3. Seite Nr. 245

Nagolder TagblattDer Gesellschafter'

Donnerstag, den 19. Oktober 1939

Mayolö unMmgebuny

Haß macht blind, nur nicht für die verwundbare Seite dls Gegners.

19. Okt.: 1863 Dichter Gustav Frenssen geboren.

Ernennung

Turnlehrer Erwin Jauch in Bad Cannstatt, ein guter Sport­ler, der den hiesigen VfL. oft sehr erfolgreich vertreten har, wurde zum Neallehrer ernannt.

Auf Bahnhofen Leine farbigen Taftvenlamven

Aus gegebner Veranlassung wird nachdriicklichst darauf hin­gewiesen, daß das Benutzen von Taschenlampen besonders grün- und rotgeblendcler Lampen auf Bahnhöfen unbedingt zu unterlassen ist. Durch das Hantieren mit solchen Lampen können leicht Unfälle entstehen, da grünes und rotes Licht bei der Eisenbahn besondere Bedeutung haben.

Seldvoftnunrmev richtig und deutliih angeben

Die möglichst schnelle und sichere Abwicklung der Feldpost ist das selbstverständliche Ziel aller Einrichtungen und der in ihnen arbeitenden Beamten, Arbeiter und Hilfskräfte. Verzögerungen im Versand der eingehenden Sendungen können vielerlei Ur­sachen haben, deren eine, und nicht die unwesentlichste, in der menschlichen Unzulänglichkeit zu suchen ist. Falsche Feldpostnum­mern sind leider keine Seltenheit, so daß eine Beförderung ein­fach unmöglich ist. Fehlerquellen im Verteilungsapparat sind nur in Einzelfällen möglich. Im übrigen sind es oft militärische Gründe, die einer sofortigen Beförderung der eingelaufenen Sen­dungen im Wege stehen. Sicher ist jedenfalls, daß jeder Mitarbei­ter der Feldpost sich besonders der menschlichen Seite seiner Ar­beit voll bewußt ist und schon deshalb sein Bestes hergibt.

(Nochmals r tVivtfcha-tsbelhilfe« auf dem Laude

Beim Einzug von Gespannen hat der landwirtschaftliche Betrieb Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung. Diese müssen bei der Bedarfsstelle, die die Leistung in Anspruch ge­nommen hat oder fürsorglich beim zuständigen Bürgermeister angemeldet werden. Befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb in einem Gebiet, in dem durch Räumung, Frei­machung oder andere Maßnahmen die Fortführung des Betriebes behindert ist, so besteht Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens nach der Sachschadenfeststellungsverord­nung vom 8. September 1639. Auch hier sind die Anträge beim Bürgermeister der Gemeinde einzureichen, in deren Gebiet der Schaden verursacht wurde, bzw. beim Bürgermeister des Auf­enthaltsortes.

Ist der B e t r i e b s f ü h r e r eines landwirtschaftlichen Be­triebs eingezogen und die Fortführung des Betriebes sowie unter Umständen der Unterhalt der Familie gefährdet, so er­halten diejenigen Angehörigen der Wehrmacht, durch deren Einberufung zur Wehrmachr der Unterhalt ihrer Angehörigen oder die Erfüllung ihrer sonstigen Verpflichtung nicht mehr gesichert ist, für. sich, ihre Familie oder llnterhaltsberechtigte Familienunterhalt. Ist der Unterhalt der Vauernfn- milie zwar gesichert, aber die Fortführung des landwirtschaft­lichen Betriebes durch die Einberufung des Betriebsführers oder der Arbeitskräfte gefährdet, so können Wirtschaftsbeihilfen gewährt werden. Diese Wirtschaftsbeihilfen dienen insbesondere zur Entlohnung einer Ersatzkraft oder zur Deckung von Pacht und Miete.

Ist die Fortführung eines Betriebes, insbesondere die Erfül­lung von Entschuldungsraten trotz der Inanspruchnahme der gesetzlichen Versorgungsleistungen gefährdet, so treten die be­sonderen Schutzmaßnahmen auf Grund der Verordnung des Ministerrates für die Reichsverteidigung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom 1. September d. I. in Kraft. Nach dieser Verordnung sind sämtliche Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung von Gegenständen des un­beweglichen Vermögens eingestellt, und zwar ohne Rücksicht da­rauf ob die Zwangsversteigerung vor oder nach dem Inkraft­treten dieser Verordnung angeordnet ist. Eine Versteigerung oder anderweitige Verwertung gepfändeter beweglicher Sachen ist unzulässig. Außerdem kann das Vollstreckungsgericht Maß­nahmen der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben oder einstweilen einstellen, wenn dies im Interesse des Schuld­ners geboten ist und dem Gläubiger nach Sachlage der Ver­hältnisse zugemutet werden kann. Darunter können z. B. auch Milchgeldpfändungen oder die Pfändung anderer Forderungs­guthaben fallen.

