s. Seite - Nr. 281
Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter*
Dienstag, de» 7. November ISA
krasser; englischer Hölkeveechisbeuch
Deutsche Konsulatsbeamte wie Schwerverbrecher behandelt. / Massenverhaftungen von Deutschen
tagelang vor Kriegsausbruch
Berlin, S. Nov. Der Deutsche Dienst meldet: In den letzten Tagen hat die britische Presse Bilder einer jungen Engländerin, Miß Jessie Byrne, gebracht, die als Märtyrerin gefeiert wurde. Es wurde mitgeteilt, daß Miß Byrne, eine Sekretärin des britischen Vizekonsuls in Hamburg, fünf Tage in einem deutschen Gefängnis in Hamburg festgehalten worden sei. Als besonders rührender und zugleich heldenhafter Zug bei Miß Byrne wurde hervorgehoben, daß sie sich freiwillig bereit erklärt habe, anstelle ihrer Kollegin, Miß Mary Joß, die einen Nervenzusammenbruch bekam, diese Tage im Gefängnis zuzubringen.
Wie verhält es sich mit dieser rührenden Geschichte? Es ist richtig, daß sowohl Miß Joß wie Miß Byrne ebenso Mister Vaylih, der britische Vizekonsul in Hamburg, einige Tage in Schutzhaft sich befanden. Alle drei erklärten, daß sie keinerlei Klagen über die Behandlung in Deutschland vorzubringen hätten. Sie durften nach Belieben mit der Außenwelt verkehren, erhielten Leinen für Bettzeug, konnten täglich in die Stadt ausgehen und durften darüber hinaus sich ihr Esten aus dem Hotel kommen lassen. Mr. Vayliß bedankte sich sogar in einem Interview des „Daily Telegraph" vom S. Oktober dafür, daß er die Gelegenheit gehabt habe, täglich mit dem Vertreter des „Daily Telegraph" in Kopenhagen zu telephonieren. Merkwürdig ist nun, daß der Fall von der englischen Presse und Propaganda nicht groß aufgemacht worden ist. Worauf ist diese erstaunliche englische Zurückhaltung zurück- zusühren?
Der britische Vizekonsul in Hamburg und sein Stab sind deutscherseits in Schutzhaft gehalten worden, weil die britische Regierung die Angehörigen des deutschen Konsulats in Glasgow widerrechtlich festgehalten und eing^errt hatte. Die deutsche Maßnahme war also eine reine UkiA^ungsmaßnahme. Nachdem auf den üblichen diplomatisch^ Wegen ein Austausch der Konsulatsbeamten vereinbart worden war, wurden die Briten in demselben Augenblick freigelassen, in dem die Angehörigen des deutschen Konsulats in Glasgow wohlbehalten auf holländischem Boden eintrafen. Soweit der Tatbestand.
Auch von deutscher Seite würde kein besonderes Interests bestehen, auf diesen Fall nach seiner diplomatischen Erledigung noch näher einzugehen, wenn nicht, wie wir erst nach Rückkehr der verhafteten Deutschen erfahren haben, bei der Festhaltung der deutschen Beamten und Angestellten eine Reihe von Dingen sich ereignet hätten, die den ganzen Vorgang als ebenso beispiellos in der Geschichte der Diplomatie wie empörend von der menschlichen Seite her erscheinen lasten. Darüber hinaus zeigt dieser Vorgang erneut, daß die britische Regierung in den letzten Augusttagen bewußt auf einen schnelle« Kriegsausbruch hingearbeitet hat.
Die Verhaftung der Angehörigen des deutschen Konsulats in Glasgow erfolgte 28 Stunde« bevor die britische Regierung dem Deutschen Reich den Krieg erklärte, also mitte« im Frieden. Der das Konsulat damals leitende Beamte Liebske wurde am Samstag, den 2. September, nachmittags um 15 Uhr, durch die Polizei verhaftet und in das Strafgefängnis Barlinnie eingeliefert. Gleichzeitig wurde seine Sekretärin, Fräulein Wagner, verhaftet und in das Franengefängnis geschafft. Der Amts- also ebenfalls noch einige Stunden, bevor die britische Regie- gehilfe Apfelstädt wurde am frühe» Morgen des 3. September, rnng den Krieg erklärte» verhaftet und ebenfalls in das Strafgefängnis Barlinnie eingeliesert.
