland den Krieg erklärt.
Die lleberlegungen, die England zu diesem Schritt veranlaßt hätten, faßt das Buch in folgenden Gedankengängen zusammen: Deutschland wird die Schaffung einer Rechtsordnung auf dem Meere verlangen. Damit würde der britischen Gewaltherrschaft der Todesstoß versetzt sein. Fällt diese Herrschaft, dann fällt auch der britische Handel und es melden sich geradezu „grauenvolle Perspektiven". Infolgedessen ist die einzige Rettung die Vernichtung Deutschlands. England ist ja durch und durch eine „Rentner-Nation". Der englische Weltkapitalist profitiert lediglich aus den Machenschaften der Industrie bei dem llebergang der Ware vom Rohstoff zum Fabrikat, aus den Machenschaften des Handels beim llebergang der Ware vom Erzeuger zum Verbraucher, aus den Machenschaften der Banken beim llebergang des Geldes vom Anleihegeber zum Schuldner und an den Machenschaften des Transports beim llebergang der Ware von Weltteil zu Weltteil.
Die letzte Machenschaft aber ist die Grundlage für alle anderen Sporteln. Verlieren wir die Eewaltherrsthatf zur See, ist es mit dem britischen Imperium aus. Deutschland hat dagegen seit Friedrich dem Großen eine Rechtsordnung auf dem Meere verlangt. Ist es mit dieser Forderung erfolgreich, dann muß England ganz nüchtern mit der gleichen „Tragödie" rechnen, die seinerzeit auch andere „ehrenwerte Seeräuberstaaten" zugrunde gerichtet hat. An der Gefahr ist neuerdings Adolf Hitler schuld, um den wir das deutsche Volk beneiden. Nur in einem Punkte sind wir den Deutschen, die uns bei einer Rechtsordnung auf See und bei friedlichen Verhältnissen auf dem Koninent den Rang ablaufen würden, überlegen: Wir können besser lügen als sie.
Hermann Harris Aal schließt sein Buch mit dem Satz: Diejenige Macht, die die Gewaltherrschaft zur See mit der Ptünde- rung von privatem Eigentum, mit der Blockade und mit der Ablehnung jedes unparteiischen Prisengerichts aufrechterhält, sie allein ist der Feind der Menschheit.
Um Dr. Goebbels versammelten sich die Leiter der Reichspropagandaämter zu einer Arbeitstagung, bei der eine Reihe von Referaten zu wichtigen Tagessragen gehalten wurden.. Im Mittelpunkt der Tagung stand eine Rede des Reichsministers Dr. Goebbels. Der Minister gab einen umfassenden Ueberblick über die politische Lage.
Der Duce empfing Dr. Ley. Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP., Dr. Ley, ist am Dienstagabend im Palazzo Venezia vom Duce empfangen worden. Die Unterredung verlies im Geiste der herzlichen deutsch-italienischen Freundschaft.
Dänische Neutralitätserklärung. Dänemark wird laut einer Erklärung des Staatsministers Stauning im Folke- ting auch gegenüber dem finnisch-russischen Konflikt an der Politik einer unbedingten Neutralität festhalten.
10 KV» englische Kriegsdienstverweigerer. Der „Manchester Guardian" veröffentlicht eine Unterredung seines politischen Korrespondenten mit dem britischen Arbeitsminister Brown. Da dem britischen Arbeitsministerium auch die Tribunale für Kriegsdienstverweigerer in England unterstehen, erkundigte sich der Korrespondent auch nach der Zahl der Kriegsdienstverweigerer Englands. Der Minister erklärte darauf, daß es bis zum 31. Oktober dieses Jahres 9526 junge Engländer gegeben habe, die es abgelehnt hätten, für ihr Land zu kämpfen.
