5. Seite Nr. 187

Nagolder Taftblatt »Der Gesellschafter"

Samstag, den 12. August 1939

Will Poleneimnarschieren*?

Nachdem Chamberlain und Daladier auf Urlaub ge­gangen sind, bat sich die Entwicklung in Polen in einem sehr gefährlichen Tempo verschärft. Da sowohl Paris als auch London, wie eindeutig feststeht, den neuen polnischen Kurs mit den Verantwortlichen in Warschau eingehend durchgesprochen haben, rückt die Tatsache des politischen Er­holungsurlaubes des britischen und französischen Minister­präsidenten in ein sehr merkwürdiges Licht. Hat man m Len letzten Gesprächen Polen freie Hand gelassen, um Dan­zig und Deutschland bis zur Weißglut zu reizen? Mit an­deren Worten: Ist man jetzt mit Polen darüber einig, daß möglichst rasch ein örtlicher Konfliktsfall um Danzig in­struiert werden soll, um auf diese Weise Moskau zu mög­lichst raschem Eintreten in die britisch-französische Angriffs­front zu veranlassen? Oder hat man den Polen nahegelegt, noch eine gewisse Zeit bis zum endgültigen Abschluß der Besprechungen in Moskau zwischen den alliierten und sow­jetrussischen Generälen zu warten? Und ist Polen mit die­ser Hinauszögerung und dieserVertagung seiner Rache­gelüste nicht einverstanden und sucht seinerseits eine Ent­scheidung zu provozieren, weil es trotz des Blankoschecks von Chamberlain fürchtet, in Moskau überspielt zu werden? Alles dies sind Fragen, die sich gegenüber den rabiaten Ausbrüchen des völlig hemmungslosen polnischen Chauvi­nismus' jedem Betrachter aufdrängen. Eine völlige Klä­rung der bewußt vernebelten Sachlage wird erst möglich sem, wenn das wirkliche englische und französische Echo auf die neuerlichen Kriegsdrohungen Polens erkennbar wird. Daß zunächst die Pariser und Londoner Zeitungen in die vol- nischen Trompetenstöße mit einstimmen, war kaum anders zu erwarten. Die Frage ist jedoch, ob auch Chamberlain in diesem Augenblick einen Krieg Polens mit Danzig und damit mit Deutschland wünscht. Stoppt er derartige Mög­lichkeiten nicht durch sofortiges eigenes Eingreifen, so ist seine Mitschuld an der weiteren Verschärfung der Lag« jedenfalls ganz unleugbar. Schon jetzt ist das britisch« Schuldkonto so gefährlich angewachsen, daß lleberraschungen von dieser Seite leider im Bereich der politischen Möglich­keiten liegen.