Den Verhafteten wurde auf ihre Frage, warum sie verhaftet seien, lediglich mitgeteilt, daß ein Befehl aus London vorläge. Sonst wurde ihnen jede Auskunft verweigert. Die Akten des Konsulats in Glasgow wurden völlig rechtswidrig von der englischen Behörde beschlagnahmt und bis in die kleinsten Einzelheiten durchsucht. Liebske wurde gezwungen, auch den Eeheimtresor zu öffnen. Im Gefängnis wurde Liebske wie ein normaler Strafgefangener, das heißt also, wie ein rechtskräftig verurteilter Schwerverbrecher behandelt.
Seine Bitte um Informierung der Botschaft in London wurde schroff abgelehnt. Es wurden ihm sämtliche Wertsachen, seine Uhr, seine Ringe, sein Rasierzeug und alles, was^ er Lei sich hatte, abgenommen. Ferner wurde von ihm Zuchthäuslerarbeit verlangt. Erst auf seinen mehrfachen Protest hin wurden einige
klet»e Milderungen eingeführt. 21 Tage lang wurde so der Vertreter des Deutschen Reiches in Glasgow von den Engländern, ohne daß sie in der Lage gewesen wären, das Geringste gegen ihn vorzubringen, im englischen Gefängnis wie ein gemeiner Verbrecher behandelt. Apfelstädt erlebte das gleiche Schicksal volle Tage und ohne jede Milderung. Danach wurde Apfelstädt i» das Konzentrationslager Edinburgh übergeführt. Infolge de» unsagbaren hygienischen Verhältnisse des Gefängnisses und de» Feuchtigkeit in der Einzelzelle hat Apfelstädt sich ein schweres: Ohrenleiden zugezogen.
Immerhin hatte man bisher noch gehofft, daß sich die Eng« länder wenigstens Frauen gegenüber anständig benehmen würden. Einer Frau solle, das wird von den Engländern als die angeblich herrschende Auffassung verkündet, von der englischen Polizei kein Haar gekrümmt werden. Leider hat die Sekretärin des Konsulates von dieser britischen „Humanität" nicht das Geringste verspürt. Frl. Wagner, zu deren Verhaftung, wie die britische Regierung durch ihre Freilassung selbst zugeben mußte, ebenfalls keinerlei Anlaß bestand, wurde nicht weniger als 31 Tage im F rauen ge fäng- «is festgehalten. Man zwang sie dort, Sträflingskleidung anzulegen und die Aborte und Latrinen des Frauen- gefängnistes zu säubern. So hat die britische Regierung es fertig gebracht, in der niederträchtigsten Weise wehrlose deutsche Frauen zu demütigen.
Aber das Kapitel der englischen völkerrechtswidrigen Gefangennahme von Deutschen vor Ausbruch des Krieges ist damit nicht zu Ende. Wie neuerliche Nachrichten bestätigen, hat das von den Juden Hore-Belisha geleitete Kriegsministerium — und zwar ohne Zweifel mit Zustimmung des britischen Kabinetts — derartige völkerrechtswidrige Verhaftungen und Einkerkernn- aen von Deutschen in Hunderten von Fälle« im ganzen Bereich i>er britischen Inseln unter dem lügenhaften Vorgehen vor- zenommen, daß sie sich mit Spionage befaßt hätten. Das Tollste daran aber ist, daß man eine Reihe dieser Deutschen zwei» drei, ja einzelne bereits vier Tage vor Ausbruch des Krieges willkürlich verhaftet und eingesperrt hat. Sogar im fernen Irak sind die dortigen Deutschen auf Verlangen des britischen Gesandten drei Tage vor Kriegsausbruch verhaftet und in Konzentrationslager überführt worden und das, obwohl der Irak sich bis heute mit Deutschland nicht einmal in Kriegszustand befindet! In Aegypten wurden die Deutschen ebenfalls auf Verlangen der britischen Behörden bereits vor Ausbruch des Krieges verhaftet und als „Geiseln" in schmutzige Baracken und Zelte gesteckt, die in der Nähe der großen Oel- tanklager errichtet waren. Der Chef der ägyptischen Polizei war von der britischen Regierung durch eine große Summe bestochen worden, um durch seine Leute die Deutschen besonders quälen, mißhandeln und demütigen zu lasten. Ebenso und zum Teil noch schlimmer wurde es in Indien und überall in Afrika gemacht.