Hoheitsträgsr der AO. bei Rudolf Hetz. Wie die NSK. meldet, empfing Reichsminister Rudolf Hetz 17 Hoheitsträger und Politische Leiter der Auslandsorganisatron der NSDAP, aus dem ehemaligen Polen, die ihm durch Gauleiter Bohle vorgestellt wurden. Aus den Gesichtern dieser Männer, die das Führerkorps der Reichsdeutschen im ehemaligen Polen darstellen, sprach noch das Erleben der schwe- ren letzten Zeit und die Schrecken der Deutschenverfolgung. Rudolf Hetz dankte den Hoheitsträgern für ihren Einsatz in einer kurzen Ansprache und überreichte den einzelnen sein Bild mit Unterschrift.
Die dänisch-englischen Wirtschaftsbesprechungrn scheinen sich recht schwierig zu gestalten. Obwohl schon über zwei Wochen verhandelt wird, ist bisher nicht einmal Son Teilergebnissen etwas bekannt geworden.
Der Offizier von 1939
Ein Typ eigener, bewährter Prägung
Die vom Oberkommando der Wehrmacht herausgegedcne Zeitschrift „Die Wehrmacht" veröffentlicht eine Charakterisierung des Offiziers von 1939. Der Verfasser, Oberstleutnant z. V. Mat- thaei, sagt darin, daß der Offizier von 1939, der in Polen, am Westwall, zur See und in der Lust vor die Bewährungsprobe seines Lebens gestellt war, eine eigene Prägung habe, die jetzt im Feuer erhärtet ward und erst im Schlachtenlärm sichtbar hervorbrach. Niemals wohl in der deutschen Geschichte habe sich ein Führerkorps so entschlossen zur Tat, so pflichterfüllt gegenüber der rassischen Gemeinschaft des eigenen Volkes und so hart gegen sich selbst in der Durchführung der Befehle des Führers gezeigt, wie das Offizierskorps der deutschen Wehrmacht in jenen iaaen-
I den Wochen und Monaten seit dem 1. September dieses Jahres.
I Die jugendlichen Generale in den fünfziger Lebensjahren, die
I im polnischen Feldzug so sichtbar hervortraten, bedeuteten einen ausschlaggebenden geistigen und soldatischen Wert der Wehrmacht überhaupt. Wenn ein Generaloberst einen Strom durchschwamm, um zu feinen vordersten Teilen zu gelangen, wenn die leuchtenden Uniform- und Eradabzeichen der Generale oft ganz vorn bei den Truppen zu sehen waren, wenn der Soldat sie neben sich im Feuer liegen sah, so seien das Tatsachen, deren Auswirkung auf die Truppe und ihren Geist greifbar und bildhaft war. Aber ebenso und in der gleichen Haltung sah die Truppe den ihr besonders nahen Offizier der unteren Dienstgrade, den Leutnant und neben ihm den Unteroffizier. Der schnelle Aufbau der Wehrmacht habe die Verjüngung des Offizierskorps und der Unteroffiziere aller Grade bis nach unten hin durchgesetzt. Daß diese jungen Männer sich durchgesetzt haben, zeige ihre Bewährung beim Einsatz vor dem Feinde ebenso wie das militärisch-kriegerische Ergebnis ihrer Erziehung der von ihnen vielfach bereits rm Frieden ausgebildeten Truppe. Bei dem Typus des Offiziers von 1939 sei die Schule des Körpers ebenso bedeutsam wie die Tatsache, daß mancher erst ernsthaft einem bürgerlichen Beruf nachging und dann erst, wenn die innere Stimme, die ihn zum ganzen Soldaten drängte, nicht mehr schweigen wollte, alles hinter sich warf, um als Waffenträger und Offizier seine Lebensaufgabe zu finden. Ein verinnerlichtes Soldatentum sei herangewachsen. Zum Verhältnis des Offiziers zum Soldaten wird bemerkt, daß die Soldaten des Feldzuges 1939 sahen, daß ihre Offiziere, der junge Leutnant und Oberleutnant, immer die ersten am Feinde waren. Bei den besonders hartnäckigen Kämpfen vor Lemberg seien in wenigen Tagen vom Offizierskorps der fünf Bataillone einer Gebirgsbrigade 14 tot auf dem Schlachtfeld geblieben und 19 schwer verwundet davongetragen worden. Aus teilweise je 15 Mann kam dann schon ein Offizier, die verstanden hatten, was vorsterben heißt, und die im bewußten Einsatz des eigenen 2chs der Truppe das unauslöschliche Beispiel des Opfers gaben. Die Wirkung solchen Einsatzes beweise das Ergebnis des Feldzuges. Unzählige Beispiele solchen Offizierseinsatzes und Einsatzes des Unteroffiziers lägen aus allen Wehrmachtsteilen vor. Aus so hartem und sauberem Holze sei der Offizier von 1939 geschnitzt; eine 200jährige soldatische lleberlieferung habe er ausgebaut
„Warum kämpfen wir gegeneinander?«
Dieser französische Sergeant, der von einem Spähtrupp gefangen genommen wurde, fragte, nachdem er in die rückwärtigen Linien gebracht worden war: „Warum müssen wir auf die Deutschen schießen?" Er ist dem Gestellungsbefehl gefolgt, wie Ehre und Pflicht es ihm geboten, aber er kämpfe, ohne Grund und Ziel dieses von England betriebenen Krieges zu kennen.
