3. Seite — Nr. 236
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter'
Montag, den 9. Oktober 1939
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Die Fahne hoch, die Reihen dicht geschloffen....
Horst Wessel.
9. OKI.: 1841 Karl Friedrich Schinkel -j-
190? Horst Wessel in Bielefeld geb.
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Dienstnachrichten
Gerichtsassessor Dr. Karl Maier (Sohn des Schreinermeisters Gg. Maier in Nagold) wurde zum Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht Stuttgart ernannt.
Zu Gewerbelehrern ernannt wurden die außerplanmäßigen, Gewerbelehrer Albert Henne in Nagold, Gustav Bellon Heinr. Nieder und Alfred Schief, alle von Freudenstadt. — Die staatliche Prüfung für Kindergärtnerinnen und Kinder- hortnerinnen bestand Maria Regelmann von Grunbach.
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Zuteilung von Eievn
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat ungeordnet, daß auf den Abschnitt 47 der Lcbensmittel- kirte für die Zeit vom 6.—12. Oktober 1939 und auf den Abschnitt 1^ 46 der Lebensmittelkarte für die Zeit vom II. bis 17. Oktober 1939 jeweils ein Ei für jeden Versorgungs- nerechtigtsn ausgegeben wird. Die Versorgungsberechtigten haben die auf dir beiden Abschnitte entfallenden Eier bei ihren bisherigen Lieferanten zu beziehen.
Soldaten haben Lese-Hungev
Daß es unseren Soldaten gut geht, baß vor allem ihre Verpflegung nichts zu wünschen übrig läßt, entnehmen die Angehörigen der Feldgrauen immer wieder aus den Briefen, die nach Hause gelangen. Und so hat sich großenteils auch der Inhalt der Feldpostpäckchen, die an dis Front hinausgehen, allmählich gewandelt. Wenn man die Rauchwaren, für die Soldaten fast immer Verwendung haben, ausnimmt, hat man sich von körperlichen Genußmitteln stark auf geistige Kost umgestellt, die im Felde viel mehr begehrt ist, als manche daheim vielleicht glauben. Zahlreiche Familien haben „ihrem* Soldaten ein Zeitungsabonnement vermittelt — eine Gabe, die immer besonders dankbar enigegengenommen wird. Viele aber wollen noch ein Nebliges tun und den Verteidigern der Heimat die Möglichkeit geben, sich in einer Musestunde auch einmal in ein gutes Buch zu versenken. Und da erhebt sich nun die Frage: Was schicken, das die mgelasssne Gcwichs- grenze von 250 Gramm nicht überschreitet? Der Buchhändler berät gern die Käufer von Büchern für Soldaten. An Auswahl -fehlt es nicht. Da sind die kleinen, handlichen Bandreihen bestimmter bekannter Verlage, die vom spannenden Roman bis zur klassischen Literatur für j>den Geschmack etwas bieten und außerdem leicht mitzuführen sind. Gerade jetzt in der kühleren Jahreszeit, wo der Soldat seine Freizeit in geschützten Räumen zubringen muß, wird Lesestoff bei unseren Feldgrauen besonders erwünscht sein. Und wenn zwischenhinein wieder einmal sin Feldpostpäckchen mit anderen angenehmen Dingen ankommt, wird trotzdem kein Soldat dazu sagen.
