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Ser. Unser Verband dreht darauf zu. Der Verbandsführer setzt sich über ihn, war aber noch weit entfernt. Ich lag näher dran und jagte ihn. Ich hatte ihn gut im Visier und jagte ihm Schüsse ins Heck. Der Schütze des Tommy antwortete. Ich erkannte den Bomber nun ganz genau, sah auch die Männer darin gut vor mir. In Kurven waren wir bis weit über die Jade geraten. Ich hatte die feindliche Maschine immer weiter heruntergedrückk Es läßt sich wenig über das Treffen meiner Schüsse sagen. Jedenfalls sah ich plötzlich — wir waren schon ein Stück von der Küste weg — wie aus seiner linken Tragfläche oder dem linken Motor Flammen schlugen. Das Flugzeug stürzte auch gleich darauf brennend auf das Wasser und war in Sekundenschnelle versunken."
Der deutsche Flugzeugführer, dessen Maschine bis auf einen Flächentrefser völlig unversehrt blieb, stammt aus Weißenburg bei Nürnberg und ist 26 Jahre alt. Er darf den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, als erster einen Tommy abgeschlossen zu haben.
Das französisch-polnische Bündnis
auf den polnisch-englischen Vertrag ausgerichtet
Paris, 6. Sept. In Paris wurde ein französisch-polnisches Protokoll unterzeichnet, das im wesentlichen die früheren französischpolnischen Abmachungen enthält, die aber auf den bedeutend weitergehenden (!) englisch-polnischen Vertrag ausgcrichtet wurden. Rein äußerlich kommt dies darin zum Ausdruck, daß in dem französisch-polnischen Protokoll die gleichen Ausdrücke verwendet werden, wie man sie auch im englisch-polnischen Vertrag findet.
Aus 8t3lst u.
Nagold, den 7. September 1939
Alle Großen waren große Arbeiter, unermüdlich nicht nur im Erfinden, sondern auch im Verwerfen, Sichten, Umgestalten, Ordnen. Nietzsche.
7. Sept.: 1914 die Festung Maubeuge gefallen.
tvichtkae Mitteilung an alle!
In den Pressekästen der NSDAP, werden in Zukunst regelmäßig wichtige Bekanntgaben der Gauleitung, Kreisleitung und der zuständigen Ortsgruppen ausgehängt. Alle Volksgenossen werden ausgefordert, sich regelmäßig über den Inhalt dieser Bekanntgaben zu unterrichten.
Nev Marsch dev Deutschen ln Voten
Der Rundfunk bringt zurzeit nach jeder Nachrichtensendung den Marsch „Weichsel und Warthe", der den Untertitel trägt „Marsch der Deutschen in Polen". Der Marsch der Deutschen in Polen geht auf die Melodie des Feuerspruches von Heinrich Eutberlct zurück, der seit einer Reihe von Jahren bei vielen Veranstaltungen des Deutschtums in Polen gesungen wurde. Dieser Feuerspruch hat folgenden Text:
Was daraus auch werde:
Steh zur deutschen Erde,
Bleibe wurzelstark!
Kämpfe, blute, werbe Für dein höchstes Erbe!
Siege oder Sterbe,
Deutsch iei bis ins Mark!
Was dich auch bedrohe:
Eine heil'ge Lohe Gibt dir Sonnenkraft!
Laß dich nimmer knechten,
Laß dich nie entrechten!
Gott gibt den Gerechten Wahre Heldenschaft!"
Der Heeresmusikinspizient Prof. Schmidt hat unter Benutzung der Melodie des Feuerspruches aus diesem Lied den Marsch „Weichsel und Warthe" geformt, der unter einem Untertitel „Marsch der Deutschen in Polen" zu einem der beliebtesten Märsche des deutschen Volkes geworden ist, genau so wie vor einem Jahr der „Egerländer Marsch" sich in wenigen Tagen in ganz Deutschland durchsetzte und heute zu den bekanntesten deutschen Märschen gehört.
