K. Seite - Nr. 28S
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter»
Dienstag, den 5. Dezember 1939
Non Helmut Sündermann
NSK. „Bisher ist der Krieg sehr viel anders verlaufen, rls wir es erwartet haben" — mit diesen dürren Worten gab der englische Ministerpräsident Chamberlain in einer piner unvermeidlichen Reden vor einigen Tagen aus- Sahmsweise der Wahrheit die Ebre und seinem Volke eine Andeutung des Ernstes der Lage, in der sich die englischen Kriegstreiber heute befinden.
Diese Lage ist seitdem nicht nur nicht bester, sondern durch die neuen Schläge unserer Marine und die großen Schiffsverluste weiterhin düsterer geworden. Daß heute — drei Monate nach Kriegsbeginn — der deutsche Gegner die britische Seeherrschaft in der Nordsee gebrochen hat und den Engländer anpackt, wo er ihn trifft — das ist ein schwerer Schlag für eine Regierung, auf deren Schultern die alleinige Verantwortung für diesen Krieg liegt. Daß aber darüber hinaus im Gefolge dieser Ereignisse der Nebel des Nimbus' zu zerreißen beginnt, den England über Europa zu verbreiten verstand — das ist es, was die englische Oeffentlichkeit über die Perspektiven der Kriegsereigniste hinaus mit wohlbegründeter Erregung erfüllt.
Noch funktionieren zwar die Kanäle der geistigen Beherrschung der neutralen Länder, noch läuft der Propagandaapparat — im Weltkrieg erdacht und erprobt — und überzieht die neutalen Länder mit einem feinmaschigen Lügennetz, noch finden die englischen Eiftwolken Eingang in die Redaktionsgebäude, in die Filme, in die Theater. Aber die Sprache der Torpedos, der Bomben und Granaten ist lauter und ihr Eindruck nachhaltiger geworden als die erlogenste Reutermeldung oder der raffinierteste Trickfilm. Die Ereignisse pochen an das englische Haus, und die Welt beginnt am Klange zu erkennen, daß dieses Haus morsch ist. Der Augenblick bereitet sich vor, den Englands Ministerpräsident mit schreckerstarrten Augen nahen sieht: die Stunde, in der die europäischen Völker aus der Hypnose erwachen, in der sie — befreit vom Druck der britischen Drohung — über die Rolle nachzudenken beginnen, die Großbritannien im Laufe seiner Geschichte ebenso wie heute in Europa sich angemaßt hat.
Die neuesten „Kriegsmaßnahmen" Englands, die angekündigte Beschlagnahme deutscher Exportwaren, hat den betroffenen neutralen Ländern bereits das Wort vom „englischen Piraten" auf die Zunge gelegt, und die stärkeren unter ihnen haben auch nicht gezögert, laut und deutlich auszusprechen, was in Wirklichkeit nicht nur heute, sondern seit England in Europa in Erscheinung trat, das Hauptgesetz seines Handelns gewesen ist: der dreiste und brutale Raub fremden Eigentums.
Nur die babylonische Völkerverwirrung, die während der letzten Jahrhunderte Europa beherrscht hat, hat es ermöglicht, daß England „der Plünderer und Tyrann seiner Nachbarn auf dem Festlande" wurde (wie der englische Historiker G. M. Treoelyan zugibt), ohne daß dieses Europa sich zusammengetan hat, um diesem ewigen Störenfried und brutalen Seeräuber endlich das Handwerk zu legen.
Dieses klägliche Europa hat nicht nur zugesehen, wie England einem Konkurrenten nach dem anderen — Spanien, Portugal, Holland und schließlich Frankreich — die Schiffe wegfing, den Handel zerstörte, die Häfen blockierte, die Küstenstädte überfiel und für alle seine Kriege nur ein Ziel kannte: den nackten Raub von Land, Stützpunkten und — viele Jahrhunderte hindurch auch von Menschen für seinen Sklavenhandel. JneinerStundederErinn erung wird den europäischen Völkern dabei Sie Tatsache bewußt werden, daß der englische Pirat seine Raubzllge nicht etwa auf koloniales Gebiet beschränkte, sondern mitten in Europa heute noch Beutestücke in Besitz hält, die von Spaniern, Italienern, Franzosen bewohnt^ aber von England regiert werden. Der englische Jude Disraeli hat einmal den Satz geprägt: „Den Menschenrechten ziehe ich die Rechte der Engländer vor." Dieser Grundsatz gilt heute noch in Gibraltar, auf Malta — ja auch unmittelbar vor der Küste des französischen Bundesgenossen, auf den Kanal-Inseln, die in der unmittelbaren Nähe des französischen Kriegshafens Cherbourg liegen und „sicherheitshalber" sich in englischem Besitz befinden.