Damit ist jeder landwirtschaftliche Betrieb, insbesondere der Entschuldungsbetrieb in seiner Fortführung gesichert, da durch den absoluten Vollstreckungsschutz keine Zwangsvollstreckungs­maßnahmen schädigend in den Wirtschaftslauf des Betriebes eingreifen können. Sollte ein Entschuldungsbetrieb trotz der gesetzlichen Fürsorgemaßnahmen seine Entschuldungsraten nicht aufbringen können, so kann er sich mit einer diesbezüglichen Mitteilung an das Entschuldungsamt, die Entschuldungsstelle und das Ernährungsamt, Abteilung ^ (Kreisbauernschaft) wenden, 'und zwar rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin.

Linker Handwerk

Ein aufschlußreicher Geschäftsbericht der Handwerkskammer Reutlingen

Am 31. März 1639 gab es im Kammerbezirk Reutlingen 22 145 Handwerksbetriebe, das sind rund 600 weniger als im Vorjahr und rund 1700 weniger als 1937. Dieser Rückgang ist nicht etwa Ausdruck einer schlechten Lage des Handwerks, sondern er besagt gerade das Gegenteil. Im Zuge des deutschen Wirtschaftsauf­stieges haben Handwerker, die ihren Betrieb gerade noch auf­rechterhalten konnten, vielfach gut bezahlte Stellungen als Fach­arbeiter in der Industrie angenommen und durch ihr Ausschei­den zur Rentabilitätssteigerung der übrigen Handwerksbetriebe beigetragen. Die meisten Betriebe, und zwar 1918, entfielen am 31. März dieses Jahres auf das Tischlerhandwerk, ihnen folg­ten mit 1886 Betrieben das Damenschneiderhandwerk, dann mit 1773 Betrieben das Schuhmacherhandwerk, mit 1499 die Bäcker und mit 1040 die Fleischer. Der Geschäftsbericht der Handwerks­kammer Reutlingen gibt neben vielen interessanten Einzelhei­ten noch Einblick in das Problem Handwerk und Raumordnung, in die Einschaltung des Handwerks in den Vierjahresplan, in die gerade jetzt im Zuge der verstärkten Verarbeitung neuer Werkstoffe besonders notwendige Versorgung des Handwerks

mit Kredit, aber auch in die vom Handwerk geradezu als Auf­gabe empfundene Pflege echter Volkskultur. Dem Reutlinger Gerbersohn Friedrich List, dessen Geburtstag sich in diesem Jahre zum 150. Male jährte, ist ein Gedenkblatt gewidmet.

Sn dev Dunkelheit verunglückt

Gestern abend verunglückte in der Turmstraße ein Volksge­nosse dadurch, daß er gegen einen unbeleuchteten Lastwagen stieß und sich im Gesicht mehr oder weniger starke Verletzungen zuzog. Der Unfall ist noch gut abgelaufen, da nicht viel gefehlt hätte, daß der Verunglückte, der Brillenträger ist, das Augenlicht ver­loren hätte. Wieder eine Mahnung: Fahrzeuge unter ent­sprechender Abblendung beleuchten! In diesem Zusammen­hangs muß auch daran erinnert werden, daß die Hausflure, sachgemäß abgeblendet, zu beleuchten sind. Zuwiderhandelnde machen sich strafbar.

Auskunft übev Seldvoftaufchvifteu

In den letzten Tagen sind verschiedentlich an die Postsammel­stellen Anfragen gerichtet worden, die Auskunft erbaten über Wehrmachtsangehörige, ihren Standort und ihr Befinden. Die Reichspost kann derartige Anfragen nicht beantworten, ihre Dienststellen können aber auch nicht Antwort geben auf Fragen, ob Feldpostanschriften richtig oder falsch sind. Unterlagen zur Prüfung der Feldpostanschriften haben die Wehrmachts­brief st e l l e n, die bei jedem Wehrkreiskommando eingesetzt sind. Prüfung einer Feldpostanschrift kann bei der Wehrmachts­briefstelle nur erfolgen, wenn der Truppenteil des Soldaten angegeben ist.

was find Reste?