' Zu diesen neuen unerhörten englischen Völkerrechtsbrüchen stellen wir fest:
1. Die Tatsache, -atz man Deutsche ohne jeden Rechtsgrund 21, 18, ja 72 und mehr Stunde» vor Kriegsausbrnch in allen Teilen der Welt verhaftet und angeblich freie, in Wirklichkeit von England gegen de« Wille« ihrer Bevölkerung vergewaltigte und geknebelte Staate« zu gleiche« Maßnahmen zwingt, ist ei» neuer Beweis dafür, daß die englische Regierung nunmehr den Zeitpunkt für de« von ihr seit langem beschlossene» und vorbereiteten Krieg für gekomme« hielt und dessen Ausbruch mit den üblichen brutale» englischen Eewaltmethode» entgegensteuerte.
2. Die britische Regierung, die sich so gern das Mäntelchen der Humanität «mhängt» führt eine» erbarmungslosen Kamps gegen wehrlose Zivilisten, gleich ob Männer oder Frauen. Selbst die seit Urzeiten besonders geheiligten und geachtete« Vorrechte diplomatischer »nd konsularischer Vertreter existiere« für die britische Regierung hierbei nicht. Großbritannien tritt damit das von allen andere» Kulturnationen geachtete Völkerrecht auch aus diesem Gebiet rücksichtslos mit Füßen.
Deutschland kämpft dafür, daß auch diese Methode« englische» Piratentums ein für alle mal verschwinde».
Englands „Menschlichkeit"
Ein historischer Abritz von Dr. Eduard Fuchs
Als im Jahre 1789 die französische Umwälzung begann, stand England ihr als kühler Beobachter gegenüber. Es hoffte, dah diese Wirren Frankreich, den Nebenbuhler in Handel, Seefahrt und in seinem überseeischen Besitz, schwächen würden. Die Hinrichtung Ludwig XVI. am 21. Januar 1793? die Schreckensherrschaft des „Wohlfahrtsausschusses" (1793 bis 1794) und die Verurteilung und Hinrichtung der Königin Maria Antoinette schienen ihre Erwartungen zu bestätigen.
Der englische Staatsmann Edmund Burke (1730—1797) redete für einen Kreuzzug gegen die Revolution; aber der Premierminister William Pitt (1759—1806) billigte diese Vorschläge nicht. Er begnügte sich damit, den französischen Gesandten in London auszuweisen, Toulon zu besetzen und Preuhen und Oesterreich die Feuersbrunst allein dämpfen zu lassen.
Erst als der Franzose Carnot Heere aufstellte, diese die österreichischen Niederlande eroberten, die Scheldesperre öffneten, Antwerpen besetzten und schließlich in Holland einfielen, schlug die Stimmung in London um und drängte zu ernsthaften Taten. Diese richteten sich aber zunächst gegen das verbündete Holland. Die Engländer brachten die niederländischen Kolonien Kapstadt und Ceylon 1795 in ihre Hand. Seitdem sprachen sie mit Abscheu von der „unmoralischen Revolution" und „von der bedrohten Freiheit Europas". Amtlich versicherten sie, „die Beschimpfung der königlichen Majestät rächen, den christlichen Glauben gegen die revolutionäre Religionslosigkeit verteidigen und die Verbündeten (Preußen, Oesterreich, Holland, Spanien, Sardinien) vor der Eroberungsluft der französischen Republik schützen zu wollen." — Vor 146 Jahren (1649) hatten die Engländer ihren eigenen König Karl I. hingerichtet. War das keine „Beschimpfung der königlichen Majestät"? Das ist aber nicht die einzige Heuchelei in dieser Verlautbarung, wie die Ereignisse zeigen. Die „Freiheit" des Festlandes war den Briten gleichgültig. Weder die Hinrichtung Ludwigs noch die Sorge für andere trieb England in den Krieg, sondern die wachsende Macht Frankreichs, durch die das Jnselreich sich gefährdet fühlte, und die Möglichkeit, die holländischen Kolonien zu rauben.
Auch damals gab es Leute, die das Seemannsgarn, das London spann, für gute Ware hielten. Viele Franzosen, besonders Offiziere des ehemaligen königlichen Heeres, waren vor den Grausamkeiten der Jakobiner nach London geflüchtet. Die Stadt wimmelte von französischen Auswanderern. Pitt wollte die lästigen Gäste loswerden und versprach ihnen, ein Heer von 100 000 Mann gegen das revolutionäre Frankreich auszurüsten. Diesem sollten sich alle unbequemen französischen Mitesser anschlietzen, um den heiligen Boden ihres Vaterlandes von der jakobinischen Pest zu säubern. Im Jahre 1795 sollte dieser Angriff vor sich gehen. Statt der zugesagten 100 000 stellte England aber nur 2000 Mann als Unterstützung auf. Die französischen Offiziere lehnten daraufhin ab, sich zu beteiligen, weil der Erfolg aussichtslos erschien. Da drohte Pitt, sie auszuweisen, wenn sie sich dem Unternehmen nicht anschlössen. Die Franzosen beugten sich schließlich der Gewalt. Eine englische Flotte landete 10 000 Mann auf der schmalen Landzunge Quiberon in der Bretagne — und segelte ab. Am nächsten Morgen kehrte sie zurück und schoß das Heer der königstreuen Franzosen zusammen. Was von ihnen mit dem Leben davonkam, erlag einem Angriff des republikanischen Generals Lazare Hoche (1768—1797) am 27. Juli 1795, mußte sich ergeben und wurde erschossen. Das Vertrauen auf Englands „Menschlichkeit" bezahlten 10 000 Menschen mit ihrem Leben.