(Scherl, Zander-Multiplex-K.)
Kmegsarbeitsrecht in Stichworlen
Was die Kriegswirtschafts- und Arbeitsrechtsverordnungey
besagen
Die Zusammenfassung aller Kräfte des deutschen Volkes und ihre Ausrichtung auf ein großes Ziel hat auf den Sektor des Arbeitslebens zur Schaffung eines Kriegsarbeitsrechts geführt, das im wesentlichen in der Kriegswirtschaftsverordnung und in der Verordnung zur Abänderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsrechts seine gesetzliche Verankerung gefunden hat.
1. Arbeitseinsatz. Einstellungen und Entlassungen von Arbeitern,, Angestellten, Lehrlingen, Volontären und Praktikanten in privaten und öffentlichen Betrieben und in Haushaltungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes zulässig. Kündigungen ohne diese sind rechtsunwirksam. Das Arbeitsamt wirkt nicht mit, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Lösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sind.
2. Rechtsfolgen der Einberufung zum Wehrdienst. Arbeitsoder Lehrverhältnis wird durch Einberufung nicht gelöst, es besteht fort. Der Einberufene kehrt nach Entlassung aus seinen alten Arbeitsplatz zurück. Kriegsdienst zählt als Vetriebszugshö- rigkeit. Der Einberufene behält sein Recht auf Kündigung, der Unternehmer verliert es. Kündigungen, die vor dem 7. September 1939 ausgesprochen waren, bleiben trotz Einberufung rechtswirksam. Einstellungen, die zum 7. September 1939 oder später vereinbart wurden, sind auch dann rechtskräftig, wenn Stellenantritt infolge Einberufung nicht oder erst später erfolgen kann. Die Fürsorgepflicht des Unternehmers bleibt bestehen. Unterstützungen des Vetriebsführers an Wehrmachtsangehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfrei. Abmachungen über die Gewährung einer Werkswohnung bleiben bestehen.
3. Kriegslöhne. Das Verbot, Zuschläge für Mehrarbeit, für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit zu gewähren, wurde inzwischen wieder aufgehoben. Vom 27. November 1939 ab dürfen
. diese Zuschläge neben den Sondervergütungen (Hitzezulagen, Erschwerniszulagen, Schmutzzulagen, Wegegelder, Trennungsentschä- digungcn und dergl.) wieder gegeben werden. Erhöhung der geltenden Lohn- oder Gehaltssätze sowie Erhöhung des Arbeitsverdienstes durch einmalige Zuwendungen ist verboten. Uebernahme des Kriegszuschlages zur Einkommensteuer durch den Unternehmer ist unzulässig. Tantiemen, Prämien, Zulagen, Weihnachtsgratifikationen dürfen in alter regelmäßiger Höhe weiter gewährt werden. Außerdem kann der Treuhänder der Arbeit in
und fest wurzelnd in der nationalsozialistischen Idee, im Glauben an das ewige Deutschland, dem Gipfel entgegengeführt.