«All mein Tvott ist Apfelmost"
Da und dort in der Stadt sieh! man Männer beim Reinigen der Mostfässer. Mancher, der den Most mag, wird froh sein, daß er in diesem Herbst wieder ein Fäßle mehr mit diesem Trunk in den Keller legen kann, nachdem es im vorigen Jahr so wenig Most gab. Es ist freilich was ganz anderes, wenn man mit dem Krügle in den Keller hinabsteigen kann, um sich fürs Vesper einen Trunk zu holen. Ja: „All mein Trost ist Apfelmost* ist manchem mehr als ein geflügeltes Wort. Auch der Most hat seine Geschichte und es sind allerhand Scherze mit ihm verbunden, wenn wir nur an den von August Lämmle denken, der einmal irgendwo sagte: „Wäre Adam ein Schwöb gewesen, dann wäre die ganze Geschichte mit dem Apfel im Paradiese nicht vorgekommen. Adam hätte ihn vermostet*. Auch die Poesie hat sich des Mostes angenommen. Goethe singt: „Der Most, der gärend sich vom Schaum geläutert,
Er wird zum Trunk, der Geist und Sinn erheitert.*
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— Luftschutzräume müssen in Ordnung sein. Nach der Zehnten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom 1. September 1939 sind Luftschutzräume, die friedensmäßig genutzt werden, sofort so herzurichten, daß sie ihrem Luftschutzzweck jederzeit zugeführt werden können. Hierzu gehört auch die Abdichtung gegen chemische Kampfstoffe. Die Vorrichtungen hierzu müssen zulassen, daß die Räume gut gelüftet werden können, solange Luftangriffe nicht stattfinden. Dasselbe gilt auch für alle sonstigen Keller- usw. Räume, in denen Lebensmittel sowie Bedarfsgegenstände aufbewahrt werden, die gegen die Einwirkung chemischer Kampfstoffe zu schützen sind. Ein Verderben von Lebensmitteln oder Bedarfsgegenstände infolge mangelnder oder unzureichender Lüftung muß auf alle Fälle vermieden werden. Eetränkekeller (Wein, Most usw.), die als Luftschutzräume vorgesehen sind, können während der Gärung wegen der sich entwickelnden giftigen Eärungsgase (Kohlensäure) als Luftschutzräume nur benützt werden, wenn sie hinreichend gelüftet werden können. Andernfalls müssen während der Zeit der Gärung erforderlichenfalls andere schutzbietende Räume ausgesucht werden.
— Bei Luftangriffen alle Gashähue schließen! In der „19. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz" ist u. a. bestimmt, daß bei Fliegeralarm alle Hauptgashähne zu schließen 'sind. Falls ein Hauptgashahn für das ganze Haus vorhanden ist, genügt es, wenn dieser geschloffen wird. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß vor dem Schließen des Haupthahns sämtliche Hähne an den Verbrauchsgeräten ordnungsgemäß geschlossen werden müssen, da sonst beim Wiederöffnen des Haupthahns Gas unverbrannt ausströmen kann, was zu llngliicksfällen führt. Insbesondere ist auf die Zündflamme von Warmwasserbereitern und die Gasflamme von Easkühlschrän- ken u. 8. zu achten. In gleicher Weise hat jeder Wohnungsinhaber, solange der Luftschutz aufgerufen ist, beim Verlaßen der Wohnung regelmäßig alle Easgeräte außer Betrieb zu setzen.
Auch Fuhrwerke vorschriftsmäßig beleuchte«! Es liegt Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, daß auch die Lenker von Pferdefuhrwerken mit Eintritt der Dunkelheit für die vorschriftsmäßige Beleuchtung ihrer Fahrzeuge zu sorgen haben. Selbstverständlich müssen dabei die im Hinblick auf die Verdunkelung ergangenen Anordnungen genauesten? beachtet werden. Die Lampen sind entweder mit geschlitzten Kappen zu überziehen oder in anderer geeigneter und ausreichender Weise Segen Fliegersicht abzublenden.
— Ermäßigte Gebühren für Postpakete von Abwanderern aus dem Westen. Die Deutsche Reichspost erleichtert allen Personen, die ihren Aufenthalt aus den westlichen Grenzzonen haben verlegen müssen, die Versendung von Postpaketen mit Kleidern und Wäsche an ihre Angehörigen in der Heimat und umgekehrt durch Ermäßigung der Paketgebühr. Die Gebühr für gewöhnliche Pakete und unversiegelte Wertpakete ist ohne Rücksicht auf Gewicht und Entfernung auf 50 Pfg. festgesetzt worden. Die Pakete und die zugehörigen Paketkarten müssen den Stempelabdruck einer NSV.-Dienststelle und den Vermerk „Kleidungsstücke" trage«.
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— Keine Angehörigenbesuche an der Westfront. Wie wir erfahren, haben Angehörige von an der Westfront stehenden Soldaten den begreiflichen Wunsch, die Soldaten dort zu besuchen. Wenn Kampfhandlungen in nenneswertem Umfange im Westen zur Zeit auch nicht stattfinden, so ist das in Frage kommende westdeutsche Gebiet trotzdem Kriegsgebiet. Die Einreise kann deshalb nur mit Genehmigung der militärischen Dienststellen erfolgen; diese sind aber leider gezwungen, alle derartigen Gesuche ausnahmslos abzulehnen. Es wird deshalb im eigenen Interesse dringend gebeten, derartige Reisepläne aufzugeben und von entsprechenden Gesuchen in jedem Falle abzusehen. Die Einreise ohne Genehmigung zu versuchen, ist aussichtslos, verursacht deshalb nur unnötige Kosten und beträchtliche Unannehmlichkeiten.
