4. Seite Nr. 285

Nngolder Tagblatt »Der Gesellschafter'

Dienstag, den 5. Dezember 1S3S

durch, die den ansehnlichen Betrag von über 1600 Mark ergab.

Sindelfingen, 4. Dez. (Brandunglück.) Am Sonn- tagfrüh gegen 10.30 Uhr brach in dem Wohnhaus des Hilfsarbeiters Albert Kleiner in Sindelfingen ein Brand aus, dem das ganze Anwesen samt Scheuer und zwei benach­barten Stallungen zum Opfer fiel. Der vierjährige Sohn des Kleiner hat im Hausflur gezündelt. Dabei hatten Strohbündel Feuer gefangen. Auf Alarmruf des Kindes hatte die Mutter dem fünfvierteljährigen Kind, das sich auch bei dem Stroh befand, zu Hilfe eilen wollen, doch war dies infolge starker Rauchentwicklung nicht mehr möglich. Sie und die anderen Anwesenden muhten deshalb vom 1. Stock aus dem Fenster auf die Straße springen. Einem zu Besuch im Hause weilender Dienstknecht gelang es, das Kleine unter Einsatz seines eigenen Lebens mitten aus den Flammen zu bergen. Es hatte schwere Brandwunden an Kopf und Händen davongetragen.

Racheakt eines Verschmähten und di« gerichtliche Sühn«

8-ppinge», 4. Dez. Die Große Strafkammer Göppingen hatte sich mit einem schon vielfach vorbestraften, 43 Jahre alten, ledigen Mann aus Salach zu befassen, der wegen versuchten Tot­schlags angeklagt war. 2m Verlauf der Beweisaufnahme kamen aber Gericht und Staatsanwalt überein, die Anklage auf gefähr­liche Körperverletzung abzuändern. Nach Verbüßung der letzten Strafe wohnte der Angeklagte über zwei Jahre lang bei einer etwa 13 Jahre älteren Witwe, zu der er in nähere Beziehun­gen trat. Der Angeklagte machte ihr sogar einen Heiratsantrag, fand aber damit kein Gehör, weil die Frau die Launen des Angeklagten zu gut kannte und weil ihr der Altersunterschied zu groß war.

Auf diese Abfuhr hin trieb sich der Adgeblitzte wieder längere Zeit im Land umher und brachte sein erspartes Geld durch. Um alle Beziehungen abzubrechen, vermietete die Frau das Zimmer anderweitig. Zufällig traf der Angeklagte die Frau berseiner Rückkehr einmal in der Nähe des Filsstegs. Bei diesem Zusammentreffen entlud sich der Grimm desKavaliers" über die Ablehnung des Heiratsantrags. Auch hatte er von allerlei Schwätzerei gehört, von der er annahm, daß sie von der Fra» «usgegangen war. Er kam so in Wut, daß er die Fr-m ins Gesicht schlug, sie an den Haaren hin und her zerrte, sie zu Boden warf und mit Faust und Stiefeln auf sie einschlug. Dann soll der Rabiate versucht haben, die Frau an den Haaren an die Fils zu zerren und sie ins Wasser zu werfen. Durch Zeugen wurde festgestellt, daß es bis zur Fils noch 2030 Meter waren; Tötungsabsichten konnten nicht nachgewiesen werden. So wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Eemng- nis verurteilt. Die Strafkammer rechnete dem geständigen An-w- klagten fünf Monate der Untersuchungshaft als verbüßte Strafe an.

Baden

Karlsruhe, 4. Dez. (In der Notwehr erschos- s e n.) Zu einem Zwischenfall, der ein Menschenleben for­derte, kam es in der Nacht zum Samstag in der Enten- strahe. Fünf Männer, die dort herumschrien und schimpften, suchten wiederholt Einlaß in verschiedenen Häusern zu finden. Es gelang ihnen schließlich auch, in ein Haus ein­zudringen, wo sie gegen die Bewohnerinnen tätlich wur­den. Inzwischen erschienen zwei Kriminalbeamte, die sich auswiesen und sie zur Ordnung mahnten. Die fünf Män­ner. von denen vier 19- und 20jährige Burschen waren, wurden jedoch auch gegen die Beamten tätlich. Sie wurden daraufhin festgenommen und es wurde ihnen von den Beamten eröffnet, daß sie von der Schußwaffe Gebrauch machen würden, falls sie weiterhin Widerstand leisteten. Trotzdem schlugen die Burschen mit einer Fahrradluft­pumpe auf die Beamten ein, so daß einer von ihnen zur Waffe griff. Dabei wurde ein an den Ausschreitungen betei­ligter 39 Jahre alter Mann aus einem Nachbarort getrof­fen. Auf dem Wege zum Krankenhaus ist er seinen Ver­letzungen erlegen.