Wenn der zitierte englische Geschichtsschreiber Trevelyan erklärt, daß die Weltumsegelung des „Königlichen Admirals" Francis Drake im 16. Jahrhundert „die größte Seeräuberexpedition der Geschichte" gewesen ist, so wird die Zeit kommen, in der ganz Europa erkennt, daß die ganze englische Geschichte und englische Politik aller Jahrhunderte und der Gegenwart auch dem europäischen Festland gegenüber nichts anderes als eine „große Seeräuberexpedition" gewesen ist. Die Spanier, die Portugiesen, die Holländer und die Franzosen haben sie mit ihren Methoden auf die Knie gezwungen. Bei Deutschland glaubten sie sich 1918 am Ziel. Daß es sich wieder erhob, ist der einzige Kriegsgrund, es endgültig zu vernichten das einzige Kriegsziel, für das alle Völker Europas — kriegführende und neutrale — nach dem Willen des Piraten ihren Tribut zahlen sollen.
Während eine schwache deutsche Führung im Weltkrieg jahrelang dem verhängnisvollen Gedanken nachhing, daß England „geschont" werden müsse, spricht Adolf Hitler mit ihnen die Sprache, die Seeräuber allein verstehen. Unsere Flotte packt sie an, spürt sie in ihren Schlupfwinkeln auf, vertreibt sie, wo sie sich zeigen. Die Stunde naht, in der die europäischen Völker es wägen können, offen von Vergangenem und frei von der Zukunft zu sprechen, ohne Londoner Handelsdiktate, dreiste Ueberfälle, die Kaperung ihrer Schiffe, den Raub ihrer Ladungen oder bie Blockierung ihrer Häfen befürchten zu müssen.
Herr Chamberlain ahnt diese Stunde, ein britischer Staatsmann vor ihm — Lord Rosebery — aber hat sie vor über dreißig Jahren bereits einmal prophezeit, als er in einer berühmten Rede den Traum von einer „Verlegung des englischen Reichssitzes nach Kanada" vorzeichnete: „Unsere Einbildungskraft — so erklärte er — vermag sich kaum diese Prozesston über den Atlantischen Ozean auszumalen — den größten Souverän in der größten Flotte, Minister, Regierung und Parlament in dem Augenblick, wo sie sich festlich nach der anderen Hemisphäre begeben." Nach unserer Vorstellung dürfte die Piratendämmerung zwar nicht so festlich, wohl aber ähnlich umfassend sein, wie Lord Rosebery meinte.
Im weiteren Verlauf dieser Rede hat er noch gesprochen von dem „Jubel der Neuen Welt", die diese moderne Arche Noah empfangen würde. Er vergaß freilich die Freiheits- begeisterung zu schildern, die die Alte Welt erfassen wird, wenn einmal die Segel des Piraten gestrichen sind.
Vertragshttse -es Akhters
zur Anpassung von Schuldverhältnissen an die Kriegswirtschaftslage
Berlin, 3. Dez. Die Umstellung der deutschen Wirtschaft auf die durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse hat man den Gewerbetreibenden gezwungen, seinen Betrieb stillzulegen, um- znstellen oder einzuschränken. Es wird erwartet, daß die Gläubiger auf die besondere Lage eines solchen Schuldners Rücksicht nehmen und sich mit ihm Uber die Abwicklung seiner Verpflichtungen gütlich einigen. Wo dennoch eine solche Einigung nicht zustande kommt, ist es Ausgabe des Staates, ausgleichend einzugreifen. Auf Vorschlag des Reichsministers der Justiz Dr. Eürtner hat daher der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung Reichsminister Dr. Frick eine Verordnung über die Vertragsschlüsse des Richters aus Anlaß des Krieges erlaßen, die soeben im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wird.
