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5. Sette Nr. 191

Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter"

Montag, den 21. August 1939

Pyrträt eiues Deutschenhaffers

Das Ht Erazynski, dem »die Deutschen ans der Hand fressen" solle«

NSK. So alt oder richtiger so jung der heutige polnische Staat ist, solange ist derAufstandswojwode" Grazinski alias Kurzydlo (zu deutsch: Staubwedel) einberühmtes" Porträt antideutscher Hetze und Deutschenterrors des re­gierenden Polen, und zwar seit wenigen Tagen mehr denn je. Der berüchtigte Westmarkenverein, der 1934 aus takti­schen Gründen nur seine« Namen gewechselt hat wie ein Hermelin seinen Winterpelz, hat auch alsPolnischer West­verein" niemals aufgehört mit seiner traditionellen E n t- deutschungspolitik und Hetzpropaganda diesseits und jenseits der polnischen Westgrenze.

Wollte man schon großzügig die Gewalttätigkeiten Era- zynskis während der Polenausstände 1920/21 und der Zeit von 1926 bis 1934 als Wojwode von Ostoberschlesien ab- buchen die ungehinderte Weiterbetätigung in diesem Stil nach dem 26. Januar 1934, da das Abkommen zwischen dem Führer und Pilsudski auf eine möglichst wirksame Ver­ständigung abzielte, bietet genug Veranlassung, auf diese Seite des Vertragsbruches hinzuweisen, die sich nie um eine Verständigungspolitik gekümmert hat, welche aber immer­hin den Polen das Olsagebiet und die gemeinsame Grenze mit Ungarn gebracht hat.

Als Grazynski Ende September 1936 auf eine zehnjährige erfolgreiche" Tätigkeit als Kattowitzer Wojwode zurück­blicken konnte, feierten ihn zwar Juden und die aus Gali­zien und Ostpolen für die mehr als 100 000 vertriebenen alteingesessenen Deutschen herangeholten Polen, die inzwi­schen zuwaschechten Oberschlesiern" gemacht worden wa­ren mit großem Tamtam, den düsteren, realen Hintergrund dieser Feiern aber bildeten leereFabrikenundhun- gernde deutsche Kinder, arbeitslose, verzweifelte deutsche Menschen und ersoffene Bergwerke. Im Laufe nur eines einzigen Jahrzehnts ist die Produktionsfähigkeit des ostoberschlesischen Bergbaus, der einst Deutschlands größter Reichtum war, um mehr als 40 v. H. gesunken. Weil dieser Wojwode niemals eine andere Aufgabe gekannt hat. als in dem ihm bedingungslos ausgelieferten Land alle Deutschen auszurotten". Seinem BeinamenAuf- ,...,^swojwooe" .. guch neue Ehre, denn seine

Amtstätigkeit bis heute war nichts anderes alsfortwäh­render Aufstand gegen Würde und Anstand. Es gibt kein wirtschaftliches und soziales Problem, das die­ser Hetzer gelöst Hütte. Nur einen Triumph hoffte er stets zu erreichen, daß einmal, wie es ein polnischer Ingenieur der Falvagrube ausgedrllckt hat,der Tag käme, da die Deutschen ihm aus der Hand fressen würden". Das ist die wahre Politik Polens gegenüber seinen Minderheiten, die nicht freiwillig in diesen Staat gewollt haben.

Diese Provinz, die einst vor 20 Jahren dem jungen Po­len eine unerschöpfliche Quelle materiellen Reichtums zu werden versprach, waren ihm doch die besten deutschen Gru­ben, Rohstoffquellen und Industrien ausgeliefert worden, ist eine verwüstete, völlig verarmte, unge­nutzte Stätte geworden, nur weil man kein anderes Ziel als das der Deutschenausrottung verfolgte. Dieser Mann macht nicht einmal einen Hehl aus seiner Einstel­lung, ebensowenig sein Leib- und Magenblatt, die von Co- lewa geleitetePolska Zachodnia".