Karlsruhe» 4. Dez. (Von der Strafkammer.) Wegen Sittlichkeitsverbrechen im Sinne des A 176 Absatz 1 Ziffer 3 verurteilte die Karlsruher Strafkammer den 26jäh- rigen Hans Wagenblaß aus Leimen zu einem Jahr Gefängnis, abzüglich zwei Monaten Untersuchungshaft.

Pforzheim, 4. Dez. (Arm e i n g e b ü ß t.) In der Dun­kelheit wurde auf dem Ellterbahnhof ein Rangierer durch einen Güterwagen überfahren. Dabei wurde ihm der rechte Arm abgedrückt, so daß dieser abgenommen werden mußte. Der Reservelokomotivführer A. D., der das vorgeschriebene Signal nicht beachtet hatte, ist wegen fahrlässiger Körper­verletzung mit einer Geldstrafe von 50 RM. belegt worden.

Pforzheim, 4. Dez. (Kind wird vermißt.) Vermißt wird seit 1. Dezember der dreijährige Sohn Rudolf der Eheleute Schuhmacher. Es ist nicht ausgeschlossen, daß das Kind in die Enz gefallen und ertrunken ist.

Furtwangen, 4. Dez. (Todesfall.) Der an der West­front stehende Feldwebel d. R. Hermann Leitz ist auf einer Dienstfahrt durch einen Unfall ums Leben gekommen. Als Kriegsfreiwilliger zog er 1914 mit 16 Jahren ins Feld und erwarb sich dort das Eiserne Kreuz 1. Klasse. Nach Kriegsende wandte er sich dem Schriftleiterberufe zu und bald sehen wir ihn als unerschrockenen Kämpfer für Adolf Hitler und die nationalsozialistische Bewegung. So wirkte er vor allem in der von ihm gegründeten ZeitungSchwarz­wälder Tageblatt" in Furtwangen. Bei Ausbruch des gegenwärtigen Krieges leistete Hermann Leitz wiederum dein Rufe zur Verteidigung des Vaterlandes Folge.

Wolfach, 4. Dez. (Leiche geländet.) Hier fand man in der Kinzig die Leiche eines Ertrunkenen. Wie die Ermitt­lungen ergaben, handelt es sich um den ledigen Johannes Amann aus Stuttgart, der mit dem Fahrrad zur Arbeits­stätte unterwegs gewesen war. Wahrscheinlich war Amann in der Dunkelheit vom Weg abgekommen und in den an dieser Stelle ziemlich tiefen Fluß gestürzt.

Ludwigshafen, 4. Dez. (Schadenfeuer in Mun­de n h e i m.) Am Sonntag brach kurz nach 18 Uhr in einem Anwesen in Mundenheim ein Brand aus, dem Erntevor­räte wie Heu, Klee und Kartoffeln zum Opfer fielen. Der Schaden beträgt etwa 20 000 Mark. Die Ursache des Feuers ist auf einen schadhaften Kamin zurückzuführen. Durch das rasche Eingreifen der Feuerlöschpolizei konnte ein Ueber- greisen des Feuers auf andere Gebäude verhindert werden.

Berghaupten bei Offenburg, 4. Dez. (Unglücklicher Schütze.) Der 35 Jahre alte Erbhofbauer Josef Walter Vottenbach wurde das Opfer eines tragischen Unglücksfal­les. Als er an seinem Gewehr hantierte, löste sich plötzlich ein Schuß. Die Kugel drang dem jungen Mann in den Leib und führte den Tod herbei. Rottenbach hinterläßt Frau und drei kleine Kinder.

... in dem siebenten Himmel der Liebe

Mannheim, 4. Dez. Der Ausschluß der Oeffentlichkeit in der Amtsgerichtsoerhandlung gegen den gut dreißigjährigen Fried­rich B. verwehrte der Oeffentlichkeit den Einblick in den sieben­ten Himmel der Liebe, den der Angeklagte in heftigem Heirats­verlangen den verschiedentlich Auserkorenen zu erschließen bemüht gewesen war. Im rechten Verhältnis zur Häufigkeit der Stelldicheins standen die Pumpversuche. Die Heiratsschlösser, die Fritzchen als Vorschuß auf die Seligkeit gegen gutes Geld baute, blieben aber im Munde liegen und zur Heirat kam es nicht. Eine Auserkorene gab ihm auf seine Bitten Geld zur Teil­nahme an einem Kindermaskenball, erwischte ihn dann aber auf einem Ball der Großen, Arm in Arm mit einer Neben­buhlerin. Der Heiratsbereite wurde in einem Fall von der Anklage des Betruges freigesprochen, im andern zu vier Mona­ten Gefängnis verurteilt. Ja, ja, die Liebe ...

Gestorben: Christiane Kegreiß geb. Marquardt, Eültstein; - Wilhelm Wohlbold, Waldschiitz a. D. 80 I., Hildrizhau- s e n.

Druck und Verlag desGesellschafters": G. W. Zaiser, Inhaber Karl Zaiser ; Verantwortlicher Schriftleiter: Fritz Schlang ; Verantwort!. Anzeigenleiter: Oskar Rösch, sämtliche in Nagol» Zurzeit ist Preisliste Nr. 7 gültig.