— Wehrpflichtige müssen stets erreichbar sein! Alle Wehrpflichtigen werden auf das Erscheinen der „Verordnung über das Wehrersatzwesen bei besonderem Einsatz" vom 5. September 1939 (Reichsgesetzblatt I 1939 Seire 1665) hingewiesen, in der wichtige Anordnungen hinsichtlich der Erfassung, Musterung, Aushebung und Wehrüberwachung bekanntgemacht werden. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß wehrüberwachte Wehrpflichtige den Antritt einer Reise, einer Wanderschaft oder die Aufnahme einer Arbeit außerhalb des dauernden Aufenthaltsortes den Wehrersatzdienststellen zu melden haben, wenn die Reise usw. voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Wehrpflichtige, die einen Einberufungsbefehl erhalten haben, jedoch nicht zur Einstellung gelangt sind, haben sich mündlich oder lchriftlich umgehend bei der Wehrersatzdienststelle zu melden, von der sie den Einberufungsbefehl erhalten hatten.
Auf tragische Weise tödlich verunglückt
Wildberg. Am Samstag abend kam der 69 Jahre alte Oberweichenwärter a. D. Joh. Hagel beim Nachhausegehen so unglücklich zu Fall, daß er auf der Stelle tot war. Den Angehörigen wendet sich allgemeine Teilnahme zu.
Mit dem Eiserurn Kreuz ausgezeichnet
Ueberberg. Soldat Abel Hauser aus Ueberberg hat als Erster unserer Gemeinde das Eiserne Kreuz erhalten. Augenblicklich liegt er von einem Granatsplitter verletzt in einem Feldlazarett in Ostpreußen.
Staatsexamen bestaudeu
Ealw. Am Lehrinstitut für Dentisten in Karlsruhe bestand Hermann Eiseler sein Staatsexamen.
Gesrichtssaal
Zwei Todesopfer — vier Monate Gefängnis
Ulm, 6. Okt. Am 2. September hatte sich bei Dornstadt ein . Verkehrsunfall ereignet, der zwei Menschenleben forderte. Der Kraftfahrer W. Sch. hatte sich dieserhalb vor der Ulmer Strafkammer zu verantworten. Trotz starken Regens war der Angeklagte mit 70 bis 80 Stundenkilomete Geschwindigkeit gefahren. Beim lleberholen von zwei hintereinander fahrenden Radfahrer kam ihm auch noch ein Motorradfahrer entgegen. Ab» der Angeklagte merkte, daß der Motorradfahrer gefährdet war, bremste er rasch ab. Sein Wagen kam ins Schleudern und stellte sich quer über die Straße. Dadurch war ein Zusammenstoß mit dem Motorradfahrer unvermeidlich. Der Lenker des Rades und seine Beifahrerin Joseph Stoll und Susanne Herb aus Bremelau, fanden den Tod. Der Angeklagte erhielt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vier Monate Gefä-
Zum Meineid verleitet
Karlsruhe, 8. Okt. Die Zweite Karlsruher Strafkammer verurteilte den 36 Jahre alten vorbestraften Hermann Schnürer aus Eggenstein wegen Verleitung zum Meineid zu einem Jahre Zuchthaus und zwei Jahren Ehrverlust. Der Angeklagte hate, als er wegen verbotenen Glücksspiels angeklagt war, einen Zeugen überredet, in der Verhandlung vor dem Amtsgericht am 6. Juni frühere belastende Aussagen zu widerrufen und auszusagen, er habe nicht gesehen, daß der Angeklagte „17 und 4" gespielt habe. Der Richter hatte sofort den Verdacht, daß dieser Zeuge nicht die Wahrheit sagte, und nahm von einer Vereidigung Abstand, sonst wäre er wegen Meineids mitange- klagt. Der Angeklagte gab die Tat im wesentlichen zu. Er nahm die Strafe sofort an.
Raubüberfall auf eine Greisin. — Zwei Jahre Gefängnis
Karlsruhe, 8. Okt. Wegen schweren Raubs verurteilte die Strafkammer den 33jährigen, vorbestraften Albert L. aus Neumünster zu zwei Jahren Gefängnis. Der Angeklagte hatte am 21. Juli nachmittags in einem Hause in der Sofienstratze eine 80jährige Greisin überfallen, ihr die Handtasche entrissen und sie am Hals gewürgt. Auf die Hilferufe der lleberfalleneu eilten einige Männer herbei und nahmen den Täter fst, der mehrere Steine in der Tasche hatte, um sich zur Wehr zu setze». Der Angeklagte gab die rohe Tat, die nur dank der Rüstigkeit der Greisin keine schwerere Folgen hatte, zu.
