Seite 5 — Nr. 271
Montag, den 21. November 1988
NagolLer Tagblatt .Der Gesellschafter*
Britengreuel im Bnrenkrieg!
Bor 40 Jahren starben in Südafrika 20 000 Frauen und Kinder in englischen Konzentrationslagern — Heute „befriedet- man Palästina mit den gleichen Mitteln
Der berechtigte Abwehrlampf des deutschen Volkes gegen die Juden hat bei Englands Kriegshetzern einen Sturm heuchlerischer Entrüstung hervorgerufen, der durch seine doppelte Moral Uebelkeit erregt. Wie England selbst in der neuesten Geschichte gegen das hochzivilisierte Volk der Buren verfahren ist, zeigt der folgende Auszug aus den Kriegserinnerungen des tapferen Burengenerals CR. de Wet, der nur mit wenigen erschütterten Sätzen die Hinmetzelung von 20 000 Burenfrauen und »kinder« durch di« „humanitäre" britische Kriegsführung geißelte.
„Am 27. Dezember 1900 ging ich von Taselkop weg und kam zwei Tage daraus bei Fronemans Kommando an, wo ich bis zum Abend des 31. Dezember bleiben mußte, ehe die nötigen Wagen und Ochsen beschafft wurden, um die Munition zu holen. Es war nicht mehr leicht, Wagen zu bekommen, weil die Engländer sie nicht nur aus den Bauernhöfen weggenommen, sondern auch viele verbrannt hatten. Wo vorher auf einem Hofe zwei, drei und selbst vier Ochsengespanne gewesen waren, mußten diese stets für die Frauen bereit stehen, damit diese vor de» feindlichen Kolonnen fliehen konnten.
Die Frauen wurden jetzt schon in die Konzentrationslager gebracht, welche man überall dort, wo sich englische Garnisonen befanden, errichtete. Lord Roberts hatte verschiedene Proklamationen erlassen; durch welche angeordnet wurde, daß jedes Gebäude innerhalb zehn Meilen von einer Eisenbahn, die von den Buren zerstört oder beschädigt worden war, verbrannt werden sollte. Dieser Befehl wurde auch ausgeführt, aber nicht allein innerhalb der genannten Entfernung, sondern überall im ganzen Lande. Jedes Haus wurde in Brand gesteckt oder mit Dynamit in die Luft gesprengt. Selbst die Möbel und das Getreide wurden den Flammen überliefert, während Schafe, Ochsen und Pferde weggeführt wurden.
Bald darauf wurden die Pferde haufenweise erschossen, Tausende von Schafen von den Kaffern und den National- Scouts totgeschlagen oder von den Soldaten mit ihren Bajonetten erstochen. Von Tag zu Tag wurde die Verwüstung furchtbarer und grausamer... Und die Frauen der Buren? Ließen sie bei all den Greueln, die sie mitansehen mußten, den Mut finken? Mit Nichten, denst als die Eefangenneh- mung dieser Frauen oder vielmehr der Krieg gegen sie und das Eigentum des Burs begann, flohen sie, um nicht in Feindeshand zu fallen. Um noch etwas für sich und ihre Kinder zu haben, hatten sie die Wagen mit Getreide und den nötigen Hausrat beladen, und wenn sich dann eine feindliche Kolonne dem Hofe näherte, mußte manches junge Mädchen, selbst bei Nacht und Wind und Wetter, das Leitseil der Ochsen nehmen, während die Mutter die Peitsche handhabte. Manches Mädchen, das eine feine Erziehung genossen hatte, saß auf dem Pferde und trieb das Vieh, um den Verfolgern so lange als möglich zu entrinnen und nicht in die Konzentrationslager gebracht zu werden, welche von den Engländern „Zufluchtslager" genannt wurden.