Daß Danzig in einem solchen Augenblick unmittelbarer polnischer Angriffsdrohungen alle Maßnahmen zu seiner Verteidigung treffen muß, ist nur selbstverständlich. In sei­nem eigenen Hoheitsgebiet laufen noch immer provozie­rende polnische Beamte umher, die mit Wonne jeden Zwi­schenfall, den sie durch ihr Auftreten jeden Augenblick her­ausfordern, begrüßen würden. Auf der Westernplatte liegt nach wie vor, von schwer bewaffneten polnischen Soldaten bewacht, modernstes Kriegsmaterial, das allein schon durch seine Anwesenheit und seine Entzündlichkeit eine ständige Gefahr für die rein deutsche Stadt bedeutet. Zu diesen sicht­baren Zeichen polnischer Eingriffsbereitschaft tritt in zu­nehmendem Maße die tägliche polnische Hetze gegen Dan­zig. Sie hat in den letzten Tagen in einem so angesehenen Blatt wie demCzas" zur direkten Drohung eines Geschütz- Überfalls auf Danzig geführt. Dieser ungeheuerliche Wahn­witz ist inzwischen durch eine ganze Reihe weiterer Stim­men ergänzt worden, die einen militärischenSpaziergang" der polnischen Armee nach Ostpreußen, Westpreußen und Schlesien fordern. Diese Zeitungen, die von dem polnischen Eeneralstab kontrolliert werden, greifen also ohne Scheu mit ihrer Kriegshetze bereits bis nach Deutschland hinüber. Sie suchen nach der Möglichkeit, die Danziger Konflikte in den Rahmen eines großen polnischen Angriffskrieges gegen Deutschland zu stellen. Da ein jeder derartiger Angriff einer Armee wie der polnischen auf deutsches Gebiet zur so­fortigen Vernichtung des Angreifers und zum furchtbarsten Rückschlag gegen Polen führen müßte, beweist die Hetze der polnischen Zeitungen nur, daß sich deren Auftrageber mit ihren Angriffsparolen sehr sicher fühlen müssen. Sie rech­nen also, wie es scheint, in jedem Falle mit der Hilfe Eng­lands und Frankreichs. Sie wollen das Eingreifen dieser Länder geradezu an den Haaren herbeiziehen. Auch hier fühlt sich also Polen bereits in der Rolle des fertig ge­rüstete« Angreifers, der jederzeit den ersten Schuß lösen und damit einen Weltkrieg heraufbeschwören kann.

Aus den Kommentaren der deutschen Zeitungen haben die Polen, hat auch die Welt inzwischen gesehen, daß das von Polen so verbrecherisch angezettelte Kriegsspiel nicht nur in Danzig, sondern auch in Deutschland auf eine eisige und völlig selbstsichere Abwehr stößt. In der Tat gibt es zwischen Danzig und Deutschland in diesem Punkte keine Grenzlinie mehr. Wer Danzig angreift, greift auch Deutsch­land an. Das ist völlig unzweideutig klar. Für Deutschland hat sich Polen jedenfalls in den letzten Tagen eindeutig in die Rolle eines militärischen Angreifers hineingesteigsrt. Daß eine solche Zuspitzung der deutsch-polnischen Beziehun­gen in die Zukunft hineinwirken muß, bedarf keiner weite­ren Unterstreichung.

Japan beMberungsvolilW gesehen

Jährlich eine Million Geburtenüberschuß Hintergründe der Fernost-Probleme

Bei den Ereignissen im Fernen Osten macht man es sich gewöhnlich nicht genügend klar, daß der Anstoß zu allen Expansivbestrebungen zwangsläufig aus der ungeheuren Raumnot entspringt, an der das japanische Jnselreich lei­det. Auf einem Quadratkilometer leben im Durchschnitt 186 Menschen. Dabei ist jedoch nur rund ein Viertel des gebirgigen Landes vollwertig landwirtschaftlich nutzbar 27 v. H. bestehen allein aus vulkanischem Gestein, so daß sich die Menschen in den fruchtbaren Gebieten bis auf eine Siedlungsdichte von 680 Menschen je Quadratkilometer zu­sammendrängen. Der Reisende, der diese Gegenden besucht, gewinnt den Eindruck, niemals aus der Stadtsiedlung her­auszukommen.

Eine derartige Enge ist nur durch asketische Genügsam­keit und ungeheuren Fleiß zu ertragen; die Japaner stehen für beides beispielhaft da. Sie muß aber dann mit Macht gesprengt werden, wenn das Volk von Jahr zu Jahr weiter wächst und gleichzeitig politisch rege wird.

Japan hat nach Beendigung seiner gewollten Abgeschlos­senheit um die Mitte des 19. Jahrhunderts und nach der gleichsam gewaltsamen Oeffnung seines Landes durch fremde Mächte eine bevölkerungspolitische Dynamik an den Tag gelegt, die die ganze Welt in Erstaunen setzte und viele pazifische Anliegerstaaten mit banger Sorge erfüllte. Wäh­rend die Volkszahl seit 1720, also rund 150 Jahre lang, auf rund 28 bis 29 Millionen stabil geblieben war, trat plötzlich nach 1868 ein Wachstum ein, das die Bevölkerungs- Ziffer sprungartig Herauftrieb, und zwar bis auf 71 Mil­lionen im Jahre 1937.