Wegen Blutschande, begangen an seiner 19jährigen Stieftochter, verurteilte das Gericht den 35jährigen verheirateten, vorbestraften Karl Strieber aus Karlsruhe zu sechs Monaten Gefängnis. — Wegen sittlicher Verfehlungen im Sinne der 8 175 und 175a sprach die Strafkammer den 49jährigen Bruno Stütz aus Schwäbisch-Emünd eine Gefängnisstrafe von einem Jahre aus. — Der 57 Jahre alte Josef Dietz aus Zürich erhielt wegen Vergehens im Sinne des Z 175 eine Gefängnisstrafe von vier Monate».
Letzte Kachvtchte«
Schweres Berkehrsuvglück auf Bahnhof Gesundbrunnen-Berlin
Berlin, 9. IO. Am Sonntag gegen 21.20 Uhr fuhr auf dem Bahnhof Gesundbrunnen der D Zug Stettiner Bahnhof— Saßnitz auf den ausfahrenden Personenzug Stettiner Bahnhof— 1
Stargard auf. Der letzte Wagen des Personenzuges wurde teilweise eingedrückt und geriet in Brand. Der vorletzte Wagen wurde leichter beschädigt.
Die Zahl der Toten und Verletzten ist noch nicht genau bekannt. Es ist zu befürchten, daß über 20 Tote zu beklagen sein werden. Die Untersuchung über die Schuldsrage ist eingeleitet.
Das KdF.-Theater i» Kattowitz eingeweiht „Kraft durch Freude" auch in Ostoberschlesieu
Kattowitz, 8. 10. Wenige Wochen angestrengter Vorbereitungsarbeit haben es zuwege gebracht, daß die Gaudienststelle Schlesien der NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" nun auch in dem befreite Ostoberschlesien festen Fuß gefaßt hat. Stützpunkt für die gesamte Arbeit wird das KdF.-Theater in Kattowitz sein, das am Samstag im Hause der NSDÄP. in der Moltkestraße eingeweiht wurde.
Holländischer Dampfer einer englischen Mine zum Opfer gefallen und an Englands Südküste gesunken
Amsterdam, 9. Okt. Der holländische Dampfer „Binnendijk* (6873 To) ist in der Nacht zum Sonntag in der Nähe des Leuchtturmes von Shambles auf eine englische Mine gelaufen und gesunken. Alle 4l Besatzungsmitglieder konnten gerettet werden und sind im englischen Marinehafen von Weymouth an der Südküste Englands an Land gebracht worden. Damit ist wieder eines der vielen neutralen Schiffe, die England durch seine Minenfelder zur Untersuchung in die Kontrollhäfen schleppt, von einer englischen Mine zerstört.
Riesenfeuer i« London. — Ein Lagerhaus mit Möbel« evakuierter Familien in Flammen
London, 9. Okt. Die Verdunkelung in Westend wurde durch einen Riesenbrand erhellt, der abends in einem großen Lagerhaus für Möbel ausbrach, in dem seit Wochen die Möbel der aus London evakuierten Familien untergebracht sind. 60 Motorspritzen bekämpften das Feuer. Wertvolle Kunstwerte und teure Möbel und Gobelins waren vom Feuer bedroht. Auch Möbel, die dem Herzog von Kent gehören, befinden sich in dem Lager.
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Württemberg hat über 2.s Millionen Einwohner
Das Statistische Reichsamt gibt das vorläufige Ergebnis der Volkszählung vom 17. Mai d. I. bekannt. Darnach hat Württemberg 2 907131 Einwohner (ortsanwesende Bevölkerung), davon 1412 481 männlich und 1494 650 weiblich. Die Gesamtfläche Württembergs beziffert sich auf 19 507,73 Quadratkilometer.
In der Landeshauptstadt Stuttgart wurde zu dem genannten Zeitpunkte eine ortsanwesende Bevölkerung von 459 538 Personen gezählt, davon 214150 männlich und 245 388 weiblich. Die zweitgrößte württembergische Stadt ist Heil- bronn mit 76911 Einwohnern. Es folgt Ulm mit 75503 Einwohnern.