Nach dieser Verordnung kann ein Gewerbetreibender, der infolge der Auswirkungen des Krieges seinen Betrieb hat stilllegen, umstellen oder einschränken müssen und hierdurch in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt wird, beim Amtsgericht die Gewährung von Vertragshilfe beantragen: Daraufhin kann der Richter:
1. die Fülligkeit von Zahlungsverpflichtung, die aus der Zeit vor dem 1. September 1939 stammen, durch Bewilligung von Teilzahlungen oder Stundung entsprechend der Leistungsfähigkeit des Schuldners regeln:
2. einen gegenseitigen Vertrag (über die Herstellung einer Werkzeugmaschine oder über die Lieferung von Waren), den der Gewerbetreibende vor dem 1. September 1939 in Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb geschlossen hat und der noch von keiner Seite vollständig erfüllt ist, ganz oder teilweise — unter Umständen gegen billige Entschädigung des Vertragsgegners aufheben, wenn die Erfüllung des Vertrages die Wetterführung oder die Abwicklung des Gewerbebetriebes gefährden würden.
3. Der Richter kann, wenn die Miete oder der Pacht für die Geschäftsräume in einem erheblichen Mißverhältnis zu dem verminderten Ertrag des Gewerbebetriebes steht, die Miete oder Pacht um einen angemessenen Betrag, jedoch nicht um mehr als die Hälfte herabsetzen. Die Herabsetzung ist aber nur zulässig, wenn der Gewerbetreibende auch bei angemessener Berücksichtigung seiner sonstigen Mittel nicht in der Lage ist, die bisherige Miete oder Pacht (selbst bei Bewilligung von Stundung oder Teilzahlung) weiterhin zu bezahlen.
4. Auf Antrag des Gewerbetreibenden kann der Richter auch das Miet- oder Pachtverhältnis über die Geschäftsräume unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist vorzeitig auflösen und hierbei dem Gewerbetreibenden die Verpflichtung auferlegen, dem Vermieter oder Verpächter eine vom Gericht nach billigem Ermessen festzusetzenden Entschädigung zu bezahlen.
Die Verordnung regelt noch eine Reihe von weiteren Fällen,
in denen die Vertragshilfe des Richters in Anspruch genommen werden kann:
5. Ist jemand infolge der behördlich angeordneten Räumung oder Freimachung von gefährdeten Teilen des deutschen Reichsgebietes gezwungen, seinen bisherigen regelmäßigen Aufenthaltsort zu verlassen, und kann er deshalb seine Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllen, so kann auf seinen Antrag der Richter die Fälligkeit seiner Verbindlichkeiten durch Bewilligung von Teilzahlungen oder Stundung regeln.
6. Erleidet der Eigentümer eines Grundstückes dadurch einen erheblichen Einnahmeausfall, daß er seinen auf dem Grundstück befindlichen Gewerbebetrieb gar nicht oder nur noch in vermindertem Umfange weiterführen kann, oder dadurch, daß die Miete herabgesetzt oder das Mietverhältnis vorzeitig aufgelöst wird, oder dadurch, daß ihm infolge der Freimachung von Gebietsteilen die Nutzungsmöglichkeit genommen wird, so kann der Richter auf Antrag des Grundeigentümers die Zinsen von Hypotheken oder Erundschulden stunden oder in einem angemessenen Betrag, jedoch unter einem Zinsfuß von 5 v. H., herabsetzen.
7. Wird nach dem 25. 8. 1939 ein Hypotheken- oder Erund- schuldkapital fällig und ist es dem Schuldner nicht möglich, den erforderlichen Betrag aufzubringen, so kann auf seinen Antrag der Richter die Fälligkeit des Kapitals entsprechend der durch den Krieg geschaffenen wirtschaftlichen Lage neu regeln.
8. Hat schließlich ein Schuldner infolge der Auswirkungen
des Krieges ohne sein Verschulden eine Verpflichtung nicht rechtzeitig erfüllen können, so kann er sich an den Richter wenden mit dem Anträge, die etwa durch die Säumnis entstandenen nachteiligen Rechtsfolgen für nicht eingetreten zu erklären (z. B. die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen, die Entstehung von Kündigungs- und Rllckgriffsrechten, die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe usw.). ^
Eine verständige Haltung der Gläubiger, nötigenfalls unterstützt durch diese Vertragshilfe des Richters, wird dazu führen, daß trotz der Auswirkungen des Krieges die übergroße Mehrzahl der in Mitleidenschaft gezogenen Betriebe und Personen zahlungsfähig erhalten bleibt. Dennoch ist damit zu rechnen, daß einzelne Unternehmen stärker betroffen werden. Um solche Betriebe, falls sie Schonung verdienen, vor dem Konkurs zu bewahren, hat der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung auf Vorschlag des Reichsjustizministers eine weitere Verordnung erlassen, die das Kriegsausgleichsverfahren zum Gegenstand hat. Dieses Verfahren ermöglicht in erster Linie eine Eesamtstun- dung, notfalls aber auch einen Teilerlatz der nicht dinglich gesicherten Verbindlichkeiten. Von dem gewöhnlichen Vergleich oder Ausgleichsverfahren unterscheidet dieses Verfahren sich namentlich dadurch, daß es nach Möglichkeit jedes kreditschädigenden Charakters entkleidet ist.