Diese Zunahme um mehr als 40 Millionen Menschen er­folgte auf einem Raume, der für die früheren 28 Millio­nen gerade noch ausreichend war. Cie trat ein und das ist gerade das Bemerkenswerte nach einer langen Zeit großer außenpolitischer Spannungslage. Diese Begleit­erscheinungen machen das japanische Beispiel für uns so lehrreich. Denn ein Kulturvolk braucht nicht zu sterben, wenn es nicht will, sondern es kann sich aus einem biolo­gischen Niedergang aus eigener Kraft emporreißen, wenn es den Willen zum Leben neu entfacht, wenn es wieder fruchtbar und damit anspruchsberechtigt ward. Die gleichen Bevölkerungssorgen, die wir Deutschen seit dem Weltkriege erlebt und seit 1933 mit so gutem Erfolge zu bannen ver­sucht haben, hat Japan fast 15 Jahrzehnte lang ebenfalls gekannt und hat sie dann noch zu überwinden vermocht, und zwar ebenfalls nicht während einer friedenstrahlenden Sonne, sondern bei scharfer äußerer Eefahrenlage.

Das japanische Volk wächst unaufhaltsam weiter. Jähr­lich werden über 2 Millionen Kinder geboren (1937: 2180 589), es sterben mehr als eine Million Menschen (1937: 1208 079), aber noch rund eine Million verbleibt als jährlicher lleberschuß (1937: 972 510). Diesem biologi­schen Geschehen ist kaum ein anderes zivilisiertes Volk ge­wachsen, vor allem kein europäisches. Wir müssen, um einen Vergleich zu unseren deutschen Verhältnissen zu fin­den, schon bis zum Jahre 1901 zurückgehen, wo bei uns auch über 2 Millionen Kinder geboren wurden und der Be­völkerungszuwachs rund 900 000 betrug. Die Fruchtbar­keitserwartung in Japan ist derart, daß auf 1000 Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren in Japan 157 Kinder je Jahr geboren werden (1930) gegen nur 69 in Großbritannien, 111 in Italien und 128 in Polen.

Um diesem wachsenden Volksdruck im Innern zu ent­gehen, gibt es für Japan nur drei Wege: Auswanderung, Jndustriewarenexport und Gewinnung zusätzlichen Lebens­raumes. Praktisch sind alle drei Wege begangen worden. Die Auswanderung hat aber nur ganz untergeord­nete Bedeutung gewinnen können; im Auslande leben nur rund 600 000 Japaner. Wollte man den jährlichen lleber- schuß von einer Million ins Ausland verschiffen, so würde die gesamte Handelsflotte das ganze Jahr über damit zu tun haben. Industrialisierung und Export da­gegen haben seit Jahren mit Macht eingesetzt und find der Schrecken vieler alter Industrieländer geworden, die über das angebliche Dumping jammern. Diese Tatsachen sind so bekannt, daß man nicht mehr viel dazu zu sagen braucht. Hervorgehoben sei aber doch, daß einmal die Lebensgewohn­heiten in Japan von den europäischen derart verschieden find, daß ein Vergleich derProduktionskosten" hinken muß, und daß sich Japan zum anderen bezüglich seiner Industrialisierung vorerst noch im Genuß vomGesetz des