Unsere heutige Nummer umfaßt 8 Sette«.

Amtliche Bekanntmachung

Erfassung äer wehrpflichtigen

äer Seburlsjahrgänge 19O8 unä 1909

Durch die Proklamation der Reichsregierung an das Deutsche Volk und das Gesetz für den Aufbau der Wehr­macht vom 16. März 1935 wurde die allgemeine Wehr Pflicht wieder eingeführt.

Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. A?ai 1935 und der Verordnung über das Erfassungswesen vom 15. Februar 1937 ergeht nachstehende

Kufforckerung:

Alle wehrpflichtigen Deutschen der Geburtsjahrgänge 1908 und 1909, die am 1. Dezember 1939 (Stichtag) ihren dauernden Aufenthalt im Kreis Calw haben, haben sich am Ort ihres dauernden Aufenthalts bei der polizeilichen Meldebehörde (Bürgermeister) persönlich zur Anlegung des Wehrstammblatts anzumelden und zwar in der Zeit vom 1. Dezember 1939 bis einschl. 15. Januar 1940. Der genaue Zeitpunkt wird von den Bürgermeistern noch je­weilsbekanntgegeben. Personen, die aus den Grenzgebieten zugewaudert sind, haben sich an ihrem augenblicklichen Auf­enthaltsort zur Erfassung zu melden.

Jeder Dienstpflichtige hat zwei Paßbilder in der Größe 37X52 Millimeter vorzulegen, auf denen er in bürger­licher Kleidung ohne Kopfbedeckung abgebildet ist. Das Lichtbild hat den Dienstpflichtigen im Brustbild von vorne gesehen, darzustellen. Die Paßbilder sind auf der Rückseite von der polizeilichen Meldebehörde mit Vor- und Fami­liennamen und Geburtsdatum zu versehen.

Im übrigen verweise ich auf meine Bekanntmachung vom 2. Mai 1939 betr. Erfassung der Eeburtsjahrgänge 1919 und 1920 (Schwarzwaldwacht Nr. 103 vom 4. 5. 1939, Gesellschafter Nr. 104 vom 5. 5. 1939. Enztäler Nr. 104 vom 5. 5. 1939, Schwarzwälder TageszeitungAus den Tannen" Nr. 104 vom 5. 5. 1939). Die darin getroffenen weiteren Anordnungen geltend entsprechend. ' 205

Calw, den 2. Dezember 1939.

Der Landrat.

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Ortsgruppe Nagolck I

Zu dem heute abend 20 Uhr im Saal- I bau z.Traube" stattfindenden Vortrag ^

des Haupischriftleiters Pg. Schwarz van Buck Z

I EllgllM- m der Nahe gesehen,

Z erwarte ich, daß die gesamte Parteigenoffenschaft teilnimmt. Z I Pol. Leiter, SA, SS. NSKK erscheinen vollzählig in Uniform. V Z Die pol. Leiter übernehmen die Saalordnung und find Z D 19.45 Uhr im Saal anwesend. D

I Der Ortsgruzipenleiter Z

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dingol«, den 4.'Osrsmbsr 1939

OsrlksZgimg

?ür die überaus berrllicbe leilnubme beim Umscbeiden meines lieben T^snnes, unseres guten Vuters, ZcbvviegervÄters, 6roh- vukers, Bruders und Zcbvvsgers

- MshgSrMSlstSI?

sugen wir berrll. Osnlr. Besonderen Oemk dem Herrn Seisklicben, dem Ver. Ideder- und ZüngerKrsnr, dem I^L-IZeicbslrriegerbund, der kdeiscberinmmg, dem Viebbündlerverbund, so­wie seinen bissigen und suswürligen freun­den.

Lsralii»« OLnkL« geb V/sK

mit llirsii ^irgeliörlgvo.

lMsgolck, den. 4. Osrsmbsr 1939

?ür alle Dewsiss bsrttldrer lliebe und Tsllnsbms, die wir wLbrsnd der Xrsnlrbsik unck beim ldsimgsng unserer lieben lKuttsr

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srlsbrsn ckurkksn, sprscbsn vir innigen Denk sus.

OsnksLlgung

8ulL, 4. Osrsmbsr 1939

Mir ckis vielen IZeweise bsrrllcbsr Knksilnsbms, Nie wir beim Heimgang unserer lieben, guten Tckutker, 3«bwlsgsrmutler, Srofimutter unck Urgroßmutter

Vll-Kronenv/irlin

erkebrsn ckurlten, ssgsn wir berrllcben Osnlc. Besonderen Osnlc dem Herrn Ssistlicben lür seine krostreirbsn IVorts, dem Xircksncbor kür die erbebenden Kbscbiedsliedsr, sowie kür dis Tsbirsicbe Begleitung von nsb und lern rur letzten Rubsslskle.

Im dlsmsn der trauernden Hinterbliebenen

Ott« ktikm

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