Dom Standesamt vagold
Auszug aus der Liste der Personenstandsfälle vom 1v. August bis 3. September 1939
Geburten: Muß gay, Wilhelm, Altensteig-Stadt, 1 Sohn; Merkle, Heinrich, Nagold, Jnselstraße, 1 Tochter; Kuppler, Rudolf, Altensteig-Stadt, 1 Sohn; Kicherer, Richard, Altensteig-Stadt, 1 Sohn; Binder, Hans, Nagold, Haiter- bacherstraße, 1 Sohn; Hechler, Albert, Nagold, Marktstraße, 1 Tochter; Schill, Johannes, Rohrdorf, 1 Sohn.
Heiraten: Wenz, Otto, Mühlacker, Nerz, Maria, Nagold;
Sterbefälle: Metzger, Friedrich, Eisenbahnoberschaffner i. R., 74 Jahre alt, Böblingen; Flesch, Rolf, 3 Monate alt, Nagold, Schelmengraben; Morlok, Reinhold, verw. Landwirt, 70 I., Mötzingen; Harr, Jakob, Waldschütze i. R., 77 I., Simmersfeld; Seeg er, Christian, led. Landwirt, 17 I., Wörnersberg.
Ein Appell an die Behörden
Reichsinnenminister Dr. Fr ick drückt in einem Erlaß an sämtliche Behörden die Erwartung aus, daß alle Behörden und Beamten mit vollster Hingabe und Opferfreudigkeit sich für die Erfüllung der Aufgaben rückhaltlos einsetzen, die sich aus der Notwendigkeit des geschlossenen Einsatzes der gesamten Nation ergeben. Bei allen Maßnahmen müsse der Grundsatz vorherrschen, daß die öffentliche Verwaltung der Bevölkerung eine treue Helferin sein soll. Die Volksgenossen und vor allem diejenigen, deren Angehörige zum Wehrdienst herangezogen werden, sind daher, wenn sie sich mit ihren Anliegen an die Behörden wenden, mit Rat und Tat zu unterstützen. Eingaben, die an der unrichtigen Stelle eingehen, sind sofort an die richtige weiterzuleiten. Auch eine nicht zuständige Behörde soll sachgemäß und hilfsbereit eingreifen. Die Entscheidungen sind ohne Verzögerung und frei von bürokratischen Hemmungen zu treffen. Beratung und Aufklärung werden von den Behörden insbesondere für die Vewirtschaftungsmaßnahmen verlangt. Die mit der Ausgabe von Bezugscheinen befaßten Dienststellen sind mit Bearbeitern zu besehen, die sich ihrer besonderen Verantwortung, bewußt sind und Verständnis für die Nöte der Volksgenossen
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter"
haben. Eine rasche und zuvorkommende Abfertigung ist sicherzustellen. Anträge auf Ausstellung von Bezugscheinen sind mit besonderer Beschleunigung zu bearbeiten.
Zuschläge sär SMuosen in Gaststätten erst ab 12. Sept.
Die Wirtschaftsgruppe Gaststätten- und Vcherbergungsgewerbs teilt zur Unterrichtung ihrer Mitglieder mit, daß die Abgabe von Bier und der glasweise Ausschank von Spirituosen in Gaststätten bis 11. September 1939 ohne den in der Kriegswirtschaftsverordnung bestimmten Zuschlag erfolgt. Die Abgabe von Tabakwaren erfolgte nach vorgenommener Bestandsaufnahme bereits am ö. September mit einem Zuschlag von 20 v. H.
Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer
Der Reichsfinanzminister bat erste Ausführungsbestlmmungen über den Kriegszuschlag zur Einkommensteuer erlassen. Von dem Kriegszuschlag sind hiernach Arbeitnehmer befreit, deren Arbeitslohn 234 RM. monatlich, 54 RM. wöchentlich, 9 NM. täglich oder 4.50 RM. halbtüglich nicht übersteigt. Die Freigrenzen erhöhen sich um die Beträge, die auf der Lohnsteuerkarte als steuerfrei vermerkt sind. Es handelt sich hierbei um die Freigrenzen beim Lohnabzugsverfahren und damit um eine Durchführungsbestimmung zu Paragraph 2 der Kriegswirtschaftsverordnung, wonach unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige, deren Einkommen 2400 RM. nicht iibcrsteigt, vom Kricgszuschlag zur Einkommensteuer befreit sind. Die Vorauszahlungen sind von den in Betracht kommenden veranlagten Steuerpflichtigen zu je einem Viertel am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten. Die Vorauszahlungen für den ersten Erhebungszcitraum sind am 10. Oktober und 10. Dezember 1939 fällig. Sie betragen je ein Zwölftel der zuletzt veranlagten, um die angerechneten Steuerabzugsbeträge verminderten Einkommensteuer. Die Vorauszahlungen für den ersten Erhebungszeitraum umfassen die Monate September bis Dezember.1939 und damit ein Drittel des Jahres. Da der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer 50 Prozent der Einkommensteuer beträgt, ist mithin für den erben Erhebungszeitraum an Vorauszahlungen ein Sechstel des Jahresbetrages zu leisten. Dieses Sechstel wurde im Interesse der Steuerpflichtigen aufgeteilt in die Zahlung von zwei Zwölfteln, die am 10. Oktober und am 10. Dezember 1939 fällig werden.