GevtGts-aal
Den Sohn mit einer Schrotflinte angefchofsen Ellwangen, 2. Dez. Vom Schwurgericht Ellwangen wurde am 13. Juli der im Jahre 1869 geborene Georg Bayerlein aus Lobenhausen (Kreis Crailsheim) wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil wurde jetzt vom erkennenden 1. Strafsenat des Reichsgericht rechtskräftig bestätigt, an das sich der Angeklagte mit dem Ziele einer Strafmilderung gewandt hatte. Der Angeklagte, der zusammen mit seinem 40 Jahre alten Sohn ein Anwesen bewohnte und wiederholt mit ihm im Streit lag, hatte am Ostermontag d. I. wegen 'eines geringfügigen Anlasses wieder einmal einen Zwist oom Zaun gebrochen und in dessen Verlauf aus einer Schrotflinte auf seinen Sohn einen Schuß abgegeben, der diesen erheblich verletzte, so daß sich längere Krankenhausbehandlung notwendig machte.
Ein Prozeß um die „Hexenmühle"
Ulm, 2. Dez. Vor der Großen Strafkammer hatte sich der 43 Jahre alte, in Göppingen wohnhafte Otto B. wegen Betrugs zu verantworten. Der Angeklagte hatte, obwohl er kein Eigenkapital besaß, vor Jahren die „Hexenmühle" bei Mühlhausen im Täte zu 26 000 RM. gekauft. Um seinen Verpflichtungen Nachkommen zu können, nahm er Hypotheken auf und verkaufte Teile des Anwesens. Da das Geld zur Finanzierung und zum Kauf von Holz nicht ausreichte, geriet er in Schulden und begann dann mit Wechseln zu arbeiten. Schließlich brach das Unternehmen zusammen. Acht Personen wurden dabei um Beträge von 2000 bis 11000 RM. geschädigt. Der Staatsanwalt beantragte zwei Jahre Zuchthaus. Das Urteil lautete auf ein Jahr drei Monate Gefängnis.
Zuchthaus für rückfälligen Dieb
Ravensburg, 2. Dez. Vom Schöffengericht Ravensburg wurde ein 31 Jahre alter lediger Mann, der in einer Schalterhalle eines öffentlich-rechtlichen Instituts ein zwei Paar Schuhe enthaltendes Paket gestohlen hatte, zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe fiel deshalb so hoch aus, weil es sich um einen unverbesserlichen Dieb handelt, der bereits 15 Vorstrafen hinter sich hat, darunter 9 wegen Diebstahls, und weil er bis zum letzte» Augenblick hartnäckig geleugnet hat.
Lustschutzuräßiges Verhalten!
Der württ. Innenminister gibt bekannt:
1. Die Ueberwachung der Verdunkelung hat in letzter Zeit gezeigt, daß die ursprünglich sorgfältig durchgeführte Verdunkelung in den Städten und besonders auf dem Lande stark nachgelassen hat. Anfallend mangelhaft ist häufig die Verduukelung der Treppenhäuser, der Hauseingänge und der Eingänge in Gaststätten (Lichtschleusen). Alle Polizeidienststellen haben daher strenge Anweisung erhalten, durch regelmäßige Ueberwachung Verstöße gegen die Verdunkelungsvorschrijten festzustellen und fchiirfstens mit Strafen einzuschreite«.
Behelfsmäßige, durch den Gebrauch zerschlissene Verdunkelungsvorrichtungen müssen erneuert oder durch dauerhaftere Vorrichtungen ersetzt weden.
Farbiges Papier, besonders blaues, grünes und nicht genügend starkes braunes Papier ist zur Verdunkelung von Räumen ungeeignet und daher nicht zugelassen.