William Pitt versuchte, sein Verbrechen als einen bedauerlichen Irrtum hinzustellen und erklärte, die englische Flotte habe das lagernde Heer für Feinde gehalten. Aber Charles James Fox (1794—1806) rief im englischen Unterhaus dem Premierminister zu: „Bei Quiberon ist die englische Ehre aus allen Poren geflossen."
Hat England nach solchen Schandtaten einen begründeten Anspruch, ernst genommen zu werden, wenn es von „Menschlichkeit" und „Freiheit" spricht? Ist es vertrauenswürdig?
Heute erzählt England der Welt wieder viel von „Menschlichkeit", „Freiheit", „Vertrauen", „Ehre" und preist sich als ihren Vorkämpfer an. Die Völker, sollten sich gründlich mit der englischen Geschichte beschäftigen, damit sie wissen, was diese Worte in britischem Munde bedeuten und wofür England heute wie stets Krieg führt.
Für VolksWdlinge im Kriege keine Gnade
Beispiele schneller und scharfer Rechtsprechung — Gesichert« Rechtsordnung im völkischen Lebenskampf
NSK. Als die Verordnung gegen Volk.schädlinge vom 5. September dieses Jahres in Kraft trat, wurde in schicksalsschwerer Stunde der unerschütterliche Wille des Reiches offenbar, jedes gemeinschaftsgefährliche Treiben krimineller Elemente rücksichtslos im Keime zu ersticken. Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Wer den Existenzkampf des deutschen Volkes in verbrecherischer und gewinnsüchtiger Absicht für sich auszunutzen versucht, muß deshalb fallen Die sicher und schnell, aber gerecht arbeitende deutsche Volksjustiz erhielt mit der Verordnung »om 5. September die rechtliche Handhabe, Volksschädlrnge mit unnachsichtiger Strenge zu bestrafen. Die Bilanz der bisherigen Rechtspraxis während des Kriegszustandes überzeugt jeden Volksgenossen davon, daß unsere Justiz nach dem Grundsatz unwandelbarer Gerechtigkeit handelt und damit die Gemeinschaftsordnung ein für allemal sichert.
Das Sondergericht in Hannover verurteilte erst am 21. Oktober drei schon früher auf die Verbrecherlaufbahn abgeglittene Volksschädlinge wegen schweren Raubs und Verbrechens gegen die Verordnung vom 5. September zum Tode und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit. Die Verurteilten, die unter Ausnutzung der Verdunkelung eine Kantinenwirtin auf dem Heimwege überfallen und ihr die Tasche mit der Tageskasse geraubt hatten, wurden wenige Tage nach dem Urteil hingerichtet. Ein ähnlicher Fall beschäftigte kurz nach Erlaß der Verordnung gegen Volksschädlinge das Hanseatische Sondergericht in Hamburg, das vier junge Burschen im Alter von 19 bis 22 Jahren zu Zuchthausstrafen von acht bis zehn Jahren und Ehrverlust von gleicher Zeitdauer verurteilte. Die Angeklagten hatten am Spätabend des 8. September im Schutze der Verdunkelungsmaßnahmen versucht, ein auf dem Heimweg befindliches Händlerpaar zu überfallen und zu berauben. Die hinterlistige und gemeine Tat fand schnell ihre Sühne.
Immer wieder wurde bei Verkündung der-Urteile von den Gerichten betont, daß gegen gewissenlose Elemente, die sich nicht in den Abwehrkampf des deutschen Volkes einfügen wollen, nicht scharf genug vorgegangen werden kann. Wer bei Fliegeralarm oder unter Ausnutzung der Verdunkelung zu rauben oder zu stehlen, andere zu verletzen oder deren Leben anzugreifen unternimmt, wird mit dem Tode oder lebenslänglichem Zuchthaus oder Zuchthaus bis zu 15 Jahren bestraft.