Sodann betragen bis zur Bekanntgabe des ersten Emkommen- fteuerbescheides, in dem ein Kricgszuschlag zur Einkommensteuer festgesetzt ist, die Vorauszahlungen je ein Achtel der zuletzt veranlagten um die angerechneten Stsuerabzugsüeträge verminderten Einkommensteuer. Auch hier ist die Berechnung ohne weiteres klar, denn die Einlommensteuervorauszahlung beträgt an den vier Zahlungsterminen jeweils ein Viertel des Jahrcs- betrages, so daß sich für den Kriegszuschlag, der die Hälfte der Einkommensteuer umfaßt, ein Achtel ergibt.
Der Kricgszuschlag zur Einkommensteuer wird durch Lohnsteuerabzug erstmals erhoben: 1. Vom laufenden Arbeiis- lohn für einen Lohnzahlungszeitraum, der nach dem 4. September 1939 endet, 2. von den sonstigen Bezügen, die dem Steuerpflichtigen nach dein 4. September 1939 zufließcn. Wie schließlich ausdrücklich bestimmt wird, ist der Kriegszuschlag so bemessen, daß dem Steuerpflichtigen ein Einkommen von mindestens 2400 RM. verbleibt.
Partei organifiert Müdeleinsatz
nsg. Wenn in diesen Tagen die Partei mit ihren sämtlichen Gliederungen und Organisationen daran arbeitet, die Front in der Heimat noch zu verstärken, dann will selbstverständlich der BdM. auch nicht untätig sein. Für Kindergärten werden in Württemberg etwa 500 BdM.-Mädel benötigt, die von der NSV. noch eine besondere Schulung erhalten. 4200 in der Krankenpflege ausgebildete Gesundheitsdienst-Mädel stehen zur Verfügung. Ihre Ausbildung erhielten sie in Kursen beim Deutschen Noten Kreuz. Nach dem Ausruf des Reichsjugendführers stehen in Württemberg 10 517 17jährige Mädel des BdM.- Werkes „Glaube und Schönheit" für Kurse beim Deutschen Roten Kreuz bereit. Beim Bahnhofsdienst ist der BdM. als Hilfsdienst eingesetzt. Für den Einsatz in kinderreichen Familien und Nähstuben ist die organisierte Vorarbeit noch nicht abgeschlossen. Die Jungmädel werden in großem Ausmaße zur Heilpflanzensammlung eingesetzt.
Beschleunigte Bestallung von Aerzte»
Mit Rücksicht auf die derzeitigen Verhältnisse sollen Kandidaten der Medizin, die die ärztliche Prüfung bestanden haben, auch vor Beendigung des Praktischen Jahres die Bestallung als Arzt erhalten. Die Mcdizinalpraktikanten werden daher ersucht, sofort bei der für ihren Prüfungsort zuständigen obersten Landesbehörde ihre Bestallung als Arzt zu beantragen. Dem Gesuch sind die in der Bescheinigung über die Zulassung zum praktischen Jahr angegebenen Zeugnisse und Urkunden beizufiigsn, soweit sie ohne besonderen Zeitverlust zu beschaffen sind.