Mir die Sani

Unterstützung der Angehörigen k

NSK. Arbeitsdienst und Wehrdienst ist Dienst am deut­schen Volk. Sie sind also nicht irgend eine ArtUnrecht" von seiten des Staates, das diesen zumSchadenersatz ver­pflichtet", den Einberufenenberechtigt", während des Dien­stes einkommensmäßig genau so gestellt zu werden, als wenn er nicht diente. Arbeitsdienst und Wehrdienst sollen gern erfüllte Pflichten sein. Der Einberufene soll sich aber keine Sorge zu machen brauchen, daß etwa seine Familie Not leidet. Das Ergebnis dieser beiden ErundgÄanken ist die Familienunterstützung der Einberufenen, wie sie im Familienunterstützungsgesetz, den Famlienunter- stützungsvorschriften und einem grundlegenden Runderlaß des Reichs- und preußischen Ministers des Innern und des Reichsministers der Finanzen einheitlich und erschöpfend geregelt ist. Die Regelung gilt für den Arbeitsdienst und für die Wehrmacht. Sie gilt aber auch für die kurzfristige Ausbildung und die Hebungen. Sie gilt schließlich auch eigentlich selbstverständlich bei freiwilliger Meldung.

Es werden zweiEruppenvouFamilieuange- hörigen unterschieden. Zur ersten Gruppe, der engeren Familie, gehören die Ehefrau, die ehelichen, für ehelich erklärten und an Kindes Statt angenommenen Kinder und die mit der Ehefrau zusammenlebenden Stiefkinder. Zur zweiten Gruppe gehören Eltern. Großeltern. Adop­tiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, die schuldlos geschiedene Ehefrau, uneheliche Kinder, Pflegekinder, Stiefkinder, die nicht unter die erste Gruppe fallen und Enkel. Alle diese Angehörigen sind unterstützungsberechtigt, soweit ihr Le- densbedarf nicht oder nicht ausreichend gesichert ist, die An­gehörigen der zweiten Gruppe aber nur dann, wenn der Einberufene bis zur Aushändigung des Gestellungsbefehls ganz oder zu einem wesentlichen Teil ihr Ernährer gewesen ist. Was zum notwendigen Lebensbedarf gehört und wann der Einberufene ganz oder zu einem wesentlichen Teil der Ernährer gewesen ist, ist eingehend geregelt. Familienhilfe geht vor Staatshilfe! Ist der Unterstützungsberechtiate Mit­glied einer Familien- oder Haushaltsgemeinschaft, so sollen deren Mitglieder ihre Mittel und Kräfte im Rahmen des Zumutbaren zur Deckung seines notwendigen Lebens­bedarfs zur Verfügung stellen, auch soweit sie nach den Vor­schriften des Bürgerlichen Rechts hierzu nicht verpflichtet sind. Natürlich muß der Unterstützungsberechtigte auch seine Arbeitskraft einsetzen. Ob ihm eine Arbeit zugemutet wer­den kann, richtet sich nach Lebensalter, Gesundheitszustand, häuslichen Verhältnissen und beruflicher Ausbildung. Frauen darf Erwerbsarbeit nicht zugemutet werden, wenn dadurch die Erziehung ihrer Kinder gefährdet wird; auch sind bei Frauen die Pflichten besonders zu berücksichtigen, die ihnen die Führung eines Haushalts oder die Pflege von Angehörigen auferlegt. Selbstverständlich muß der Unter­stützungsberechtigte erst seine eigenen Mittel einsetzen, d. h. sein gesamtes Einkommen, nicht aber sei« Vermögen, ehe eine Familienunterstützung gewährt wird. Die Familienunterstützung darf vom Verbrauch oder der Verwendung des Vermögens nicht abhängig gemacht werden.

Die Familienunterstützung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann von dem Ein­berufenen oder von dem Unterstlltzungsberechtigten vom Tage der Aushändigung des Gestellungsbefehls an bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes oder des Aufenthalts­ortes gestellt werden. Vor der Einstellung ist der Gestel­lungsbefehl er wird sofort zurückgegebe«, nach der Einstellung eine Bescheinigung über die erfolgte Einstellung oorzulegen. Weiter ist die Familienangehörigkeit und die Höhe der Miete nachzuweisen. Vorzulegen ist ferner eine Bescheinigung des Arbeitgebers des Einberufenen, ob und in welcher Höhe Arbeitsentgelt oder freiwillige Zuwen­dungen einschließlich von Sachbezügen für dir Zeit der Einberufung gewährt werden. Ist der Unterstützungs­berechtigte arbeitsfähig, so ist seine Meldung als Arbeit­

jüngsten Landes" befindet. Auch Deutschland hat einst aus diesem Gesetz profitiert und sich dadurch den Zorn älterer Länder, vor allem Englands, zugezogen. Das sei nicht ver­gessen.