Aber Erazynski beschränkte seine Entdeutschungspolitik und Hetze nicht nur aus das ihm nun einmal wehrlos über­lassene Land, sondern in zahllosen Reden und Aufrufen haterdiePolonisierungundEroberungdeut- scher Ostgebiete verlangt unter einem wüsten Haßge­sang gegen alles Deutsche. Er gehört zu den maßlosen Kar­tenzeichnern undHistorikern" polnischen Schlages, die Ber­lin begründet haben wollen, womöglich am Rhein geboren wurden, die Nietzsche und Kopernikus, Eichendorff und Veit Stoß zur polnischen Nationalität rechnen, weil sie nur damit Kultur nachzuweisen vermöchten.

Ein polnischer Journalist, Studnicki, nannte Erazynski einmalden größten Schädling Schlesiens". Der in Wilna erscheinendeSlowo" beschrieb denErfolg" der Arbeit Erazynski als Kattowitzer Wojwode am 21. Oktober 1936: Alles, was Man in den Dörfern der polestschen Wildnis erlebe, alles, worüber man sich im östlichen Polen be­schwere, wogegen man dort protestiere und was man ver­spotte. das alles sei noch ein Paradies, ein Eden und Do­

rado im Vergleich zu den Verhältnissen, die in Schlesien herrschen. Und verglichen mit Grazynski find die ostpolni­schen Wojwoden geradezu Engel. Die einheimischen Ost-

> oberschlesier, Deutsche, werden überall gegenüber den frem­den Einwanderern zurückgesetzt. Ich besuchte Siemianowitz,

! ein Städtchen mit 6000 Arbeitslosen. Die wenigsten Post- ! beamten in diesem Städtchen waren Oberschlesier, die

> Mehrzahl Zugewanderte. Man findet in den Behörden kei- j nen einzigen Deutschen. Ein ostoberschlesischer Fabrikant be- I ichwerte sich mir gegenüber, daß er nicht einen einzigen

Arbeiter mehr einstellen könne, der nicht zu einem Era- j zynski unterstehenden Verband gehört. Ostoberschlesien ist ! wie ein Konzentrationslager." Das schreibt selbst eine pol- f Nische Zeitung. Heute ist nun Erazynski Vorbild der ge- f samten polnischen Politik geworden, denn auch in Warschau j scheint man Terror und Ausrottungsversuche von Deutschen im Stil vergangener Nationalitätenrepubliken für eine ver­meintlich gangbare und dauerhafte Zukunftspolitik zu hal­ten, wie die Ereignisse dieser Tage und Wochen beweisen.

Alfred Herbert Else.

Wer ist erbberechtigt?

Me gesetzliche nnd diegewillkürte" Erbfolge Ei« Blick in das Erbrecht Die Aufgabe der Nachlaßgerichte

NSK. Im folgenden soll kurz auf wichtige Bestimmungen des

- Erbrechts erngegangen werden, mit denen jeder von uns jederzeit in Berührung kommen kann. Mit dem Tode einer Person (Erb­fall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. Man unterscheidet

> nun eine gesetzliche und eine sogenanntegewillkürte" Erbfolge.

> Hat der Erblasser nichts bestimmt, dann tritt die gesetzliche Erb- ! folge ein. Der Gesetzgeber bestimmt nun im einzelnen, in welcher s Reihenfolge jemand als gesetzlicher Erbe berufen ist. Hier sollen ! nur einige grundsätzliche Vorschriften behandelt werden.

I Gesetzliche Erben find die Verwandten des Erblassers, der überlebende Ehegatte und schließlich der Fiskus. Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die A b k ö m m l i n g e des Erblassers. Das

- uneheliche Kind gilt zur Zeit nur' im Verhältnis zur Mutter und ! deren Verwandten als Abkömmling. Ein zur Zeit des Erbfalls ^ lebender Abkömmling schließt seine Abkömmlinge und die gesetz- ! lichen Erben der höheren (zweiten, dritten) Ordnung vo« der s Erbfolge aus. Kinder erben zu gleichen Teile«. Sind also z. B. ^ drei Kinder vorhanden, dann kommen die gesetzliche« Erbe» der ! zweiten Ordnung, das sind die Eltern des Erblassers und dere» ^ Abkömmlinge (gleich Geschwister des Erblassers) in Frage. Leben i zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu glei» ! chen Teile». Schoßfall nennt das Recht diesen Vorgang. Lebt

> der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle de» verstorbenen Elternteils dessen Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers. Das Gesetz sieht noch weitere Ordnungen vor, z. B. dritte Ordnung Mich Großeltern usf.

Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist nun «eben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Ver­wandten der zweite« Ordnung oder »eben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufe».

Beispiele möge» dies erläutern:

Es siud der überlebende Ehegatte und vier Kinder vorhan­den. Der überlebende Ehegatte erhält «ttr Viertel, die Kinder ! drei Viertel, also jedes ein Sechzehntel.

I Es sind der überlebende Ehegatte «nd drei Kinder vorhanden, j Der überlebende Ehegatte erhütt ttn Viertel, die Kinder drei Viertel, also jedes ein Viertel.

Es sind der überlebende Ehegatte und zwei Kinder vorhanden, j Der überlebende Ehegatte erhält ei» Mertel, die Kinder drei s Viertel, also jedes drei Achtel.

i Es sind der überlebende Ehegatte «nd ei» Kind vorhanden. ! Der überlebende Ehegatte erhält ei« Viertel, das Kind drei

> Viertel.

^ Es sind ein überlebender Ehegatte nnd die Ettern bez«. Groß- , eitern oder ein Llternteil bezw. Grotzeltetnteil vorhanden. Hier ! erhall der überlebend« Ehegatte d« Hälfte, die Eltern bezw.

Großeltern dos Erblassers die andere Hälfte.

! Am Raick soll «rr vermerkt werden, daß der Erbteil des über- ! lebenden Ehegatte» von vielen, die sich mit der Reform des Erb­rechts befassen, als zu gering angesehen wird.

Neben dieser gesetzlichen Erbfolge ist, wie erwähnt, grundsätz­lich (Ausnahme: Erbhofrecht) die sogenannte gewillkürte Erbfolge möglich, d. h. der Erblasser kan« durch Testament oder durch Erbvertrag de« Erbe» bestimme». Das Testament

kann durch de« Erblasser versönlich oder vor Gericht bezw. einem Notar errichtet werden: der Erbvertrag ist nur iu der letzten Form möglich.

Beim persönlichen Testament muß das Testament vom Erb­lasser eigenhändig geschrieben und unterschrie­ben sein. Im Gegensatz zu den Testamentsvorschristen vor Juli 1SS8 ist es jetzt nicht mehr unbedingt notwendig, wenn auch «ach wie vor ratsam, daß der Erbaffer in der Erklärung angibt, M welcher Zeit und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat. Z« betonen ist, daß der Erblasser jederzeit sein Testament wieder ändern kann.

Was den Inhalt des Testaments anlangt, so kann der Erblasser frei von der gesetzlichen Erbfolge verfügen, also auch ein« andere Person als di« gesetzlichen Erben einsetze«. Eine Schranke ist ihm nur durch das Pflichtteilsrecht gesetzt. Ist nämlich ein Abkömmling des Erblassers durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem eingesetzten Erben soweit nicht eine Pflichtteilsentziehung gerechtfertigt ist, z. B. wenn der Abkömmling einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel gegen de« Willen des Erblassers führt den Pflichtteil verlange«. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das gleiche Pflichtteilsrecht steht noch den Eltern und den Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen sind.

Auch hier ein Beispiel:

Der Erblasser hiuterläßt eine Witwe und zwei Kinder. Er setzt eine dritte Person zu feinem Erben ein.

Wäre das Testament nicht errichtet, so würde die Witwe ein Viertel, die Kttcher je drei Achtel erhalten. Infolge des Testa­ments erhalten sie nur den Pflichtteil, das sind für die Witwe ein Achtel, für die Kinder je drei Sechzehntel. Letztere können von dieser dritten Person, die allein Erbe ist, ihre Anteile nötigenfalls im Wege des Prozesses herausverlangen.

Das Nachlaßgericht übt nun in diesem Zusammenhang eine Reihe vo» Tätigkeiten aus. Das Nachlatzgericht (Amts­gericht) ist zuständig für die amtliche Verwahrung der Testa­mente und Eheverträge. Das Gesetz bestimmt ferner, daß jeder, der ein Testament, das nicht in besonderer amtlicher Verwah­rung ist, im Besitz hat, verpflichtet ist, es unverzüglich, nachdem er von de« Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlaßgericht abzuliefern. Das Nachlaßgericht hat, sobald es von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt, zur Eröffnung eines in seiner Verwahrung befindlichen Testaments einen Termin zu bestimmen.