Wiederverwendung vou Ruhestandsbeamten
In einer neu erlassenen Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Veamtenrechts sind Ruhestandsbeamte verpflichtet worden, sich innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde ihrer früheren Verwaltung oder bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde der allgemeinen und inneren Verwaltung zu melden. Von der Meldepflicht ausgenommen sind außer den wegen ihrer Abstammung entlassenen Beamten die Ruhestandsbeamten, die sich bereits im Herbst 1938 auf Grund eines besonderen Erlasses des Reichsministers des Innern bei den oben benannten Behörden zur Verfügung gestellt haben und über die die Behörden der allgemeinen und inneren Verwaltung bereits verfügt haben. Diesen Beamten werden von der Behörde, bei der ihre Verwendung vorgesehen ist, nähere Bescheide zugehen.
Die Meldung der übrigen Ruhestandsbeamten ist persönlich und nur in besonderen Fällen, wie Krankheit, Gebrechlichkeit, besonders weite Entfernung, schriftlich zu erstatten und hat zu enthalten: Name, Vorname, Amtsbezeichnung, Geburtsjahr, Familienstand, Wohnort und Straße, Zeitpunkt und Grund der Versetzung in den Ruhestand, letzte Veschäftigungsbehörde, Art der letzten dienstlichen Verwendung, Angabe etwaiger derzeitiger Berufstätigkeit, Wünsche etwaiger Wiederverwendung. Es empfiehlt sich, daß die Ruhestandsbeamten bei ihrer persönlichen Meldung diese Angaben bereits schriftlich überreichen.
Laßt die Fenster so wie fie find!
Bei „Fliegeralarm" sofort in den Luftschutzraum
Zur Behebung bestehender Zweifel wird vom Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe folgendes bekanntgegeben:
Um das schnelle Aufsuchen der Luftschutzräume bei „Fliegeralarm" zu erleichtern, können die Fenster, Fensterläden, Rollläden, Jalousien in dem Zustand belassen werden, in dem sie sich gerade befinden.
Donnerstag, den 7. September 1939
Schwarzes Breit
Mädelgruppe 24/491
Diejenigen Mädels, die schon die G.D.-Prüfung gemacht haben, kommen am Freitag 20 Uhr auf das Dienstzimmer zwecks Ausstellung eines ET.-Mädels-Ausweises.
VdM.-Standort Nagold
Sämtliche Mädel sind um 20 Uhr am Heim. Die Untergauführerin kommt.
— Betreuung der württembsrgischen Landjahrlager. Die von den maßgebenden Reichsstellen für die Landjahrlager angeordneten Sicherheitsmaßnahmen find in Württemberg schon vor längerer Zeit vorbereitet worden. Die planmäßige Weiterfük- rung des Landjahrs, die Unterbringung, Verpflegung und Be,, treuung der Landjahrwilligen ist für jeden Fall gesichert. Nach >^ie vor werden die württembergischen Landjahrlager vom Württ,. ^ultministerium betreut. Auch wenn Eltern einige Tage länger als üblich ohne Nachricht aus den Lagern sein sollten, so besteht keinerlei Anlaß zu Besorgnissen über das Ergehen der Jungen und Mädel.
Wo melden sich Frauen zur Mitarbeit?
Meldungen von Frauen und Mädchen, die in Dienststellen und landwirtschaftlichen Betrieben ganztägig gegen Entgelt arbeiten wollen, nehmen die zuständigen Arbeitsämter entgegen. Meldungen von Frauen und Mädchen, die sich ehrenamtlich halbtags oder stundenweise zur Verfügung stellen wollen, können an die Dienststellen der NS.-Frauenschaft gerichtet werden.
Wer sich meldet und nicht sofort eingesetzt werden kann, gibt seine Anschrift an und teilt mit, wie er zu erreichen ist. Alle, die in den ersten Tagen noch nicht abgerufen werden, verwenden die Zeit am besten zu schneller und gründlicher Vorbereitung.
Das Deutsche Frauenwerk hat deshalb die Pläne seiner MLt- terschulungslehrgänge entsprechend umgestellt und vermittelt in verschiedenen Kursen Kenntnisse über die Betreuung von Kindern, über Pflege von Kranken in Familien und Heimen und über Verbandstechnik, über die Befestigung und Erziehung von Kindern in Gruppen, über die Verpflegung Erwachsener und Kinder in Familien und Heimen nach sparsamen und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie über die Herstellung, das Umändern und Ausbessern von Kleidungsstücken. Anmeldungen zu diesen Lehrgängen nehmen die Dienststellen der NS.-Frauen- schaft usw:, die Mlltterschulen entgegen. Von dem Beginn der Kurse werden die Frauen, die sich jetzt schon anmelden können, rechtzeitig unterrichtet.