Mit dieser Industrialisierung, die Hand in Hand mit einer wirtschaftlichen Durchdringung der Nachbarländer geht, steht der Griff nach neuem Raum in gewissem Zu­sammenhang. Die beiden ersten Kriege, die Japan sehr zum Erstaunen der übrigen Welt führte und gewann, 1895/96 gegen China und 1904/05 gegen Rußland, dienten zu­nächst dazu, den Ring zu sprengen und aus der Isolierung herauszutreten. Sie brachten aber zugleich einen erheb­lichen Landgewinn und führten zur Festsetzung auf dem Konti«ent, der seitdem niemals wieder verlassen wurde. Die zweite Ausdehnung, die, wenn auch an Fläche gering, so doch von grundsätzlicher Bedeutung war, erfolgte auf den Ozean hinaus, als Japan im Kriege einige Insel­gruppen besetzte. Der drite Erfolg entstand durch deu ^Mandschurischen Zwischenfall" im Jahre 1931, der zur Loslösung Mandschnkuos führte. In der vierte« Etappe stehen wir mitten drin, es ist die Neuordnung Chinas und die Nutzbarmachung des großen chinesischen Marktes nebst allen Rohstoffen, an denen die europäischen Großmächte ebenfalls so stark interessiert sind. ^

Zum Abschluß ein Hinweis auf die Ursachen dieses volks­biologischen Aufbruchs. Japans innere Wandlung um die Mitte des 19. Jahrhunderts traf mit dem äußeren politi­schen Stoß zusammen, rüttelte die Nation wach und appel­lierte an ihren Lebenswillen. Der Appell wurde verstan­den, der Wille zum Leben, der seine metaphysische Verankerung in Shintoglauben und Ahnenkult findet, brach mit Macht durch. Der Shintoismus kennt die Ideale von Familie, Sippe, Volk, Blut und Rasse, sein Einfluß auf die Stärke des Nolksnachwuchses durch Wiederentfachest des Ahnenkults ist unbestreitbar. Shinto besagt, daß die lebendige Welt unmittelbar von der Welt der Gestorbene« beeinflußt wird, denn der Geist des Menschen ist das Pro­dukt unzähliger Leben vor ihm. Den Geistern der Ab­geschiedenen müssen daher Opfer gebracht werden, und dazu müssen genügend Nachfahren, und zwar Söhne, vorhanden sein, die ihnendes Opferlichtes Flämmchen anzünden". z

So wird vom Glauben, von der Staatslehre, die der Shintoismus eigentlich ist, also von der Weltanschauung her ein Einfluß auf den Lebenswillen und auf die prak­tische Politik einer Nation ausgeübt, der zu den größten Erfolgen zu führen in der Lage ist. Auch dies ist wieder für uns wesentlich, denn auch für uns find es der Glaube an eine Idee und die Verbundenheit mit der Weltanschau­ung gewesen, dis uns wieder zu einem wachsenden Volke gemacht haben. Dr. ll. Toruau.

ilie ist gesorgt

i Einberufungen zum Wehrdienst

suchender beim Arbeitsamt nachzuweise«. Er mutz sich i« der Folge beim Arbeitsamt regelmäßig melden, sonst wird die Unterstützung gesperrt. Bei kurzen Einberufungen kan« das Arbeitsamt von der Meldung absehen.