Zum Termin sollen die gesetzlichen Erben des Erblassers n»d die sonstigen Beteiligten geladen werden. Im Termin ist das Testament zu öffnen, den Beteiligten zu verkünden und ihnen aus Verlangen vorzulegen. Ueber die Eröffnung ist ein Protokoll vor Gericht aufzunehmeu. Der Erbe kann sich entscheiden, ob er die Erbschaft annehmeu oder ausschlagen will. Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Erbfall und Grund der Berufung (gleich gesetzlich, testamentarisch) Kenntnis erlangt.

Der Erbe kann nun beim Nachlaßgericht ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Anteils anfordern (Erbschein). Für die Ausstellung des Erbscheins wird eine Gebühr erheben.

Neben dieser Tätigkeit des Xachlaßgerichts bei der Erbschcins- erteilung kommt auch eine soche bei der Erbauseinandersetzung in Frage. Hier wird das Nachlaßgericht nur tätig, wenn die Mit­erben die Auseinandersetzung beantragen. Gegenstand der Ver­handlung ist entweder die Auseinandersetzung selbst oder zunächst die Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen. Werden die Erschienenen einig, dann hat die rechtskräftige Bestätigung durch das Nachlaßgericht die Wirkung, daß die Vereinbarung wie ein Vertrag für alle Beteiligten bindend ist. Kommt eine Einigung zustande, dann ist das Prozeßgericht (Amtsgericht oder Land­gericht, je nach der Höhe des Streitwertes) zuständig und nicht mehr das Nachlaßgericht. Dr. L.

Generalfeldmarschall Eöring weilte Donnerstag in Mön­che« und hat dort die Große Deutsche Kunstausstellung 1939 eingehend besichtigt. Er hat sich im Anschluß daran wieder i» sein Landhaus auf dem Obersalzberg zurückbegebeu.

Königi« Wilhelmine verlor Millionen NM. Bei dem großen Bankkrach Mannheimer in Amsterdam, der die ganze Welt in Aufregung versetzte, hat auch die holländische Kö­nigin ein großes Vermögen verloren. Es wird berichtet, daß es sich um 40 Millionen RM. handelt. Auch der Ex­premierminister von Holland, Dr. Tolijn, ist unter de« Ge­schädigte«.

heitererRoman von Hstst-Mcbmer

Lehebrrrechtkjchntz durch DerlagSanstakt Manz, München 4 . Fortsetzung (Nachdruck verboten)

Man ist alt; auch wenn man sich noch stark und kräf­tig fühlt. Man denkt nicht daran, wie lange man noch lebt. Können noch zwanzig Jahre sein, aber auch nur fünf. Da fällt einem ein Spielzeug in die Augen und wie ein kleiner Bub will man darnach Haschen. O ja, man kann das schon verstehen. Der Gaul der Sinne geht durch; aber der Teufel! Da legt man sich doch in die Zügel und zieht die Kandare an, auch wenn der Kiefer kracht. Bestie! Du hältst auf der Stelle, denn vor uns liegt ein zu breiter Gräben und das kostet den Hals."

Der Adlerwirt sagte noch immer kein Wort.

Der Rittmeister sah ihn an; mit einem Blick, aus dem ein wenig Bedauern schimmerte. Dann erhob er sich. Wünsche, wohl gespeist zu haben."

Kurze Verbeugung.

Der Wirt strich ein paar Brotkrumen dom Tisch und sah zu, wie der Pikkolo jetzt abdeckte.

Hatte der Rittmeister recht oder nicht? Er hatte recht!

Wenn j,sie" über den Hauptplatz herunterschritt, stand er, der Adlerwirt, am Fenster. Wennsie" im Garten auf nnd ab ging, hatte er dort Zu tun. Wennsie" in der Hängematte lag, weilte er in der Nähe. Statt um die Mittagszeit nach den Gästen zu sehen, speiste er anihrer" Seite.