Tödlich verunglückt
Holzbronn. Hier fiel die Ehefrau des Bauern Lorenz Ereule einem schweren Unfall zum Opfer. Sie hatte mit der Mähmaschine Haber geschnitten und diese nicht gewohnte Arbeit auch glücklich beendet, als beim Ausspannen das Pferd scheute, sich in den Strängen verwickelte und die Bäuerin im Sturz mit zu Boden riß. Mit schweren inneren Verletzungen - das Pferd war auf die Frau gestürzt — wurde die Verunglückte ins Kreiskrankenhaus verbracht, wo sie verschied.
E 6 Me IV! et 6 il n ge n
Schulunterricht wird wieder ausgenommen
DNV. Berlin, K. Sept. Wie wir vom Oberkommando der Wehrmacht erfahren, hat der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe seinen Erlaß über den vorläufigen Aufbau des Schulunterrichtes dahin gelockert, daß der Unterricht wieder ausgenommen werden kann, soweit einzelne Dienststellen der Luftwaffe nicht abweichende Bestimmungen treffen.
Die polnische Schwerindustrie in deutscher Hand.
Polen ohne Rüstungsbasis.
95 v. H. der polnischen Steinkohlensördernng im besetzten Gebiet
DNB. Berlin, 8 . Sept. Die Besetzung des ostoberschlesischen Industriegebietes (Kattowitz und Königshütte/Myslowitz) und des Dabrowaer Industriegebietes (Sosnowice, Dabrowaer Gor- nice und Bcndzin) bedeutet für Polen den Verlust fast seiner gesamten Schwerindustrie. Das bedeutet den Wegfall fast der gesamten Produktion an Geschütz-, Gewehr- und MG.-Rohlin- gen, sowie an Panzerplatten und Panzerkuppeln. Gleiches gilt für den Bau von Flugzeug- und Kraftwagenmotoren, Kraftwagen, Panzerwagen, Lokomotiven und Eisenbahnwagen. Die im unbesetzten Teil verbliebenen Rüstungswerke und riistungs- wichtigen Betriebe sind in ihrer Fertigung nunmehr ausschließlich auf die eingelagerten Rohstoffe und Halbzeugvorräte angewiesen, die nach vorliegenden Nachrichten nur für wenige Wochen ausreichen.
In dem zurzeit besetzten Gebiet wurden rund 95 v. H. der polnischen Steinkohle gefördert. Der Rest fällt im Krakauer Gebiet an, dessen Einnahme unmittelbar bevorsteht. Ferner liegen in dem von Deutschland besetzten Gebiet 19 Zink- und Bleihütten, deren Erzeugung mit 198 999 Jahrestonnen 199 v. H. der polnischen Erzeugung beträgt.
England erklärt Flottenverträge für ungültig
DNB. London, 7. Sept. Wie das britische Informations- Ministerium am Mittwoch abend amtlich bekannt gab, hat die britische Regierung allen beteiligten Regierungen mitgeteilt, daß sie infolge des Kriegszustandes mit Deutschland alle in Flottenabrüstungsverträgen eingegangenen Rüstungsbegrenzungen für unbegrenzte Zeit für ungültig erkläre. Die Negierung handle in Uebcreinstimmung mit Artikel 24 des Londoner Flottenvertrages von 1936 und den Verträgen mit der Sowjetunion von 1937 und mit Polen von 1938.
England muß sich entschuldigen
Englisches Flugzeug bombardierte den dänischen Hafen Esbjerg
DNB. London, 6. Sept. Nach dem Londoner Rundfunk hat die britische Regierung der dänische« Regierung wegen des Bombenabwurfs auf Esbjerg ihr Bedauern ausgesprochen. Dabei wurde erklärt, daß nach einer genauen Nachprüfung keines der vom Fluge über deutsches Gebiet zurückgekehrten Flugzeuge diese