Hätte sich jemand vor dem Kriege träumen lassen, daß das 20. Jahrhundert Zeugs solcher Greuel würde? Ich wußte ebenso gut, wie jeder andere, daß in jedem Kriege entsetzliche Grausamkeiten, gegen welche ein Mord fast ein Kinderspiel ist, verübt werden, aber meinen Kopf hätte ich zum Pfände gesetzt, daß es in einem von dem gebildeten ckltgli- schen Volke geführten Krieg unmöglich sein würdch daß wehrlose Frauen und Kinder auf direkte und irkdirektc Weise hingemordet würden — und dennoch ist es geschehen! Auf Wagen, in denen sich nur Frauen, Kinder und abgelebt« Greise befanden, wurde mit Kanonen und Gewehren geschossen, um sie zum Haltmachen zu zwingen. Ich sage dies alles nur beiläufig, denn in Südafrika und England sind ehrliche Federn genug, um diese Schandtaten an den Pranger zu stellen und weltkundig zu machen Ueberdies versagt
i mir auch die Feder, um die entsetzlichen Szenen, die sich hier ! , abspielten und über die nicht genug gesprochen werden kann, l I nach Gebühr zu schildern." ^
Und was sagt der britische Commissär General Kitchener? !
Damit die Darstellung des Burengenerals de Wets trotz ! j ihrer großen Zurückhaltung nicht als einseitig bezeichnet ^ ! werden kann, bringen wir zur Ergänzung die letzte Prokla- ^ l mation des britischen Oberbefehlshabers in Südafrika, Ge- ! neral Kitchener. Sie erfolgte in einer Zeit, als bereits ! 35 000 Buren in den englischen Konzentrationslagern ge- ! fangen saßen und 20 000 Frauen und Kinder ihr Leben ge- j lassen hatten. Was wagte man gegen die Reste des tapfer kämpfenden Vurenvolkes anzuordnen?
„Da die Bürger der gewesenen Republiken, welche jetzt § noch gegen Sr. Maj. Truppen unter den Waffen stehey, ^ nicht nur der Anzahl nach gering sind, sondern beinahe alle ihre Kanonen und Kriegsmaterial verloren haben und deshalb nicht imstande sind, einen regelmäßigen Krieg zu führen, oder den Truppen Sr. Maj. in irgend welchem Teile des Landes einen organisierten Widerstand zu bieten,
So ist es, daß ich Horatio Baron Kitchener von usw. usw. proklamiere und bekannt mache, wie folgt:
Alle Kommandanten, Feldkornetts und Vormänner bewaffneter Buren, welche Bürger der gewesenen Republiken sind und noch Sr. Maj. Streitkräften in der Oranjeriver- Kolonie und Transval oder einem sonstigen Teil von Sr. Maj. südafrikanischen Besitzungen Widerstand leisten, und alle Mitglieder der Regierungen des gewesenen Oranjefreistaats und der gewesenen Südafrikanischen Republik sollen, wenn sie sich nicht vor dem 15. September 1901 ergeben, fürimmerausSüdafrikaverbanntwerden. Die Kosten des Unterhalts der Familien solcher Bürger sollen aus ihrem beweglichen Eigentum in den beiden Kolonien bestritten werden. Gott schütze den König!
Gegeben mit meiner Unterschrift in Pretoria am 7. Tag des Äugust 1901."
Mit dieser Brutalität beendete man den Krieg gegen ein ! ehrliches, tapferes und zivilisiertes Volk, das sich mit der Waffe in der Hand gegen den ach so „moralischen" britischen Raubimperialismus gewehrt hatte. In Palästina aber kämpft England heute gegen die Araber mit den gleichen Mitteln und Grausamkeiten. Und wer sind seine Schützlinge und Helfer? Die Juden!
! Die Reichsgartenschau Stuttgart 1S3S
Eröffnung Ende April
! Stnttgart, 18. Nov. In einer Beratung mit den Ratsherren i führte Oberbürgermeister Dr. Strölin u. a. aus: Stuttgart hat : in erster Linie die Verpflichtung, diejenige« Besonderheiten zu ! pflegen und planmäßig auszubauen, die ihm die Natur in so , reichem Maße geschenkt hat: die einzigartige landschaftliche Lage und den großen Quellenreichtum. Im Rahmen dieses Programms dient die Reichsgartenschau dazu, Stuttgart als ausgeprägt s schöne Gartenstadt weiter zu fördern. Mit der Schau bot sich auch die Möglichkeit, die nicht länger hinausschiebbare Ordnung und s Säuberung des Grenzgebietes zwischen Stuttgart und Feuer- bach sowie den Plan eines lange gewünschten Tiergartens Wirklichkeit werden zu lassen.