Die Familienunterstützung wird mindestens für eins« halben Monat im voraus gezahlt. Wenn die Verhältnis^ sich ändern der Unterstützte ist anzeigepflichtig ist die Unterstützung neu festzusetzen oder einzustellen. Unter­stützung kann höchstens für einen Monat von der Antrag­stellung rückwärts gewährt werden. Es empfiehlt sich daher schon aus diesem Grunde, den Antrag möglichst früh zu stellen.

Für die Höhe der Unterstützung sind Richtsätze festgesetst, die örtlich verschieden sind. Zum Teil sind sie ein Viertel höher als die der allgemeinen Fürsorge. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ferner eine Zusatzunterstützung zu gewähren. Sie beträgt drei Viertel der Summe, um die das Gesamteinkommen des llnterstützungsberechtigten «ach dem Eestellungstag hinter seinem Durchschnittseinkommen im letzte» halben Jahr vor Aushändigung des Gestellungs­befehls zurückbleibt. Reben der Unterstützung kann auch Mietbeihilfe gewährt werden, soweit der im Richt­satz enthaltene Anteil für Unterkunft zur Deckung des be­rechtigten Wohnbedarfs nicht ausreicht. Bei der Berechnung der Höhe der Unterstützung bleibt Einkommen aus Arbeits­verdienst bis zur Hälfte des örtlich geltenden Richtsatzes ganz, darüber hinaus zur Hälfte außer Ansatz. Ebenso freiwillige für die Einberufung gewährte Zuwen- Lungendes Arbeitgebe«. Der Arbettgeber soll dazu bei­tragen können, daß die bisherigen Lebensverhältnisse seines Eefolgschaftsmitgliedes gesichert bleiben. Auch eine Reihe einzeln aufgezählter Zulagen bleiben bei der Berechnung der Höhe der Unterstützung außer Ansatz.

Selbständige Berufstätige, die zur kurzfristige Ausbil­dung oder zu einer Uebung der Wehrmacht einberufen sind, Linnen anstelle der Familienunterstützung eine Wiri­sch a ft s b e i h i l f e erhalten, wenn ohne sie ihre wirt­schaftliche Lage während der Dauer der Einberufung ge­fährdet würde. Die Höhe der Wirtschaftsbeihilfen wird nach Anhörung der zuständigen berufsständischen Vertretung fest­gesetzt. Sie darf das Doppelte des Richtsatzes nicht über­steigen.

HI. marschiert aas Nürnberg

Es sind noch rund drei Wochen bis zum Beginn des Reichsparteitags 1939, der vom Führer den NamenReichs­parteitag des Friedens" erhalten hat. In den Kreisleitun­gen und Ortsgruppen werden in diesen Tagen und Wochen die letzten Vorbereitungen getroffen. Die Marschteilnehmer und dieSchlachtenbummler" stehen bereits sest. Unter ihnen sind viele, die Nürnberg bereits zum zweiten- oder drittenmal erleben. Die Zahl derjenigen Parteigenossen und Formationsangehörigen, die noch niemals einen Reichs­parteitag mitgemacht haben, schmilzt von Jahr zu Jahr zusammen.

In den letzten Wochen haben sich die Zeichen für den be­vorstehenden Reichsparteitag gemehrt. Die Hitlerjugend schickte bereits in den ersten Augusttag Marschkolonnen auf den Weg nach der Stadt der Reichsparteitage. Sie mar­schieren jetzt aus allen Gegenden des Reiches durch die Erntelandschaften. Frischer Gesang klingt in den Städten und Dörfern auf und über den Köpfen der braungebrann­ten gestählten Jungen flattern die Fahnen. Dieser Marsch bedeutet ihnen ja weit mehr als nur eine körperliche Uebung und Kräftigung. Alle diejenigen, die an diesem Stern­marsch auf Nürnberg überhaupt teilnehmen, sind vorher ärztlich untersucht und für tauglich befunden worden. Die Strapazen, die hinter ihnen liegen oder noch bevorstehen.