Besonders ist zu beachten, daß in Räumen, die zwecks Belüftung während der Nacht nicht vollkommen abgedunkelt sind (besonders Schlasräume), auf keinen Fall und vor allem nicht bei Fliegerangriff Licht gemacht werden darf.
Farbig leuchtende Taschenlampen (besonders grün, blau, rot) sind — auch abgeblendet — im Straßenverkehr verboten. Zugelasien sind nur schwarz abgeblendete Lampen. Normale Ta
schenlampen lassen sich leicht mit schwarzem Isolierband unrer Freilassung einer 2 Millimeter breiten und 2 Zentimeter langen Oeffnung in der Mitte der Abschlußscheibe abblenden.
2. Bei Flakbeschuß feindlicher Flieger ist zur Vermeidung von Unglücksfällen durch Blindgänger oder Sprengstücke sofort in geeigneten Häusern oder in Luftschutzräumen Schutz zu suchen.
3. Die Hauptabsperrvorrichtung der Gas- und Wasserleitungen in Privathäusern sind häufig eingerostet oder schwer zugänglich. Eine sofortige lleberprüfung und erforderlichenfalls fachmännische Instandsetzung oder Verlegung ist notwendig.
4. Soweit zur Erleichterung des Straßenverkehrs handelsübliche Leuchtzeichen verwendet werden, sollten sie einheitlich auf der linken Brustseite getragen werden,
— Eintopfgerichte am 1V. Dezember. Der Leiter der Wirt« schatfsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe hat angeordnet, daß am Opfersonntag, dem 10. Dezember, in der Zeit von 10 bis 17 Uhr in allen deutschen Gaststätten folgende Eintopfgerichte angeboten und abgegeben werden dürfen: Kohlsuppe mit Kartoffeln und Fleischeinlage, Pichelsteiner Fleisch, Mohr- rüben-Eintopf mit Rindfleisch. Gemüsegericht nach Wahl oder vegetarisch, letzteres als landsmannschaftliches Gericht.
— Zu den Heuablieferungen in Württemberg. Wie der Vorsitzende des Eetreidewirtschaftsverbandes Württemberg bekanntgibt, muß das der Landesbauernschaft Württemberg auferlegte Heuablieferungssoll unter allen Umständen in voller Höhe aufgebracht werden. Und zwar muß das Eesamt-Liefersoll erfüllt sein bis zum 15. Dezember 1939 in Höhe von mindestens 40 Prozent, 31. Januar 1940 in Höhe von mindestens weiteren 30 Prozent, 29. Februar 1940 in voller Höhe. Es wird dringend gefordert, daß die Heuablieferungen in größerem Ausmaße als bisher erfolgen. Auf alle Fälle hat jeder Betrieb das ihm auferlegte Kontingent sicherzustellen, etwa durch getrennte Lagerung in der Scheune. Es werden die vom Stuttgarter Großmarkt für Getreide und Futtermittel notierten Heupreise bezahl, eine Erhöhung der Preise wird nicht mehr eintreteu.
Kleidung nach Punkten
Nach Punkten heißt es jetzt sich zu bekleiden,
Denn Ueppigkeit entspricht nicht mehr der Zeit,
Und auch in diesem Punkt muß man bescheiden Anpassung lernen — sonst erregt man Neid.
Man wird sich darum länger erst besinnen:
Was brauchst du wohl am ehesten? Punkt eins:
Sei vorsichtig, weil Punkte schnell zerrinnen:
Hast du ein Kleid noch nötig oder keins?
Sollst du dir einen neuen Anzug kaufen?
Das kostet viele Punkte. Warte noch?
Du kannst noch gut in deinem alten laufen.
Er hat zwar freilich manch geflicktes Loch.
Doch immerhin, vielleicht läßt er sich wenden?
Das schadet nichts. Weh' dem, der heute prunkt!
Und sparen ist viel schöner als verschwenden,
Lehrt dich die Kleiderordnung Punkt für Punkt.
Drum laß dich ruhig einen Knauser nennen,
Und lächle, wenn dein Strumpf zerrissen ist!
Stopf ihn noch einmal! Lerne schwer dich trennen Von allem, was man jetzt nach Punkten mißt!
Denn diese Punkte sollen ja uns retten.
Drum wär' es töricht, wenn man drüber unkt.
Man schone jedes Tuch, selbst die Servietten,
Und mit dem Luxus mache Schluß und Punkt!