! Diese Reichsgartenschau soll eine umfassende Uebersicht über ' den Stand der deutschen Eartenkultur geben. Die überragende l Bedeutung dieser Veranstaltung, insbesondere auch im Rahmen ! des Vierjahresplanes und der Erzeugungsschlacht, wird gekenn- s zeichnet durch die Tatsache, daß diese Reichsgartenschau für er- : nährungspolitisch wichtig und vom Propagandaministerium für ^ reichswichtig erklärt worden ist.
Die Reichsgartenschau in Stuttgart darf nicht eine Angelegenheit sein, die sich ausschließlich auf dem Killesberg-Eelände abspielt. Ich möchte vielmehr mit allem Nachdruck betonen, daß die gesamte Bevölkerung an dieser Ausstellung unmittelbar be- teiligt ist. Ganz Stuttgart muß sozusagen im nächsten ! Jahre eineeinzigeReichsgartenschaubilden. Das
verhanälungen äes Amtsgerichts Nagolck
am 17. November 1838
Diebstahl. Ein Arbeitsmann entwendete während seiner Dienstzeit in A. in einem dortigen Eoldwarengeschäft einen goldenen Siegelring. Der Angeklagte, der von persönlichem Erscheinen vor Gericht entbunden wurde, gab bei seiner protokollarischen Vernehmung den Diebstahl ohne Einschränkung zu. Der Staatsanwalt beantragt, da der Angeklagte geständig und noch nicht vorbestraft ist, an Stelle einer Gefängnisstrafe von 10 Tagen eine Geldstrafe von 40 Reichsmark. Das Gericht ist mit dem Staatsanwalt der Ansicht, daß der Straffall dem Militärgericht zur Aburteilung zu überweisen sei.
Ein Vergehen gegen die Neichsstraßenoerkehrsordnung und gegen die Eisenbahnbetriebsordnung wurde einem verheirateten Bäckermeister in A. zur Last gelegt. Derselbe soll an einem Iuliabend mit seinem Personenauto von A. nach V. gefahren s«n und habe etwa 5 Meter vor der Lokomotive das Vahn- geleise passiert. Ein Zusammenstoß wäre erfolgt, wenn der Lokomotivführer nicht gebremst hätte. Vom Zugpersonal waren drei Zeugen geladen, die mit Bestimmtheit die Autonummer des Angeklagten feststellten. Dieser bestreitet ebenso seine Anwesenheit am kritischen Tag in Berneck. Ein kommissarisch vernommener Zeuge erkannte den Angeklagten als den Fahrer des Personenwagens. Der Staatsanwalt heantragt an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von 1 Monat eine Geldstrafe von 100 RM. Das Gericht erkannte auf eine Geldstrafe von 20 RM. evtl 4 Tage Haft und Tragung der Eerichtskosten.
Unterlassene Hilfeleistung führte zwei Personenkraftfahrer vor die Schranken des Gerichts. Am 28. August d. I. fand man auf der Straße Jselshausen—Unterschwandorf einen schwerverletzten Soldaten. Ein Personenkraftfahrer von St. hatte in seinem Wagen ein Faß Most und zwei Säcke Kartoffeln und war nicht in der Lage, den Verletzten ins Krankenhaus zu bringen. Der andere, in H. ansässig, hätte die Möglichkeit zur Beförderung gehabt, doch sei ihm vom Eendarmeriewachtmeister Ue Verbringung von Verletzten gegen Entgelt in ein Krankenhaus vor Jahresfrist untersagt worden. Der Staatsanwalt beantragt gegen den Autofahrer von H. eine Geldstrafe von 40. Reichsmark bzw. 10 Tage Haft. Das Gericht spricht den elfteren frei, während letzterer zu 20 RM. evtl. 5 Tage Haft verurteilt wird, da er fahrlässig nicht Hilfe leistete und sich obendrein noch roh äußerste. Nur sein Irrtum schützte ihn vor höherer Strafe.