Den Heimgehotten fehlen warme Kleider
nsg. Das Kriegswinterhilfswerk hat sofort nach dem Einmarsch der deutschen Truppen im ehemaligen Polen die Betreuung der dort lebenden Volksdeutschen in die Hand genommen. Sie brauchen nun nicht mehr zu hungern. Mit den deutschen Soldaten kam der NSV.-Walter und bewies unseren heimgekehrten Volksdeutschen, daß die deutsche Volksgemeinschaft sie aufnimmt und für sie sorgt. Aber dir jahrelange Not, die Verfolgung und die Plünderungswut des polnischen Pöbels haben unseren Volksgenossen im ehemaligen Polen alles geraubt. Die meisten von ihnen haben kein Haus und keinen Hof mehr, ihr Besitz, ihre Kleidung und ihre Wäsche sind verloren. Nun kommt der Winter. Unsere Deutschen dort im Osten aber haben nichts, um sich vor den Unbilden der Witterung, vor der harten Kälte des Ostens zu schützen. Jetzt wollen wir im Altreich ihnen treue Kameradschaft halten und sie vor dem kommenden Winter schützen. Wir dürfen nun schon Jahre im Deutschland Adolf Hitlers leben. Wir wollen unseren jüngsten Reichsbürgern zeigen, was wir unter nationalsozialistischer Volksgemeinschaft verstehen.
Nun kommt in den nächsten Tagen, zusammen mit dem Vlock- walter der NSV., der die nicht ausgenützten Brotmarken sammelt, die Vlockwalterin der NS.-Frauenschaft und frägt, ob wir für unsere Deutschen im Osten Bekleidungsstücke abgeben können. Die Kleider werden dann von der Wehrmacht, von der Hitlerjugend und dem BdM. abgeholt.
Gebt aus eurm Vorrat alles, was ihr an warmer Kleidung, Wäsche, Wollzsug, Strümpfen, Kopfbedeckungen, Anzügen, Mänteln und Schuhzeug entbehren könnt. Diese Spende fei euer Dankt
Musiker auf «Abrvegen-
PK. Sonderbericht Hans Jütte
Ja, wo bleiben denn nur unsere Musiker?, so mag wohl mancher Soldat zu Beginn des Krieges gefragt haben, wenn er m Ruhestellung im Westen lag und sich daran erinnerte, daß in Friedenszeiten seine Truppe über ein eigenes Musikkorps verfügte. Solche Fragen hatten durchaus ihre Berechtigung, denn da und dort waren die Musikkorps vollkommen in der „Versenkung" verschwunden. Trotz Wehrmachts-Wunschkonzerten und anderer Unterhaltung herrschte aber auf der ganzen Linie ein dringendes Bedürfnis und ein großes Verlangen nach Militärmusik — dargeboten im Original durch ein Musikkorps der Wehrmacht. Nun sind verschiedene „verschollen" gewesene Musikkorps wieder aufgetaucht und zwar in alter Frische und in voller Besetzung. Die vielen Wünsche der Truppenteile nach schneidiger Musik können erfüllt werden. Wo die Musiker waren? Bei einiger lleberlegung ist es gar nicht so schwer, die Frage zu beantworten: man hat die Männer an anderer Stelle dringender gebraucht. So wurde ein Musikkorps der Flak in den ersten Kriegslagen zu Schanzarbeiten eingesetzt, die jeden einzelnen Mann so stark in Anspruch nahmen, daß für das Musizieren überhaupt keine Zeit mehr blieb. Weder für das lleben, noch für die Durchführung von Konzerten. Die Musiker waren also richtig auf „Abwege" geraten und hatten ihre Instrumente mit dem Spaten vertauscht. Einige Männer wurden als Flugmeldeposten verwendet und machten so einen Dienst bei der Truppe, der außerhalb ihres eigentlichen Aufgabenbereiches lag. Als dann das „Schipp-Schipp" zu Ende war und die Spaten wieder aus der Hand gelegt werden konnten, mußte man der Frau Musica immer noch untreu sein. In freigemachten und angrenzenden Gebieten galt es die Ernte heimzubringcn und so verwandelten sich unsere Musiker von den Erdarbeitern in Landhelfer, die auch auf diesem Gebiet ihren Mann zu stellen wußten. Etwas Gutes hatte diese Landarbeit aber doch: man fand allmählich wieder einige Stunden Zeit, um die Uebungstätigkeit auszunehmen. Mit Begeisterung ging es an diese Arbeit und als dann die „Aushilfstäna- keit" abgeschlossen war, galt es nur noch, die letzten'der Versprengten aus dem Musikkorps von den verschiedenen Arbeitsstellen zusammenzutrommeln. Wahrlich keine leichte Arbeit für den Musikmeister. Aber nun ist die „Musi" wieder komplett, die Proben können regelmäßig durchgeführt werden und mit der gleichen Regelmäßigkeit beglückt man die Truppe und die Bevölkerung mit schneidiger Militärmusik — Freude aus der ganzen Linie auslösend.
Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Ausgeprobte Akkordlohnsätze können nicht zu dem Zwecke erhöht werden, eine Erhöhung des Arbeitsverdienstes zu bewirken. Dem Verbot der ungerechtfertigten Lohnerhöhung entspricht das Verbot, Lohnkürzungen ungeregelter Art vorzunehmen.
Die Reichstreuhänder der Arbeit können der Aufwärtsentwicklung von Löhnen und Gehältern Einhalt gebieten und überhöhte Löhne auf eine angemessene Höhe zurückführen. Für Tarifordnungen können sie Höchstbedingunger. vorschreiben und schließlich eine Tarifordnung auch für den einzelnen Betrieb erlassen.
4. Urlaub. Alle Vorschriften und Vereinbarungen über den Erholungsurlaub sind nach Kriegsausbruch außer Kraft getreten, llrlaubsansprüche konnten vom 4. September 1939 an nicht mehr erworben werden und bereits erworbene waren nicht zu ersüllen. Diese llrlaubssperre ist nun wieder gefallen. Vom 15. Januar 1940 ab ist die Gewährung von Urlaub wieder allgemein zugelassen. Für die -vergangene Zeit ist der Urlaub, soweit er noch nicht verbraucht ist, bis zum 30. Juni 1940 nachzugewähren. Ausgeschiedenen Gefolgschaftsmitgliedern wird das fällige Urlaubsentgelt nach dem 15. Januar 1940 nachgezahlt. In Ausnahmefällen kann mit Zustimmung des Reichstreuhänders der Arbeit eine Abfindung des alten Urlaubs in Geld ganz oder teilweise erfolgen.
5. Lockerung des Arbeitsschutzes. Die Vorschriften über die Dauer der werktäglichen Arbeitszeit für über 18 Jahre alte männliche Beschäftigte sind außer Kraft gesetzt. Jugendliche über 16 Jahre und Frauen dürfen in dringenden Fällen bis zu zehn Stunden täglich, jedoch nicht über 56 Stunden in der Woche, beschäftigt werden. Das gilt nicht für Frauen während der letzten drei Monate der Schwangerschaft und während der Stillzeit. Jugendliche unter 10 Jahren können einschließlich des Berufsschulunterrichts bis zu zehn Stunden täglich, jedoch ausschließlich des Unterrichts nicht über 48 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Die Vorschriften über Vetriebsschutz bleiben in Kraft. Lebensmittelgeschäfte dürfen bis 20 Uhr geöffnet bleiben, wenn zweistündiger Mittagsschluß eingelegt wird.
6. Abkürzung der Kündigungsfristen. De: Treuhänder der Arbeit kann Kündigungsfristen abkllrzen für einzelne Gefolgschafts- Mitglieder, für ganze Gefolgschaften und für ganze Gruppen von Betrieben. Er entscheidet über die etwa zu gewährenden Entschädigungen. Kündigungsfristen sind auch abkürzbar zum Zwecke des Angebots eines Arbeitsvertrages aus neuer Grundlage.
7. Kurzarbeit. Der Treuhänder der Arbeit ist befugt, Fristen für die Einführung von Kurzarbeit abzukürzen. Kurzarbeiter- Unterstützung wird gewährt, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Wou:.:> wegen Arbeitsmangels weniger als 80 Stunden gearbeitet wird.