Mit der gleichen Schärfe wird gegen denjenigen vorgegangen, der zum Schaden der deutschen Wehr- und Wirtschaftskraft Gebäude in Brand setzt, den Verkehr aus der Eisenbahn und Straßenbahn gefährdet oder sonst eine gemeingefährliche Tat begeht. Ueber den ersten Fall dieser Art hatte das Sondergericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Jena in Weimar zu entscheiden. Es verurteilte auf Grund des Paragraph 3 der Verordnung vom 5. September den Landwirt Robert Gleim aus Olbersleben zum Tode. Gleim hatte nachts seine Eetreidedieme angezündet, die etwa 130 Zentner Weizen, Roggen und Hafer enthielt. Erst am 5. September hatte dieser Volksschädling sich mit 1500 RM. gegen Feuer versichern lassen. Dem verbrecherischen Anschlag fielen 100 Zentner Körnerfrucht im Werte von 1000 RM. zum Opfer. Die Urteilsbegründung hob mit Recht hervor, daß derjenige, der in einer Zeit, da England Deutschland den Hungerkrieg erklärt hat, 100 Zentner Getreide vernichtet, nur den Tod vedienen kann. Wenige Tage später verurteilte das Sondergericht Schwerin den auf einem mecklenburgischen Gut beschäftigt gewesenen Karl Schröder gleichfalls wegen Brandstiftung zum Tode. Der Verbrecher hatte mit seiner letzten im September verübten Untat dem deutschen Volk nicht weniger als einen Schaden von 41000 RM. zugefügt.
Auch den Wucherer und Schieber hat die deutsche Volksjustiz mit der gleichen Unnachstchtigkeit behandelt. In mehreren Fällen mußten bei gleichzeitiger Verhängung von hohen Ordnungsstrafen wegen Üeberschreitung der festgesetzten Höchstpreise mehrere Geschäfte geschlossen werden. So bat x. V. der Polixeivräsident von Berlin in einem Fall
wegen Üeberschreitung der Butterpreise ein Geschäft schließen lasten, während in einem anderen Falle die Firma Molkereibutter als Markenbutter verkauft hatte und deshalb gleichfalls ihren Betrieb stillegen mußte. Der Inhaber einer Seifenhanblung wurde vom Reichskommistar für Preisbildung wegen gewissenloser Preistreiberei mit 15 000 RM. bestraft. Ein andere Seifenhändler kam mit einer Strafe von 3000 RM. davon.
Es verdient in diesem Zusammenhang erwähnt zu werden, daß auch jugendliche Schwerverbrecher mit der gleichen Schärfe verurteilt werden können wie Erwachsene, wenn das Gericht zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Täter nach seiner geistigen und sittlichen Entwicklung einer über 18 Jahre alten Person gleichzuachten ist und wenn die bei der Tat gezeigte Gesinnung eine strenge Bestrafung erfordert. Durch die Verordnung vom 4. Oktober dieses Jahres wird mit rückwirkender Kraft bestimmt, daß der Ankläger gegen einen über 16 Jahre alten Täter statt beim Jugendgericht beim Erwachsenengericht Anklage erheben kann, falls die Umstände dieses nötig machen. Es kann also auch die Todesstrafe gegen jugendliche Schwerverbrecher verhängt werden. Man weiß, daß in früheren Zeiten mit mehr oder weniger Erfolg gerade über die Jugendstrafgesetzgebung debattiert worden ist. Die „Problematische Reife" des Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren war immer wieder Gegenstand der Diskussionen. Zweifellos sind viele der besonderen Vorschriften für die Aburteilung Jugendlicher durchaus am Platze. Maßgebend aber muß auch hier der Schutz der Gemeinschaft vor verbrecherischen Elementen sein. Das Gesetz darf deshalb nicht außer acht lassen, daß es jugendliche Verbrecher gibt, die in bewußter Ausnutzung ihrer strafrechtlichen Besserstellung besonders schwere Verbrechen begehen. Hier hat die Verordnung vom 4. Oktober dieses Jahres Klarheit geschaffen. Auch die Jugendstraf- -gesetzgebung ist durch die energische Rechtspolitik des Reiches den neuen Existenzbedingungen unseres Volkes angeglichen worden. Oberster Leitsatz soll auch hier die Respektierung des die völkische Ordnung sichernden Rechts bleiben. Hart wie das deutsche Schwert den Gegner des Reiches, trifft