Ohne Führerschein soll ein lediger, wiederholt wegen Kraftsahrdelikten vorbestrafter Mechaniker als Lenker eines Lastkraftwagens von Nagold nach Oberjettingen gefahren sein und sich dadurch ein Vergehen gegen das Fahrzeugqesetz zu schulden haben kommen lassen. Der Angeklagte, der vom persönlichen Erscheinen vor Gericht entbunden war, bestreitet seine Tat. Der einzige Zeuge bestätigt unter Eid, daß er den Angeklagten tatsächlich fahren sah. Der Staatsanwalt beantragt gegen den
einschlägig Vorbestraften eine Gefängnisstrafe von 14 Tagen. Das Gericht hielt eine Geldstrafe von 40 RM. oder 10 Tage Haft für ausreichend, unter Zuscheidung der Gerichtskosten.
Wegen Vergehens gegen die Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften hatte sich ein Schreinermeister von ! V. zu verantworten. Derselbe stellte zwei Lehrlinge ein, ohne sie beim Arbeitsamt anzumelden. Er kannte die diesbezüglichen Vorschriften und beauftragte seinen Buchhalter um Einholung der Genehmigung beim Arbeitsamt, was dieser unterließ. Die Folge war, daß die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Die Vernehmung des Angeklagten und des Ver- > treters des Arbeitsamts ergaben, daß es auf eine Schlamperei ! des Buchhalters zurückzuführen ist. Der Staatsanwalt stellt ! fest, daß der Angeklagte zwar überlastet, alleiniger vcrantwori- i sicher Betriebsführer ist und beantragt eine Geldstrafe für die ! zwei Vergehen von je 20 RM. Das Gericht sieht in den Ver- ! fehlungen des Angeklagten nur ein Vergehen, aber ein fahr- ! lässiges Handeln in der Ueberwachung des Betriebs. Eine Strafe von 25 RM. und Bezahlung der Gerichtskosten hielt das Gericht für angemessen.
Körperverletzung führte einen Dienstknecht, einen gebürtigen Oesterreicher, vor Gericht. In einem Stallgebäude in A. geriet der Angeklagte mit einem österreichischen Arbeitskameraden in Streit. Vom Wortgefecht kam es zu Tätlichkeiten, in deren Verlauf der Angeklagte seinen betrunkenen Angreifer, der mit einer Schaufel auf ihn losging mit einem Lattenstück abwehrte und ihm zwei Schläge auf Arm und Schulter versetzte, die einen Bruch des Schulterblattes und Verletzung des Ellbogens verursachten. Der Verletzte mußte 5 Wochen in Krankenhausbehandlung. Der Staatsanwalt läßt das Vorbringen des Angeklagten, in Notwehr gehandelt zu haben, nicht gelten, und beantragt 00 Reichsmark Geldstrafe oder 20 Tage Gefängnis. Das Gericht billigt dem Angeklagten weitgehend mildernde Umstände zu uns verurteilt den Angeklagten zu 20 RM. oder 4 Tagen Haft unter Zumessung der Eerichtskosten.
Holzdiebstahl wird dem 37jährigen F. in W. vorgeworfen, begangen an der Holzbeige bzw. an einem Sägeholzhaufen der Nachbarin, wobei es sich in der Hauptsache um nasses Material handelte. Der Angeklagte bestreite« seine Schuld. Durch die Zeugen wird festgestellt, daß Holz weqqenommen würbe. Wer der Dieb ist, konnte nicht ermittelt werden: lediglich die Wegnahme einer Handvoll Spreiße.nholz im Wert von 15 Rpfg. durch den Angeklagten will ein beeidigter Zeuge beobachtet haben. Der Staatsanwalt hält den Angeklagten für überführt. Der Antrag lautet auf 12 RM. Geldstrafe oder 4 Tage Haft. Der Verteidiger ist für Freisprechung. Das Gericht spricht eine Strafe von 3 RM. aus, die durch Verbüßung eines Tages Untersuchungshaft als getilgt gilt. Außerdem hat der Bestrafte die Kosten des Verfahrens zu tragen.
gesamte Stadtbild mutz in sei»em Schmuck i» diese Reichsgartenschau einbegriffen sei».