Es bestehen vielfach Zweifel darüber, was als Reste einer Meterware anzusehen sind, da hier die Abgrenzungen nicht ge­nau festliegen. Für die Auslegung des BegriffsReste" sind die Listen der bezugscheinpflichtigen Spinnstoffwaren und Wirkwaren und die Erläuterungen hierzu (Freigabelisten) maßgebend. Be­zugscheinpflichtig sind demnach Gewebe und Gewirke sowie Reste davon als Meterware (auch abgepatzt) mit Ausnahme von un­dichten Geweben, wie Gardinenstoffe, Spitzen, Tüll und so wei­ter sowie Stickereien, Posamentierwaren, Bänder und ähnliche Gewebe. Nicht bezugscheinpflichtig sind weiter Kleinmetermengen bis Meter, sowohl Reste wie Längen vom Stück geschnitten zum Flicken. Ausbessern oder Garnieren.

Einlösung dev Seifenabschnitte

Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die beiden Abschnitte 71 der Reichsseifenkärte für die Zeit vom 25. Sep­tember bis 31. Oktober 1939 gelten. Die Abschnitte 6 sind für den Monat November 1939 bestimmt; sie dürfen von den La­dengeschäften nicht vor dem 1. November 1939 eingelöst werden.

Nuchspeude« für Soldaten gebührenfrei

Bekanntlich erging ein Aufruf zur Durchführung einer Buch­spende für die deutsche Wehrmacht. Die Reichspost hat ange­ordnet, daß die für diesen Zweck gespendeten Bücher gebühren­frei zu befördern und zuzustellen sind, wenn sie an das Amt Schrifttumspflege gerichtet sind, und wenn auf den Sendungen der VermerkVuchspende für die deutsche Wehrmacht" angegeben

wird

Deitragsfteiheit für Einberufene»

aber Erhaltung der Anwartschaft

Der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft, hat eine Ver­ordnung über die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie die knappschaftliche Pensionsoer­sicherung während des besonderen Einsatzes der Wehrmacht er­lassen. Darin wird klargestellt, daß sämtliche Bezüge, die An­gehörige der Wehrmacht während des jetzigen besonderen Ein­satzes erhalten, nicht Entgelt im Sinne der Reichsverstcherungs- ordnung sind. Für sie sind daher keine Beitrage zu entrichten. Das gilt insbesondere für etwaige Zahlungen, die einem ein- berufenen Eefolgschastsmitglied von dem Unternehmer gewährt werden. Die Zeiten des. besonderen Einsatzes der Wehrmacht werden für die Erfüllung der Wartezeit ange rech - net und erhalten die Anwartschaft. Diese Ersatzzeiten stehen Pflichtbeiträgen gleich. Dem Versicherten werden nach Eintritt des Versicherungsfalles für die Zeit des besonderen Einsatzes aus Mitteln des Reiches Steigerungsbeträge gewährt, deren Höhe später festgesetzt wird. Sind für die Zeit Beiträge entrichtet wor­den, so werden für sie außerdem Steigerungsbeträge gewährt.

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Passierscheine zur Einreise in Las Vdsetzte Gebiet. Es wird erneut daraus hingewiesen, daß Passierscheine zur Einreise aus dem Reichsgebiet in das besetzte ehemals polnische Gebiet

(ausschließlich von der Passierscheinhäuptstello des Oberkomman­dos des Heeres, Berlin, Bendlerstraße 39, von den Passierschein» Learbeitern Lei den Wehrkreiskommandos und von den Passier­scheinarbeitern bei den Standortkommandanten in Stolp,

, Schneidemühl, Frankfurt/O., Gleiwitz und Danzig ausgestellt werden.