Wenn er sein kurzes Mittagsschläfchen machte, nein, machen wollte, dann dachte er an Frau Melitta: an die kleinen, feinen Hände, an den zierlichen Fuß, an den brennenden Mund, an ihre Hüsten, die vielleicht um ein Geringes zu breit waren.

s Da versuchte ec es. mit aller Gewalt an seine verstor­bene Frau zu denken, die auch eine Schönheit gewesen ^ war. Aber kühl nnd blond nnd bedächtig, mit wenig Be­gabung für leidenschaftliche Zärtlichkeiten. Und mit unend­lich viel Sinn für Haus und Hof. Der es in erster Linie ' zu verdanken war, daß das Konto bei der Sparkasse eine beachtliche Höhe auiwies.

> Doch das Bild seiner Frau war in den letzten Tagen

> immer mehr und mehr verblaßt und das der schwarzen

> Frau verfvlgte ihn in Traum und Wachen.

i Nun stand auch er vom Tische auf. Etwas schwerfällig.

^ Er wußte, daß, wenn er sich jetzt umdrehte, sie in seiner , Nähe sein würde.

jHerr Feldner, Sie haben mir erzählt, daß Sie einen Tennisplatz anlegen lassen. Wollen Sie mir ihn zeigen?" iSehr gern, gnädige Frau!"

! Sie schritten durch das Gartentor hinaus. Sie betraten . die schmale Allee mit den geschnittenen Hecken an den Seiten, über die sich die Kronen der jungen Linden er- ^ hoben. Und plötzlich blieb Frau Melitta stehen.

!Hier ist es schön und ruhig", sagte sie.Wie im Walde.

! Niemand sieht uns!"

j Sie haschte die Blüte einer Weißen Winde aus der ^ Hecke.Darf ich sie Ihnen anstecken?"

! Der Adlcrwirt gab keine Antwort.

§ Während ihre* Hände an ihm nestelten, sah er in ihre Augen; sie glitzerten vor Spott und wurden dunkel.

! Der Wirt fühlte sich einen Augenblick lang wie ein ge­schlagener Hund. -

s Sie bemerkte diese Veränderung in seinen Zügen.

Ist Ihnen unpäßlich?" fragte sie und tat ein paar l Schritte weiter; dabei wiegte sie sich tänzelnd in den ! Hüften.

!Es ist ein heißer Tag", gab er zur Antwort.Und man wird alt!"

! Da lachte sie auf.

Alt! Man bestimmt doch nur selber sein Alter!"

,Ich bin sechzig", sagte er heiser.,.

Und noch kein graues Haar."

Sie trat ganz nahe au ihn heran, als wollte sie sich davon auch überzeugen.

Da legte er die Hand um sie.

Er fühlte, wie sein Herz rasend pochte.

Und küßte sie.

Und hörte rufen:Tyras, komm!"- Gnädige Frau, Sie verzeihen...!"

Sie patschte ihm auf die Hand.

Herr Adlerwirt. Sie sind noch ein Kind!"

Da zog er sie noch einmal an sich.

Magda hatte sich mit den anderen vom Tisch erhoben.

Sie war nicht dem Hause zu gegangen; sie hatte den Wirtschaftsgarten durchquert und betrat die Pflanzung der Jungbäume. Besah sich das eine und das andere Stämmchen der heraufscbießendcn Ahorn- und Akazien- bäume. Strich einer Silbertanne über die Nadeln.

Ging dann zu den Blumen; brach sich eine weiche Rose, deren Blüte schwer am Stengel hing, so schwer wie eine kleine Kaiserbirne, und atmete ihren Duft ein.

Dann öffnete sie die kleine Gattcrtüre zum Gemüse­garten. Hier hob sie das angegilbte Blatt einer Staude auf und dort entdeckte sie eine Ricsengurke. Und betrach­tete das lange Zwiebelbeet, wo das Grün niedergedrückt worden war, damit die weißen und blauen Knollen stärker in den Saft schossen.

Und auf einmal klapperte das Gartentürchen und fiel zu. Tyras war mit einem Satz hercingestürmt, hatte ein paar Sprünge über die gelben Rüben und den Winter­rettich hinweg gemacht und sprang nun an ihr empor, immer wieder nach den Händen leckend.

Tyras, kusch!" Der Hund hielt einen Augenblick still, dann aber bellte er auf, als sei er mit einem solchen Be­fehl ganz unzufrieden, und drängte sich an sie hin, die strahlenden gelben Augen auf sie gerichtet.

(Fortsetzung folgt.)