Etadtrat Dr. Könekamp berichtete über die Reichsgartenschau. Die gesamte Rohplauierung des SO Hektar großen Geländes ist abgeschlossen. Im ganzen wurden annähernd 500 000 Kubikmeter Erde bewegt. Sämtliche Straße« uud Wege innerhalb des Geländes sind angelegt. Ihre Gesamtlänge beträgt 15 Kilometer. Eine Kleinbahn mit 2^ Kilometer Schienenlänge wird durch das Gelände führen. Auch die großen Anpflanzungen sind abgeschlossen. Angepflanzt sind u. a.: 800 große Bäume, 1200 Sträucher, 50 000 Rosen, 12 000 Blumenzwiebeln, 300 000 Stauden, 300 OVO Einjahresblumen, darunter genau 185 350 Stiefmütterchen. Ferner sind 150 000 Quadratmeter Rasenfläche imgelegt und 15 Zentner Erassamen eingesät. Fertig sind außerdem dir meisten Seen. Ebenso sind fertig die vielen Stützmauern, die das Gelände bei seiner bewegten Struktur erforderlich machte. Das Verwaltungsgebäude ist im Rohbau fertig, ebenso die Eingangshalle. Die gärtnerischen Arbeiten aus dem Killesberg find bereits zu 85 Prozent fertig.
Nahezu im Rohbau fertig sind die anschließende» Ausstellungshallen. Auch die Hauptgaststätte steht bereits im Rohbau da Die Arbeiten an dem Höhenkaffee im Rosental und an dem Feuerbacher Freischwimmbad konnten verstärkt in Angriff genommen werden. Dies gilt auch von den Wirtschaftsgebäuden und de« ELrtnereihäusern beim Ausstellungseingang Prag. Di« rechtzeitige Fertigstellung der Reichsgartenschau ist nunmehr fichergestellt. Die Eröffnung der Ausstellung ist für Ende April 1939 in Aussicht genommen. Am Kochenhof und an der Sudetenstraße werden zur Zeit Parkplätze für insgesamt 1500 Kraftfahrzeuge angelegt.
Die Reichsgartenschau wird aber auch in einem besonderen, vielseitigen Veranstaltungsprogramm den Besuchern Anregung, Genuß und Freude und Erholung vom Alltag vermitteln. Etwas besonders Schönes werden die monatlich wechselnden Vlumen- sonderschauen in den großen Ausstellungshallen bringen. Zu diesen Wechselausstellungen kommt eine größere Anzahl kultureller und technischer Sonderschauen.
Die Ausstellungsleitung hat sich die Aufgabe gestellt, zwei Millionen Besucher in die Reichsgartenschau zu bringen. Eine großzügige Werbung ist geplant, ll. a. werben 210 000 Plakate in neun verschiedenen Sprachen, 450 000 Prospekte 1 Million Siegelwerbemarken und 2000 Werbehandstempel für die Schau. Besondere Aufmerksamkeit wird der Besucherwerbung im Ausland und im Auslandsdeutschtum geschenkt. Eine Reihe bedeutender Tagungen im Rahmen der Reichsgartenschau ist bereit» gesichert.
Ennetach, Kr. Saulgau, 18. Nov. (ZweimalBrand- stiftung.) In der Nacht zum Donnerstag wurde in der Scheuer des Gasthofes „Zum Löwen" Feuerschein bemerkt. Dank des energischen Eingreifens beherzter Männer konnte der dort vorsätzlich gelegte Brand noch rechtzeitig gelöscht werden. — Kaum hatte sich die Aufregung gelegt, als die Scheuer des Karl Rebholz in Flammen aufging. Der große Vau fiel mit seinem ganzen Erntevorrat dem Feuer zum Opfer. Auch hier kann Brandstiftung als sicher angenommen werden.
Waiblingen, 18. Nov. (Den Verletzungen erle- g e n.) Der dieser Tage bei einem Motorradunfall in Haubersbronn schwer verletzte 27 Jahre alte Richard Joos aus Besigheim ist inzwischen im Waiblinger Krankenhaus an den Folgen des Unfalls gestorben. Das Befinden des zweiten Verunglückten namens Hausmann, der ebenfalls aus Besigheim stammt, gibt zu ernsten Besorgnissen Anlatz.