Vertragstreue mutz gewahrt werden. Der Leiter der Reichs­

wirtschaftskammer hat einen Aufruf an die Wirtschaft erlassen, der auch in Kriegszeiten die unbedingte Wahrung und Beachtung des Grundsatzes der Vertragstreue als Voraussetzung für einen geordneten Ablauf des wirtschaftlichen Geschehens fordert. Ge­schloffene Verträge jeder Art seien mit peinlichster Genauigkeit zu erfüllen. Niemand dürfe versuchen, sich unter Berufung auf die Veränderung der Verhältnisse und die für ihn eingetretenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Erfüllung feiner Verpflich­tungen zu entziehen. Die deutsche Wirtschaft habe gerade jetzt -den Nachweis zu erbringen, daß sie auch unter ungewöhnlichen (Umständen ihr Leistungsvermögen und ihre Einsatzfähigkeit ! erhält- *

Nur einwandfreie Eier für den Verbraucher. Die Haupt« Vereinigung der deutschen Eierwirtschaft hat e»e Anordnung ! über die Güteprüfung und den Ersatz des Ausfalles bei Eiern ; erlaffen, durch die sichergestellt wird, daß nur einwandfreie Eier in die Hände der Verbraucher gelangen. Nach der Anordnung find u. a. die Verteilungsstellen verpflichtet, alle Eier vor Ab- ^ gäbe an den Verbraucher zu durchleuchten. Erweist sich die an ! den Verbraucher gelieferte Ware trotz Durchleuchtung als genuß- untauglich. so hat die Verteilungsstelle diese zu ersetzen. Beim ' Ersatz des rechtzeitig nachgewiesenen Ausfalles ist unabhängig

von"der geldlichen Vergütung den Käufern die entsprechend« Menge einwandfreier Ware nachzuliefern.

Zu Weihnachten «eitere Verleihungen des Ehrenkreuzes der deutschen Mutter. Da bei der Verleihungsaktion des Ehren­kreuzes der deutschen Mutter am 1. Oktober die in Frage kom­menden Mütter noch nicht alle erfaßt werden konnten, hat der Führer angeordnet, daß das Verleihungsverfahren unverzüglich mit größter Beschleunigung weitergeführt wird. Wie der Reichs­innenminister in einem Erlaß mitteilt, soll möglichst erreicht; werden, daß ein groß r Teil der in Frage kommenden Mütter^ vor allem sämtliche Mütter über 50 Jahren, bis Weihnachtens im Besitz des Ehrenkreuzes sind. Die Ausländlgung der Ehren­kreuze zum Weihnachtsfest erfolgt bereits am 17. Dezember, dem Sonntag vorher.

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Lebensgefahr durch Gärgase. Während Ser Gärung in Sen Weinkellern bilden sich die lebensgefährlichen Eärgase. Sobald, eine brennende Kerze im Keller erlischt, ist Vorsicht angeraten. Erst nach dem Entlüften einen Weinkeller betreten! Wer sich nach dieser Vorsichtsmaßregel richtet) kann manches Unglück ver­bitten.

Beerdigung

Walddorf. Gestern nachmittag wurde unter zahlreicher Betei­ligung von hier und auswärts unser ältester Einwohner, Joh. Bräun ing, zu Grabe getragen. Die Kriegerkameradschaft, deren Mitbegründer und Ehrenmitglied der Verstorbene war, gab ihm das Ehrengeleit und ließ durch den Kameradschafts­führer unter ehrendem Nachruf einen Kranz niederlegen. Pfar­rer S ch m o l l-Nagold, der die Amtshandlung vornahm, zeich­nete ein Lebensbild des Verblichenen und richtete Trostworte an die Hinterbliebenen. Der Mädchenchor umrahmte die Feier mit schönen Trauerweisen.

Aus Calw

Gestern beging Franz Breuer bei der mech. Kratzenfabrik sein 40jähriges Arbeitsjubiläum. Das Eiserne Kreuz wurde dem 19 Jahre alten Gebirgsjäger Fritz Kirchherr, Sohn des Malermeisters, verliehen.

Aus Wildbad

Bei günstigem Wetter dürfte der Rohbau des Unterwaffer- massagebades bald unter Dach kommen.

Denn wir fahren .. .«

Das Engelland-Lied

Die Rundfunkhörer erlebten am Montag eine kleine, aber freudige Ueberraschung. Die Sendung der Nachrichten wurde abgeschlossen mit dem Engelland-Lied. Frisch und keck, mit­reißend und doch wieder leicht wehmütig klang dieses Lied auf, mit dem dahinstürmenden Schluß des Kehrreims:Denn wir fahren, denn wir fahren gegen Engelland, Engelland". Noch um Mitternacht in der Nacht zum Dienstag, als der kühne deutsche Luftangriff auf die schottische Küste durch den Rund­funk bekanntgegeben worden war, tönte es noch einmal aus de» Lautsprechern:Denn wir fahren . . ." Wie die DAZ. vom Deutschlandsender erfährt, wird dieses Lied von nun ab min­destens einmal täglich die Nachrichtensendungen beschließen.