Unter den württembergische» Landkreisen steht hinsichtlich der Vevölkerungszahl der Landkreis Ludwigsburg mit 14018S Einwohnern weitaus an der Spitze. Es folgen die Landkreise Göppingen mit 122133, Eßlingen mit 106784, Heil- bronn mit 106 294, Reutlingen mit 103 552 und Waiblingen mit 100 033 Einwohnern. Gebietsmäßig der größte Landkreis ist Aalen mit 1079,09 Quadratkilometer. Die nächstgrößten Landkreise sind Biberach mit 1024,51, Calw mit 882,49, Ulm mit 861,03 und Heilbronn mit 850,16 Quadratkilometer.
In den hohenzollerischen Landen (Regierungsbezirk Sigmaringen) wurde eine ortsanwesende Bevölkerung von 74151 Personen festgestellt, davon 35 289 männlich und 38 862 weiblich. Im einzelnen zählten die Landkreise Hechinge« 37 879 und Sigmaringen 36 272 Einwohner. Die Gesamtfläche der hohenzollerischen Lande beträgt 1142,26 Quadratkilometer.'
Stuttgart, 8. Okt. (Arbeitstagung des Krei- s e s.) Kreisleiter Fischer gab auf einer Arbeitstagung des Kreises Stuttgart ein Bild von den mannigfachen Aufgaben der Partei, die in dem unerschütterlichen Willen gipfelten, in der Heimat den stahlharten Block der Gemeinschaft z« schmieden, der neben den besten Waffen der Garant des Sieges sein wird. Er dankte den Frauen und Männern, die in selbstverständlicher Pflichterfüllung Arbeit und neue Aufgaben auf sich genommen und gelöst haben. Jeder wird auf dem Platz, wohin er vom Führer befohlen wurde, immer seine Pflicht tun. Dabei haben sich die Parteigenossen in den Ortsgruppen und in den Zellen um die Sorgen und Wünsche aller Volksgenossen zu kümmern. Zum Schluß machte SA.-Oberführer Himpel noch einige Ausführungen.
Von der Straßenbahn angefahren. Gegen Mitternacht wurde in der Notebühlstraße ein 69 Jahre alter Mann von einer Straßenbahn angefahren. Er erlitt eine Gehirnerschütterung und Kopfverletzungen. — Ebenfalls gegen Mitternacht wurde in der Landhausftraße in Eaisburg ein 29jähriger Mann von einer Straßenbahn angefahren. Er trug einen schweren Schädelbruch davon.
Brand im Friedrichsbau. In den später Abendstunden des Donnerstag wurde die Feuerwehr nach dem Friedrichsbau gerufen, wo im vierten Stoßwerk ein Zimmerbrand ausgebrochen war. Das Feuer griff mit großer Schnelligkeit um sich, so daß trotz des raschen Eingreifens der Feuerwehrmänner mehrere Zimmer ausgebrannt find. Auch die Reklamebeleuchtung des Friedrichsbau-Theaters hat Schaden gelitten. Heber die Brandursache ist noch nichts bekannt.
Uhingen, Kr. Göppingen, 6. Okt. (Er führt Zwrr» und Nadel noch mit 80 Jahren.) Schneidermeister Michael Maier, der noch sein Handwerk ausübt, beging dieser Tage seinen 80. Geburtstag. Im Namen der Gemeinde beglückwünschte der Bürgermeister den Altersjubilar. - .
Schwöb. Hall, 6. O^ (Schadenfeuer.) Am Mittwoch brach in der Scheuer des Landwirts Klein in der Baindtgaffe Feuer aus, das in kurzer Zeit die Scheuer bis auf den Grund zerstörte und von dem angrenzenden Wohnhaus desselben Landwirts und der Eheleute Fetzer de« Dachstuhl in Asche'legte?' '
Mm, 6. Okt. (1300 EHW.-Schwei ne.) Als eine erfolgreiche Maßnahme zur Sicherung des Fleischbedarfs erweist sich gerade jetzt die Schweineaufzucht des Ulmer Ernährungshilfswerkes. Mit einem Bestand von über 1300 Schweinen wurde ein Höchststand erreicht, was nicht zuletzt her regelmäßigen Ablieferung der Küchenabfälle durch die Ulmer Hausfrauen zu verdanken ist. 270 Zentner Abfälle kommen täglich zur Verwertung für die Schweinemast. Für die Ulmer Fleischverforgung ist die wöchentliche Anlieferung von 60—70 Schweinen ein wirksamer Beitrag.