Aus dem Gerichtss sl
Schweres Berkehrsunglück vor Gericht Rrvsusburg, 18. Nov. An der Kreuzung der Hauptverkehrs- su.Oen Friedrichshafen—Lindau und Langenargen—Tettnang stieß am 17. Mai d. I. der Oberinoenisur Haus aus Rosenheim mit seinem Kraftwagen im 60-Kilometer-Tempo mit einem aus Lindau kommenden Lastzug zusammen. Die Wirkung war furchtbar: das 4 Jahre alte Söhnchen des Haus und seine Schwiegermutter, Frau Hörger aus Weingarten, wurden getötet. Haus selbst, der den Wagen lenkte, erlitt eine doppelten Schädelbruch, durch den ihm die Erinnerung an diesen entsetzlichen Unglücksfall völlig verloren gegangen ist. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht Ravensburg, in der sich Haus am Donnerstag zu verantworten hatte, hob der Sachverständige hervor, daß das Warnungszeichen, das auf die Gefährlichkeit der Kreuzung Hinweisen solle, diese Aufgabe nicht so gut erfülle, wie die vorher dort angebracht gewesene Hand. Für einen Unkundigen sei außerdem, wie im Verlaufe der Verhandlung wiederholt zum Ausdruck kam, die Kreuzung schwer erkennbar. Das Gericht sprach anstelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von zwei Monaten eine Geldstrafe von 600 RM. aus.
Der Eroßviehaustrieb war nach anfänglichem Nachlassen zuletzt wieder besser, was sowohl für Qualität als Menge gilt. Die Beschickung der Kälbermärkte hat etwas nachgelassen. Der Schweineäuftrieb hat sich nach wie vor nicht aebcssert und auch der Ausmästungsgrad der Tiere ist weiter mäßig. Dafür allerdings wurden sehr viel mehr Schafe angeliesert. auch ist die Versorgung der Fleischmärkte mit Wildbret in diesem Mona« größer als zuvor. — Die Ankünfte von Seefischen ließen immer noch zu wünschen übrig, dürften sich aber in allernächster Zeit vergrößern.
Abschluß von Arbeitsgemeinschaften. Die altbekannten Photofabriken Hauff AG., Stuttgart-Feuerbach, Otto Perutz, Trockenplattenfabrik E.m.b.H., München, haben ein llebereinkom- men abgeschlossen wonach sie ihre Erfahrungen gegenseitig aus- tauschen. Dieser Erfahrungsaustausch soll sich in erster Linie auf die Fabrikation von Filmen und Platten sowie auf das Gebiet der wissenschaftlichen Forschung erstrecken. Es wird hierdurch die technische Grundlage beider Firmen erweitert werden, um gemeinsam entsprechend den Bedürfnissen am Photomarkt innerhalb jeder der Kollektionen der beiden Firmen hochwertige Produkte zu erzeugen. Durch diese Maßnahme der beiden Firmen werden modernste Arbeitsverfahren auf altbewährtem Boden (Hauff besteht seit 1870, Perutz seit 1871) fortentwickelt. Die Firmen Hauff AE., Stuttgart-Feuerbach, und Trockenplattenfabrik Kranscder u. Cie., München, sind übereingekommen, den Export beider Firmen bei der Hauff AG., Stuttgart-Feuer- bach, zusammenzusassen.
Neuer Höchststand bei Sparkasseneinlagen. Der Oktober 1938 brachte den deutschen Sparkassen, Eirokassen und Kommunalbanken einmal wieder ein neues Rekordergebnis. In diesem Monat betrugen allein die Einzahlungen 646,2 Millionen RM. und waren damit um 211,2 Millionen RM. Höher als im September. Da sich die Rückzahlungen in Höhe von 423,3 Millionen RM. im üblichen Rahmen hielten, betrM der Spareinlagenzuwachs im Oktober 243,3 Millionen RM. Der Bestand der Spareinlagen beläuft sich damit Ende Oktober d. I. auf 17,22 Milliarden RM. gegen 15,42 Milliarden RM. in der gleichere Zeit des Vorjahres. Insgesamt haben sich die Einlagen bei den deutschen Sparkassen im Oktober um 289,6 Millionen RM. erhöht und belaufen sich nunmehr nach dem Stichtag von Ende Oktober auf 20138,8 Millionen RM. Sie haben damit einen neuen Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Oktober-Ultimo 1937 beträgt die Steigerung rund 2^ Milliarden RM.