Auf eine außergewöhnliche Art ist dieses neue, zündende Marschlied geboren worden. Die Oeffentlichkeit hörte es zum erstenmal am letzten Sonntag, beim fünften Wunschkonzert der Wehrmacht. Hein Eoedecke sagte den Marsch an, nannte auch den Komponisten: Herms Niel. Aber niemand konnte sich erin­nern, jemals einen Marsch dieses Namens gehört zu haben. Ja das Gedicht, bester: das Lied war bekannt: Hermann Löns hat es gedichtet. Aber die Melodie, die aus den Lautsprechern erklang, Musik und Gesang, war vollkommen neu. Di» Wirkung war so stark, daß im Sendesaal, der in erster Linie von ver­wundeten Soldaten bevölkert war, stürmisch eine Wiederholung verlangt wurde. Mit Begeisterung vernahmen die Millionen Hörer des Rundfunks diese Beifallskundgebungen im Funkhaus«. Der Marsch wurde wiederholt und er blieb jedem, der ihn gehört hatte, in den Ohren haften. Am Montag konnte man in ganz Berlin den Kehrreim summen hören:Denn wir fahren. -."

Der Komponist hat ebensowenig wie der Rundfunk eine ruhige Stunde gehabt. Ununterbrochen bringt die Post aus allen Him­melsrichtungen, von der Front, von den Kriegshäfen, aus Flie­gerhorsten, aus Lazaretten, aber auch von ungezählten Zivil­personen Glückwünsche, Anfragen und andere Aeußerungen, au» denen immer nur wieder das eine zu entnehmen ist, daß Herrn» Niel mit einem Schlage zum erfolgreichsten Marschkomopnisten unserer Tage geworden ist. Mit Gelassenheit, die zweifellos mit Stolz gepaart ist, erlebt Niel diesen Siegeszug eines Marsches,- der ihm vor einer Woche noch völlig unbekannt war. Den» erst einige Tage vor dem letzten Wunschkonzert bekam Herrn« Niel die Anregung, das Matrosenlied von Hermann Löns za vertonen. Niel schrieb in einer guten Stunde die Melodie nie­der, ließ von einem Freund und Mitarbeiter die dazugehörige« Stimmen aüsschreiben und hatte, wie er versichert, gerade noch Zeit, eine Stunde vor der Uraufführung Marsch und Lied mit seinem Reichsmusikzug des Reichsarbeitsdienstes und mit dem Chor zu proben. Es ging gut, denn Obermusikmeister Niel hat seine Männer stets in der Hand gehabt. Kaum war der Marsch» aus der Taufe gehoben, da hatte er auch schon die Herzen von' Millionen erobert. Niel ist solche Erfolge gewohnt. Denn di« deutschen Soldaten singe« heute viele Lieder von Herms Niel,; und das bekannteste von ihnen ist jedem Kind geläufig:Erika''-!

Meine Nachrichten

Reichsleiter Dr. Ley trat eine einwochige Fahrt in dis vonKraft durch Freude" betreuten Truppenlager der deutschen Wehrmacht und in die Arbeitergemeinschaftslager der Deutschen Arbeitsfront an. Dr. Ley wird die von der NSG.Kraft durch Freude" zum Einsatz gebrachten Ver­anstaltungen persönlich überprüfen und Anregungen und Wünsche über die weitere Ausgestaltung dieses KdF.-Eirv>^ satzes entg egen nehmen.

In Stockholm begann am Mittwoch die Konferenz der nordischen Staaten, an der die Könige von Schweden» Nor», wegen und Dänemark sowie der Staatspräsident Finnland» teilnehmen. König Gustav von Schweden empfing die Gäste. Mittags begannen dis Beratungen zur gegemyärttgen LagA

Belgrader Messe. Ministerpräsident Zwetkowitsch besuchte Dienstagabend die Belgrader Messe. Als ersten Pavillon besichtigte er das neue Haus der deutschen Wirtschaft, über Das er sich voll Lobes äußerte. Auch dis Belgrader Press» stimmt in dieses Lob ein und bezeichnet der Pavillon und seine Ausstellung alsprächtig",wunderbar",einzigartig schön,, undäußerst eindrucksvoll".